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Alt 09.06.10, 21:12   #61
GG146
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Zitat:
Zitat von Gandolf Beitrag anzeigen
Der Held. Hat einen Aktenvermerk gemacht. Toll. Hätte er Gäfgen selbst gefoltert, hätte so eine Aussage erzwungen und wäre anschließend in den Knast gewandert, dann könnten wir uns noch mal darüber unterhalten ob er zumindest Zivilcourage an den Tag gelegt hat.
Jedenfalls ist er ein Risiko für seine Karriere eingegangen, das ausser ihm noch niemand eingegangen ist. Er hat Kopf und Kragen für die Klärung eines Rechtsproblems riskiert, das andere Ermittler vor ihm einfach durch Leugnen der Gewaltandrohung oder auch Gewaltanwendung gegen Entführer u. ä. umgangen haben.

Vielleicht ist er ein Staatskrimineller, vielleicht ein Dummkopf, vielleicht sonstwas. Aber ihm Feigheit zu unterstellen zu wollen, ist für mich völlig unerfindlich.
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Alt 09.06.10, 21:37   #62
DreadfulGreat
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Zitat:
Zitat von GG146 Beitrag anzeigen
"Wir sind nicht so stark, wie die anderen meinen, aber die anderen sind auch nicht so stark, wie sie glauben."

Udo Lattek
"Du kannst auf meiner Plantage arbeiten"
Anthony Buffoe zu einem weißen Gegenspieler
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Alt 09.06.10, 22:14   #63
Polaris
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Zitat:
Zitat von Gandolf Beitrag anzeigen
.....
Hätte er Gäfgen selbst gefoltert,
.....

.
Bist du und Dread so begriffstutzig oder einfach nur dumm?. Daschner und auch sonst keiner hat den Kindermörder Gäfgen gefoltert. Es kam beim Verhör nur zur Sprache dass man von ihm mit kleiner physischen Nachhilfe, die benötigte Information über den Versteck rausbekommen könnte.

Also ungefähr so; weil das schmieren von Hakenkreuzen an den Wänden in Deutschland unter Strafe steht, müsste jede Ansage einer solchen Tat sofort mit dem gleichen Strafmass bestraft werden wie die echte, verbotene Tat.

Fass dich mal kurz an die Stirn - achtung! - verbrenne dich nicht.

Daschner for President!!! - er ist mutig.
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Alt 09.06.10, 23:05   #64
Muad'Dib
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Zitat:
Zitat von GG146 Beitrag anzeigen
Jedenfalls ist er ein Risiko für seine Karriere eingegangen, das ausser ihm noch niemand eingegangen ist. Er hat Kopf und Kragen für die Klärung eines Rechtsproblems riskiert, das andere Ermittler vor ihm einfach durch Leugnen der Gewaltandrohung oder auch Gewaltanwendung gegen Entführer u. ä. umgangen haben.

Vielleicht ist er ein Staatskrimineller, vielleicht ein Dummkopf, vielleicht sonstwas. Aber ihm Feigheit zu unterstellen zu wollen, ist für mich völlig unerfindlich.
Sehr richtig. Denn das Mißhandlungen (auch ohne konkretes Ziel - ist es dann überhaupt Folter?) immer wieder von Polizeibeamten ausgehen, diese aber nicht geahndet werden (können, da es immer "Zeugen" gibt, die aussagen können, daß nichts passiert sei), wird ja wohl niemand bestreiten.

Deshalb schon "Hut ab!"
__________________
.˙.
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Alt 27.06.10, 13:34   #65
GG146
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U. Perwass zu den Leitsätzen des Urteils des EuGHMR in Sachen Gäfgen ./. Bundesrepublik Deutschland:

Zitat:
1. Rational und richtig:

Keine Folter!


Es gibt also doch graduelle Unterschiede in der Behandlung von Tätern! Polizeivizepräsident Daschner und Kommissar E. haben somit nicht gefoltert! Ein absolutes Tabu gibt es demnach nicht! Dem Opfer jegliches Abwägen seiner Rechte von vorneherein zu versagen, ihn gnaden- und würdelos abzuweisen ohne im konkreten Fall die Situation zu klären, verstößt demnach gegen die Würde des Opfers und somit gegen unsere Verfassung.



2. Irrational und missdeutend:

Drohungen mit der Absicht Informationen zu erpressen!


Die Drohungen wurden ausgesprochen, um ein Menschenleben zu retten, nicht um Informationen zu erpressen. Die Information, dass der Entführer vor ihnen saß, hatte die Polizei bereits. Es brauchte nicht mehr ermittelt zu werden. Es ging jetzt eindeutig um Gefahrenabwehr, um die Rettung eines Menschenlebens!



3. Unfassbar unmenschlich:

Absolutes Verbot sogenannter unmenschlicher Behandlung auch bei Gefahr für Leib und Leben des Einzelnen und selbst der ganzen Nation
Quelle: ulrich.perwass.de/VerfassungsbruchWuerdemord

Die Bezeichnung "Würdemord" für das Aufopfern des Lebens eines entführten Menschen zum Schutz der Menschenwürde des Entführers ist von dem "Ehrenmord" in archaischen Kulturen abgeleitet und soll das Selbstverständnis europäischer staatlicher Unterlassungstäter in Frage stellen, nach dem sie selbst den höchsten Stand der Rechtskultur erreicht zu haben glauben.
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Alt 16.12.10, 20:41   #66
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Magnus Gäfgen hat die Wiederaufnahme seines Verfahrens beantragt:

Zitat:
Der Anwalt von Gäfgen, Michael Heuchemer, beruft sich in seinem Wiederaufnahmeantrag auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg vom Juni. Dieser hatte im Juni entschieden, dass die Gewaltandrohung gegen den heute Fünfunddreißigjährigen während des Polizeiverhörs nach dem Verschwinden des Jungen ein Verstoß gegen das Folterverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention war. Gleichwohl befanden die Straßburger Richter, dass Gäfgen ein faires Strafverfahren hatte und der Prozess nicht neu aufgerollt werden muss.

Anwalt sieht Voraussetzung für Wiederaufnahme

Der Rechtsanwalt sieht dagegen die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des Verfahrens durch den Straßburger Richterspruch dennoch erfüllt. Ein Urteil, das auf einem Verstoß gegen das Folterverbot beruhe, dürfe keinen Bestand haben, sagte Heuchmer.
Quelle: faz.net

Es mag ja ein gewisser Widerspruch in den Festellungen des EuGHMR liegen, dass das absolute Folterverbot, nicht aber der Anspruch auf ein faires Verfahren nach Art. 6 EMRK verletzt sei. Aber mit dem Widerspruch wird jedes Gericht irgendwie fertig werden, den Kerl lassen sie ganz sicher nicht laufen.

Nicht auszudenken, mit Haftentschädigung auch noch...
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Alt 16.12.10, 21:43   #67
azrael
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Ich finde den Kerl zum Kotzen. Und seinen schleimigen Anwalt dazu.
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Alt 17.12.10, 00:15   #68
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Zitat:
Zitat von azrael Beitrag anzeigen
Ich finde den Kerl zum Kotzen. Und seinen schleimigen Anwalt dazu.
Gäfgen ekelt mich auch an, aber der Anwalt tut eben, was er kann...
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