soso
20.05.10, 11:13
Deutsche bräuchten kein "Leerverkaufsverbot",
- auch keine ähnliche überflüssige Aktionismus-
Vortäuschung vom Polit-Prostitutions-Pöbel, -
weil Deutsche im Strafgesetzbuch den StGB 291 haben
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__291.html
StGB § 291 Wucher
(1)
1Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit,
den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche
Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet,
daß er sich oder einem Dritten
1.für die Vermietung von Räumen zum Wohnen
oder damit verbundene Nebenleistungen,
2.für die Gewährung eines Kredits,
3.für eine sonstige Leistung oder
4.für die Vermittlung einer der vorbezeichneten Leistungen
Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt,
die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der
Leistung oder deren Vermittlung stehen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft.
2
Wirken mehrere Personen als Leistende,
Vermittler oder in anderer Weise mit und
ergibt sich dadurch ein auffälliges Mißverhältnis
zwischen sämtlichen Vermögensvorteilen und
sämtlichen Gegenleistungen,
so gilt Satz 1 für jeden, der die Zwangslage
oder sonstige Schwäche des anderen für sich
oder einen Dritten zur Erzielung eines
übermäßigen Vermögensvorteils ausnutzt.
(2)
1In besonders schweren Fällen ist die Strafe
Freiheitsstrafe von sechs Monaten
bis zu zehn Jahren.
2Ein besonders schwerer Fall liegt in der
Regel vor, wenn der Täter
1.durch die Tat den anderen in wirtschaftliche Not bringt,
2.die Tat gewerbsmäßig begeht,
3.sich durch Wechsel wucherische Vermögensvorteile
versprechen läßt.
+++++++++++++++++++++++++
soso-Coda:
Hier hat der Gesetzgeber doch genau gesagt,
wie mit Wucherern umzugehen ist.
Warum tut jeder überbezahlte Politpöbel-Quatschkopp
so, als gäbe es diesen deutschen
deutlichen Gesetzestext überhaupt nicht?
Das lange Gelabere über unredliche Banker
( = Geld-Verkaufs-Gauner)
und über politpöbeligen Dienstwagenmißbrauch
finde ich ekelhaft langweilig,
erstens wegen dieses StGB 291,
zweitens wegen dem Schikane-Verbot im BGB 226,
daß die Ausübung einer rechtmäßigen Handlung
unzulässig ist, wenn sie nur den Zweck haben
kann, anderen Schaden zuzufügen.
soso
20.10.2008 + 30.7.2009 + 20.5.2010 im PA-Forum
BGB
http://bundesrecht.juris.de/bgb/index.html
Schikaneverbot Text
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__226.html
- auch keine ähnliche überflüssige Aktionismus-
Vortäuschung vom Polit-Prostitutions-Pöbel, -
weil Deutsche im Strafgesetzbuch den StGB 291 haben
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__291.html
StGB § 291 Wucher
(1)
1Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit,
den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche
Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet,
daß er sich oder einem Dritten
1.für die Vermietung von Räumen zum Wohnen
oder damit verbundene Nebenleistungen,
2.für die Gewährung eines Kredits,
3.für eine sonstige Leistung oder
4.für die Vermittlung einer der vorbezeichneten Leistungen
Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt,
die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der
Leistung oder deren Vermittlung stehen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft.
2
Wirken mehrere Personen als Leistende,
Vermittler oder in anderer Weise mit und
ergibt sich dadurch ein auffälliges Mißverhältnis
zwischen sämtlichen Vermögensvorteilen und
sämtlichen Gegenleistungen,
so gilt Satz 1 für jeden, der die Zwangslage
oder sonstige Schwäche des anderen für sich
oder einen Dritten zur Erzielung eines
übermäßigen Vermögensvorteils ausnutzt.
(2)
1In besonders schweren Fällen ist die Strafe
Freiheitsstrafe von sechs Monaten
bis zu zehn Jahren.
2Ein besonders schwerer Fall liegt in der
Regel vor, wenn der Täter
1.durch die Tat den anderen in wirtschaftliche Not bringt,
2.die Tat gewerbsmäßig begeht,
3.sich durch Wechsel wucherische Vermögensvorteile
versprechen läßt.
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soso-Coda:
Hier hat der Gesetzgeber doch genau gesagt,
wie mit Wucherern umzugehen ist.
Warum tut jeder überbezahlte Politpöbel-Quatschkopp
so, als gäbe es diesen deutschen
deutlichen Gesetzestext überhaupt nicht?
Das lange Gelabere über unredliche Banker
( = Geld-Verkaufs-Gauner)
und über politpöbeligen Dienstwagenmißbrauch
finde ich ekelhaft langweilig,
erstens wegen dieses StGB 291,
zweitens wegen dem Schikane-Verbot im BGB 226,
daß die Ausübung einer rechtmäßigen Handlung
unzulässig ist, wenn sie nur den Zweck haben
kann, anderen Schaden zuzufügen.
soso
20.10.2008 + 30.7.2009 + 20.5.2010 im PA-Forum
BGB
http://bundesrecht.juris.de/bgb/index.html
Schikaneverbot Text
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__226.html