Gideon
26.07.09, 15:39
Wenn es in der Bundesrepublik um den „Kampf gegen Rechts“ geht, dann findet man den Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele immer in der vordersten Reihe. Ob auf Demonstrationen gegen nationale Menschen oder bei der Unterstützung von Antifa-Projekten – der grüne Bundestagsabgeordnete mischt mit. Bei der grünen Bundestagsfraktion ist er politischer Koordinator des Arbeitskreises 3, der sich intensiv mit der Bekämpfung des Rechtsextremismus auseinandersetzt.
Mit einem klaren Bekenntnis gegen Linksextremismus tut sich Ströbele allerdings schwer. Im Gegenteil, Anfang der 80er Jahre wurde er sogar von einem Gericht verurteilt, weil er maßgeblich am Aufbau der RAF nach der ersten Verhaftungswelle 1972 mitarbeitete. Als Verteidiger mehrerer RAF-Gefangener leistete Ströbele für die Planung und den Aufbau des so genannten „Info-Systems“ den damaligen Richtern zufolge einen „entscheidenden Tatbeitrag“. Das Landgericht Berlin verurteilte Ströbele zu einer mehrmonatigen Bewährungsstrafe mit der Begründung: „Ohne die Hilfe einiger weniger Rechtsanwälte, darunter des Angeklagten, wäre die Konsolidierung und das Fortbestehen der RAF in der Haft nicht möglich gewesen.“
Hier weiterlesen ---> http://www.deutsche-stimme.de/ds/?p=1840
Mit einem klaren Bekenntnis gegen Linksextremismus tut sich Ströbele allerdings schwer. Im Gegenteil, Anfang der 80er Jahre wurde er sogar von einem Gericht verurteilt, weil er maßgeblich am Aufbau der RAF nach der ersten Verhaftungswelle 1972 mitarbeitete. Als Verteidiger mehrerer RAF-Gefangener leistete Ströbele für die Planung und den Aufbau des so genannten „Info-Systems“ den damaligen Richtern zufolge einen „entscheidenden Tatbeitrag“. Das Landgericht Berlin verurteilte Ströbele zu einer mehrmonatigen Bewährungsstrafe mit der Begründung: „Ohne die Hilfe einiger weniger Rechtsanwälte, darunter des Angeklagten, wäre die Konsolidierung und das Fortbestehen der RAF in der Haft nicht möglich gewesen.“
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