Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Die panische Angst des Systems vor dem Revisionismus
Ja bitte Wälter:
Das wäre zur Abwechslung von Deinen nicht zu toppenden Dumpfbackeneinzeilern mal eine wirklich gute Sache.
Aber was wetten wir, daß da nun wieder mal nur eine weitere dumme Phrase kommt ? :augenrollen:
bei der wältercopypastete ist es die REGEL nichts selbst mit eigenen worten logisch-schlüssig-sachlich fundiert erklären zu können, da hat er in grünrumpel einen "würdigen" partner gefunden, daher ist die chance annähernd null dass es bei diesem thema anders sein sollte.
dümmer wie bohnenstroh oder verlogen ?
aber selbst bei zweitem würde er seine dummheit beweisen, denn geschickt lügt er und rumpel nicht, das ist offenkundig.
Die Bewertung politisch-historischer Komplexe nach eigener Meinung und nicht einer von der Partei vorgegebenen.
exakt.
wenn wälter seine restgehirnzellen angestrengt hätte wäre er vielleicht von alleine daraufgekommen.
Aber das sagt er doch gar nicht:Damit behauptet er: HC-Leugnung wird vom Artikel 1 GG vorgeschrieben.
Da siehst Du mal, mit was für einem Spinner Du es hier zu tun hast. :ddr:
da sieht man wie die bohnenstrohdummen wälter und rumpel "argumentativ" mit ihren phrasen, einzeiler und nebelkerzen schon längst mit dem rücken zur wand stehen und total von der rolle sind.
Rumpelpumpel
01.12.11, 18:58
Das ist lediglich deine bohnenstrohdumme Behauptung. Denn dann versuche doch wenigstens einmal ansatzweise das zu tun, was du so offenkundig nicht kannst: Erkläre in deinen eigenen Worten sachbezogen argumentativ ausformuliert und inhaltlich schlüssig, wie sich und weshalb sich die Strafbarkeit der freien Meinungsäußerung über den "Holocaust" auf Art. 1 GG stützen soll.
Bist du dazu fähig? Nein, bist du natürlich nicht!
Aber versuche es doch wenigstens mal, deine bohnenstrohdumme Behauptung dann auch argumentativ schlüssig zu erklären, WESHALB und WIE sich ausgerechnet der Verstoß gegen das dem Grundgesetz vorausgehende Menschenrecht (Art.19) der Meinungsfreiheit aus Artikel 1 des Grundgesetzes erklären soll. (Denn rechtfertigen läßt er sich sowieo nicht, da nicht das untergeordnete Recht [Grundgesetz] das diesem übergeordnete Recht [Menschenrechtserklärung] reglementiert, sondern umgekehrt.)
Solltest du nicht dazu fähig sein, fällt dein Ranking von bisher "dumm wie Bohnenstroh" automatisch auf "dümmer als Bohnenstroh".
Dir ist schon bewusst, dass nationales Recht durchaus die Meinungsfreiheit in Grenzen setzt. Und das absolut zurecht und legitim?
Wäre mir neu, dass die Paragraphen, welche Beleidigung, Betrug und üble Nachrede (etc) unter Strafe stellen, gegen Menschenrechte verstoßen :augenrollen:
Und, alles, was in Art.1 unserer Verfassung steht, legitimiert eine Begrenzung der Meinungsfreiheit.
der bohnenstrodumme kann immer noch nicht logisch schlüssig mit eigenen worten erklären warum eine MEINUNGSÄUSSERUNG die die "leugnung" des hc
beinhaltet keine meinung ist, jedoch die "leugnung" des kurd.völkermordes durch einen türken der in der brd lebt.
der bohnenstrohdumme ist zudem nicht in der lage das wort "leugnung" richtig zu definieren.
der bohnenstrohdumme kann auch nicht erkären weshalb die NICHT "vorbelasteten" staaten wie z.B. die usa oder spanien ebenso die auffassung teilen dass BEIDES von dem UNVERÄUSSERLICHEN recht auf freie meinungsäusserung gedeckt ist.
solange also dieser bohnenstrohdumme nicht einmal geistig in der lage ist die begriffe ( politisch-historische, oder religiöse) MEINUNGSFREIHEIT und "LEUGNUNG" richtig zu definieren ist jede weitere diskussion völlig wertlos, da er von einer völlig falschen prämisse ausgeht, sei es aus hang zur lüge oder aus bohnenstrohdummheit.
VolkundHeimat
01.12.11, 21:21
Und, alles, was in Art.1 unserer Verfassung steht, legitimiert eine Begrenzung der Meinungsfreiheit.
Damit ist dann gar nichts legitimiert, da die Lachnummer des Scheinstaates BRD ausweislich Art. 146 GG eben über KEINE VERFASSUNG verfügt, in welcher im Artikel 1 etwas stehen könnte, Mr. Bohnenstroh.
Eine Verfassung entsteht auch nicht dadurch, indem man das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wie ein debiler Leierkastenmann immer und immer wieder falsch so bezeichnet. Übrigens wäre das deiner eigenen Definition nach ein Fall strafrelevanter tatsächlicher Leugnung bewiesener Tatsachen, denn daß das Grundgesetz keine Verfassung ist, geht aus diesem Grundgesetz selber im Artikel 146 klar und deutlich hervor.
Das also ist Leugnung, wenn man entgegen der Tatsachen behauptet, das Grundgesetz sei eine Verfassung, nicht wenn jemand kritische und sachlich konkret begründete Zweifel an den Schilderungen Dritter äußert, die bei auch nur etwas näherem Hinschauen haarsträubend widersprüchlich sind.
Konkret begründete Zweifel sind also alles andere als eine Leugnung, sondern sind vielmehr Zeichen eines funktionierenden Verstandes. Was Bohnenstrohdumme mangels eines solchen funktionierenden Verstandes aber nie verstehen werden.
Noch einmal: Meinungsfreiheit wird vom dem Grundgesetz vorausgehende Artikel 19 der Menschenrechtserklärung wie folgt definiert:
"Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfaßt die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten."
Das ist nun wahrlich so glasklar und uninterpretierbar eindeutig ausgedrückt, daß wirklich nur ganz schäbige Justizverbrecher eines Schurkenregimes eine derartige sondergesetzliche brutale Vergewaltigung der Meinungsfreiheit, wie sie der §130 darstellt, als mit dieser Definition des Artikels 19 der Menschrechte vereinbar behaupten können.
Der Artikel 19 der Menschenrechtserklärung ist so absolut uninterpretierbar klar und deutlich formuliert, daß er aber auch gar nichts hergibt, was die menschenverachtende menschenrechtswidrige Menschenjagd durch Meinungsverfolgung im BRD-Regime als rechtens rechtfertigen könnte. Und die Menschenrechte gehen dem Grundgesetz voraus!
Wenn aber nun bohnenstrohdumme antidemokratische Feinde der Meinungsfreiheit meinen, sie könnten sich zur Rechtfertigung der menschenrechtswidrigen Meinungsverfolgung auf die "Wahrung der Menschenwürde" im Artikel 1 GG berufen, so müssen sich diese sagen lassen, daß gerade das Recht auf Meinungsfreiheit selber ein ganz wesentlicher Bestandteil der Würde des Menschen ist; wenn nicht der wesentlichste überhaupt!
Deshalb legt ja die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte die Meinungsfreiheit so ausdrücklich als damit untrennbaren Bestandteil der Würde des Menschen fest.
Nicht der, welcher seine einem anderen Menschen ungenehme Meinung sagt, verstößt gegen die Würde des Menschen, sondern jener tut es, der dem anderen das Recht auf freie Meinungsäußerung verbieten will, nur weil ihm dessen Meinung nicht paßt!
Denn: Das Recht auf Meinungsfreiheit ist ganz ausdrücklich ein Menschenrecht - es gibt hingegen keinen Rechtsanspruch darauf und schon gar kein Menschenrecht, sich durch die persönliche Meinungsäußerung eines anderen dergestalt beleidigt zu fühlen, daß man diesem das Recht auf seine freie Meinungsäußerung per Gesetz verbieten läßt.
Das heißt: Indem man Menschen das elementare Recht auf Meinungsfreiheit nimmt, spricht man diesen damit auch gleichzeitig die Menschenwürde ab. Auch gibt es kein Menschenrecht für irgendeine Sondergruppe, daß diese verlangen könnte, alle Welt dürfe nur solche Meinungen äußern, welche dieser Sondergruppe von dreisten Rotzlöffeln genehm sind.
Jede Meinung, die ein Mensch zu irgendetwas hat, muß dieser laut Menschenrechtserklärung frei und, wortwörtlich, "unangefochten" äußern dürfen! Völlig unabhängig davon, ob diese Meinung einem anderen nun paßt oder nicht. Denn dieser andere will ja für sich auch das Recht in Anspruch nehmen, seine Meinung frei zu sagen, ob diese einem anderen nun paßt oder nicht.
Andernfalls müßte letztendlich jede Meinungsäußerung verboten werden, weil sich wohl immer jemand findet, dem genau diese Meinungsäußerung eines anderen nicht paßt.
Und es kann ja wohl nicht sein, daß hier statt Demokratie das Faustrecht der Macht herrscht. Das heißt, daß der, wer als Herrscher oder als die Herrscher beherrschende Lobby die Macht in Händen hält, denen, die ohnmächtig sind, diktieren kann, welche Meinungsäußerungen diesen erlaubt sind und welche nicht.
Der uninterpretierbar eindeutige Wortlaut des Artikels 19 der Menschenrechtserklärung (die dem Grundgesetz vorausgeht) läßt keinen anderen Schluß zu, als daß die schändliche Praxis der Meinungsverfolgung durch das Regime der BRD ein menschenrechtswidriges, ein menschenverachtendes Verbrechen ist!
Für jeden, den dieses deshalb menschenrechtsverachtende Unrechtsregime wegen seiner Meinungsäußerungen verfolgen läßt, wachen ungezählte andere auf und bemerken, was wirklich gespielt wird, und schöpfen Verdacht, daß da etwas faul ist, wo Meinungsäußerungen wie im Mittelalter verfolgt werden.
Wir leben im Internetzeitalter!
Ein Regime, das die Träger unbequemer Meinungen verfolgen läßt, verliert gerade in Krisenzeiten rapide das Vertrauen des Volkes, da man diesem - völlig zu Recht - dann auch in seinen anderen Aussagen nicht mehr über den Weg traut. Im Wissen darum, daß es diese speziellen Aussagen nur deshalb als "offenkundig" behaupten kann, weil eine erbarmungslose, geradezu besessene und nichts weniger als haßerfüllte strafrechtliche Menschenjagd auf Andersdenkende sicherstellt, daß diese mit ihren Gegenbeweisen und Argumenten mundtot gemacht werden, und daß das Volk durch dieses drohende Beispiel eingeschüchtert wird und sich deshalb gar nicht erst traut, das offen zu sagen, was es mehrheitlich insgeheim über eine solche verdächtige, nur mit solchen schäbigen menschenverachtenden Mitteln aufrechtzuerhaltende "Offenkundigkeit" denkt. Eine ganz seltsame "Offenkundigkeit", die noch nicht einmal Meinungsfreiheit aushält, die also keine Demokratie aushält, und die es nicht aushält, wenn man sie in einer freien Diskussion kritisch hinterfragt.
Siehst du, Mr. Bohnenstroh, so legt man argumentativ sachbezogen seine Sicht der Dinge dar - nicht wie du es tust mit erbärmlich dümmlichem Gestammel in dürren, ungelenken Sätzchen völliger argumentativer Hilflosigkeit.
Euch drei Bohnenstrohdumme möchte ich gerne mal in einer offenen Diskussion ohne Netz und doppelten Boden vor mir haben. Ich würde euch zerlegen, daß ihr nicht mehr wüßtet, ob ihr Männlein oder Weiblein seid.
Denn ich brauche kein Sondergesetz, um Andersdenkende mundtot zu machen. Ich regle das mit Argumenten!
Damit ist dann gar nichts legitimiert, da die Lachnummer des Scheinstaates BRD ausweislich Art. 146 GG eben über KEINE VERFASSUNG verfügt, in welcher im Artikel 1 etwas stehen könnte, Mr. Bohnenstroh.
Eine Verfassung entsteht auch nicht dadurch, indem man das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wie ein debiler Geisterbeschwörer immer und immer wieder falsch so bezeichnet. Übrigens wäre das deiner eigenen Definition nach ein Fall strafrelevanter tatsächlicher Leugnung bewiesener Tatsachen, denn daß das Grundgesetz keine Verfassung ist, geht aus diesem Grundgesetz selber im Artikel 146 klar und deutlich hervor.
Das also ist Leugnung, wenn man entgegen der Tatsachen behauptet, das Grundgesetz sei eine Verfassung, nicht wenn jemand kritische und sachlich konkret begründete Zweifel an den Schilderungen Dritter äußert, die bei auch nur etwas näherem Hinschauen haarsträubend widersprüchlich sind.
Konkret begründete Zweifel sind also alles andere als eine Leugnung, sondern sind vielmehr Zeichen eines funktionierenden Verstandes. Was Bohnenstrohdumme mangels eines solchen funktionierenden Verstandes aber nie verstehen werden.
Noch einmal: Meinungsfreiheit wird vom dem Grundgesetz vorausgehende Artikel 19 der Menschenrechtserklärung wie folgt definiert:
"Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfaßt die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten."
Das ist nun wahrlich so glasklar und uninterpretierbar eindeutig ausgedrückt, daß wirklich nur ganz schäbige Justizverbrecher eines Schurkenregimes eine derartige sondergesetzliche brutale Vergewaltigung der Meinungsfreiheit, wie sie der §130 darstellt, als mit dieser Definition des Artikels 19 der Menschrechte vereinbar behaupten können.
Der Artikel 19 der Menschenrechtserklärung ist so absolut uninterpretierbar klar und deutlich formuliert, daß er aber auch gar nichts hergibt, was die menschenverachtende menschenrechtswidrige Menschenjagd durch Meinungsverfolgung im BRD-Regime als rechtens rechtfertigen könnte. Und die Menschenrechte gehen dem Grundgesetz voraus!
Wenn aber nun bohnenstrohdumme antidemokratische Feinde der Meinungsfreiheit meinen, sie könnten sich zur Rechtfertigung der menschenrechtswidrigen Meinungsverfolgung auf die "Wahrung der Menschenwürde" im Artikel 1 GG berufen, so müssen sich diese sagen lassen, daß gerade das Recht auf Meinungsfreiheit selber ein ganz wesentlicher Bestandteil der Würde des Menschen ist; wenn nicht der wesentlichste überhaupt!
Deshalb legt ja die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte die Meinungsfreiheit so ausdrücklich als damit untrennbaren Bestandteil der Würde des Menschen fest.
Nicht der, welcher seine einem anderen Menschen ungenehme Meinung sagt, verstößt gegen die Würde des Menschen, sondern jener tut es, der dem anderen das Recht auf freie Meinungsäußerung verbieten will, nur weil ihm dessen Meinung nicht paßt!
Denn: Das Recht auf Meinungsfreiheit ist ganz ausdrücklich ein Menschenrecht - es gibt hingegen keinen Rechtsanspruch darauf und schon gar kein Menschenrecht, sich durch die persönliche Meinungsäußerung eines anderen dergestalt beleidigt zu fühlen, daß man diesem das Recht auf seine freie Meinungsäußerung per Gesetz verbieten läßt.
Das heißt: Indem man Menschen das elementare Recht auf Meinungsfreiheit nimmt, spricht man diesen damit auch gleichzeitig die Menschenwürde ab. Auch gibt es kein Menschenrecht für irgendeine Sondergruppe, daß diese verlangen könnte, alle Welt dürfe nur solche Meinungen äußern, welche dieser Sondergruppe von dreisten Rotzlöffeln genehm sind.
Jede Meinung, die ein Mensch zu irgendetwas hat, muß dieser laut Menschenrechtserklärung frei und, wortwörtlich, "unangefochten" äußern dürfen! Völlig unabhängig davon, ob diese Meinung einem anderen nun paßt oder nicht. Denn dieser andere will ja für sich auch das Recht in Anspruch nehmen, seine Meinung frei zu sagen, ob diese einem anderen nun paßt oder nicht.
Andernfalls müßte letztendlich jede Meinungsäußerung verboten werden, weil sich wohl immer jemand findet, dem genau diese Meinungsäußerung eines anderen nicht paßt.
Und es kann ja wohl nicht sein, daß hier statt Demokratie das Faustrecht der Macht herrscht. Das heißt, daß der, wer als Herrscher oder als die Herrscher beherrschende Lobby die Macht in Händen hält, denen, die ohnmächtig sind, diktieren kann, welche Meinungsäußerungen diesen erlaubt sind und welche nicht.
Der uninterpretierbar eindeutige Wortlaut des Artikels 19 der Menschenrechtserklärung (die dem Grundgesetz vorausgeht) läßt keinen anderen Schluß zu, als daß die schändliche Praxis der Meinungsverfolgung durch das Regime der BRD ein menschenrechtswidriges, ein menschenverachtendes Verbrechen ist!
Für jeden, den dieses deshalb menschenrechtsverachtende Unrechtsregime wegen seiner Meinungsäußerungen verfolgen läßt, wachen ungezählte andere auf und bemerken, was wirklich gespielt wird, und schöpfen Verdacht, daß da etwas faul ist, wo Meinungsäußerungen wie im Mittelalter verfolgt werden.
Wir leben im Internetzeitalter!
Ein Regime, das die Träger unbequemer Meinungen verfolgen läßt, verliert gerade in Krisenzeiten rapide das Vertrauen des Volkes, da man diesem - völlig zu Recht - dann auch in seinen anderen Aussagen nicht mehr über den Weg traut. Im Wissen darum, daß es diese speziellen Aussagen nur deshalb als "offenkundig" behaupten kann, weil eine erbarmungslose, geradezu besessene und nichts weniger als haßerfüllte strafrechtliche Menschenjagd auf Andersdenkende sicherstellt, daß diese mit ihren Gegenbeweisen und Argumenten mundtot gemacht werden, und daß das Volk durch dieses drohende Beispiel eingeschüchtert wird und sich deshalb gar nicht erst traut, das offen zu sagen, was es mehrheitlich insgeheim über eine solche verdächtige, nur mit solchen schäbigen menschenverachtenden Mitteln aufrechtzuerhaltende "Offenkundigkeit" denkt. Eine ganz seltsame "Offenkundigkeit", die noch nicht einmal Meinungsfreiheit aushält, die also keine Demokratie aushält, und die es nicht aushält, wenn man sie in einer freien Diskussion kritisch hinterfragt.
Siehst du, Mr. Bohnenstroh, so legt man argumentativ sachbezogen seine Sicht der Dinge dar - nicht wie du es tust mit erbärmlich dümmlichem Gestammel in dürren, ungelenken Sätzchen völliger argumentativer Hilflosigkeit.
Euch drei Bohnenstrohdumme möchte ich gerne mal in einer offenen Diskussion ohne Netz und doppelten Boden vor mir haben. Ich würde euch zerlegen, daß ihr nicht mehr wüßt, ob ihr Männlein oder Weiblein seid.
Denn ich brauche kein Sondergesetz, um Andersdenkende mundtot zu machen. Ich regle das mit Argumenten!
:top:
die bohnenstrohdummen/heuchler und lügner sind alleine an ihrer doppelmoral schon zu erkennen.
denn wenn sie schon die meinung vertreten, dass die WÜRDE des menschen durch die einschränkung der meinungsfreiheit geschützt werden müsse, so müssten sie sich ebenfalls dafür aussprechen dass dies nicht nur in einem einzigen fall sondern in allen fällen wo die WÜRDE des menschen verletzt wird per strafgesetz durchgesetzt wird.
wenn also z.b. ein (passdeutscher) türke in der brd bewusst den wissenschaftlich anerkannten VÖLKERMORD an den armeniern öffentlich "leugnet" oder "verharmlost" fällt dies ebenfalls nicht unter die meinungsfreiheit, folgt man logisch-konsequent der scheinargumentation dieser bohnenstrohdummen, sondern unter ein VERBRECHEN welches die WÜRDE direkt oder indirekt betroffener verletzt.
wer von diesen doppelmoralisten hat sich aber in diesem fall für eine strafrechtliche sanktion ausgesprochen ?
warum sollte die eine "leugnung" oder "verharmlosung" eines völkermordes unter die meinungsfreiheit fallen die andere nicht ?
d.h. jeder der vorsätztlich in deutschland irgendeinen wissenschaftlich "gesicherten" völkermord, jedes kriegssverbrechen der alliierten "verharmlost" oder "leugnet" ist genauso zu behandeln wie jeder hololeugner.
denn die WÜRDE des menschen und deren angehörigen macht vor grenzen und völker nicht halt.
daran erkennt man schon ihre pure heuchelei und ihr vorgeschobenes pseudomoralisches "argument" welches in wahrheit einzig und alleine dazu dienen soll ihnen politisch nicht genehme/andersdenkende mundtot zu machen und zu KRIMINALISIEREN !
60tT6l4ich
01.12.11, 22:46
[Vollzitat und..]....die Lachnummer des Scheinstaates BRD.....Ich hoffe sehr, daß Du Deine Einlassung schon vorgefertigt hattest, denn diese explizite Erklärung ist Perlen für, ähh vor die Säue zu werfen.
So, wie Du die Situation beschrieben hast, ist sie in der Tat völkerrechtlich völlig genau! Aber Du siehst, wenn man eine Unwahrheit über 62 Jahre in Familie, Schule, Universität und Öffentlichkeit immer wieder wiederholt, glauben die meisten daran. Das ist wie eine Religion. Ich denke, die meisten Menschen können schon gar nicht mehr selbständig denken. Wenn man dann noch Ansichten unter Strafe stellt, ist die Diktatur/Polizeistatt perfekt. Es erinnert mich an die Geschichte mit den Pferden und Kühen auf der Weide:
Ein junges Fohlen läuft überall herum und kommt ganz aufgeregt zurück, "Wir sind eingesperrt. Überall ist ein hoher Zaun herum!".
Darauf sagt eine genüßlich widerkäuende Kuh, "Was für ein Quatsch, ich sehe hier keinen Zaun!"
Das ist der Moment, wo ich eines meiner Lieblingszitate einfügen muß:
"Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit!"
Was ich an den Deutschen, die die antideutsche Haltung gutheißen, die Überfremdung des Landes nicht sehen und der Meinung sind, alles sei gut, nicht verstehe, ist, daß sie offenbar keine Augen zum sehen und Ohren zum Hören haben. Dazu ein schönes Zitat von
Wenn Ihr Eure Augen nicht gebraucht, um zu sehen, werdet Ihr sie brauchen, um zu weinen."
Allerdings ist das Wissen um etwas, die eine, etwas daran zu ändern, die andere Seite. Und mir fiele z.Zt. nicht ein, wie man den status quo zeitnah ändern könnte.
Walter Hofer
02.12.11, 07:01
Ich hoffe sehr, daß Du Deine Einlassung schon vorgefertigt hattest
ja, natürlich die Idee Verfassung + Deutsche Ostgebiete stammt von der Dresdener Gauleitung und läuft in 17 kotfarbenen Foren/Blogs parallel!
Aber Du siehst, wenn man eine Unwahrheit über 62 Jahre in Familie, Schule, Universität und Öffentlichkeit immer wieder wiederholt, glauben die meisten daran. Das ist wie eine Religion.
nein, auch wenn ihr euren Nazischrott täglich wiederholt, das geht den Bürgern an der Keite vorbei, sind gegen die Nazireligion immun.
Dir ist schon bewusst, dass nationales Recht durchaus die Meinungsfreiheit in Grenzen setzt. Und das absolut zurecht und legitim?Eben nicht. Es ist ein klarer Verstoß gegen die Menschenrechte.
Wäre mir neu, dass die Paragraphen, welche Beleidigung, Betrug und üble Nachrede (etc) unter Strafe stellen, gegen Menschenrechte verstoßen :augenrollen:Um mal einen deiner Begriffe näher zu untersuchen: Betrug ist eine Tat und keinesfalls eine Meinung.
Und, alles, was in Art.1 unserer Verfassung steht, legitimiert eine Begrenzung der Meinungsfreiheit.Mag sein, aber es bleibt ein Menschenrechtsverstoß:Artikel 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.Von »Beschränkungen durch die allgemeinen Gesetze und Bestimmungen« ist da nichts zu finden.
Rumpelpumpel
02.12.11, 07:53
Damit ist dann gar nichts legitimiert, da die Lachnummer des Scheinstaates BRD ausweislich Art. 146 GG eben über KEINE VERFASSUNG verfügt, in welcher im Artikel 1 etwas stehen könnte, Mr. Bohnenstroh.
Da hasst du den 146er wohl falsch verstanden. Frag mal jemanden, der Lust hat, dir das zu erläutern.
Eine Verfassung entsteht auch nicht dadurch, indem man das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wie ein debiler Leierkastenmann immer und immer wieder falsch so bezeichnet. Übrigens wäre das deiner eigenen Definition nach ein Fall strafrelevanter tatsächlicher Leugnung bewiesener Tatsachen, denn daß das Grundgesetz keine Verfassung ist, geht aus diesem Grundgesetz selber im Artikel 146 klar und deutlich hervor.
Lies den 146er nochmal... das steht da nicht. Jura ist nicht sooo schwer, auch Laien können sowas lesen und verstehen.
Das also ist Leugnung, wenn man entgegen der Tatsachen behauptet, das Grundgesetz sei eine Verfassung, nicht wenn jemand kritische und sachlich konkret begründete Zweifel an den Schilderungen Dritter äußert, die bei auch nur etwas näherem Hinschauen haarsträubend widersprüchlich sind.
Dann erkläre mal den Unterschied zwischen dem GG und einer Verfassung :)
Warum ist das GG keine Verfassung? Weil nicht "Verfassung" auf dem Buchdeckel steht? :-D
Konkret begründete Zweifel sind also alles andere als eine Leugnung, sondern sind vielmehr Zeichen eines funktionierenden Verstandes. Was Bohnenstrohdumme mangels eines solchen funktionierenden Verstandes aber nie verstehen werden.
Dann liefer mal konkret begründete Zweifel... bisher hast du nur falsch verstandene Daten geliefert... die dir im übrigen alle erklärt wurden.
Über die Funktion deines Verstandes werde ich mich nicht äußern... meine Mutter wusste, wie sie ihre Kinder erzieht.
Noch einmal: Meinungsfreiheit wird vom dem Grundgesetz vorausgehende Artikel 19 der Menschenrechtserklärung wie folgt definiert:
"Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfaßt die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten."
Das ist nun wahrlich so glasklar und uninterpretierbar eindeutig ausgedrückt, daß wirklich nur ganz schäbige Justizverbrecher eines Schurkenregimes eine derartige sondergesetzliche brutale Vergewaltigung der Meinungsfreiheit, wie sie der §130 darstellt, als mit dieser Definition des Artikels 19 der Menschrechte vereinbar behaupten können.
Der Artikel 19 der Menschenrechtserklärung ist so absolut uninterpretierbar klar und deutlich formuliert, daß er aber auch gar nichts hergibt, was die menschenverachtende menschenrechtswidrige Menschenjagd durch Meinungsverfolgung im BRD-Regime als rechtens rechtfertigen könnte. Und die Menschenrechte gehen dem Grundgesetz voraus!
Wenn aber nun bohnenstrohdumme antidemokratische Feinde der Meinungsfreiheit meinen, sie könnten sich zur Rechtfertigung der menschenrechtswidrigen Meinungsverfolgung auf die "Wahrung der Menschenwürde" im Artikel 1 GG berufen, so müssen sich diese sagen lassen, daß gerade das Recht auf Meinungsfreiheit selber ein ganz wesentlicher Bestandteil der Würde des Menschen ist; wenn nicht der wesentlichste überhaupt!
Dann sind also, deiner Definition nach, unsere Paragraphen zu "Beleidigung, Betrug, uneidlicher Falschaussage und übler Nachrede" auch Verstösse gegen die Meinungsfreiheit?
Gibt es also KEINE Grenzen der Meinungsfreiheit? Ist es das, was du sagen willst?
Was ist, wenn deine Meinungsfreiheit die Würde Dritter beschädigt... wie ist das mit Art.1 vereinbar?
Deshalb legt ja die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte die Meinungsfreiheit so ausdrücklich als damit untrennbaren Bestandteil der Würde des Menschen fest.
Nicht der, welcher seine einem anderen Menschen ungenehme Meinung sagt, verstößt gegen die Würde des Menschen, sondern jener tut es, der dem anderen das Recht auf freie Meinungsäußerung verbieten will, nur weil ihm dessen Meinung nicht paßt!
Denn: Das Recht auf Meinungsfreiheit ist ganz ausdrücklich ein Menschenrecht - es gibt hingegen keinen Rechtsanspruch darauf und schon gar kein Menschenrecht, sich durch die persönliche Meinungsäußerung eines anderen dergestalt beleidigt zu fühlen, daß man diesem das Recht auf seine freie Meinungsäußerung per Gesetz verbieten läßt.
S.O.
Das heißt: Indem man Menschen das elementare Recht auf Meinungsfreiheit nimmt, spricht man diesen damit auch gleichzeitig die Menschenwürde ab. Auch gibt es kein Menschenrecht für irgendeine Sondergruppe, daß diese verlangen könnte, alle Welt dürfe nur solche Meinungen äußern, welche dieser Sondergruppe von dreisten Rotzlöffeln genehm sind.
Jede Meinung, die ein Mensch zu irgendetwas hat, muß dieser laut Menschenrechtserklärung frei und, wortwörtlich, "unangefochten" äußern dürfen! Völlig unabhängig davon, ob diese Meinung einem anderen nun paßt oder nicht. Denn dieser andere will ja für sich auch das Recht in Anspruch nehmen, seine Meinung frei zu sagen, ob diese einem anderen nun paßt oder nicht.
Andernfalls müßte letztendlich jede Meinungsäußerung verboten werden, weil sich wohl immer jemand findet, dem genau diese Meinungsäußerung eines anderen nicht paßt.
Und es kann ja wohl nicht sein, daß hier statt Demokratie das Faustrecht der Macht herrscht. Das heißt, daß der, wer als Herrscher oder als die Herrscher beherrschende Lobby die Macht in Händen hält, denen, die ohnmächtig sind, diktieren kann, welche Meinungsäußerungen diesen erlaubt sind und welche nicht.
Der uninterpretierbar eindeutige Wortlaut des Artikels 19 der Menschenrechtserklärung (die dem Grundgesetz vorausgeht) läßt keinen anderen Schluß zu, als daß die schändliche Praxis der Meinungsverfolgung durch das Regime der BRD ein menschenrechtswidriges, ein menschenverachtendes Verbrechen ist!
Art. 5 Abs. 2 GG regelt die Grenzen (Schranken) der Meinungsfreiheit:
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
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Es ist einfach Unsinn, dass die Verfassungen von Staaten die Menschenrechte nicht in Grenzen setzen. Anders geht es auch garnicht.
Für jeden, den dieses deshalb menschenrechtsverachtende Unrechtsregime wegen seiner Meinungsäußerungen verfolgen läßt, wachen ungezählte andere auf und bemerken, was wirklich gespielt wird, und schöpfen Verdacht, daß da etwas faul ist, wo Meinungsäußerungen wie im Mittelalter verfolgt werden.
Wir leben im Internetzeitalter!
Ein Regime, das die Träger unbequemer Meinungen verfolgen läßt, verliert gerade in Krisenzeiten rapide das Vertrauen des Volkes, da man diesem - völlig zu Recht - dann auch in seinen anderen Aussagen nicht mehr über den Weg traut. Im Wissen darum, daß es diese speziellen Aussagen nur deshalb als "offenkundig" behaupten kann, weil eine erbarmungslose, geradezu besessene und nichts weniger als haßerfüllte strafrechtliche Menschenjagd auf Andersdenkende sicherstellt, daß diese mit ihren Gegenbeweisen und Argumenten mundtot gemacht werden, und daß das Volk durch dieses drohende Beispiel eingeschüchtert wird und sich deshalb gar nicht erst traut, das offen zu sagen, was es mehrheitlich insgeheim über eine solche verdächtige, nur mit solchen schäbigen menschenverachtenden Mitteln aufrechtzuerhaltende "Offenkundigkeit" denkt. Eine ganz seltsame "Offenkundigkeit", die noch nicht einmal Meinungsfreiheit aushält, die also keine Demokratie aushält, und die es nicht aushält, wenn man sie in einer freien Diskussion kritisch hinterfragt.
Siehst du, Mr. Bohnenstroh, so legt man argumentativ sachbezogen seine Sicht der Dinge dar - nicht wie du es tust mit erbärmlich dümmlichem Gestammel in dürren, ungelenken Sätzchen völliger argumentativer Hilflosigkeit.
Niemand nimmt Menschen ernst, die im wesentlichen ihre Meinung damit versuchen durchzusetzen, indem sie andere Beleidigen. Im Gegenteil, sie grenzen sich selber aus.
Beantworte doch einfach mal die wenigen Fragen, die ich stelle... oder nimm bezug auf meine Gegenrede.... beides machst du nicht... sonders schwafelst weiter immer das selbe Zeug.
Euch drei Bohnenstrohdumme möchte ich gerne mal in einer offenen Diskussion ohne Netz und doppelten Boden vor mir haben. Ich würde euch zerlegen, daß ihr nicht mehr wüßtet, ob ihr Männlein oder Weiblein seid.
Denn ich brauche kein Sondergesetz, um Andersdenkende mundtot zu machen. Ich regle das mit Argumenten!
Au ja. Zum nächsten Comedypreis könnten wir das ja mal vorschlagen.
K.-H. Hirmer
02.12.11, 07:55
Eben nicht. Es ist ein klarer Verstoß gegen die Menschenrechte.
Da aber die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte kein unmittelbar gültiges Recht sind, sondern nur ein Ideal, nach dem alle Völker streben sollen, tritt der Artikel 19 hinter das Grundgesetz zurück. Denn dieses ist unmittelbares, sprich einklagbares Recht.
Somit ist rechtlich alles in Ordnung.
Rumpelpumpel
02.12.11, 07:57
Eben nicht. Es ist ein klarer Verstoß gegen die Menschenrechte.
Um mal einen deiner Begriffe näher zu untersuchen: Betrug ist eine Tat und keinesfalls eine Meinung.Lügen ist auch keine Meinung.
Mag sein, aber es bleibt ein Menschenrechtsverstoß:Von »Beschränkungen durch die allgemeinen Gesetze und Bestimmungen« ist da nichts zu finden.
Ok. Dann ist Beleidiung, Stalking, üble Nachrede und Belästigung (als Beispiele) auch strafrei zu lassen?
Dann darfst du also öffentlich deiner 10 jährigen Nachbarin sagen "Ich finde, dass du ein geiles Stück bist und würde dich gerne mal bürsten" ?
So will es dein zitiertes Recht.
Rumpelpumpel
02.12.11, 07:58
Da aber die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte kein unmittelbar gültiges Recht sind, sondern nur ein Ideal, nach dem alle Völker streben sollen, tritt der Artikel 19 hinter das Grundgesetz zurück. Denn dieses ist unmittelbares, sprich einklagbares Recht.
Somit ist rechtlich alles in Ordnung.
Nicht nur rechtlich. Keiner will eine Meinungsfreiheit ohne Grenzen... siehe mein obiges Beispiel.
Da aber die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte kein unmittelbar gültiges Recht sind, sondern nur ein Ideal, nach dem alle Völker streben sollen, tritt der Artikel 19 hinter das Grundgesetz zurück. Denn dieses ist unmittelbares, sprich einklagbares Recht.
Somit ist rechtlich alles in Ordnung.
Bis die NATO eine Flugverbotszone einrichtet.
Dir sollte bewußt sein, daß deine Meinung die Vorgänge in Syrien legitmiert.
Lügen ist auch keine Meinung.
Billigung aber sehr wohl.
Und zur Meinungsfreiheit gehört auch das Recht, über behauptete Tatsachen zu streiten und den Nachweis zu führen versuchen, daß die Behauptung falsch ist.
Das beste Beispiel dafür ist der Prozeß gegen Galilei. Die Wahrheit setzt sich von alleine durch. Dazu bedarf es keiner Gesetze.
K.-H. Hirmer
02.12.11, 08:06
Nicht nur rechtlich. Keiner will eine Meinungsfreiheit ohne Grenzen... siehe mein obiges Beispiel.
Schon klar.
Es ging mir nur darum, den wesentlichen Konstruktionsfehler in der "Argumentation" von BlutundBoden aufzuzeigen. Nämlich die Behauptung, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte hätte einen höheren Stellenwert als das Grundgesetz.
Seine Aussage
Meinungsfreiheit wird vom dem Grundgesetz vorausgehende Artikel 19 der Menschenrechtserklärung wie folgt definiert:
ist schlicht Unsinn. Und da das eine Basis seiner Argumentation war, ist seine ganze Argumentation hinfällig.
BlutundBoden geht eben vor wie Pippi Langstrumpf: Er macht sich seine Welt, wie es ihm gefällt.
Dir sollte bewußt sein, daß deine Meinung die Vorgänge in Syrien legitmiert.
Das tut sie nur in Deiner Phantasie. Außerdem ist das keine Meinung, sondern eine Tatsache.
Das tut sie nur in Deiner Phantasie. Außerdem ist das keine Meinung, sondern eine Tatsache.
Die syrische Regierung handelt nach den von ihr erlassenen Gesetzen und Vorschriften. Somit ist dort rechtlich alles in Ordnung.
ist schlicht Unsinn. Und da das eine Basis seiner Argumentation war, ist seine ganze Argumentation hinfällig.
Falsch. Ich zitiere aus dem Grundgesetz:Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
K.-H. Hirmer
02.12.11, 08:29
Die syrische Regierung handelt nach den von ihr erlassenen Gesetzen und Vorschriften. Somit ist dort rechtlich alles in Ordnung.
Woher weist Du, welche Rechte dort gelten und ob die syrische Regierung danach handelt?
Falsch. Ich zitiere aus dem Grundgesetz:
Du musst natürlich richtig und alles lesen.
Da steht nicht, dass die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" unmittelbar geltendes Recht ist. Sondern nur ein ganz allgemeines Bekenntnis zu unveräußerlichen Menschenrechten.
Was unmittelbar geltendes, also einklagbares Recht ist, wird erst im Absatz 3 erläutert. Nämlich das nachfolgend im Grundgesetz geschriebene und nicht die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte".
Zum besseren Verständnis habe ich Dir die Passage gefettet und unterstrichen. ;-)
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Woher weist Du, welche Rechte dort gelten und ob die syrische Regierung danach handelt?Wäre dem nichts so, hätte man sie doch längst verklagt, oder?
Du musst natürlich richtig und alles lesen.
Da steht nicht, dass die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" unmittelbar geltendes Recht ist. Sondern nur ein ganz allgemeines Bekenntnis zu unveräußerlichen Menschenrechten.
Die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ein Jahr vor der Verabschiedung des Grundgesetzes völkerrechtlich fixiert wurden. Der NATO-Überfall auf Libyen geschah ja ausdrücklich wegen der angeblichen Verletzung dieser Menschenrechte.
K.-H. Hirmer
02.12.11, 09:16
Wäre dem nichts so, hätte man sie doch längst verklagt, oder?
Blödsinn. Wer sollte denn wo klagen?
Du glaubst, dass Regierungen nie gegen geltendes Recht verstoßen?
Die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ein Jahr vor der Verabschiedung des Grundgesetzes völkerrechtlich fixiert wurden.
Noch mal zum mitmeißeln: Was in Deutschland unmittelbar geltende Menschenrechte sind, legt das Grundgesetz fest und nicht die AEMR.
Blödsinn. Wer sollte denn wo klagen?
Du glaubst, dass Regierungen nie gegen geltendes Recht verstoßen?
Noch mal zum mitmeißeln: Was in Deutschland unmittelbar geltende Menschenrechte sind, legt das Grundgesetz fest und nicht die AEMR.
Genau. Und was in Syrien geltendes Recht ist, legt die Regierung Assad fest und nicht die AEMR. Deswegen kann man auch in Syrien nicht gegen Maßnahmen der Regierung klagen, so wie man hier nicht gegen den menschenrechtswidrigen 130er klagen kann.
K.-H. Hirmer
02.12.11, 09:28
Genau. Und was in Syrien geltendes Recht ist, legt die Regierung Assad fest und nicht die AEMR.
Woher weist Du das alles? Hellseherei oder einfach nur Spinnerei?
Dass die Bundesrepublik die AEMR nicht als unmittelbar geltendes Recht ansieht, heißt nicht, dass andere Staaten das nicht getan haben.
Mach' Dich erstmal kundig, wie die Rechtslage in Syrien ist, dann sehen wir weiter.
Deswegen kann man auch in Syrien nicht gegen Maßnahmen der Regierung klagen, so wie man hier nicht gegen den menschenrechtswidrigen 130er klagen kann.
Wieder nur Blödsinn.
Gegen den §130 StGB kannst Du selbstverständlich klagen. Hat man auch gemacht. Bis zum Bundesverfassungsgericht. Das hat den §130 StGB als rechtens erkannt.
Als Bürger der EU kannst Du Dich aber auch an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden. Bekommst Du dort Recht, muss die Bundesrepublik den Paragraphen ändern oder gar abschaffen.
VolkundHeimat
02.12.11, 09:48
Es ist einfach Unsinn, dass die Verfassungen von Staaten die Menschenrechte nicht in Grenzen setzen. Anders geht es auch garnicht
Abartigste Bohnenstrohdummheit tut sich da auf!
Denn wieso werden dann vom globalen Kriegstreiber USrael andere Länder mit Militärschlägen überzogen, weil diese angeblich gegen die Menschenrechte verstoßen - auch wenn deren Tun in keinster Weise gegen deren Verfassungen verstößt? Weshalb werden China, Iran etc, ständig harsch ermahnt wegen vermeintlicher Verstöße gegen die Menschenrechte, selbst wenn deren Verfassungen deren Tun einwandfrei als rechtens legitimiert?
Deine vernagelte Ahnungslosigkeit ist wirklich abstoßend abartig unterirdisch, Rumpelpumpel.
Und glaub mir, den stillen Mitlesern hier, die auch nur über einen Funken Verstand verfügen, denen fällt das sehr wohl auf, wie du dich hier ein ums andere mal in peinlichster Weise als Dumpfhirn blamierst.
K.-H. Hirmer
02.12.11, 10:16
Weshalb werden China, Iran etc, ständig harsch ermahnt wegen vermeintlicher Verstöße gegen die Menschenrechte, selbst wenn deren Verfassungen deren Tun einwandfrei als rechtens legitimiert?
Weil die genannten Staaten Vollmitglieder der UN sind. China sogar mit ständigem Sitz im Weltsicherheitsrat.
Wer Vollmitglied der UN ist, erkennt durch seine Mitgliedschaft die AEMR als Ideal- und Zielvorstellung unter den UN-Mitgliedern an.
Offensichtlich sehen die Mahner Chinas und Irans diese Idealvorstellung im staatlichen Umgang mit Menschen als nicht ausreichend umgesetzt an. Und fordern diese Länder deshalb auf, die AEMR besser umzusetzen.
VolkundHeimat
02.12.11, 10:48
Wer Vollmitglied der UN ist, erkennt durch seine Mitgliedschaft die AEMR als Ideal- und Zielvorstellung unter den UN-Mitgliedern an.
Dann ist die Menschenrechtserklärung, der Lesart der Bohnenstrohdummheit nach, also nur von Vollmitglieder der UN anzuerkennen?
Und vor allem erkennt, deiner damit bohnenstrohdummen Lesart nach, das BRD-Regime die Menschenrechte also NICHT an. Das behauptest du ja ständig: Das BRD-Regime ist nicht an die Menschenrechte gebunden, weil es diese nicht anerkennt, da diese nur für UN-Vollmitglieder gilt.
Wer soll dich eigentlich nur noch ein bißchen ernstnehmen? Du gehörst in jedem Fall zu den mit Abstand allerdümmsten und denkvernagelten Menschen, die mir je untergekommen sind.
Die Allgemeine Menschenrechtserklärung sind deiner Ansicht nach also nur für Vollmitglieder der UN bindend...
Ja aber wieso heißt Sie denn dann ALLGEMEINE Erklärung der Menschenrechte, du Dumpfbacke?
Es ist schon erstaunlich, wie gerade die selbsternannten "Demokraten" hier mit allen Mitteln versuchen, die Gültigkeit der Menschenrechtserklärung für die BRD zu leugnen, nur um damit die menschenrechtswidrigen Verbrechen ihres Regimes bei der Menschenjagd der Meinungsverfolgung Andersdenkender zu rechtfertigen.
Nach deiner Definition von Meinungsfreiheit wäre auch der Stalinismus, der Maoismus eine Demokratie gewesen, und Pol Pot und Dschingis Khan Musterdemokraten.
Du merkst aber auch gar nichts mehr...
Interessant ist vor allem, daß du mit deiner Äußerung oben selber zugibst, daß der Scheinstaat BRD als Besatzungskonstrukt kein volles, gleichberechtigtes Mitglied der Staatengemeinschaft ist.
Da aber die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte kein unmittelbar gültiges Recht sind, sondern nur ein Ideal, nach dem alle Völker streben sollen, tritt der Artikel 19 hinter das Grundgesetz zurück. Denn dieses ist unmittelbares, sprich einklagbares Recht.
Somit ist rechtlich alles in Ordnung.
Da die befürworter der einschränkung der ( politisch, historiischen ) meinungsfreiheit immer darauf pochen die MENSCHENWÜRDE müsse geschützt werden, also MORALISCH argumentieren, so stellt sich die unweigerliche frage wieso sie sich nicht ebenso dafür einsetzen dass es strafrechtliche konsequenzen nach sich ziehen müsste wenn z.B. in der brd VORSÄTZLICH der völkermord an den armeniern von einem passdeutschen türken oder wem auch immer "geleugnet" oder "verharmlost" wird.
mir ist keiner von diesen heuchlern bekannt, der dies tut.
damit ist BEWIESEN, dass es ihnen lediglich um die KRIMINALISIERUNG andersdenkener geht und um nichts anderes.
die stellung der usa, ist dazu klar:
WO BEGINNT ES UND WO HÖRT ES AUF ?
verbiete ich eines muss ich alles verbieten.
ein "demokratischer" staat kann nicht einen mord "tolerieren", einen anderen nicht.
ein "demokratischer" staat kann nicht die "leugnung" eines völkernordes unter strafe stellen, die andere nicht.
tja, man kann den usa zu recht wohl viel nachsagen, nur sind sie ein VORBILD hinsichtlich der umsetzung des menschenrechtes auf FREIE politisch-historische meinungsäusserung.
warum das wort LEUGNUNG überhaupt völlig falsch gewählt wurde/wird, ein weiterer beweis dafür wie der hase laufen soll, hat VolkundHeimat völlig logisch erklärt.
kein wunder dass unter anderem daher DARAUF von den bohnenstrohdummen nicht eingegangen wurde.
K.-H. Hirmer
02.12.11, 11:04
Dann ist die Menschenrechtserklärung, der Lesart der Bohnenstrohdummheit nach, also nur von Vollmitglieder der UN anzuerkennen?
Die AEMR ist ein Abkommen aller Mitglieder der UN. Wer Mitglied werden will, muss die AEMR als Ideal- und Zielvorstellung für den staatlichen Umgang mit Menschen anerkennen. Alle anderen können sich daran halten, müssen es aber nicht. Ich freue mich, dass Du einen kleinen Lernerfolg hattest.
Und vor allem erkennt, deiner damit bohnenstrohdummen Lesart nach, das BRD-Regime die Menschenrechte dann also NICHT an.
Das ist Dein Verständnis meiner Beiträge. Die Bundesrepublik erkennt die AEMR natürlich in vollem Umfang an. Nur eben nicht als unmittelbares Recht, sondern konkretisiert im Grundgesetz.
das behauptest du ja ständig: Das BRD-regime ist nicht an die Menschenrechte gebunden, weil es diese nicht anerkennt, da diese nur für UN-Vollmitglieder gilt.
Nichts dergleichen behaupte ich.
Du gehörst in jedem Fall zu den mit Abstand allerdümmsten Menschen, die mir je untergekommen sind.
Das sagst Du über jeden, der nicht Deiner Meinung ist. Sind die diese dümmlichen Beschimpfungen nicht selber peinlich?
Die Allgemeine Menschenrechtserklärung ist also nur für Vollmitglieder der UN bindend...
Richtig. Wie schon gesagt, ich freue mich über Deinen Lernerfolg. :)
Ja aber wieso heißt Sie denn dann ALLGEMEINE Erklärung der Menschenrechte, du Dumpfbacke?
Weil da ganz allgemein die Menschenrechte erklärt werden. Sagt doch schon der Name. Konkretisiert werden diese allgemein gehaltenen Formulierungen dann in den nationalen Verfassungen. Bei uns z. B. im Grundgesetz.
Es ist schon erstaunlich, wie gerade die selbsternannten "Demokraten" hier mit allen Mitteln versuchen, die Gültigkeit der Menschenrechtserklärung für die BRD zu leugnen, nur um damit die menschenrechtswidrigen Verbrechen ihres Regimes bei der Menschenjagd der Meinungsverfolgung zu rechtfertigen.
Wenn Dir die Konkretisierung der AEMR im Grundgesetz nicht genügend oder nicht richtig umgesetzt erscheint, kannst Du dagegen klagen. Bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
K.-H. Hirmer
02.12.11, 11:11
... so stellt sich die unweigerliche frage wieso sie sich nicht ebenso dafür einsetzen dass es strafrechtliche konsequenzen nach sich ziehen müsste wenn z.B. in der brd VORSÄTZLICH der völkermord an den armeniern von einem passdeutschen türken oder wem auch immer "geleugnet" oder "verharmlost" wird. ...
Weil ich den Revisionismus kenne und ich diese Art der Propaganda als Volksverhetzung bestraft sehen möchte. Die Leugnung des Völkermordes an den Armeniern ist in dem Sinne auch Volksverhetzung. Nur ist mir das nicht so wichtig. Als Deutscher kehre ich vor der eigenen Tür. Was die Armenier angeht, mögen die Türken vor ihrer Tür kehren.
Wie sagt man so schön: Mein Hemd sitzt mir näher als meine Jacke.
WO BEGINNT ES UND WO HÖRT ES AUF ?
verbiete ich eines muss ich alles verbieten.
So ein Blödsinn!
Alkohol, Kaffee und Tabak sind als "Volksdrogen" erlaubt. Heroin, Kokain, Morphium u. a. sind verboten. Du siehst, es geht auch ohne Schwarz-Weiß-Denken.
... ein "demokratischer" staat kann nicht einen mord "tolerieren", einen anderen nicht.
Richtig. Die Bundesrepublik toleriert keinen Mord.
.. ein "demokratischer" staat kann nicht die "leugnung" eines völkernordes unter strafe stellen, die andere nicht.
Doch, das geht.
Weil ich den Revisionismus kenne und ich diese Art der Propaganda als Volksverhetzung bestraft sehen möchte. Die Leugnung des Völkermordes an den Armeniern ist in dem Sinne auch Volksverhetzung. Nur ist mir das nicht so wichtig. Als Deutscher kehre ich vor der eigenen Tür. Was die Armenier angeht, mögen die Türken vor ihrer Tür kehren.
Wie sagt man so schön: Mein Hemd sitzt mir näher als meine Jacke.
warum wird dann das MORALISCHE pseudoargument der "menschenwürde" der opfer-angehörigen die es angeblich durch diese einschränkung der meinungsfreiheit zu schützen gäbe ins treffen geführt ?
von grünrumpel und co, der sich nicht entblödete
Lügen ist auch keine Meinung. solch einen idiotensatz in diesem zusammenhang zu fabrizieren ?
nochmals in der "demokratie" brd leben TÜRKEN und KURDEN zum teil schon mit deutschem pass, wo bleibt da die würde der kurden, da es doch die "pflicht" der brd wäre, diese ebenfalls so zu schützen ?
K.-H. Hirmer
02.12.11, 11:24
warum wird dann das MORALISCHE pseudoargument der "menschenwürde" der opfer-angehörigen die es angeblich durch diese einschränkung der meinungsfreiheit zu schützen gäbe ins treffen geführt.
von grünrumpel und co, der sich nicht entblödete
solch einen idiotensatz in diesem zusammenhang zu fabrizieren ?
Das frage diese Teilnahmer am besten selber.
So ein Blödsinn!
Alkohol, Kaffee und Tabak sind als "Volksdrogen" erlaubt. Heroin, Kokain, Morphium u. a. sind verboten. Du siehst, es geht auch ohne Schwarz
dieser "blödsinn" ist die logisch-konsequente argumentation der usa.
bitte sie doch dahingehend darauf aufmerksam zu machen.
bzgl. einschränkung der politisch-historischen meinungsfreiheit hinsichtlich der "leugnung" oder "verharmlosung" eines völkermordes:
WO BEGINNT ES UND WO HÖRT ES AUF ?
verbiete ich eines muss ich alles verbieten.
DESHALB ist auch das unveräusserliche recht auf meinungfreiheit in der verfassung der usa nicht nur verankert sondern der WICHTIGSTE punkt überhaupt.
in dem ausmasse in dem eine einschränkung erfolgt erkennt man den stand von NICHTDEMOKRATIEN der bis zu einer DIKTATUR führen kann.
die einschränkung der politisch-historischen meinungsfreiheit dient in wahrheit NUR EINEM ZIEL,SINN und ZWECK....zur untedrückung und kriminaliserung andersdenkender, ein gesinnungsterrorgesetz welches unliebsame rede"verbrecher" unter strafe stellt.
im übrigen, wenn du schon von "schwarz" und "weiss" denken sprichst sollte dir schon klar sein, dass es selbst aus konservativen kreisen in österreich wie zum beispiel d. wiener akademikerbund ( ÖVP), journalisten ( ortner, fleischhacker) bzw. historiker ( höbelt)
stimmen gibt die das "verbotsgesetz" d.h. die einschränkung der meinungsfreiheit ebenso inkompatibel zu einer demokratischen staatsform ansehen und dieses daher ablehnen.
Das Verbotsgesetz ist heute zum Teil totes Recht. Lediglich der Artikel 1 mit den §§ 1 bis 3j stellt lebendes Recht dar bildet heute noch immer Grundlage für strafrechtliche Verhandlungen und Verurteilungen. Das Verbotsgesetz sieht in Bezug auf die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankengutes weitreichende verfassungsrechtliche Einschränkungen der freien Meinungsäußerung vor und steht in einem vermeintlichen Spannungsverhältnis zum Artikel 10 der europäischen Menschenrechtskonvention über die Freiheit der Meinungsäußerung.
In der Wiener Zeitung 17. Jänner 2007 schrieb der Rechtsanwalt Herbert Schaller, der regelmäßig Rechtsextremisten vor Strafgerichten vertritt, dass man „sachliche Meinungsäußerungen zwar bekämpfen, aber nicht strafrechtlich verbieten dürfe. Er kritisiert weiters den § 3g Verbotsgesetz als
„inhaltlich völlig unbestimmt und wirft dem Obersten Gerichtshof vor, sich mit der Bestätigung des Schuldspruchs gegen Irving im September 2006 „politisch erwünscht verhalten zu haben. Diese Veröffentlichung veranlasste das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes zu
Kritik am Chefredakteur der Wiener Zeitung. Im Zuge der Verurteilung von David Irving war die Diskussion um das Verbotsgesetz erneut
aufgeflammt: Bekannte österreichische Journalisten wie Michael Fleischhacker und Christian Ortner traten offen für die Abschaffung ein und begründeten das unter anderem mit der Einschränkung der Meinungsfreiheit, der fehlenden präventiven Wirkung und der Möglichkeit, dies
in einschlägigen Kreisen als „politische Gesinnungsjustiz auszulegen.
http://www.kuthumi.at/uploads/neutralitat-geisteshaltung.pdf
vielleicht sollten die bohnenstrohdummen ( hier) mal den beiden konservativen journalisten und dem wr. akademikerbund ihre "definiton" des wortes MEINUNG nahe bringen, d.h. was man gefälligst unter meinung zu verstehen hat die es zu schützen gilt und was nicht.
und bei dieser für sie einmaligen gelegenheit könnten sie gleich das wort "LEUGNUNG" ebenso zur sprache bringen und sinngemäss "erklären" was sie glauben zu wissen.
man lacht gerne in wien über solche hirnederl.
„Wir fordern auch hinsichtlich des Verbotsgesetzes dessen ersatzlose Aufhebung, da es eindeutig gegen das Recht auf friedliche weltanschauliche und politische weltanschauliche und politische Meinungsäußerung verstößt und eine demokratiewidrige Bevormundung der Bürger bedeutet.“
Der Wiener Akademikerbund – der Studentenheime betreibt und immer wieder Podiumsdiskussionen mit VP-Granden organisiert – fordert sogar die totale Streichung des NS-Gesetzes.
http://www.oe24.at/oesterreich/politik/OeVP-Akademiker-gegen-NS-Verbotsgesetz/787698
K.-H. Hirmer
02.12.11, 12:22
die einschränkung der politisch-historischen meinungsfreiheit dient in wahrheit NUR EINEM ZIEL,SINN und ZWECK....zur untedrückung und kriminaliserung andersdenkender, ...
Natürlich dient das Gesetz dazu, Revisionisten in den Knast zu bringen.
Auf dem Bundesparteitag der REP 2002 in Künzell habe ich noch für die Abschaffung des §130 StGB gestimmt. Ich hielt die Holocaustleugnung für ein Problem, das nur einige wenige "Übriggebliebene" betrifft und das sich irgendwann "biologisch löst".
Ab 2003 lernte ich dann aber den Revisionismus kennen. Ich kann heute sagen, dass ich >90% der "Werke" der Revisionisten kenne. Und erkennen musste, dass ich 2002 eine falsche Entscheidung getroffen habe.
Mein eindeutiges Urteil ist: Es geht keineswegs und in keinem Fall um "Andersdenkende" oder andere Meinungen zum Thema. Und keines der "Werke" erfüllt auch nur Mindeststandards der wissenschaftlichen Arbeit. Bei revisionistischen Schriften handelt es sich durch die Bank weg um NS-Propaganda mit dem Ziel des NS reinzuwaschen. Und das Ganze dann auch noch in einer Wortwahl dargelegt, dass manchmal nur noch der Vergleich mit Fäkal-Pornographie angemessen ist. Besonders Jürgen Graf ist ein Vertreter dieser Richtung.
Und wie ich schon schrieb: Als Deutscher möchte ich Leute, die uns nochmal so ein Schweineregime wie den NS schmackhaft machen möchten, im Knast sehen.
Walter Hofer
02.12.11, 12:37
Zur Ermahnung für unsere rechten Kämpfer:
Worauf rechte user in Politikforen achten sollten
aus gegebenen Anlass:
Die Rechtsprechung hat es u.a. als strafbar angesehen, - unterlassen Sie daher derartige Äußerungen und Handlungen :
- die Bezeichnung der BRD als “Unrechtsstaat” (BGH, Urteil vom 07.01.1955, Az. 6 StR 185/54, zu finden in BGHSt 7, 110) – 53D55 -,
- die Behauptung, die BRD sei “kein Rechtsstaat”, sondern eine “Gesinnungsdiktatur” (LG Bamberg, Beschluß vom 07.08.1996, Az. 5 Ns 108 Js 9081/95) - 53O96 -,
- die Behauptung, in der BRD herrschten “Lüge, Rechtlosigkeit und Terror” und in ihr herrschten “Verbrecher und Vaterlandsverräter” (BGH, Urteil vom 24.08.197, Az. 3 StR 229/77) – 53D77 -,
- die Bezeichnung der Bundestagswahlen als “Betrugsmanöver” (VGH Mannheim, Beschluß vom 22.09.1976, Az. X 1868/76 zu finden in NJW 1976, 2177) – 53N76 -,
immer hübsch den Ball flach halten :)
http://www.deutsches-rechtsbuero.de/urteilsarchiv.htm#verunglimpfung
Woher weist Du das alles? Hellseherei oder einfach nur Spinnerei?
Dass die Bundesrepublik die AEMR nicht als unmittelbar geltendes Recht ansieht, heißt nicht, dass andere Staaten das nicht getan haben.
Mach' Dich erstmal kundig, wie die Rechtslage in Syrien ist, dann sehen wir weiter.
Wieder nur Blödsinn.
Gegen den §130 StGB kannst Du selbstverständlich klagen. Hat man auch gemacht. Bis zum Bundesverfassungsgericht. Das hat den §130 StGB als rechtens erkannt.
Als Bürger der EU kannst Du Dich aber auch an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden. Bekommst Du dort Recht, muss die Bundesrepublik den Paragraphen ändern oder gar abschaffen.
Bla, bla, bla. Gegen Assad in Syrien kannst du auch klagen. Aber recht bekommst du so wenig wie hier.
Der 130 (und übrigens auch 86 und 86a) schränkt Rechte ein, die zu den Menschenrechten gehören, und ist somit verfassungs- und menschenrechtswidrig. Daß du damit nicht durchkommst, ist eine andere Sache. Man konnte ja auch in der »DDR« gegen die Mauer klagen.
Wer Vollmitglied der UN ist, erkennt durch seine Mitgliedschaft die AEMR als Ideal- und Zielvorstellung unter den UN-Mitgliedern an.
Das ist die BRD auch. Trotzdem schränkt sie in menschenrechtswidriger Weise die Meinungsfreiheit ein.http://www.deutsches-rechtsbuero.de/urteilsarchiv.htm#verunglimpfung
Daß du jetzt eine Naziseite zitierst, ist absolut stimmig!
Du hast allerdings nicht vollständig zitiert:Die Rechtsprechung hat es dagegen als erlaubt angesehen:
- die Bezeichnung der BRD als „scheinsouverän“ (LG Stade, Urteil vom 07.02.2007, Az. 125 Js 2557/05) – 53O07 -,
- die Bezeichnung der BRD als “Kriegssiegerprotektorat”, deren Entstehung auf einem Bruch des Völkerrechts sowie des Reichsrechts beruhe (StA Hamburg, Vfg. vom 23.09.1992, Az. 141 Js 490/92) – 53U92 -,
- die Behauptung, das Bonner System sei dabei, den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu verlassen, und es sei bestrebt, durch versuchten Verfassungsbruch den diktatorischen Polizeistaat zu errichten (StA München, Vfg. Vom 21.04.1993, Az. 112 Js 3008/93) – 53U93 -,
- die Behauptung, in der BRD gebe es eine “Gesinnungsjustiz gegen Rechts” (LG Tübingen, Urteil vom 19.04.2001, Az. 15 Js 4815/98) – 53O01 -,
- ein Lied mit dem Text “Deutschland muß sterben” (BVerfG, Beschluß vom 03.11.2000, Az. 1 BvR 581/00) – 53B00 -,
- ein Aufkleber mit dem Text "BRD heißt das System, morgen wird es untergeh'n" (StA Aschaffenburg, Vfg. Vom 11.01.1995, Az. 112 Js 15970/94) – 53U95 -,
- die Aufforderung zum „Umsturz“ der BRD durch gewaltfreie Beseitigung der bisherigen staatlichen Ordnung und Ersetzung durch ein anderes politisches System (BGH, Beschluß vom 07.02.2002, Az. 3 StR 446/01) - 53D02 -,
- eine Fotomontage, auf der ein Gelöbniszeremoniell der Bundeswehr dargestellt wird und darüber ein Mann, der auf die Bundesflagge uriniert (BVerfG, Beschluß vom 07.03.1990, Az. 1 BvR 266/86 und 913/87, zu finden in MDR 1990, 685) – 53B90 -,
- eine Fotomontage, auf der die Umrisse des Bundesadlers vor Gefängnismauern, vergitterten Fenstern und Gefangenen zu sehen ist (OLG Köln, Urteil vom 06.06.1978, Az. 313/78, zu finden in MDR 1978, 1044 f.)- 53K78 -,
- die Darstellung des Bundesadlers als “Skelettvogel” oder “Pleitegeier” (LG Heidelberg, Beschluß vom 10.02.1993, Az. NstE Nr. 8 zu § 90a StGB) – 53O93 -,
- das Stecken einer Bundesfahne in einen Haufen Pferdemist, um damit gegen die Reichskriegsflagge und die Neonazis zu protestieren (LG Aachen, Urteil vom 16.01.1995, Az. 73 Ns 42 Js 166/92, zu finden in NJW 1995, 894) – 53O95,
- eine Parodie auf das Deutschlandlied mit Ausdrücken aus der Fäkalsprache und Pornographie (BVerfG, Beschluß vom 07.03.1990, Az. 1 BvR 1215/87, zu finden in NJW 1990, 1985) – 53B90 -.
Natürlich dient das Gesetz dazu, Revisionisten in den Knast zu bringen.
Stimmt. Menschen werden für ihre Meinungsäußerung eingesperrt und teilweise härter bestraft als Kinderschänder. Sicher kannst du mir erklären, wie das menschenrechtskompatibel ist: Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Natürlich dient das Gesetz dazu, Revisionisten in den Knast zu bringen.
#533
und nu ?
K.-H. Hirmer
02.12.11, 12:57
Bla, bla, bla. Gegen Assad in Syrien kannst du auch klagen. Aber recht bekommst du so wenig wie hier.
Das weist Du woher? Ich glaube nicht, dass man in Syrien gegen Assad klagen kann wie etwa hier gegen eine Entscheidung der Regierung.
Der 130 (und übrigens auch 86 und 86a) schränkt Rechte ein, die zu den Menschenrechten gehören, ...
Soweit richtig.
... und ist somit verfassungs- und menschenrechtswidrig.
Du musst jetzt sehr stark sein. Die Verfassungswidrigkeit eines Bundesgesetzes stellt das Bundesverfassungsgericht fest. Das hat aber den §130 StGB für verfassungskonform erklärt. Dagegen kannst Du jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen. Gibt er Dir Recht, muss die Bundesrepublik diesen Paragraphen ändern. Tut es das nicht, bleibt Dir nur die Anerkennung dieses Gesetzes als verfassungskonform. Andernfalls musst Du Dir den Vorwurf gefallen lassen, den Boden des Rechtsstaates verlassen zu haben.
Daß du damit nicht durchkommst, ist eine andere Sache.
So ist das nun mal in einem Rechtsstaat. Nicht jeder bekommt vor Gericht Recht.
Stimmt. Menschen werden für ihre Meinungsäußerung eingesperrt und teilweise härter bestraft als Kinderschänder.
Wie ich schon sagte ist der Revisionismus keine Meinung, sondern reine NS-Propaganda.
Sicher kannst du mir erklären, wie das menschenrechtskompatibel ist:
Meine Sicht der Dinge dazu habe ich bereits erklärt.
Worauf rechte user in Politikforen achten sollten
wälter, darin steht auch dass bohnenstrohdumme die mehrmals hier schon ihren abschiedsgesang zelebrierten und trotzdem ihren stumpfsinn und ihre "gute" hetze weiter verbreiten zu einer fünfjährigen internetsperre verurteil werden.
ohne bewährung.
tue er buße, möchtegerndenunziant. :)
Wie ich schon sagte ist der Revisionismus keine Meinung, sondern reine NS-Propaganda.
Auch Propaganda ist eine von den Menschenrechten garantierte Meinungsäußerung.So ist das nun mal in einem Rechtsstaat. Nicht jeder bekommt vor Gericht Recht.
Schau dir mal diese Links an:
http://content.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/1862051_0_9223_-bitterboeser-leserbrief-ex-richter-geht-mit-seiner-zunft-ins-gericht-und-die-schweigt.html
http://www.suendenregister.de/?p=61
http://www.derrechtsstaat.de/?p=1936
http://johndenugent.org/deutsch/german-richter-fahsel-richtet-uber-richter-faurisson-zur-holo-religion/
Wie ich schon sagte ist der Revisionismus keine Meinung, sondern reine NS-Propaganda.
das ist blödsinn, schwarz-weiss "denker".
oder willste behaupten, dass teile des övp nahen wr. akademikerbundes, wertkonservative spitzenjournalisten die sich für die ERSATZLOSE streichung des verbotsgesetzes offen aussprachen, WEIL dieses eben eine einschränkung der meinungsfreiheit darstellt revisionisten oder rechtssextreme wären ? :augenrollen:
#533
Walter Hofer
02.12.11, 13:18
Du hast allerdings nicht vollständig zitiert:
Falls du kleine, braune Schnabulle es noch nicht gemerkt hast,
Vollzitate sind hier unerwünscht :)
Walter Hofer
02.12.11, 13:20
zu einer fünfjährigen internetsperre verurteil werden.
ohne bewährung.
so sieht die Meinungsfreiheit der Andersbegabten in der Praxis aus
Gratulation zur eigenen Entlarvung! :)
Falls du kleine, braune Schnabulle es noch nicht gemerkt hast,
Vollzitate sind hier unerwünscht :)
Schon wieder falsch. Du bist hier unerwünscht. Und das weißt du auch.
so sieht die Meinungsfreiheit der Andersbegabten in der Praxis aus
Gratulation zur eigenen Entlarvung! :)
wälter, du nennst deine inkonsequenz wie ? :)
grenzwertig bohnenstrohdumme sind so intelligent wie sie konsequent sind.
Walter Hofer
02.12.11, 13:25
Schon wieder falsch. Du bist hier unerwünscht. Und das weißt du auch.
nein, mein Zuspruch ist hier enorm hoch! :)
Walter Hofer
02.12.11, 13:26
wälter, du nennst deine inkonsequenz wie ?
nein, die braune Brut muss täglich bewegt und geschaukelt werden! :banana:
Schon wieder falsch. Du bist hier unerwünscht. Und das weißt du auch.
die allermeisten hier würden diesen grenzwertig bohnenstrodummen und "guten" hetzer nicht vermissen.
seine jämmerlichen mehrfachen abschiedsversprechungen sind so ernst zu nehmen wie sein anderer schmarrn.
auf dem planten/politik.org und wo der grüne vogel noch so umtriebig herumzwitschert, ist er sehr gut aufgehoben.
Walter Hofer
02.12.11, 13:33
seine jämmerlichen mehrfachen abschiedsversprechungen sind so ernst zu nehmen wie sein anderer schmarrn.
die werden zur Freude der Forenstronzos noch öfter kommen
In der Arena bin ich sehr gut aufgehoben, denn in den anderen Foren sind die braunen Rechtsknaller terminiert worden.
nein, die braune Brut muss täglich bewegt und geschaukelt werden! :banana:
wälter, weisst du was du tatsächlich schaukeln kannst wenn du dir ein bisserl mühe gibst ? :)
Stolzdeutscher
02.12.11, 13:37
die werden zur Freude der Forenstronzos noch öfter kommen
In der Arena bin ich sehr gut aufgehoben, denn in den anderen Foren sind die braunen Rechtsknaller terminiert worden.
Grünwichsfroschhöferchen,du bewegst dich gefährlich nahe am Abgrund eines verbalen KO`s!
In der Arena bin ich sehr gut aufgehoben"gekürzt" wegen blablabla
wälter, wo du am besten aufgehoben sein würdest verrate ich dir nicht, da ich einen VOLLTROTTEL nicht beleidigen möchte. :banana:
60tT6l4ich
02.12.11, 13:45
Zitat von K.-H. Hirmer
Wie ich schon sagte ist der Revisionismus keine Meinung, sondern reine NS-Propaganda.
Kausalität ist das Problem unserer Zeit. Und Menschen(?), wie z.B. Hirmer, poltern immer mit leeren Schlagwörtern herum, um damit anderen zu beweisen, daß sie ganz kluch sind.
Zu schreiben, der Revisionismus wäre keine Meinung ist schon fast witzig. Demzufolge wäre der Nihilismus, der Anarchismus, der Kommunismus und der Kapitalismus keine Meinungen sondern ??-Propaganda. Wie beschränkt kann man sein? Vor allem: reine NS-Propaganda! Ich schrieb schon einmal, daß das Wort NaZi, bzw. Neo-NaZi, heute gar nicht mehr gebraucht werden kann, da es die NSDAP nicht mehr gibt. Wie kann es heute NS-Propaganda geben, wenn die namensgebende Partei nicht existiert?
Der Revisionismus ist pc heute nicht erwünscht. Warum? Hat man was zu verbergen? In jeder größeren Firma gibt es eine Revisionsabteilung. Aus gutem Grund. Nur wenn's um politisch-geschichtliche Dinge geht, wird Revisionismus im Auge des BRDlers kriminell. Ein Schelm.......;)
Auch Propaganda ist eine von den Menschenrechten garantierte Meinungsäußerung.
"Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäusserung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten".Propaganda kommt vom Verb propagieren und heißt:
Eine (oft politische oder philosophische) Idee, Meinung zu verbreiten,bzw. dafür zu werben!
Damit ist die Aussage des Netzbeschmutzers;) Hirmer ad absurdum geführt. Aber er ist ja auch durch die absurdistanische Gehirnwaschschule gegangen:D.
K.-H. Hirmer
02.12.11, 13:46
das ist blödsinn, schwarz-weiss "denker".
oder willste behaupten, dass teile des övp nahen wr. akademikerbundes, wertkonservative spitzenjournalisten die sich für die ERSATZLOSE streichung des verbotsgesetzes offen aussprachen, WEIL dieses eben eine einschränkung der meinungsfreiheit darstellt revisionisten oder rechtssextreme wären ? :augenrollen:
#533
Nein. Ich hätte besser formuliert "revisionistische Literatur ist NS-Propaganda".
Auch Propaganda ist eine von den Menschenrechten garantierte Meinungsäußerung.
Ja. Im Rahmen geltender Gesetze.
Schau dir mal diese Links an:
Und?
Wie kann es heute NS-Propaganda geben, wenn die namensgebende Partei nicht existiert?
Der Namensgeber und Erfinder des Automobils existiert auch nicht mehr. Trotzdem gibt es noch Autos.
Zitat von K.-H. Hirmer
Wie ich schon sagte ist der Revisionismus keine Meinung, sondern reine NS-Propaganda.
Kausalität ist das Problem unserer Zeit. Und Menschen(?), wie z.B. Hirmer, poltern immer mit leeren Schlagwörtern herum, um damit anderen zu beweisen, daß sie ganz kluch sind.
Zu schreiben, der Revisionismus wäre keine Meinung ist schon fast witzig. Demzufolge wäre der Nihilismus, der Anarchismus, der Kommunismus und der Kapitalismus keine Meinungen sondern ??-Propaganda. Wie beschränkt kann man sein? Vor allem: reine NS-Propaganda! Ich schrieb schon einmal, daß das Wort NaZi, bzw. Neo-NaZi, heute gar nicht mehr gebraucht werden kann, da es die NSDAP nicht mehr gibt. Wie kann es heute NS-Propaganda geben, wenn die namensgebende Partei nicht existiert?
Der Revisionismus ist pc heute nicht erwünscht. Warum? Hat man was zu verbergen? In jeder größeren Firma gibt es eine Revisionsabteilung. Aus gutem Grund. Nur wenn's um politisch-geschichtliche Dinge geht, wird Revisionismus im Auge des BRDlers kriminell. Ein Schelm.......;)
Propaganda kommt vom Verb propagieren und heißt:
Eine (oft politische oder philosophische) Idee, Meinung zu verbreiten,bzw. dafür zu werben!
Damit ist die Aussage des Netzbeschmutzers;) Hirmer ad absurdum geführt. Aber er ist ja auch durch die absurdistanische Gehirnwaschschule gegangen:D.
#533
damit ist bewiesen, dass es sich nicht nur um rechtsradikale handelt die sehr wohl dieses gesinnungsterrorgesetz ersatzlos streichen möchten.
Nein. Ich hätte besser formuliert "revisionistische Literatur ist NS-Propaganda".
das ist nicht der kernpunkt und völlig irrelevant dafür ob etwas als meinungsfreiheit einzustufen ist oder nicht.
die ersatzlose streichung dieses gesinnungsterrorgesetzes fordern AUCH kritische, wertkonservative journalisten und z.B. vertreter des wr. akademikerbundes die darin eindeutig eine verletzung des rechtes auf MEINUNGSFREIHEIT sehen, wie ich nachgewiesen habe.
#533
nachtrag:
warum es nur relativ wenige des öffentlichen lebens gibt die dies tun sollte OFFENKUNDIG sein.
Stolzdeutscher
02.12.11, 13:59
Nein. Ich hätte besser formuliert "revisionistische Literatur ist NS-Propaganda".
Ja. Im Rahmen geltender Gesetze.
Und?
Der Namensgeber und Erfinder des Automobils existiert auch nicht mehr. Trotzdem gibt es noch Autos.
Wir sagen aber zum Automobil nichts anderes als Auto,und nicht Benz!
60tT6l4ich
02.12.11, 14:01
Zitat von K.-H. Hirmer
Nein. Ich hätte besser formuliert "revisionistische Literatur ist NS-Propaganda".
Er macht es immer schlimmer. Er schreibt offensichtlich über die Revisionismuslitteratur, die nach 05/1945 geschrieben wurde. Und die kann, QED, keine NationalSozialistische Propaganda sein. Habe ich doch schon bewiesen, falls Du kein Latein kannst, Netzbeschmutzer:D
Hier mal eine revsionistische These,"Wenn die Nazis den Krieg gewonnen hätten,dann hatten sie vor alle Menschen mit dunklen Haaren auszurotten.
60tT6l4ich
02.12.11, 14:22
Hier mal eine revsionistische These,"Wenn die Nazis den Krieg gewonnen hätten,dann hatten sie vor alle Menschen mit dunklen Haaren auszurotten.Echt? Wo steht das?
Stolzdeutscher
02.12.11, 14:23
Echt? Wo steht das?
Dann hätte der Gröfaz sich ja selber ausrotten müssen ......
Echt? Wo steht das?
Nach Durchsicht von 200 TV Dokumödien habe ich das ermittelt.
60tT6l4ich
02.12.11, 15:37
Nach Durchsicht von 200 TV Dokumödien habe ich das ermittelt.
http://www.piano.christrup.net/PIANO/FORUM/rofl.gif
Rumpelpumpel
03.12.11, 15:20
Richtig. Die Bundesrepublik toleriert keinen Mord.
Wobei, streng genommen, auch dies in demokratischen Ländern geht.
Die einen nennen Abtreibung Mord... andere Länder haben die Todesstrafe.
Auch dieses Beispiel geht ohne "schwarz/weiß"
Das frage diese Teilnahmer am besten selber.
Ich bekomme seine Texte nur zu lesen, wenn sie einer zitiert. Und auch auf solche antworte ich nicht mehr. Da kann er noch so zetern und noch so schimpfen.
Zitat von K.-H. Hirmer
Nein. Ich hätte besser formuliert "revisionistische Literatur ist NS-Propaganda".
Er macht es immer schlimmer. Er schreibt offensichtlich über die Revisionismuslitteratur, die nach 05/1945 geschrieben wurde. Und die kann, QED, keine NationalSozialistische Propaganda sein. Habe ich doch schon bewiesen, falls Du kein Latein kannst, Netzbeschmutzer:D
Natürlich kann sie das sein.... :augenrollen:
VolkundHeimat
03.12.11, 17:51
Ich bekomme seine Texte nur zu lesen, wenn sie einer zitiert. Und auch auf solche antworte ich nicht mehr. Da kann er noch so zetern und noch so schimpfen.
Der war wirklich gut, Rumpelpumpel!
Du hast doch hier noch nie auf irgendetwas geantwortet. Du hast dich im Gegenteil um jede konkrete Antwort auf eine dir konkret gestellte Frage gedrückt - und ansonsten Bohnenstrohdummheit zelebriert.
Damit du nicht sagen kannst, das stimmt nicht, schalte ich hier gleich einmal die Probe aufs Exempel vor. - Also beantworte doch bitte endlich KONKRET und in deinen eigenen Worten ARGUMENTATIV ausformuliert folgende Fragen:
Wieso hält die Behauptung der "Offenkundigkeit des Holocaust" nicht die Bedingungen der freien Meinungsäußerung, der freien Diskussion und der freien Erforschung durch kritische Fragen und begründete Zweifel aus?
Wieso bekommt der wegen seiner freien Meinungsäußerung in China verfolgte Liu Xiaobo dafür den Friedensnobelpreis, während Horst Mahler in der BRD wegen des Äußerns seiner Meinung zu ZWÖLFEINHALB JAHREN GEFÄNGNIS verurteilt wird?
Kann das damit zusammenhängen, daß die Meinungsäußerung des Liu Xiaobo das Geschäft mit dem "Holocaust" nicht stört, die Meinungsäußerung des Horst Mahler nach Ansicht der Geschäftemacher aber schon?
Ich gehe schwer davon aus, daß du dich wieder und wie gehabt als unfähig erweist, diese klaren und unbestechlichen Fragen konkret und arumentativ zu beantworten, sondern mir mit dem zu erwartenden unsinnigen Geschwafel in holprigen Sätzchen stattdessen freimütig bestätigst, daß man dich völlig zu Recht in die Sparte "Dumm wie Bohnenstroh" einordnen darf.
Aber bitte, es liegt ganz an dir...
Dieser Hochstapler wurde aus einem Nazi Arbeitslager rausgeschmissen wegen schlechtes Betragen.
Im Mai 2005 wurde ein weiterer Eckpfeiler der Holocaust-Geschichte als Super-Lügner bloßgestellt. Es handelt sich um den Spanier Enric Marco. Dieser reiste als Präsident von "Amical", der wichtigsten Vereinigung von spanischen Opfern des Naziregimes, in der Welt umher und hielt Vorträge über den Holocaust. Marco avancierte über die Jahre mehr und mehr zum Holocaust-Ausstellungs-Stück sowie zur "Symbolfigur der spanischen Deportierten". (Die Welt, 13.5.2005, S. 27) "Enric Marco hielt in seiner Funktion als Verbandspräsident Hunderte Vorträge über den Holocaust. Im Jahr 1978 veröffentlichte er seine Biographie "Erinnerungen an die Hölle", in der er seine angeblichen Erlebnisse im Lager schilderte." (Die Welt, 12.5.2005, S. 4)
"Bis vor kurzem glaubte jeder zu wissen, daß er den Horror am eigenen Leib erlebt hat, so glaubwürdig waren die Schilderungen in seinen zahllosen Vorträgen. Noch im Januar rührte der angebliche KZ-Häftling die Abgeordneten im spanischen Kongreß zu Tränen, als er, der Ehrengast des Tages, ein bitteres Zeugnis ablegte: "Als wir ankamen, mußten wir uns ausziehen, die Hunde bissen uns, ihre Lampen blendeten uns. Wir waren normale Leute, so wie Sie es auch sind. Sie brüllten uns auf deutsch ihre Befehle zu: links, rechts! Verstanden haben wir gar nichts, aber einen Befehl nicht zu verstehen, konnte dich das Leben kosten." Erst in Flossenbürg, dann in Mauthausen will Marco gewesen sein, doch nun gab er es selbst zu: Ein Konzentrationslager hat er von innen nie gesehen, seine 1978 erschienene Biographie war in weiten Teilen frei erfunden." (Die Welt, 13.5.2005, S. 27)
Aber der Holocaust-Lügner Enric Marco hatte kein einziges deutsches KZ jemals von innen gesehen. Schlimmer noch, er reiste ins nationalsozialistische Deutschland, um sich bei den Nazis als Gastarbeiter zu verdingen. "Marco gab in einer Erklärung zu, daß er die Geschichte, wonach er als Linker aus Spanien während des blutigen Bürgerkriegs 1936-1939 nach Frankreich ins Exil geflüchtet wäre, erfunden hatte. Er gab auch zu, daß er sich nie dem französischen Widerstand im 2. Weltkrieg angeschlossen hatte, wie er immer behauptete. Umgekehrt, Marco reiste 1941 von Spanien nach Deutschland, als Gastarbeiter. (Reuters, 11.5.2005 ). 1943 verließ er Hitler-Deutschland und kehrte nach Spanien zurück. "Bereits 1943 gelangte er nach Spanien zurück." (Die Welt, 13.5.2005, S. 27
http://de.metapedia.org/wiki/Marc%C3%B3,_Enric
Rumpelpumpel
03.12.11, 18:44
Der war wirklich gut, Rumpelpumpel!
Du hast doch hier noch nie auf irgendetwas geantwortet. Du hast dich im Gegenteil um jede konkrete Antwort auf eine dir konkret gestellte Frage gedrückt - und ansonsten Bohnenstrohdummheit zelebriert.
Dann solltest du besser nochmal nachlesen. Es ist keine Schande, Dinge zu übersehen.... sich dann aber so zu gebähren, wird peinlich.
Damit du nicht sagen kannst, das stimmt nicht, schalte ich hier gleich einmal die Probe aufs Exempel vor. - Also beantworte doch bitte endlich KONKRET und in deinen eigenen Worten ARGUMENTATIV ausformuliert folgende Fragen:
Wieso hält die Behauptung der "Offenkundigkeit des Holocaust" nicht die Bedingungen der freien Meinungsäußerung, der freien Diskussion und der freien Erforschung durch kritische Fragen und begründete Zweifel aus?
Tut es. Nur geht es den Revisionisten nicht um sachliche und nüchterne Forschung. Diese wiederum wurde nie sanktioniert. Oder was meinst du, woher die Korrekturen z.B. von Opferzahlen kommen?
Sanktioniert wird immer nur, wenn versucht wird aus dem Thema Propaganda zu machen.
Der Holocaust hat stattgefunden... was willst du da diskutieren? Die Detailfragen sind absolut legitim zu erforschen und zu diskutieren. Gegenteilige Belege wirst du kaum liefern können, weil nur Scharlatane wie Rudolf von euch hierzu genannt werden können.
Warum der 130er darüber hinaus eine Grenze der Meinungsäußerungsfreiheit legitimerweise darstellt, ist in der zuständigen Urteilsbegründung nachzulesen.
Wieso bekommt der wegen seiner freien Meinungsäußerung in China verfolgte Liu Xiaobo dafür den Friedensnobelpreis, während Horst Mahler in der BRD wegen des Äußerns seiner Meinung zu ZWÖLFEINHALB JAHREN GEFÄNGNIS verurteilt wird?
Kann das damit zusammenhängen, daß die Meinungsäußerung des Liu Xiaobo das Geschäft mit dem "Holocaust" nicht stört, die Meinungsäußerung des Horst Mahler nach Ansicht der Geschäftemacher aber schon?
Liu Xiaobo hat meines Wissens keine Tatsachen geleugnet, um ein verbrecherisches Regime besser aussehen zu lassen.
Mahler und Xiaobo in einem Atemzug zu nennen ist wahrlich eine Frechheit.
Los, sei kreativ und erkläre mir, was die beiden gemein haben... also INHALTLICH.
Ich gehe schwer davon aus, daß du dich wieder und wie gehabt als unfähig erweist, diese klaren und unbestechlichen Fragen konkret und arumentativ zu beantworten, sondern mir mit dem zu erwartenden unsinnigen Geschwafel in holprigen Sätzchen stattdessen freimütig bestätigst, daß man dich völlig zu Recht in die Sparte "Dumm wie Bohnenstroh" einordnen darf.
Aber bitte, es liegt ganz an dir...
Ich weiß, dass die deutsche Sprache und schlüssige Argumente dir holprig erscheinen.... dein Kopferl scheint ja schnell überfordert zu sein. Aber nimm es auf die leichte Schulter... denn seelig sind armen im Geiste, also auch du, mein Freund.
Sie wehrten sich beide gegen eine von Oben verordnete Doktrin, und wurden dafür beide wegen Ketzerei auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Oder auch für Jahre in den Kerker geworfen, ich bin da nicht mehr auf dem neuesten Stand...
Ich bekomme seine Texte nur zu lesen, wenn sie einer zitiert. Und auch auf solche antworte ich nicht mehr.
grenzwertig begabter grünrumpel, ich bin stolz auf dich.
nachdem du wochenlang trotzdem du mich auf igno gesetzt hattest mir DIREKT "antwortetest" und ich dir daraufhin mehrmals geschrieben habe, wie lächerlich doch deine völlige inkonsequenz wäre, hast du diese eingesehen.
( vorher fielen dir noch ein paar billige ausreden ein)
gut.
du bist also lernfähig.
dennoch sind und bleiben deine an den haaren herbeigezogenen vergleichsbeispiele einer der grössten trotteleien die ich jemals in einem forum gelesen habe.
die fangen bei deinem rauchervergleich......prozentzahl raucher/ ausländischer kriminelle an und hören bei deinem lächerlichen vernebelungsversuch auf bei dem du "argumentierst" totale meinungsfreiheit kann es nicht geben, da die beschimpfung verleumdung keine meinung darstellen würde....no na net...und setzt dies der politisch-historischen meinungsfreiheit gleich.
dümmer gehts nümmer.
oder verlogener..
wer so wie du OFFENKUNDIG, weshalb auch immer, nicht einmal in der geistigen lage ist zu unterscheiden..d.h. die wörter MEINUNGSFREIHEIT und LEUGNUNG zu definieren sollte sich aus derartigen diskussionen heraushalten.
dies hätte ich jetzt auch über "umwegen" schreiben können, damit du es lesen kannst, mir genügt aber vollkommen wenn andere dies lesen.
VolkundHeimat
03.12.11, 20:41
Mahler und Xiaobo in einem Atemzug zu nennen ist wahrlich eine Frechheit.
Los, sei kreativ und erkläre mir, was die beiden gemein haben... also INHALTLICH.
Beide haben gemein, daß sie wegen ihrer dem jeweiligen Regime mißliebigen Meinungsäußerungen verfolgt werden und im Gefängnis sitzen.
Es ist in beiden Fällen derselbe Verstoß gegen den Artikel 19 der Menschenrechte, da dieser KEINE Unterscheidung "erlaubter" oder "unerlaubter" Meinungen trifft und auch keine "Definition" zuläßt, was nun eine Meinung wäre und was nicht. JEDE Ansicht eines Menschen zu bestimmten Geschehnissen und Dingen ist nach Artikel 19 der Menschenrechtserklärung eine absolut genauso unter ihren Schutz fallende wie jede andere auch.
Dieser Artikel sagt absolut unmißverständlich und uninterpretierbar deutlich:
Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäusserung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Es heißt dort also ganz klar "unangefochten" und es heißt "ohne Rücksicht auf Grenzen".
Da hier nicht einschränkend auf diese von Landesgrenzen gesprochen wird, und den Gegenstand des Artikels betreffend ohnehin offenkundig, ist hier selbstverständlich gemeint, daß es auch keine selektive Begrenzung der Meinungsfreiheit durch Sondergesetze geben darf - daß der Meinungsfreiheit eben keine Grenzen gesetzt werden dürfen.
Es heißt klar: "ohne Rücksicht auf Grenzen" Nicht etwa nur: "ohne Rücksicht auf Landesgrenzen."
Ansonsten müßte Artikel 19 lauten:
Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäusserung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen in den von den jeweiligen Landesgesetzen vorgegeben Grenzen anzuhängen und Informationen und Ideen mit den von den Herrscher ihren Untertanen erlaubten Verständigungsmitteln im jeweils gesteckten Rahmen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten - oder am besten die Klappe zu halten.
Der Artikel 19 der Menschenrechtserklärung lautet aber nun einmal absolut uninterpretierbar klipp und klar deutlich:
Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäusserung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen UNANGEFOCHTEN anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln OHNE RÜCKSICHT AUF GRENZEN zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Im Lichte der Menschenrechtserklärung sind Horst Mahler sowie Liu Xiaobo also beide in gleicher Weise Opfer der menschenverachtenden, menschenrechtswidrigen Menschenjagd auf Andersdenkende durch ein jeweiliges Verbrecherregime, welches durch die Mißachtung dieses Artikels 19 als solches auserwiesen ist - der KEINE Unterscheidung zwischen der Meinungsäußerung Liu Xiaobos und der Horst Mahlers macht, sonder nach welchem ALLE Meinungen, die Menschen zu bestimmeten Dingen vertreten, gleichermaßen unter seinen Schutz fallen.
Anderfalls brauchte man auch keine Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, wenn dann jedes Regime diese durch Sondergesetz wieder außer Kraft setzen könnte.
Der war wirklich gut, Rumpelpumpel!
Du hast doch hier noch nie auf irgendetwas geantwortet. Du hast dich im Gegenteil um jede konkrete Antwort auf eine dir konkret gestellte Frage gedrückt - und ansonsten Bohnenstrohdummheit zelebriert.
das ist bei ihm programm.
wie vertrottelt oder verlogen muss man sein als vergleichsbeispiel die prozentzahl der inhaftierten raucher anzuführen, wenn völlig den tatsachen entsprechend darauf hingewiesen wird, dass bestimmte ausländergruppen überproportional gesehen kriminell sind und daher überproportional viele
ausländer in haft sitzen.
( das pseudoargument dieser links-grünen "guten" hetzer, dass dies auf deren lebenssituation, sozialen umfeld zurückzuführen sei ist blanker unsinn, denn sitzen in relation gesehen auch so viele deutsche in vergleichbaren lebenssituationen in haft, oder werden kriminell ?)
auf die idee dass wir den "bodensatz" mit allen schattenseiten AUCH reingelassen haben und dieser lieber wie viele kriminelle zur gewalt neigen und auch greifen bzw. anstatt einen job anzunehmen lieber schnelle "gute" kassa machen
sind diese knallerbsen noch nicht gekommen ?
wie vertrottelt oder verlogen muss man sein das recht auf freie historisch politische meinungsäusserung mit dem NICHTRECHT andere bürger öffentlich zu beschimpfen, zu bedrohen auch nur annähernd zu vergleichen um damit zum ausdruck bringen zu wollen...siehste.. "tja...nicht alles fällt unter die meinungsfreiheit"
hier werden bewusste nebelgranaten gezündet nur zu dem zweck einen eklatanten verstoss gegen die von den v.n. garantierten menschenrechten zu legitimieren.
selbst einige WAHRE konservative in österreich, ob spitzenjournalisten, oder mitglieder des wr. akademikerbundes sehen dies so...die hier die sich als "konservativ" hinstellen möchten, aber in wahrheit links-grün bis linksextrem sind klarerweise nicht.
Der Holocaust hat stattgefunden... was willst du da diskutieren? Die Detailfragen sind absolut legitim zu erforschen und zu diskutieren.Was hier jemand will oder nicht spielt keine Rolle, da die Gesetzeslage hier eindeutig ist.
Liu Xiaobo hat meines Wissens keine Tatsachen geleugnet, um ein verbrecherisches Regime besser aussehen zu lassen.
Mahler und Xiaobo in einem Atemzug zu nennen ist wahrlich eine Frechheit.
Los, sei kreativ und erkläre mir, was die beiden gemein haben... also INHALTLICH.
Gar nichts. Der eine vertritt deine Meinung, der andere nicht.
Die Menschenrechte allerdings machen im Gegensatz zur dir und der BRD keinen Unterschied in der Bewertung von Meinungen.
Im übrigen solltest du dich mal hiermit befassen: http://www.politikarena.net/showthread.php?t=14429
Walter Hofer
07.12.11, 11:04
Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäusserung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Es heißt dort also ganz klar "unangefochten" und es heißt "ohne Rücksicht auf Grenzen".
Bulli, alter Foren-Lulli.
und irgendwo weiter unten steht immer der Satz:
Soweit dem nicht nationale Gesetze entgegenstehen
alles klar?
Bulli, alter Foren-Lulli.
und irgendwo weiter unten steht immer der Satz:
Soweit dem nicht nationale Gesetze entgegenstehen
Nicht in der ALLGEMEINEN ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE!!! (http://www.amnesty.de/umleitung/1899/deu07/001?lang=de%26mimetype%3dtext%2fhtml)
Walter Hofer
07.12.11, 11:22
Nicht in der ALLGEMEINEN ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE!!! (http://www.amnesty.de/umleitung/1899/deu07/001?lang=de%26mimetype%3dtext%2fhtml)
Lesen bildet, Reißer *bussi
deine Corinna
Lesen bildet
Stimmt. Deshalb noch einmal:Artikel 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.(Komplettzitat)
Und wo genau findest du nun:Soweit dem nicht nationale Gesetze entgegenstehen??!
http://de.wikipedia.org/wiki/Ritchie_Boys
Die Ritchie Boys und ihre Nachkommen die bestimmen in der BRD was Warheit ist,deswegen braucht sich auch keiner zu Wundern das HC Leugnung strafbar ist
Als Ritchie Boys bezeichnet man die Absolventen des Military Intelligence Training Center oder Camp Ritchie genannten Ausbildungszentrums der United States Army während des Zweiten Weltkriegs. Die Teilnehmer waren vorwiegend junge Deutsche und Österreicher, meist Juden, die in den Vereinigten Staaten eine neue Heimat gefunden hatten.
In Camp Ritchie, Maryland, wurden sie mit einem speziellen Trainingsprogramm auf ihren Einsatz in Europa vorbereitet. In Zusammenarbeit mit den amerikanischen Streitkräften sollten sie Deutschland besetzen.
Viele bekannte Persönlichkeiten wurden im Camp ausgebildet, darunter Hans Habe, Stefan Heym, Hanus Burger, David Robert Seymour, Victor Brombert, Guy Stern und Werner Angress.
Als Deutschland den USA den Krieg erklärte, wurden die „Ritchie Boys“ zu einer kriegswichtigen Waffe der Alliierten. Keiner kannte die Deutschen besser als die Deutschen selbst. Sie kannten die psychische Befindlichkeit und die Sprache. Im Camp Ritchie wurden ihnen Konzepte der modernen psychologischen Kriegführung beigebracht. Daraus ergab sich auch ihr Aufgabengebiet: den Gegner zu erforschen, zu demoralisieren und somit zur bedingungslosen Kapitulation zu bewegen
Nach dem Krieg gründeten die Ritchie Boys in den Westzonen die lizenzierten großen Tageszeitungen (z. B. FAZ, SZ etc.) und Rundfunkanstalten. Für viele der Ritchie Boys war der Krieg nur eine kurze Phase ihres Lebens. Viele von ihnen machten anschließend Karriere in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft
So ich habe euch jetzt mal die Ritchie Boys vorgestellt,eine Truppe die das Lügen studiert haben,das diese Ganoven auch noch Juden sind ist natürlich zufällig.Diese zwielichtigen Gestalten haben in der BRD die freie Presse und sonstige Medien etabliert.Natürlich sind die Ritchie Boys nicht mehr im Dienst aber sie haben sehr viele Abkömmlinge gezeugt die ihr Werk weiter führen.Glaubt ihr wirklich das eine freie Presse von professionellen Lügnern gegründet werden kann?
Nach Ende des Krieges ein Jahr später gaben die meisten der «Ritchie Boys» die Uniform wieder ab. Aus ihren Reihen kamen in den Zonen der Westalliierten die Gründer von unabhängigen Tageszeitungen und Radiosendern, viele gingen in die Politik, wurden Wirtschaftsführer oder traten in den Dienst von Kultur und Wissenschaft.
Walter Hofer
08.12.11, 22:26
So ich habe euch jetzt mal die Ritchie Boys vorgestellt,eine Truppe die das Lügen studiert haben,**
und hat Paul Ritchie Ihren Antrag auf Mitgliedschaft angenommen?
Walter Hofer
08.12.11, 22:46
Und wo genau findest du nun:??!
Im GG
Artikel 1 (2)
[Menschenwürde/Menschenrechte]
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Artikel 2
[Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
_____________
§130 ist eines dieser zulässigen Gesetze - das war's
Im GG
binschonwegundwiederdadadwälter, du kannst es drehen und wenden wie du willst...entweder es gibt sie...........die politische-historische-weltanschauliche meinungsfreiheit, oder..................es gibt sie nicht, da passt kein blatt papier dazwischen.
in der brd und österreich gibt es sie OFFENKUNDIG nicht, sonst würde es kein gesetz geben welches diese EINSCHRÄNKT und menschen in den kerker geworfen wurden und werden, AUSSCHLIESSLICH deshalb weil sie ÖFFENTLICH eine weltanschauung, eine historische meinung vertraten/vertreten die in den beiden ländern per strafgesetz verboten ist.
in diesem punkt also unterscheidet sich die brd/österreich in keinster weise von jeder x-beliebigen diktatur, wenn man davon absieht dass in einer solchen härtere konsequenzen/strafen zu befürchten wären.
VolkundHeimat
09.12.11, 01:26
Na, Mr. Ausfluchtsucher-und-Lügen-Hofer; du hattest explizit hinsichtlich des von dir zitierten Artikels 19 der Menschenrechte geschrieben.
Bulli, alter Foren-Lulli.
und irgendwo weiter unten steht immer der Satz:
Soweit dem nicht nationale Gesetze entgegenstehen
alles klar?
Dann kannst du jetzt nicht mit irgendetwas anderem daherkommen, sondern mußt belegen, WO in der Menschenrechtserklärung der von dir behauptete einschränkende Satz steht. Ansonsten bestätigst du auch diesmal wieder die Einschätzung, du wärst dümmer als Bohnenstroh.
Im GG
Du hast aber behauptet, das stände in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Somit gibst du zu, daß das GG zumindest in Teilen mit den Menschenrechten nicht konform ist.
Walter Hofer
09.12.11, 07:49
Dann kannst du jetzt nicht mit irgendetwas anderem daherkommen, sondern mußt belegen,**
Bulli-Strulli, alter deutscher Neger:
"Ich muss hier gar nichts!" Sei dankbar, dass du randlich betreut wirst.
So und nun heul dich gemeinsam mit Paul Rudolf und Paul Mahler, also mit den beiden Päulen, über die böse BRDtvDDR mal so richtig aus. Und träumt schön von eurem 4. Reich, was nicht kommen wird.
Hier werden ein paar Straftäter rechtmäßig eingeknastet, das ist alle mal besser als noch mal 13 Mio Tote, die solche Anti-Deutsche auf dem Gewissen haben.
bis später
deine Corinna
Walter Hofer
09.12.11, 07:54
Du hast aber behauptet, das stände in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Du kleiner Obernazi hast gar nichts zu interpretieren. Deine Spassfrage war:
"Wo stehen bei uns die Menschenrechte?" Deine Frage wurde beantwortet.
Wenn dein Gauleiter mit der Antwort nicht zufrieden ist, geig ihm meine Meinung.
so nun Schluss
deine Corinna
Du kleiner Obernazi hast gar nichts zu interpretieren. Deine Spassfrage war:
"Wo stehen bei uns die Menschenrechte?" Deine Frage wurde beantwortet.
Wenn dein Gauleiter mit der Antwort nicht zufrieden ist, geig ihm meine Meinung.
so nun Schluss
deine Corinna
Menschenrechte in vollem Umfang gibt es in der BRD nur für Ausländer. Deutsche ohne Migrationshintergrund müssen ihre Menschenrechte teuer vor Gerichten erstreiten, die leider nicht frei entscheiden können, weil sie von den Parteien und durch den Europäischen Gerichtshof an die Kandare genommen wurden um eine neue, multikulturell-parasitäre Welt zu errichten, und um damit wirtschaftliche Ausbeutung der ganzen Welt den multiinternationalen Konzernen zu ermöglichen.
Eugen_Levine
09.12.11, 10:35
Bulli-Strulli, alter deutscher Neger:
"Ich muss hier gar nichts!" Sei dankbar, dass du randlich betreut wirst.
So und nun heul dich gemeinsam mit Paul Rudolf und Paul Mahler, also mit den beiden Päulen, über die böse BRDtvDDR mal so richtig aus. Und träumt schön von eurem 4. Reich, was nicht kommen wird.
Hier werden ein paar Straftäter rechtmäßig eingeknastet, das ist alle mal besser als noch mal 13 Mio Tote, die solche Anti-Deutsche auf dem Gewissen haben.
bis später
deine Corinna
Selbst grüne Hausfrauen sollten begreifen, daß der berühmte Satz von Martin Niemöller auch für "Nazis" gilt. Vor allem, wenn die Urheber der Neonazihysterie für schönsten Bombenterror und alleine in den letzten 10 Jahren für rund eine Million gekillte Unschuldige verantwortlich sind.
Ach so der ehemalige Freiwillige in der Waffen SS Obersturmbannführer Theo M.Loch angehöriger der Leibstandarte holte als Intendant des WDR die Serie Holocaust nach Deutschland.
Rumpelpumpel
09.12.11, 14:08
Stimmt. Deshalb noch einmal:(Komplettzitat)
Und wo genau findest du nun:??!
Aha. Das Komplettzitat besteht also NUR aus Artikel 19.
Wie "Komplett" ist denn ein "Teil" ?
Aha. Das Komplettzitat besteht also NUR aus Artikel 19.
Wie "Komplett" ist denn ein "Teil" ?
Ich habe den die Meinungsfreiheit betreffenden Artikel komplett zitiert. Was fehlt denn deiner Meinung nach?
Na, Mr. Ausfluchtsucher-und-Lügen-Hofer; du hattest explizit hinsichtlich des von dir zitierten Artikels 19 der Menschenrechte geschrieben.
Dann kannst du jetzt nicht mit irgendetwas anderem daherkommen, sondern mußt belegen, WO in der Menschenrechtserklärung der von dir behauptete einschränkende Satz steht. Ansonsten bestätigst du auch diesmal wieder die Einschätzung, du wärst dümmer als Bohnenstroh.
logisch schlüssig.
Bulli-Strulli, alter deutscher Neger:
"Ich muss hier gar nichts!" Sei dankbar, dass du randlich betreut wirst.
So und nun heul dich gemeinsam mit Paul Rudolf und Paul Mahler, also mit den beiden Päulen, über die böse BRDtvDDR mal so richtig aus. Und träumt schön von eurem 4. Reich, was nicht kommen wird.
Hier werden ein paar Straftäter rechtmäßig eingeknastet, das ist alle mal besser als noch mal 13 Mio Tote, die solche Anti-Deutsche auf dem Gewissen haben.
bis später
deine Corinna
wälter, was für eine bohnenstrohdumme antwort.
du haben längst fertig.
Du kleiner Obernazi hast gar nichts zu interpretieren. Deine Spassfrage war:
"Wo stehen bei uns die Menschenrechte?" Deine Frage wurde beantwortet.
Wenn dein Gauleiter mit der Antwort nicht zufrieden ist, geig ihm meine Meinung.
so nun Schluss
deine Corinna
wälter, was für eine bohnenstrohdumme antwort.
du haben längst fertig.
Aha. Das Komplettzitat besteht also NUR aus Artikel 19.
Wie "Komplett" ist denn ein "Teil" ?
rumpelhumpel, du experte für überproportionale raucher die im tschumpas schmoken. :banana:
da ich keinen neuen strang eröffnen möchte, dies zu deiner belehrung:
Ah, da schaut’s her - Österreichische Zeitung DIE PRESSE warnt vor Meinungsnormungen
So fragt dort heute ein Michael Prüller, sicher nicht ohne künstliche Rhetorik, unter der Überschrift „Wenn Meinungen genormt werden“, ob es denn gut sei, wenn man sich daran gewöhnte, „dass Meinungen staatlich vorgeschrieben oder verboten werden können“.
Es fällt auf, dass an dieser Stelle nicht das sogenannte NS-Wiederbetätigungsgesetz erwähnt wird, mit dem in Österreich nach wie vor versucht wird, jeden Anflug einer wirklich nationalen Opposition im Keim zu ersticken. Darüber hinaus vergisst der Autor zu erwähnen, dass Verbote und Tabus dieser Art letztlich eher dazu beitragen, dass die inkriminierten Meinungen und Ansichten an Glaubhaftigkeit gewinnen, da das Verbot sie zu äußern ihnen und ihren Meinungsträgern lediglich bestätigt, dass sie mit ihrem Glauben gar nicht so falsch liegen können. Schließlich ist es lediglich die Lüge, welche Furcht vor der Wahrheit haben muß, nicht umgekehrt. So erkennt man bereits an der Art und Weise der Repressionsausübung, wie Lüge und Wahrheit im Lande tatsächlich verteilt sind – Metternich & Co. lassen grüßen.
Aus diesem Grunde ist es zwar wahr, aber derzeit wohl noch lediglich als frommer Wunsch zu bezeichnen, wenn es in der PRESSE am Ende des Artikels heißt:
„…Es täte uns gut, die Haupt-Voraussetzungen eines fruchtbaren Meinungsklimas wieder zu fokussieren: größtmögliche Zurückhaltung der Staatsmacht, größtmögliche Vielfalt der Medien (als Gegenmittel gegen Manipulation), größtmögliche Vielfalt der kulturellen Milieus (auch jeder Depp muss eine Isolationsfurcht-Oase finden können). Und als viertes: Zivilcourage. Es ist nicht nur ein Recht, eine Meinung, die man hat, auszusprechen. In gewisser Weise ist es auch eine Pflicht.“
Ja, das ist eine Pflicht und nicht nur in gewisser Weise und es stünde dem Autoren des zitierten Artikels, seine Ansichten nicht nur in zutreffenden allgemeinen Binsenweisheiten zu äußern, sondern auch anhand lebender Beispiele zu bekräftigen. So steht es ihm und seiner Zeitung durchaus frei, eine wirkliche Lanze für die Meinungsfreiheit zu brechen, indem sie sich für die Freilassung von Gerd Honsik einsetzen, dem wegen missliebiger Meinungsäußerungen eine Haftstrafe droht, der ein Gesetz zugrunde liegt, das schon lange nicht mehr in diese Zeit passt und das außerhalb des deutschen Sprachraums allenfalls als lächerlich, keineswegs aber in eine moderne Demokratie passend empfunden wird.
wenn sogar redakteure einer konservativen tageszeitung von "staatlich vorgeschriebenen meinungen schreiben" so kann ich nur amsüant über die deppen schmunzeln die meinen dass dieses verbotsgesetz die meinungsfreiheit nicht berührt, weil eine hc-leugnung, relativierung oder "verharmlosung" der ns-kriegsverbrechen keine meinung darstellen könnte.
aus dem jahre 2007....und immer noch aktuell !
http://meidling-forum.at/forum/viewtopic.php?t=6263&sid=550980cedc8df9d681954c964e5ddba2
Eine zweite gefährliche Entstehungsweise von Meinungsdruck ist das Eingreifen der Staatsmacht. Es hat lange Zeit geradezu als Ausweis einer liberalen Ordnung gegolten, dass auch die unsympathischsten Meinungen straffrei sein müssen. Europa ist dabei, diese Zurückhaltung aufzugeben. Die mögliche Beeinträchtigung des Wohlgefühls „gemeinter“ Gruppen wird immer öfter zur Begründung für gesetzliche Meinungsverbote. Dazu gehören etwa die Gesetze, die eine bestimmte Ansicht über historische Fakten (etwa den Holocaust oder den Völkermord an den Armeniern) vorschreiben. Oder auch gesetzliche Verbote, eine negative Ansicht zur Homosexualität auszusprechen. Letztlich gehören dazu auch Demonstrations- oder Werbeverbote.
http://diepresse.com/home/meinung/kommentare/leitartikel/344044/Meinung_Wenn-Meinungen-genormt-werden
Meidling Forum ist schon lange geschlossen.
was ändert dies an d. presseartikel der immer noch abrufbar ist ?
http://diepresse.com/home/meinung/kommentare/leitartikel/344044/Meinung_Wenn-Meinungen-genormt-werden
Ich und ein paar Klassenkameraden haben mal die Probeausgaben des Standard (österreichisch) aus der Auslage genommen und auf dem kleinen Pausenhof hinter der Schule verbrannt. Leider kam das unserem Dixi zu Ohren und wir mussten nachsitzen. Auch meine Eltern wurden angerufen. :)
Meine Mutter fand das nicht so gut. Das mache ein schlechtes Bild, meinte sie.
Mein Vater war erfreut. Das war für mich wie ein Outing, weil weder ich noch meine Eltern um des jeweils anderen politische Meinungen wussten. Ich hatte Angst, sie würden mich bestrafen, wenn ich sage, dass ich diese schwulen Scheißefresser vom Standard wegen ihres Gutmenschentums verabscheue. Zum Glück war das nicht der Fall.
Aber mein Deutschlehrer hat mich das spüren lassen, die linke Bazille, der sonst immer so für Meinungsfreiheit plädiert, dann aber wegen einer Meinung eine diskriminierende Behandlung eines Schülers der Gerechtigkeit vorzieht.
Aber mein Deutschlehrer hat mich das spüren lassen, die linke Bazille, der sonst immer so für Meinungsfreiheit plädiert, dann aber wegen einer Meinung eine diskriminierende Behandlung eines Schülers der Gerechtigkeit vorzieht.
Völlig ok. So eine Figur hätte ich auch leiden lassen. Aber nicht weil Sie den Standard verbrannt haben, sondern weil Sie eine peinliche Figur sind.
Ich plädiere nicht für Meinungsfreiheit als solches, sondern nur für Meinungsfreiheit, wenn man diese auch anderen zugesteht. Sie wollten eine "linke Bazille" entlarven. Dazu hatten Sie im Unterricht genügend Gelegenheit.
Ich plädiere nicht für Meinungsfreiheit als solches, sondern nur für Meinungsfreiheit, wenn man diese auch anderen zugesteht. Sie wollten eine "linke Bazille" entlarven.
Sie sind äußerst gut informiert. Sie wissen Sachen über mich, die ich selber noch gar nicht wusste. Herzlichen Glückwunsch.
:augenrollen:
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