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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wer ist "Deutscher"?


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Schwarzer Rabe
15.12.10, 13:56
Nette Behauptung.

Was ist mit Argumenten?

Da brauchts diese nicht, da so festgelegt! :augenrollen:

Muad'Dib
15.12.10, 14:06
Da brauchts diese nicht, da so festgelegt! :augenrollen:
Von wem & wo? Aus welchem Grund? Wer erkennt dies (nicht) an? :augenrollen:

susenn
15.12.10, 14:26
Da brauchts diese nicht, da so festgelegt! :augenrollen:

Von wem & wo? Aus welchem Grund? Wer erkennt dies (nicht) an? :augenrollen:

Dieser Frage schliesse ich mich an.

Schwarzer Rabe
15.12.10, 14:29
Art 116 GG

susenn
15.12.10, 14:47
Art 116 GG

Du kennst offensichtlich nur einen Teil des Art 116 GG

Muad'Dib
15.12.10, 14:47
Art 116 GG
da steht aber eben nichtDeutscher ist, dessen direkte Vorgahren zum 31.12.1937 Deutsche waren - wer nur einen BRD-Paß hat, der ist kein Deutschersondern
Art 116

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.


:augenrollen:

Walter Hofer
15.12.10, 15:12
Du kennst offensichtlich nur einen Teil des Art 116 GG

.......... er kommt aus dem Osten......

Alarich
15.12.10, 15:15
Art 116 GG

Und selbst wenn dort stünde, was Du sagtest, so mussten die Leute, die den Artikel verfassten, ebenfalls ihre Entscheidung begründen und wenn Du Dich darauf berufst, solltest Du diese zumindest nachvollziehen können.