Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Täter und Unterlassungstäter
Der sogenannte "20 - Cent - Mörder" hat erneut ein schweres Gewaltdelikt begangen:
In der Pause kommt es zum Streit. Eine Mitschülerin: „Er sagte zu Jennifer: Du kommst mit auf den Kiez und gehst für mich auf den Strich.“ Jennifer weigert sich, das Paar streitet sich heftig. Polizei-Sprecher Andreas Schöpflin: „Er stieß sie zu Boden, trat und würgte sie. Dabei wurde sie schwer verletzt.“
(...)
Rückblick: Am 12. Juni vergangenen Jahres schnorren Berhan I. und sein Kumpel Onur K. (17) auf dem Bahnhof Harburg Dachdecker Thomas M. um 20 Cent an. Als der 44-Jährige den Jugendlichen kein Geld gibt, schlagen sie ihn zu Boden, treten dann auf ihr wehrloses Opfer ein. Thomas M. stirbt drei Wochen später. Berhan I. soll der Haupttäter gewesen sein.
(...)
• Die Beisitzende Richterin schaffte es nicht, wegen der Aschewolke rechtzeitig aus dem Spanien-Urlaub zum Prozess zu kommen – obwohl sie vier Tage Zeit hatte.
• Der neue Prozess wird zu spät terminiert – weil eine weitere Beisitzende Richterin ihren Urlaub nicht verschieben wollte.
• Jetzt war die Sechs-Monats-Frist überschritten. Beginnt ein Prozess nicht nach spätestens einem halben Jahr, müssen die Inhaftierten freigelassen werden. So auch Berhan I. und sein Kumpel Onur K.
Quelle: bild.de (http://www.bild.de/BILD/regional/hamburg/aktuell/2010/07/04/20-cent-killer-hat-wieder-zugeschlagen/berhan-pruegelt-freundin-krankenhausreif-in-klinik.html) siehe auch mopo.de (http://www.mopo.de/2010/20100704/hamburg/panorama/verdaechtigter_berhan_i_bricht_bein_der_freundin.h tml)
Das ist nicht der erste Fall, in dem ein des Mordes oder Totschlags dringend Tatverdächtiger wegen Überschreitung der maximal zulässigen Dauer der U-Haft vor Prozessbeginn freigelassen werden musste. Diesmal wurde dadurch eine junge Frau einem Verbrechen ausgesetzt. Sie ist ganz eindeutig ein Justizopfer.
Es wird höchste Zeit, dass derartiges Staatsunrecht Gegenstand eines Staatshaftungsprozesses wird.
Das ist die Truppe, die mit ihrem Urlaubsplanungsmurks die Freilassung des 20 Cent - Mörders zu verantworten hat:
http://images2.mopo.de/bilder/photogalerien/2293_3.jpg
http://www.mopo.de/2010/20100705/hamburg/panorama/die_chronik_eines_skandal_prozesses.html
Irgendwie machen die auf mich den Eindruck, als ob sie sich überhaupt nicht vorstellen könnten, dass jemand ihre Autorität in Zweifel zu ziehen wagen könnte. Das ist vermutlich das eigentliche Problem....
Sind doch alles alte Kamellen.
Ich bin 100% davon überzeugt, daß die Richter Weisungen von ganz oben bekommen haben, schwerkriminelle Migranten für ihre Verbrechen nicht mehr zu verurteilen.
Anders läßt sich die Latte von Skandalurteilen nicht mehr rational begründen.
Die Täter sind also nicht nur in der Justiz zu suchen, sondern auch in den hohen Etagen in der Politik.
Sind doch alles alte Kamellen.
Ich bin 100% davon überzeugt, daß die Richter Weisungen von ganz oben bekommen haben, schwerkriminelle Migranten für ihre Verbrechen nicht mehr zu verurteilen.
Anders läßt sich die Latte von Skandalurteilen nicht mehr rational begründen.
Die Täter sind also nicht nur in der Justiz zu suchen, sondern auch in den hohen Etagen in der Politik.
Das ist ganz sicher so,denn das Verhalten im Fall der toten Richterin,könnte man das schon vermuten.
Der BRD Bürger ist auf Justiz und Polizei nicht mehr angewiesen,sondern muß auf die Gutmütigkeit der Verbrecher hoffen.
Das ist die Truppe, die mit ihrem Urlaubsplanungsmurks die Freilassung des 20 Cent - Mörders zu verantworten hat:
http://images2.mopo.de/bilder/photogalerien/2293_3.jpg
http://www.mopo.de/2010/20100705/hamburg/panorama/die_chronik_eines_skandal_prozesses.html
Irgendwie machen die auf mich den Eindruck, als ob sie sich überhaupt nicht vorstellen könnten, dass jemand ihre Autorität in Zweifel zu ziehen wagen könnte. Das ist vermutlich das eigentliche Problem....
Schau dir diese Spezies doch mal an!
Hätte man ein Computerprogramm mit denen man ihre Visagen 30 Jahre verjüngen könnte, dann wäre durchaus vorstellbar wie diese Faschos kiffend, in irgend einer Hippiekommune, dem "deutschen Schweinesystem" den Kampf ansagen.
Außer Sprüchen wie "Deutschland verrecke" oder "Deutschland musst sterben damit wir leben können" scheint wohl nicht viel mehr hängengeblieben zu sein!
.... solange es den Personen nicht an den eigenen Ar**** geht, wird da rein gar nix passieren! Aber (um mal den Hunden auf den Schwanz zu treten), haben sie sich nur an das "Gesetz" gehalten... hier hängt das Problem!
.... solange es den Personen nicht an den eigenen Ar**** geht, wird da rein gar nix passieren! Aber (um mal den Hunden auf den Schwanz zu treten), haben sie sich nur an das "Gesetz" gehalten... hier hängt das Problem!
Da bin ich mir gar nicht so sicher. Das "Gesetz" ist ein komplexes System, alle Elemente befinden sich in einer Normenhierarchie. Die Vorschrift, nach der die U-Haft höchstens 6 Monate dauern darf, muss wie alle einfachgesetzlichen Vorschriften im Lichte höherrangiger Normen interpretiert werden. Auch dieses Gesetz darf nicht so angewendet werden, dass die höchstrangigen Persönlichkeitsrechte des zu erwartenden nächsten Opfers aus Art. 1 und 2 GG sowie das Rechtsstaatsprinzip verletzt werden.
Die Verlängerung der U-Haft um ein paar Tage wegen höherer Gewalt - Vulkanausbruch - hätte nur jemand als neue Rechtsprechung besonders sorgfältig und aufwändig begründen müssen. Das bedeutet echten Stress, auch noch direkt nach dem Urlaub.
Da riskieren sie lieber das Leben der Steuerzahlknechte und pfeiffen auf das Rechtsstaatsprinzip. Das Gesetz ist also nicht das Problem, sondern die Macht ohne Verantwortung, die diese Leute haben. Eine Art von Macht ohne Verantwortung, die noch immer und überall zu Dekandenzerscheinungen geführt hat.
Wie ich vermutet hatte, die rechtlichen Gründe für die Freilassung waren gar nicht so zwingend:
Nach der erneuten Gewalttat eines 17-jährigen Angeklagten im sogenannten 20-Cent-Prozess hat sich die Präsidentin des Hamburger Landgerichts, Sibylle Umlauf, betroffen gezeigt.
(...)
Die Freilassung der Angeklagten durch das Hanseatische Oberlandesgericht habe - im Gegensatz zum Vorsitzenden Richter bei dem Prozess - "auf einer anderen rechtlichen Einschätzung" basiert,
http://www.ln-online.de/artikel/2813914
Ich habe den Artikel dort kommentiert:
Was für eine andere rechtliche Einschätzung?
Ist die Grenze von 6 Monaten U-Haft doch nicht so starr, wenn sich die Anberaumung der Hautpverhandlung wegen höherer Gewalt um ein paar Tage verzögert?
Dass ein OLG - Senat das Leben unbeteiligter Dritter riskiert, um das LG zu belehren und künftigen Nachlässigkeiten vorzubeugen, wundert mich allerdings nicht wirklich.
Wenn ich die notwendige Reaktion des Gerichts richtig einschätze, werden demnächst dem Grundbuch an einem kleinen Amtsgericht neue Richter/Innen zugeteilt werden.
Das wäre es wohl, wenn es mit rechten Dingen zugehen würde.
:banana:
Wenn ich die notwendige Reaktion des Gerichts richtig einschätze, werden demnächst dem Grundbuch an einem kleinen Amtsgericht neue Richter/Innen zugeteilt werden.
Das wäre es wohl, wenn es mit rechten Dingen zugehen würde.
:banana:
Katasterämter sind die einzigen Stellen im öffentlichen Dienst ausserhalb der Gerichte, in denen Richter eingesetzt werden müssen.
Diese seltsame Konstruktion kann eigentlich nur Entsorgungszwecken dienen...
Der Haftgrund der Wiederholungs- und Fortsetzungsgefahr nach § 112a StPO (http://dejure.org/gesetze/StPO/112a.html) scheint bei der Justiz aus irgendwelchen unerfindlichen Gründen verpönt zu sein, es passiert wirklich eine haarsträubende Geschichte nach der anderen mit frei herumlaufenden Intensivtätern:
Der Abgeordnete kann den Angriff nur knapp abwehren, schlägt dem Täter gezielt gegen die Brust. Wenige Minuten später nehmen alarmierte Polizeibeamte den Messerstecher fest. Öztürk: „Ich stellte gegen den Kerl Anzeige wegen versuchten Totschlags.“
Bei dem Angreifer handelt es sich um den Intensivtäter Ali El M. (19). In seiner Akte stehen über 100 Straftaten.
(...)
Die Beamten nahmen Ali mit auf die Wache. Doch schon am Abend stand er wieder vor der Tür des Politikers, schrie: „Du bist dran, ich kriege dich.“ Der Grüne kann nicht verstehen, dass der Verbrecher nicht aus dem Verkehr gezogen wird.
Quelle: bild.de (http://www.bild.de/BILD/regional/bremen/aktuell/2010/07/07/mitten-im-viertel/messerangriff-auf-gruenen-politiker.html)
Dass es diesmal einen grünen Berufspolitiker erwischt hat ( "Gutmensch" ), finden vielleicht viele Leute witzig, aber mir ist das Lachen über so etwas angesichts der erschreckenden Verantwortungslosigkeit der Staatsmächtigen in der dritten Gewalt ganz grundsätzlich und ohne Ansehen der betroffenen Personen schon lange vergangen.
Morde für Cent - Beträge oder Zigaretten kommen europaweit in Mode:
Zigarette verweigert – Schnorrer ersticht jungen Mann
Weil er keine Zigarette abgeben wollte, ist in Paris ein junger Mann einfach erstochen worden.
http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article8430845/Zigarette-verweigert-Schnorrer-ersticht-jungen-Mann.html
Duc de Blangis
13.07.10, 11:13
Dass es diesmal einen grünen Berufspolitiker erwischt hat ( "Gutmensch" ), finden vielleicht viele Leute witzig, aber mir ist das Lachen über so etwas angesichts der erschreckenden Verantwortungslosigkeit der Staatsmächtigen in der dritten Gewalt ganz grundsätzlich und ohne Ansehen der betroffenen Personen schon lange vergangen.
Eines muss man den Grünen zugute halten: schlagfertig sind sie.
Er holt ein Messer aus einem Rucksack und versucht auf Öztürk einzustechen.
Der Abgeordnete kann den Angriff nur knapp abwehren, schlägt dem Täter gezielt gegen die Brust. Wenige Minuten später nehmen alarmierte Polizeibeamte den Messerstecher fest.
:-)
Der sogenannte "20 - Cent - Mörder" hat erneut ein schweres Gewaltdelikt begangen:
Quelle: bild.de (http://www.bild.de/BILD/regional/hamburg/aktuell/2010/07/04/20-cent-killer-hat-wieder-zugeschlagen/berhan-pruegelt-freundin-krankenhausreif-in-klinik.html) siehe auch mopo.de (http://www.mopo.de/2010/20100704/hamburg/panorama/verdaechtigter_berhan_i_bricht_bein_der_freundin.h tml)
Das ist nicht der erste Fall, in dem ein des Mordes oder Totschlags dringend Tatverdächtiger wegen Überschreitung der maximal zulässigen Dauer der U-Haft vor Prozessbeginn freigelassen werden musste. Diesmal wurde dadurch eine junge Frau einem Verbrechen ausgesetzt. Sie ist ganz eindeutig ein Justizopfer.
Es wird höchste Zeit, dass derartiges Staatsunrecht Gegenstand eines Staatshaftungsprozesses wird.
Sehe ich auch so
Hier läuft es mal andersrum, beim Thema Sicherungsverwahrung erweisen sich einige OLG`s bemerkenswert renitent.
Nach den Oberlandesgerichten Stuttgart, Nürnberg, Koblenz und Celle hat jetzt auch das OLG Köln einem nachträglich in Sicherungsverwahrung genommenen Straftäter trotz des EGHMR - Urteils die Entlassung versagt:
Oberlandesgericht Köln: Sicherungsverwahrung - Keine automatische Entlassung nach 10 Jahren trotz EGMR-Urteil
(...)
Es sei zwar richtig anzunehmen, dass der Gesetzgeber nicht dauerhaft gegen die Eur. Menschenrechtskonvention habe verstoßen wollen. Dies bewirke entgegen der Meinung anderer Oberlandesgerichte wie Hamm und Frankfurt aber keinen Automatismus dahin, dass Sicherungsverwahrte nach Ablauf von 10 Jahren sofort zu entlassen seien. Es sei vielmehr anzunehmen, dass der Gesetzgeber nach anderen Wegen zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Rückfalltätern gesucht hätte, wie z. B. durch eine Reform der Führungsaufsicht, wäre ihm der Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention schon seinerzeit bewusst gewesen. Die Gerichte seien nicht befugt, durch einfache Gesetzesauslegung schon jetzt im Vorgriff auf ein Gesetzgebungsverfahren Fakten zu schaffen.
Quelle: justiz.nrw.de (http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseOLGs/23_07_2010/index.php)
Das finde ich erstaunlich, mehrere Oberlandesgerichte wollen erst eine Gesetzesänderung sehen, obwohl die vom EGHMR festgestellte Menschenrechtsverletzung zu Lasten der Betroffenen permanent fortwirkt. Das hätte ich nicht gedacht. Wenn der BGH das auch so sieht, wäre es eine Gelegenheit, die Sicherungsverwahrung so umzugestalten, dass sie nicht wie eine quasi - Weiterbestrafung im Knast wirkt. Dann ist das Rückwirkungsverbot nämlich nicht mehr einschlägig, weil es nur noch um Gefahrenabwehr und nicht mehr um Strafrecht geht, und die Betroffenen müssten vielleicht gar nicht entlassen werden. Der EuGHMR hatte sich nämlich auf die äusseren Bedingungen der SV in Deutschland bezogen und nur wegen der Vollstreckung im Knast das rein strafrechtliche Rückwirkungsverbot als einschlägig angesehen.
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