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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sinn und Zweck des Verfassungsschutzes


Charles
26.07.09, 20:26
Der Verfassungsschutz ist eine notwendige Einrichtung um unser Land vor radikalen Elementen zu schützen.

Womit ich keinesfalls diesen Bulli in Schutz nehmen möchte, nur das der unser Land schützen will kann ich mir nicht vorstellen.

Jurassic
26.07.09, 20:29
Welche Verfassung schützt er ?

Charles
26.07.09, 20:31
Unsere.

Freibeuter
26.07.09, 20:32
Von einem GG habe ich j schon gehört, aber seit wann haben wir eine Verfassung, die man schützen müßte ?:banana:

Jurassic
26.07.09, 20:34
Unsere.

Soweit ich mich erinnern kann, hat sich unser "Grundgesetz" in seinem 60jährigem Bestehen nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Wozu dieses also unter solchem Aufwand schützen ? Was hat das Volk davon ?

NukNuk
26.07.09, 20:35
Welche Verfassung schützt er ?

Die bundesdeutsche Verfassung. Insbesondere Buch eins.

:)

Wobei mir eine Verfassung, welche sich selbst zu schützen in der Lage ist, lieber wäre als jene mit Leibwächterinstitution. Zumal der Aufgabenbereich des Verfassungsschutzes viele Punkte berührt, welche auch durch normale polizeiliche Dienststellen abzudecken wären; so etwa die Sanktionierung staatsfeindlicher Straftaten durch das StGB.

Ob die Beschattung extremistischer Elemente durch den VS nun effektiver funktioniert als jene der organisierten Kriminalität durch Sonderkommissionen, bleibt natürlich im Bereich des Anzweifelbaren.

NukNuk

Igni et ferro
26.07.09, 20:36
Soweit ich mich erinnern kann, hat sich unser "Grundgesetz" in seinem 60jährigem Bestehen nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Wozu dieses also unter solchem Aufwand schützen ? Was hat das Volk davon ?

Das GG zu schützen ist lobenswert, doch warum beschützt der Verfassungsschutz das GG nicht vor der Bundesregierung?

Volksfront
26.07.09, 20:50
Nun ein Verfassungsschutz ist eigentlich etwas Tolles.
Eine Institution, die die gesellschaftlichen und rechtlichen Grundlagen eines Volkeswillen in verfasster Form festhält ist eine der demokratischsten Dinge, die es gibt.
Nur hat das Deutsche Volk, wie jeder halbwegs gebildete Mensch weiss keine Verfassung, sondern ein Grundgesetz, welches von den Besatzern veranlasst und von nicht freien Vertretern des Volkes in Kraft gesetzt wurde, aber mit der Absicht, dieses mit der Vereinigung der Deutschen durch eine freie Verfassung aufzuheben.
(Siehe Artikel 146 GG.)

Da dies noch nicht geschehen ist, ist ein Verfassungsschutz sinnlos, da das Deutsche Volk keine richtige Verfassung hat, sondern nur ein Überbleibsel aus der Besatzungszeit und einen "Staat", der nur ein Provisorum war/ist, um im Westen Deutschlands ein geregeltes Leben zu ermöglichen, bis das Volk wieder frei ist.
Diese Freiheit zu erringen wurde bisher verpasst und von den führenden Parteien und Politiker im Zeitgeist des multikulturellen Antideutschen Wahns sogar verhindert und damit unglaublicher Schaden angerichtet. (2+4 Verträge)

Meister Proper
26.07.09, 20:51
Soweit ich mich erinnern kann, hat sich unser "Grundgesetz" in seinem 60jährigem Bestehen nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Wozu dieses also unter solchem Aufwand schützen ? Was hat das Volk davon ?

Nichts !

Das wird für blöd verkauft !

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

GG146
27.07.09, 21:46
(Siehe Artikel 146 GG.)

Da dies noch nicht geschehen ist, ist ein Verfassungsschutz sinnlos, da das Deutsche Volk keine richtige Verfassung hat, sondern nur ein Überbleibsel aus der Besatzungszeit und einen "Staat", der nur ein Provisorum war/ist, um im Westen Deutschlands ein geregeltes Leben zu ermöglichen, bis das Volk wieder frei ist.

Das Grundgesetz war mal ein Provisorium, mittlerweile ist es auf Grund der historischen Abläufe, aber noch viel mehr durch die Anerkennung des weitaus grössten Teils der deutschen Bevölkerung als Verfassung tatsächlich eine Verfassung geworden. Das Unterlassen des in Artikel 146 GG in Aussicht gestellten Verfassungsreferendums (Volksabstimmung über eine Verfassung) nach Wegfall der äusseren Sachzwänge des kalten Krieges ist allerdings eine Hypothek für die europäische Zukunft, weil sich jede Fragwürdigkeit hinsichtlich der demokratischen Legitimität der Verfassung (= GG!!!) in einer historischen Phase weitreichendster Gestaltungen (europäische Einigung) als politische Hyphotek erweisen kann, wenn die Zeiten irgendwann wirtschaftlich sehr schlecht und politisch krisenhaft sind.

Der heutige Stand der Arikel 146 - Problematik ist hier besser dargestellt als in jedem Verfassungskommentar - Der Autor Dr. Wesener ist allerdings auch Anwalt und kein Prof., der einen Karriereknick riskiert oder Verfassungsrichter, der politische Rücksichten auf Parteifreunde nehmen muss:

http://www.querdenkerforum.de/forum/showthread.php?tid=1172&pid=1961#pid1961

mit Weiterverlinkung zu dieser pdf - Datei:

http://www.dr-wesener.de/Art146GG.pdf

Freibeuter
27.07.09, 21:56
Das Grundgesetz war mal ein Provisorium, mittlerweile ist es auf Grund der historischen Abläufe, aber noch viel mehr durch die Anerkennung des weitaus grössten Teils der deutschen Bevölkerung als Verfassung tatsächlich eine Verfassung geworden. Das Unterlassen des in Artikel 146 GG in Aussicht gestellten Verfassungsreferendums (Volksabstimmung über eine Verfassung) nach Wegfall der äusseren Sachzwänge des kalten Krieges ist allerdings eine Hypothek für die europäische Zukunft, weil sich jede Fragwürdigkeit hinsichtlich der demokratischen Legitimität der Verfassung (= GG!!!) in einer historischen Phase weitreichendster Gestaltungen (europäische Einigung) als politische Hyphotek erweisen kann, wenn die Zeiten irgendwann wirtschaftlich sehr schlecht und politisch krisenhaft sind.

Der heutige Stand der Arikel 146 - Problematik ist hier besser dargestellt als in jedem Verfassungskommentar - Der Autor Dr. Wesener ist allerdings auch Anwalt und kein Prof., der einen Karriereknick riskiert oder Verfassungsrichter, der politische Rücksichten auf Parteifreunde nehmen muss:

http://www.querdenkerforum.de/forum/showthread.php?tid=1172&pid=1961#pid1961

mit Weiterverlinkung zu dieser pdf - Datei:

http://www.dr-wesener.de/Art146GG.pdf

Die Mehrheit der Deutschen kann doch gar nicht nicht zwischen GG und einer richtigen Verfassung unterscheiden , und es interessiert sie nicht, sie haben andere Sorgen.

mentecaptus
27.07.09, 22:51
Die Mehrheit der Deutschen kann doch gar nicht nicht zwischen GG und einer richtigen Verfassung unterscheiden , und es interessiert sie nicht, sie haben andere Sorgen.

Richtig. Das Grundgesetz hat Verfassungsrang, heißt nur nicht Verfassung. Das ist so, als wenn man zu seinem Auto BMW sagt - ist trotzdem ein Auto.

GG146
27.07.09, 23:39
Die Mehrheit der Deutschen kann doch gar nicht nicht zwischen GG und einer richtigen Verfassung unterscheiden , und es interessiert sie nicht, sie haben andere Sorgen.

Ich habe zunächst einmal einem Teilnehmer widersprochen, der dem Grundgesetz den Verfassungsrang streitig machen wollte.

Dass die Deutschen sich derzeit für die Art. 146 - Frage nicht besonders interessieren, ist zwar richtig, aber sie interessieren sich immer mehr für die praktischen politischen Konsequenzen des Umstands, dass die teilweise aus dem aussenpolitischen Notstand der Zeit der Teilung und des kalten Krieges legitimierten Festlegungen des Grundgesetzes (vor allem der Bann direktdemokratischer Elemente auf Bundesebene im GG) entgegen der in Artikel 146 GG vorgesehenen Nachverhandlung der offenen bzw. nur für die Dauer des aussenpolitischen Notstands bestimmten Teile des GG praktisch an den Rechten des Volkssouveräns "vorbeigeschmuggelt" wurden.

Als ich Ende 2007 mit dem Schreiben auf Internetforen begonnen habe, war Dein Einwand noch zu 100 % berechtigt. Heute gibt es schon eine - m. M. n. aussichtsreiche - politische Neugründung, bei der der das Verfassungsreferendum nach Art. 146 zum Kernprogramm gehört, nämlich die Freie Union. Der Betreiber des Querdenkerforums, von dem links gerade stammen, ist eines der 16 Vorstandsmitglieder dieser neuen Partei und gleichzeitig ein früher Verkünder der Notwendigkeit, den Anspruch des deutschen Volkssoveräns auf die Neuverhandlung einer Verfassung endlich - 20 Jahre nach Eintritt der Bedingung dafür - geltend zu machen.

Die FU ist in diesem Zusammenhang kein exotischer Einzelfall, die führenden Akteure in politischen Formationen ausserhalb der etablierten Seilschaften - Kleinparteivorstände z. B. - schnallen nach und nach, welche Gravität das Thema wirklich hat.

Nicht mehr legitime Einschränkungen der inneren Souveränität der Deutschen (wg. Wegfalls der Voraussetzungen dafür, die hätten nach Art. 146 GG mit dem Einverständnis der Deutschen neu geschaffen werden müssen) zu nutzen, um die europäische Einigung bequemer in trockene Tücher bekommen zu können, ist langfristig betrachtet eine historische Dreistigkeit unserer politischen Klasse, die in der Geschichte ihresgleichen sucht und die sich als genau das erweisen wird, was Dr. Wesener beschrieben hat: Eine Zeitbombe im Verfassungsgehäuse. Bei der ersten grösseren ökonomischen und politischen Krise Europas nach der endgültigen Einigung würde das Ding hochgehen und sehr wahrscheinlich die EU sprengen sowie Deutschland zum dritten mal zum Hauptkrisenherd der Welt machen.

Wenn man allerdings noch rechtzeitig das Thema in seiner ganzen Wichtigkeit genügend Menschen vermitteln kann, um auf einer aus deutscher Sicht demokratisch hinreichend legitimen Grundlage die europäische Einigung zu vollenden, wäre das neue Gebilde so krisenfest wie jeder andere Staatenbund auch.

Blue Max
28.07.09, 06:53
Der Verfassungsschutz ist eine notwendige Einrichtung um unser Land vor radikalen Elementen zu schützen.

Nein, der Verfassungsschutz ist Bestandteil der sogenannten wehrhaften (besser: militanten) Demokratie BRD. Er schützt das GG auch nicht vor radikalen Elementen, denn solche sitzen ja bereits im Bundestag. Alle etablierten Parteien wollen das deutsche Volk abschaffen und durch eine multikriminelle Gesellschaft ersetzen.

Es kann nicht angehen, daß es strafbar ist, eine neue Verfassung anszustreben, es aber straffrei bleibt, das deutsche Volk auszutauschen. Das eine läßt sich nämlich rückgängigmachen, das andere nicht mehr.

Wer schützt das deutsche Volk vor seinen Feinden, den etablierten Parteien CDU/CSU/SPD/FDP/Grüne/Linke?

Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es, die Ausrottung des deutschen Volkes zu legitimieren und ihr Aufgehen in der Neuen Weltordnung zu überwachen.

Hier müßte eigentlich Art.20 IV GG greifen. Doch wenn die Deutschen einmal aufwachen sollten und gegen ihre eigene Abschaffung demonstrieren sollten, werden sie von der Bundeswehr und den amerikanischen Soldaten auf deutschem Boden als "Nazis" zusammengeschossen.

Wir sind zum Tode verurteilt! :X

daimos
02.08.09, 00:04
Die Mehrheit der Deutschen kann doch gar nicht nicht zwischen GG und einer richtigen Verfassung unterscheiden , und es interessiert sie nicht, sie haben andere Sorgen.
Oh, da bin ich aber gespannt. Kannst du mir denn erklären, welche Merkmale eine "richtige Verfassung" hat, die dem GG abgehen? Ich danke vielmals im Voraus.

mentecaptus
02.08.09, 10:54
Oh, da bin ich aber gespannt. Kannst du mir denn erklären, welche Merkmale eine "richtige Verfassung" hat, die dem GG abgehen? Ich danke vielmals im Voraus.

Abgesehen davon, dass "Verfassung" drüber steht, wird das wohl eng werden... ;-)

Volksfront
02.08.09, 11:18
Oh, da bin ich aber gespannt. Kannst du mir denn erklären, welche Merkmale eine "richtige Verfassung" hat, die dem GG abgehen? Ich danke vielmals im Voraus.

Nun, das werde ich ihm abnehmen.
Wenn wir eine Verfassung so definieren: Eine vom Volk ratifizierte ...
Oh, da haben wir schon den Schlamassel.

mentecaptus
02.08.09, 11:29
Nun, das werde ich ihm abnehmen.
Wenn wir eine Verfassung so definieren: Eine vom Volk ratifizierte ...
Oh, da haben wir schon den Schlamassel.

Fast jedes Land auf der Welt hat eine Verfassung. Wieviele von denen sind durch direkte Volkksabstimmungen "ratifiziert" worden? Ich bin gespannt. Die meisten wurden durch eine verfassunggebende Versammlung ein Kraft gesetzt, so wie in Deutschland geschehen.

Blue Max
02.08.09, 11:41
Die meisten wurden durch eine verfassunggebende Versammlung ein Kraft gesetzt, so wie in Deutschland geschehen.

Unter Vorgabe der Alliierten! ;-)

mentecaptus
02.08.09, 11:45
Unter Vorgabe der Alliierten! ;-)

Wie war es denn bei den Amis? Oder bei den Engländern? Oder den Franzosen? Hat es da Volksabstimmungen gegeben? Wurde die Magna Charta vor 1000 Jahren vom Volk abgesegnet? Oder doch eher zwischen Adel und König ausgehandelt? Wer hat in Frankreich die Verfassung geschrieben und festgelegt? Eine Volksversammlung oder eine Volksabstimmung? Oder Robespierre, Danton, Napoleon, de Gaulle?

Volksfront
02.08.09, 11:57
Fast jedes Land auf der Welt hat eine Verfassung. Wieviele von denen sind durch direkte Volkksabstimmungen "ratifiziert" worden? Ich bin gespannt. Die meisten wurden durch eine verfassunggebende Versammlung ein Kraft gesetzt, so wie in Deutschland geschehen.

Falsch.
So ist es in Deutschland beim Grundgesetz NICHT geschehen.
Und dann hat man auch noch die Frechheit besessen sich gegen den Willen dieser "Gründerväter" hinwegzusetzen, und das KLAR und DEUTLICH als Provisorum bezeichnete GG als Staatsverfassung zu missbrauchen.
Aber das passt zur BRD.
Eine Unrechtsverfassung für einen Unrechtsstaat.

mentecaptus
02.08.09, 12:10
Falsch.
So ist es in Deutschland beim Grundgesetz NICHT geschehen.

Ist das so? Oder hat nicht der Parlamentarische Rat 1949 das Grundgesetz ausgearbeitet und beschlossen und wurde es dann nicht durch die Landesparlamente ratifiziert?

Yesterday
02.08.09, 12:14
(...)
Eine Unrechtsverfassung für einen Unrechtsstaat.

…tschuldige, hast du heute schlechtes Wasser getrunken?:-D

Volksfront
02.08.09, 12:15
Ist das so? Oder hat nicht der Parlamentarische Rat 1949 das Grundgesetz ausgearbeitet und beschlossen und wurde es dann nicht durch die Landesparlamente ratifiziert?

1. Das GG musste erst von dem Besatzern erlaubt werden.
2. Stimmten die Bayern ehrenvoll dagegen.
3. War das GG nichtmehr als ein von den Besatzern veranlasstes Regelwerk.
Die Deutschen waren also nicht die Herren oder die Macher des Gesetzes, sondern lediglich der dumme Schreiberling.
Auftraggeber und Boss waren immer die Besatzer.

Volksfront
02.08.09, 12:15
…tschuldige, hast du heute schlechtes Wasser getrunken?:-D

Ehrlich gesagt nerven deine dummen Kommentare.
Sowas ist keine Diskussionskultur.

daimos
02.08.09, 14:43
Wenn wir eine Verfassung so definieren: Eine vom Volk ratifizierte ...Tja, wenn... Nur mit dem feinen Unterschied, dass eine Verfassung nicht vom Volk "ratifiziert" werden muss (was begrifflich schon nicht geht). Eine Ratifikation ist die verbindliche Erklärung eines Völkerrechtssubjekts zum Abschluss eines völkerrechtlichen Vertrages, deren Ratifikationsurkunde beim Depositar hinterlegt wird.

Jetzt verlassen wir wieder die Ebene des Völkerrechts und wenden uns dem Staatsrecht zu: Welche Merkmale einer "richtigen verfassung" fehlen denn nun dem GG?

Jurassic
02.08.09, 14:45
Welche Merkmale einer "richtigen verfassung" fehlen denn nun dem GG?

Rechtmäßigkeit ?

Volksfront
02.08.09, 14:45
Tja, wenn... Nur mit dem feinen Unterschied, dass eine Verfassung nicht vom Volk "ratifiziert" werden muss (was begrifflich schon nicht geht). Eine Ratifikation ist die verbindliche Erklärung eines Völkerrechtssubjekts zum Abschluss eines völkerrechtlichen Vertrages, deren Ratifikationsurkunde beim Depositar hinterlegt wird.

Jetzt verlassen wir wieder die Ebene des Völkerrechts und wenden uns dem Staatsrecht zu: Welche Merkmale einer "richtigen verfassung" fehlen denn nun dem GG?

Sagte ich bereits.
Sie wurde weder vom Volk noch von Volksvertretern aus beschloßen.
Die Besatzer haben schon 1947 das Grundgesetz befohlen.
Außerdem:
Wie glaubwürdig ist eine "Verfassung" wie das Grundgesetz, wenn sich die Politiker nicht daran halten sprich Artikel 146, der klar und deutlich ausdrückt, was nach der Wiedervereinigung hätte geschehen müssen und was die Verfasser des Gesetzes klar und deutlich angemerkt haben ?

daimos
02.08.09, 14:59
Rechtmäßigkeit ?Eine Verfassung kann per se schon nicht rechtswidrig sein, weil sie die höchste Stufe in der Normenhierarchie einnimmt. Von ihr aus wird Rechtswidrigkeit erst definiert.Sie wurde weder vom Volk noch von Volksvertretern aus beschloßen.Auch das ist keine essentielle Eigenschaft einer Verfassung. Mal davon abgesehen, dass das GG von den frei gewählten deutschen Landtagen bestätigt wurde. Insofern lügst du hier. Das Grundgesetz wurde von Volksvertretern beschlossen.Wie glaubwürdig ist eine "Verfassung" wie das Grundgesetz, wenn sich die Politiker nicht daran halten sprich Artikel 146, der klar und deutlich ausdrückt, was nach der Wiedervereinigung hätte geschehen müssen und was die Verfasser des Gesetzes klar und deutlich angemerkt haben ?1990 gab es zwei Varianten, die deutsche Einheit herzustellen: Art. 23 GG aF und Art. 146 GG aF. Dass man Art. 23 genommen hat, lag an der politischen Lage, der damaligen Dynamik und nicht zuletzt an der konservativen Bundesregierung Kohl. Die SPD damals wollte den Weg über Art. 146 GG aF gehen, konnte sich aber nicht durchsetzen.

Das Grundgesetz ist die Verfassung der Deutschen, wie es das Bundesverfassungsgericht in seinem Lissabon-Urteil so schön ausgedrückt hat (2 BvE 2/08 vom 30. Juni 2009).

mentecaptus
02.08.09, 15:00
Rechtmäßigkeit ?

Kaum. Das GG ist verbindlich durch die Deutschen Volksvertretungen (alter und neuer Bundestag sowie defacto durch die DDR-Volkskammer aufgrund des Beitriss zum Geltungsbereich des GG) legitimiert und darüber hinaus auch völkerrechtlich vollumfänglich als Verfassung anerkannt.

Volksfront
02.08.09, 15:20
Auch das ist keine essentielle Eigenschaft einer Verfassung. Mal davon abgesehen, dass das GG von den frei gewählten deutschen Landtagen bestätigt wurde. Insofern lügst du hier. Das Grundgesetz wurde von Volksvertretern beschlossen.
Falsch der Lügner bist du.
Wie ich erwähnte.
1.Die Bayern stimmten gegen das GG. Daher ist das GG für mich als bayerischen Staatsbürger, welcher ich bin nicht legitim.
2. Haben diese "Gründerväter" garnichts beschloßen, da sie nicht das letzte Wort hatten, sondern die Westalliierten Militärgouverneure.
Dies ist Fakt.
Dadurch verliert das Grundgesetz seinen Status als Volksbeschloßene Verfassung.
3. Eine Bestätigung der Verfassung durch das Volk ist in einer Demokratie sehr essentiell.
Alles andere wäre eine Farce.




1990 gab es zwei Varianten, die deutsche Einheit herzustellen: Art. 23 GG aF und Art. 146 GG aF. Dass man Art. 23 genommen hat, lag an der politischen Lage, der damaligen Dynamik und nicht zuletzt an der konservativen Bundesregierung Kohl. Die SPD damals wollte den Weg über Art. 146 GG aF gehen, konnte sich aber nicht durchsetzen.
Diese 2 Varianten Theorie ist Quatsch. Das GG war immer als Provisorum gedacht: http://www.youtube.com/watch?v=zgETHPI7IEI&feature=PlayList&p=28DE5634E1E28FA1&index=3

Das Grundgesetz ist die Verfassung der Deutschen, wie es das Bundesverfassungsgericht in seinem Lissabon-Urteil so schön ausgedrückt hat (2 BvE 2/08 vom 30. Juni 2009).
Alles Blabla ohne Sinn.
Kein Gesetz kann eine Lüge beheben.