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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Deutsche brauchen kein "Leerverkaufsverbot", weil sie StGB 291 haben


soso
20.05.10, 11:13
Deutsche bräuchten kein "Leerverkaufsverbot",
- auch keine ähnliche überflüssige Aktionismus-
Vortäuschung vom Polit-Prostitutions-Pöbel, -
weil Deutsche im Strafgesetzbuch den StGB 291 haben
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__291.html

StGB § 291 Wucher

(1)
1Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit,
den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche
Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet,
daß er sich oder einem Dritten

1.für die Vermietung von Räumen zum Wohnen
oder damit verbundene Nebenleistungen,

2.für die Gewährung eines Kredits,

3.für eine sonstige Leistung oder

4.für die Vermittlung einer der vorbezeichneten Leistungen

Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt,
die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der
Leistung oder deren Vermittlung stehen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft.

2
Wirken mehrere Personen als Leistende,
Vermittler oder in anderer Weise mit und
ergibt sich dadurch ein auffälliges Mißverhältnis
zwischen sämtlichen Vermögensvorteilen und
sämtlichen Gegenleistungen,
so gilt Satz 1 für jeden, der die Zwangslage
oder sonstige Schwäche des anderen für sich
oder einen Dritten zur Erzielung eines
übermäßigen Vermögensvorteils ausnutzt.

(2)
1In besonders schweren Fällen ist die Strafe
Freiheitsstrafe von sechs Monaten
bis zu zehn Jahren.

2Ein besonders schwerer Fall liegt in der
Regel vor, wenn der Täter

1.durch die Tat den anderen in wirtschaftliche Not bringt,

2.die Tat gewerbsmäßig begeht,

3.sich durch Wechsel wucherische Vermögensvorteile
versprechen läßt.

+++++++++++++++++++++++++

soso-Coda:
Hier hat der Gesetzgeber doch genau gesagt,
wie mit Wucherern umzugehen ist.

Warum tut jeder überbezahlte Politpöbel-Quatschkopp
so, als gäbe es diesen deutschen
deutlichen Gesetzestext überhaupt nicht?

Das lange Gelabere über unredliche Banker
( = Geld-Verkaufs-Gauner)
und über politpöbeligen Dienstwagenmißbrauch
finde ich ekelhaft langweilig,
erstens wegen dieses StGB 291,
zweitens wegen dem Schikane-Verbot im BGB 226,
daß die Ausübung einer rechtmäßigen Handlung
unzulässig ist, wenn sie nur den Zweck haben
kann, anderen Schaden zuzufügen.
soso
20.10.2008 + 30.7.2009 + 20.5.2010 im PA-Forum

BGB
http://bundesrecht.juris.de/bgb/index.html

Schikaneverbot Text
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__226.html

Gandolf
22.05.10, 23:29
Was haltet ihr Spezialisten eigentlich von einer erheblich gesteigerten Eigenkapitalunterlegung der Banken? So nach dem Motto: Zeig her was du hast, dann sage ich dir, wie hoch du spekulieren darfst?

Hm?

:-)

Muad'Dib
23.05.10, 02:24
Was haltet ihr Spezialisten eigentlich von einer erheblich gesteigerten Eigenkapitalunterlegung der Banken? So nach dem Motto: Zeig her was du hast, dann sage ich dir, wie hoch du spekulieren darfst?

Hm?

:-)
Für den Laien klingt's gut, bin gespannt, was die Spezialisten dazu sagen. :D

Walter Hofer
23.05.10, 09:28
Was haltet ihr Spezialisten eigentlich von einer erheblich gesteigerten Eigenkapitalunterlegung der Banken?

Sehr viel! 20% sollten es schon sein!
Mit nur 3% sind die jap. Banken vor 20 Jahren in die Knie gegangen!

soso
24.05.10, 14:45
Was haltet ihr Spezialisten eigentlich von einer erheblich gesteigerten Eigenkapitalunterlegung der Banken? So nach dem Motto: Zeig her was du hast, dann sage ich dir, wie hoch du spekulieren darfst?

Hm?

:-)
Komischer Sprachgebrauch, genau genommen.

Wieso könnte eine Bank Recht auf Eigentum haben?
Wenn eine Sitzbank dazu einlädt,
und ich tu mich samt Einkaufstüte mal drauf,
findet keinerlei Eigentums-Übertragung statt,
das heißt: der Bank gehört nach wie vor NIX,
meine Einkaufstüte nicht und ich auch nicht.
soso

ThiloS
24.05.10, 15:38
Was haltet ihr Spezialisten eigentlich von einer erheblich gesteigerten Eigenkapitalunterlegung der Banken? So nach dem Motto: Zeig her was du hast, dann sage ich dir, wie hoch du spekulieren darfst?

Hm?

:-)

Klappt nicht - denn wie, außer durch Spekulation, sollte denn eine Bank die Eigenkapitalquote erhöhen? Ganz abgesehen davon ist ja bereits jedes Darlehen eine Spekulation ;)

Wiedertäufer
25.05.10, 08:35
StGB § 291 Wucher
...

Und was hat das bitte mit Leerverkäufen zu tun?

soso
15.09.10, 20:46
Und was hat das bitte mit Leerverkäufen zu tun?
Nix, weil dieses Gesetz so etwas wie Leerverkäufe
u. ä. m. nicht gestattet, bzw unter Strafe stellt.
soso

opppa
16.09.10, 07:04
Man sollte einfach die Aktionäre in Höhe der Dividenden der letzten 20 Jahre für Verluste von Banken haftbar machen.

Das könnte vielleicht dazu führen, daß die Vorstände und Aufsichtsräte etwas intensiver dazu angehalten werden, bei Spekulationsgeschäften etwas vorsichtiger zu agieren.

:-D

Wenns den Herrschaften nämlich ans Portemonnaie geht, verstehen die absolut keinen Spaß!

rondo bavarese
16.09.10, 07:12
Man sollte einfach die Aktionäre in Höhe der Dividenden der letzten 20 Jahre für Verluste von Banken haftbar machen.

Das könnte vielleicht dazu führen, daß die Vorstände und Aufsichtsräte etwas intensiver dazu angehalten werden, bei Spekulationsgeschäften etwas vorsichtiger zu agieren.

:-D

Wenns den Herrschaften nämlich ans Portemonnaie geht, verstehen die absolut keinen Spaß!

Wieder einmal ein völlig sinnbefreiter Beitrag.
Man sollte Dich wegen Zeitdiebstahl einlochen. :cool:

opppa
19.09.10, 06:45
Wieder einmal ein völlig sinnbefreiter Beitrag.
Man sollte Dich wegen Zeitdiebstahl einlochen. :cool:

Weil diese Kritik aus Deiner Tastatur stammt, fühle ich mich bestätigt!

Danke!

:yesnod: