Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht?
Daniel, der die kleine Michelle vergewaltigt, geschlagen und getötet hat, ist 19. Reifeverzögerung wird wohl attestiert. Das bedeutet, er würde nach Jugendstrafrecht verurteilt und geht bei der Höchststrafe mit einem Zehner in der Tasche heim. Ersttäter. Nach rund 6 1/2 Jahren wird er nach Hause geschickt, wenn er sich im Knast nicht eben aufführt wie die wilde Sau. Macht er die Schule zuende, macht er eine Ausbildung im Knast, hat er die 2/3 so sicher im Sack wie das Amen in der Kirche.
Natürlich wird die Haftzeit bis zum Urteil angerechnet.
Bericht zum Verfahrensauftakt (http://www.bild.de/BILD/news/2009/08/17/michelle-moerder-schock/gericht-leichenfotos.html)
Was nun? Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anwenden? Bitte mit Begründung.
mentecaptus
17.08.09, 18:40
Daniel, der die kleine Michelle vergewaltigt, geschlagen und getötet hat, ist 19. Reifeverzögerung wird wohl attestiert. Das bedeutet, er würde nach Jugendstrafrecht verurteilt und geht bei der Höchststrafe mit einem Zehner in der Tasche heim. Ersttäter. Nach rund 6 1/2 Jahren wird er nach Hause geschickt, wenn er sich im Knast nicht eben aufführt wie die wilde Sau. Macht er die Schule zuende, macht er eine Ausbildung im Knast, hat er die 2/3 so sicher im Sack wie das Amen in der Kirche.
Natürlich wird die Haftzeit bis zum Urteil angerechnet.
Bericht zum Verfahrensauftakt (http://www.bild.de/BILD/news/2009/08/17/michelle-moerder-schock/gericht-leichenfotos.html)
Was nun? Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anwenden? Bitte mit Begründung.
Leider kann hier nur Jugendstrafrecht angewendet werden, du hast selbst beschrieben, weshalb. Mich stören auch weniger die max. 10 Jahre daran, sondern die nicht vorhandene Möglichkeit der anschließenden Sicherheitsverwahrung, wenn Bedarf besteht. Und bei Sexualstraftätern, insbesondere Mördern, bräuchte es schon gute Gründe, diesen Bedarf nicht anzunehmen.
Ich bin kein Jurist - aber grundsätzlich könnte man, so das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt, jedem 19-jährigen Pädo und Kindermörder eine "verzögerte Reife" attestieren - sonst hätte er die Tat nicht begangen.
Und selbst MIT "verzögerter Reife" befand sich der Nerd wohl nicht auf dem Stande eines 2-jährigen, konnte also durchaus ermessen, ob seine Tat eine Straftat war oder nicht, sprich: er wusste durchaus, was er tat.
Daher: Erwachsenenstrafrecht.
Cú Chulainn
17.08.09, 18:44
"Reifeverzögerung" wird das Stichwort sein.
Und nach den Marburger Richtlinien ...
Ausserdem gilt er mit 19 noch als "Heranwachsender" (§1(2) JGG)
Ob das nun in mein persönliches Rechtsverständnis passt oder nicht.
Ich bin kein Jurist - aber grundsätzlich könnte man, so das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt, jedem 19-jährigen Pädo und Kindermörder eine "verzögerte Reife" attestieren - sonst hätte er die Tat nicht begangen.
Und selbst MIT "verzögerter Reife" befand sich der Nerd wohl nicht auf dem Stande eines 2-jährigen, konnte also durchaus ermessen, ob seine Tat eine Straftat war oder nicht, sprich: er wusste durchaus, was er tat.
Daher: Erwachsenenstrafrecht.
Wäre er aber mit einer Reifeverzögerung von 2 Jahren auf dem Stand eines 16-Jährigen gewesen - er war zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt - muss man ihn durchs Jugendstrafrecht laufen lassen. Auch ein 16-Jähriger kann ermessen, man poppt kein Kind und tötet es danach, aber trotzdem geht er maximal 10 Jahre in den Bau.
Und selbst MIT "verzögerter Reife" befand sich der Nerd wohl nicht auf dem Stande eines 2-jährigen, konnte also durchaus ermessen, ob seine Tat eine Straftat war oder nicht, sprich: er wusste durchaus, was er tat.
mord und misshandlung - wohl sogar der leiche - sollten auf einen geist hinweisen, der krank ist und nie zur reife gelangen kann. für solche verbrechen sollte keinerlei strafmaßabstufung möglich sein.
V.V.S.O.P.
17.08.09, 18:56
Daniel, der die kleine Michelle vergewaltigt, geschlagen und getötet hat, ist 19. Reifeverzögerung wird wohl attestiert. Das bedeutet, er würde nach Jugendstrafrecht verurteilt und geht bei der Höchststrafe mit einem Zehner in der Tasche heim. Ersttäter. Nach rund 6 1/2 Jahren wird er nach Hause geschickt, wenn er sich im Knast nicht eben aufführt wie die wilde Sau. Macht er die Schule zuende, macht er eine Ausbildung im Knast, hat er die 2/3 so sicher im Sack wie das Amen in der Kirche.
Natürlich wird die Haftzeit bis zum Urteil angerechnet.
Bericht zum Verfahrensauftakt (http://www.bild.de/BILD/news/2009/08/17/michelle-moerder-schock/gericht-leichenfotos.html)
Was nun? Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anwenden? Bitte mit Begründung.
In dem Fall, soll ihm der Vater der kleinen Michelle nach 6 1/2 Jahren still und unauffällig umlegen. Wenn einem der Staat keine Gerechtigkeit zukommen läßt, dann muß man es eben selbst besorgen.
In dem Fall, soll ihm der Vater der kleinen Michelle nach 6 1/2 Jahren still und unauffällig umlegen. Wenn einem der Staat keine Gerechtigkeit zukommen läßt, dann muß man es eben selbst besorgen.
Ab Mittwoch musst du dir solche Nummern verkneifen. ;)
Siehst du jetzt was ich die Nacht meinte? :D Dabei sah der Strang so harmlos aus, gelle.
Ab Mittwoch musst du dir solche Nummern verkneifen. ;)
Solche Nummern ? Was hat er denn schlimmes gemacht ?
V.V.S.O.P.
17.08.09, 19:10
Ab Mittwoch musst du dir solche Nummern verkneifen. ;)
Siehst du jetzt was ich die Nacht meinte? :D Dabei sah der Strang so harmlos aus, gelle.
Na dann bleib ich dort, wo ich Forengott bin:grin:
Im übrigen, wie oft haben wir beide dieses Thema schon diskutiert? Du weißt genau das ich mich mit einem solchen Urteil nicht abfinden würde. Ein paar Spenden an die "geeigneten" Leute und das Problem hat sich noch vor der angepeilten Haftentlassung erledigt.
V.V.S.O.P.
17.08.09, 19:12
Solche Nummern ? Was hat er denn schlimmes gemacht ?
Das hab ich mich eigentlich auch gefragt.
Solche Nummern ? Was hat er denn schlimmes gemacht ?
Du solltest das eigene Regelwerk mal versuchen verstehend zu lesen. Frag dazu am besten mente.
(7) wer zur Begehung von Verbrechen/Straftaten aufruft oder die Begehung derselben billigt
Du solltest das eigene Regelwerk mal versuchen verstehend zu lesen. Frag dazu am besten mente.
Lynchjustiz ist ein Verbrechen ? :eek:
Zudem hat er es lediglich angedeutet, nicht tatsächlich geschrieben. Also sei nicht so zimperlich, bist doch sonst nicht sone Mimose.
Lynchjustiz ist ein Verbrechen ? :eek:
Zudem hat er es lediglich angedeutet, nicht tatsächlich geschrieben. Also sei nicht so zimperlich, bist doch sonst nicht sone Mimose.
Schwall sonst wen mit dem Geblähe zu. Ich habe keinen Bock auf deine grenzdebilen und infantilen Pubertätsschübe.
Fakt ist, du führst durch dein kindliches Gelulle das eigene Regelwerk - neben der angeblich vorhandenen Schulpflicht inkl. Bildungsauftrag - ad absurdum.
Kleines Mäuschen
17.08.09, 20:40
Die Spiegel-Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen beschreibt den ersten Prozesstag und den widerlichen Auftritte eines Rechtsmediziners.
Nun packt ein 35 Jahre alter Arzt für Rechtsmedizin von der Universität Leipzig seine Utensilien aus, Laptop, Kabel, Filmkamera. Eine Leinwand wird entrollt. Und dann geht es los: ein Foto vom Auffinden der Kinderleiche. Ein Raunen geht durch den Saal.
Die nächsten zwei Bilder zeigen das tote Kind nackt, von vorn. Von hinten. Der Rechtsmediziner erklärt, was jeder sieht: die Blaufärbung, die Totenflecken, die Würgemale. Viele Zuschauer wenden sich entsetzt ab.
Dann das Gesichtchen in Großaufnahme, gezeichnet von sieben Monaten im Wasser, denn der Täter hatte sein Opfer bäuchlings und Kopf voran abgelegt. Der Hinterkopf des Kindes fast kahl, nur noch an manchen Stellen behaart, weil V. das Mädchen über den Erdboden gezogen hatte, als er es zum Versteck am Teich schaffte.
Und zum krönenden Abschluss die gespreizten Beine des Mädchens, sein kindliches Genital in voller Größe. Das Bild bleibt auf der Leinwand stehen. Ungerührt erläutert der Rechtsmediziner diesen Flecken und jene Abschürfung. Bis der Vorsitzende, immerhin Vorsitzender einer Jugendstrafkammer, endlich sagt: "Brauchen wir dieses Bild eigentlich noch länger?"
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,643338,00.html
Der Kerl wusste genau was er tat.
Auch wusste er wann es Zeit war sich zu melden weil sie ihn in der Tasche hatten.
Das der Kerl einen an der Klatsche hat ist klar, ob er dazu noch ein wenig unterbelichtet ist macht keinen Unterschied.
Er war volljährig, daher Lebenslänglich + Sicherheitsverwahrung, sodass er nie mehr rauskommt.
Und mit ein wenig Glück zeigen ihm seine Mitinsassen, was sie von solchen Leuten halten und geben ihm eine stichhaltige Einführung in das Knastleben, das bei Kinderschändern manchmal kürzer ist als ihnen lieb ist.
Schwall sonst wen mit dem Geblähe zu. Ich habe keinen Bock auf deine grenzdebilen und infantilen Pubertätsschübe.
Mir doch wurscht, dich zwingt ja niemand in diesem Forum zu lesen.
Fakt ist, du führst durch dein kindliches Gelulle das eigene Regelwerk - neben der angeblich vorhandenen Schulpflicht inkl. Bildungsauftrag - ad absurdum.
Wie du von unserem Regelwerk auf die deutsche Schulpflicht kommst, ist mir ein Rätsel... ich habe meine 10 Jahre Schule jedenfalls rum, und mit Bildung hatte das nicht wirklich was zu tun.
Cú Chulainn
18.08.09, 07:20
Das der Kerl einen an der Klatsche hat ist klar, ob er dazu noch ein wenig unterbelichtet ist macht keinen Unterschied.
Er war volljährig, daher Lebenslänglich + Sicherheitsverwahrung, sodass er nie mehr rauskommt.
Auch für die Dummen nochmal:
"Reifeverzögerung" wird das Stichwort sein.
Und nach den Marburger Richtlinien ...
Ausserdem gilt er mit 19 noch als "Heranwachsender" (§1(2) JGG)
Auch wenn es nicht in dein Rechtsempfinden passt.
Artikel 3 GG.
Mir ist es eigentlich (sch....)egal, ob der Täter nach Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht verurteilt wird, solange absolut sichergestellt ist, daß er nach der Verbüßung der Strafe nicht rückfällig werden kann.
:devil:
Igni et ferro
19.08.09, 22:27
Mir ist es eigentlich (sch....)egal, ob der Täter nach Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht verurteilt wird, solange absolut sichergestellt ist, daß er nach der Verbüßung der Strafe nicht rückfällig werden kann.
:devil:
Also Rübe ab?
Also Rübe ab?
Wenn Du meinen Beitrag genau gelesen und verstanden hättest, . . . . . .
Igni et ferro
20.08.09, 20:33
Wenn Du meinen Beitrag genau gelesen und verstanden hättest, . . . . . .
Hab ich, nur lies er nur diese Aussage zu.
Es werden doch zur genüge Rückfällig, oder willst du das bestreiten?
Hab ich, nur lies er nur diese Aussage zu.
Es werden doch zur genüge Rückfällig, oder willst du das bestreiten?
Und ich habe verlangt, daß genau das abgestellt werden muß!
Igni et ferro
21.08.09, 08:22
Und ich habe verlangt, daß genau das abgestellt werden muß!
Siehste, also doch, Rübe ab!
Siehste, also doch, Rübe ab!
Wenn Du das implizierst, ist das Dein Problem!
Igni et ferro
21.08.09, 09:06
Wenn Du das implizierst, ist das Dein Problem!
Na, den Gurkenhobel kannste nicht bei jedem ansetzen ;)
Na, den Gurkenhobel kannste nicht bei jedem ansetzen ;)
Wenn Du Dich schon (artgerecht:thumbsup:) in der Küche bewegst, könntest Du vielleicht ja auch den Eierschneider finden?
:grin:
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