Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abermals mahnt Europa Deutschland
Walter Hofer
02.01.11, 21:08
Der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte macht seit langem Druck auf Deutschland – weil Prozesse zu lange dauern. Jetzt sollen Bürger sich endlich wehren können.
Zum Abschied wurde Europarichterin Renate Jaeger noch einmal deutlich. "In Deutschland gibt es noch immer kein Gesetz, das Entschädigungen bei überlanger Prozessdauer festlegt", so Jaeger in ihrem Abschiedsinterview. Es gebe "Nachbesserungsbedarf", mahnte die Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), die zum Jahreswechsel ausschied.
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/hilfe-gegen-lahme-gerichte/
rondo bavarese
02.01.11, 21:12
Der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte macht seit langem Druck auf Deutschland – weil Prozesse zu lange dauern. Jetzt sollen Bürger sich endlich wehren können.
Zum Abschied wurde Europarichterin Renate Jaeger noch einmal deutlich. "In Deutschland gibt es noch immer kein Gesetz, das Entschädigungen bei überlanger Prozessdauer festlegt", so Jaeger in ihrem Abschiedsinterview. Es gebe "Nachbesserungsbedarf", mahnte die Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), die zum Jahreswechsel ausschied.
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/hilfe-gegen-lahme-gerichte/
Da schau her, die böse und schlimme EU mal wieder.
Zur Abwechslung werden jetzt nicht die Choleriker auf die EU schimpfen, sondern die Justizbeamten :D
Sakra di
Da war Hofer schneller als ich, auf dem cpf habe ich das hier als thread - Einleitung geschrieben:
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Deutschland hat wegen überlanger Gerichtsverfahren Probleme mit dem EuGHMR:
Abermals mahnt Europa Deutschland
Hilfe gegen lahme Gerichte
Der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte macht seit langem Druck auf Deutschland – weil Prozesse zu lange dauern. Jetzt sollen Bürger sich endlich wehren können.
(...)
Jaegers Unmut ist verständlich. Immer wieder wird Deutschland in Straßburg wegen überlanger Gerichtsverfahren verurteilt. 2006 forderte der EGMR erstmals strukturelle Abhilfe von Deutschland. Geklagt hatte damals ein Mofa-Fahrer aus Stade, der nach einem Unfall 24 Jahre lang auf ein Urteil über die Höhe des Schadenersatzes warten musste.
Quelle: taz.de (http://taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/hilfe-gegen-lahme-gerichte/)
Und das hier will die CDU gegen die Klageflut vor Sozialgerichten unternehmen:
Nun will Eichelbaum die Hartz-IV-Klagewelle abwehren – mit 75 Euro Gebühr pro Klage in erster Instanz. Seine Begründung: „Es gibt viele offensichtlich unbegründete Klagen von ALG-II-Empfängern. Gebühren würden die Hemmschwelle senken, die Sozialgerichte mit der Einreichung erfolgloser Klagen zu überschwemmen.“
Quelle: berlinonline.de (http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/berlin/cdu-politiker_fordert_bei_hartz-iv-prozessen___75_euro__eintritt__zahlen_/325000.php)
So will die CDU das Menschenrechtsproblem mit den überlangen Verfahren lösen - arme Schweine sollen einfach per Eintrittsgeld von den Gerichten ferngehalten werden.
Eigentlich wäre allein diese CDU - Position Grund genug für die rot-rote Berliner Regierung, den Landesverfassungsschutz mit der Beobachtung dieser Wühlarbeit gegen das Sozial- und Rechtsstaatsprinzip zu beauftragen....
Eigentlich wäre allein diese CDU - Position Grund genug für die rot-rote Berliner Regierung, den Landesverfassungsschutz mit der Beobachtung dieser Wühlarbeit gegen das Sozial- und Rechtsstaatsprinzip zu beauftragen....
Das können die rot-roten aber nicht ,-
denn wenn der Landes-Grundgesetzschutz
( wieso darf der sich eigentlich Verfassungsschutz nennen ? )
erstmal anfinge , die Parteien auf Verstösse gegen das Grundgesetz abzuklopfen ,
dann müsste der politische Souverän bei den nächsten Wahlen wieder auf Personenlisten zurückgreifen....
dann müsste der politische Souverän bei den nächsten Wahlen wieder auf Personenlisten zurückgreifen....
schön wär's.
Das können die rot-roten aber nicht ,-
denn wenn der Landes-Grundgesetzschutz
( wieso darf der sich eigentlich Verfassungsschutz nennen ? )
erstmal anfinge , die Parteien auf Verstösse gegen das Grundgesetz abzuklopfen ,
dann müsste der politische Souverän bei den nächsten Wahlen wieder auf Personenlisten zurückgreifen....
schön wär's.
Na,na ,- nicht gleich anfangen zu schwärmen !
Ich melde jeden Schwärmer unbarmherzig... :)
Das können die rot-roten aber nicht ,-
denn wenn der Landes-Grundgesetzschutz
( wieso darf der sich eigentlich Verfassungsschutz nennen ? )
erstmal anfinge , die Parteien auf Verstösse gegen das Grundgesetz abzuklopfen ,
dann müsste der politische Souverän bei den nächsten Wahlen wieder auf Personenlisten zurückgreifen....
1. hat das Land Berlin eine Landesverfassung
und
2. ist das GG eine Verfassung, es heißt schießlich auch "Bundesverfassungsgericht" und nicht "Bundesgrundgesetzgericht".
1. hat das Land Berlin eine Landesverfassung
und
2. ist das GG eine Verfassung, es heißt schießlich auch "Bundesverfassungsgericht" und nicht "Bundesgrundgesetzgericht".
zu 1. ein Punkt für Dich :)
zu 2. Nööö ,- ich kann meine Katze lauthals " Tiger " rufen,-
das Viech bleibt trotzdem nur ein Kätzchen :)
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