Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : BGH zur Sicherungsverwahrung
Mit den grundsätzlichen Fragen zum Thema "Sicherungsverwahrung" sind die GG - Aktivierer schon im Jahre 2008 auf die Foren gegangen und haben nur Irritationen hervorgerufen, sind als rechtsradikal diffamiert worden usw.
Jetzt beschäftigt das auf einmal alle deutschen Obergerichte und den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Wir waren einfach zu früh dran, die gesellschaftliche Diskussion muss im Rahmen der jetzt laufenden Prozesse erst einmal in Gang kommen:
Eine fragwürdige Entscheidung
(...)
Der Bundesgerichtshof hat heute ein aufsehenerregendes Urteil zur nachträglichen Sicherungsverwahrung gefällt. Sie wurde erstmals bestätigt bei einem nach Jugendstrafrecht Verurteilten. Alle schwerwiegenden Bedenken verfassungsrechtlicher und europarechtlicher Art gegen das zugrunde liegende Gesetz von 2008 hat das Karlsruher Gericht beiseite geschoben.
(...)
Quelle: zeit.de (http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2010-03/bgh-sicherungsverwahrung-jugendstrafe)
Igni et ferro
09.03.10, 22:57
Mit den grundsätzlichen Fragen zum Thema "Sicherungsverwahrung" sind die GG - Aktivierer schon im Jahre 2008 auf die Foren gegangen und haben nur Irritationen hervorgerufen, sind als rechtsradikal diffamiert worden usw.
Jetzt beschäftigt das auf einmal alle deutschen Obergerichte und den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Wir waren einfach zu früh dran, die gesellschaftliche Diskussion muss im Rahmen der jetzt laufenden Prozesse erst einmal in Gang kommen
Nur frage mal wen die Sicherungsverwahrung treffen wird.
Werden es Serienstraftäter aus dem fernen Südland sein, oder Mörder, Totschläger, Vergewaltiger ohne Migrationshintergrund?
Es heißt nicht umsonst: "Bleiben wo man ist (http://indexexpurgatorius.myblog.de/indexexpurgatorius/art/8352319/Bleiben-wo-man-ist)"
Nur frage mal wen die Sicherungsverwahrung treffen wird.
Werden es Serienstraftäter aus dem fernen Südland sein, oder Mörder, Totschläger, Vergewaltiger ohne Migrationshintergrund?
Es heißt nicht umsonst: "Bleiben wo man ist (http://indexexpurgatorius.myblog.de/indexexpurgatorius/art/8352319/Bleiben-wo-man-ist)"
Der Text unter diesem Link ist gut...
Jedenfalls ist der Maßstab für die Verhängung von SV ausschliesslich die erkennbare nachhaltige Gefährlichkeit des Täters. Mit seiner jüngsten Rechtsprechung, dass die SV in Deutschland de facto einer Weiterbestrafung entspräche, hat der EuGHMR die Konstruktionen der deutschen Rechtspolitiker und Verfassungsrichter arg ins Wackeln gebracht...
Für die Sicherungsverwahrung gefährlicher Schwerverbrecher empfehle ich sowas hier:
http://www.schuh-bestattungen.de/gifs/bilder/saerge/sarg1_gross.jpg
Wahlweise in Buche oder Eiche und erheblich billiger für den Steuerzahler.
Das BVerfG hat heute entschieden:
Bundesverfassungsgericht kippt Sicherungsverwahrung
Das Bundesverfassungsgericht hat alle Vorschriften zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber muss nun bis Juni 2013 neue Regelungen schaffen. Bis dahin gelten Übergangsvorgaben. Auch zum Umgang mit hochgefährlichen Straftätern äußerte sich das Gericht.
(...)
Bereits 2004 hatte Karlsruhe das reformierte Recht akzeptiert - und zugleich gemahnt, dass die Sicherungsverwahrung nicht zum "reinen Verwahrvollzug" werden dürfe. Häftlinge, so stellten die Richter fest, müssten zum Beispiel tatsächlich Chance auf eine Therapie als Weg in die Freiheit bekommen. Das aber ist bis heute nicht immer gewährleistet.
Die Richter in Karlsruhe verpflichten den Gesetzgeber in ihrem Urteil nun, ein "freiheitsorientiertes und therapiegerichtetes Gesamtkonzept" zu entwickeln. Die Betroffenen müssen demnach etwa durch qualifizierte Fachkräfte so intensiv therapeutisch betreut werden, dass sie "eine realistische Entlassungsperspektive" haben. Ihr Leben in Verwahrung muss zudem so weit wie möglich "den allgemeinen Lebensverhältnissen angepasst" und ihnen familiäre und soziale Außenkontakte ermöglicht werden.
Quelle: sueddeutsche.de (http://www.sueddeutsche.de/politik/urteil-aus-karlsruhe-bundesverfassungsgericht-kippt-sicherungsverwahrung-1.1092944)
Dass das Leben in Verwahrung so weit wie möglich "den allgemeinen Lebensverhältnissen" angepasst werden muss, führt wieder zu dem alten GG-Aktiv - Thema einer Sicherungsverwahrung in einer nach außen abgeschlossenen Siedlung zurück, in der zumindest volljährige Angehörige jederzeit Besuchsrecht haben. Ich werde daher auf dem GG-Aktiv - Forum / Unterforum für Vereinsmitglieder erneut zur Abstimmung stellen, ob wir den alten thread wieder veröffentlichen sollen.
Was die "intensive Betreuung durch qualifizierte Fachkräfte" zur Wahrung einer Entlassungsperspektive betrifft: Das halte ich schlicht und ergreifend für den Ausdruck einer politisch - ideologisch verzerrten Wahrnehmung der Lebenswirklichkeit durch die Verfassungsrichter. Die Neigung, schwerste Verbrechen zu begehen, ist natürlich nicht regelmäßig "heilbar", das dürfte jedem Menschen klar sein, der nicht auf politischen Karrierewegen zum BVerfG oder EuGHMR gelangt ist. Die personelle Besetzung dieser Gerichte ist aber ein sehr weites und vielschichtiges Thema für sich, jetzt ist erst einmal die Frage der praktischen Durchführung einer verfassungsgemäßen und menschenrechtskonformen SV die politisch vordringlich zu diskutierende Frage.
Houseworker
04.05.11, 11:39
Tja, wir werden von Brüssel regiert. Die eigne Regierung ist nur noch Befehlsempfänger und Umsetzer fragwürdiger Anordnungen!
Außenstelle Kolonie Deutschland!
Nun ist alles klar,
wohl mit Sicherheit.
Alles bleibt wie's war,
keiner weiß Bescheid.
Refrain:
Bald is wieder Sonntag,
sind wir wieder dicke,
freu mir schon, freu mir schon.
Bin gespannt, wieviele unschuldige Menschen durch freigelassene Schwerstverbrecher jetzt sterben werden....
Bin gespannt, wieviele unschuldige Menschen durch freigelassene Schwerstverbrecher jetzt sterben werden....
Warum?
Bist Du Bestattungsunternehmer?
soso
Houseworker
04.05.11, 21:56
Ich verstehe das Urteil nicht, und geh auch in keinster Weise damit konform!
Wenn der eine oder andere rauskommt, sich die nächste schnappt und killt, wer ist dann schuld? Brüssel oder der BGH oder überhaupt wer?
Manche sind und bleiben hochgefährlich.
Mir kommt das kalte Grausen! Wer schützt die Kinder vor solchen Wüstlingen?
Ein Freibrief für Gewaltverbrecher, zu mehr reicht unsere Justiz wohl nicht mehr!
Pfui, diese Bückbeutel haben kein Rückgrat!
Ich verstehe das Urteil nicht, und geh auch in keinster Weise damit konform!
Wenn der eine oder andere rauskommt, sich die nächste schnappt und killt, wer ist dann schuld? Brüssel oder der BGH oder überhaupt wer?
Manche sind und bleiben hochgefährlich.
Mir kommt das kalte Grausen! Wer schützt die Kinder vor solchen Wüstlingen?
Ein Freibrief für Gewaltverbrecher, zu mehr reicht unsere Justiz wohl nicht mehr!
Pfui, diese Bückbeutel haben kein Rückgrat!
Verstehen kann man das nur wenn man die angeblichen Menschenrechte nicht global sieht sondern für jeden Einzelnen.
Und das bedeutet eben, das auch ein Kinderschänder das Recht darauf hat wieder frei zu kommen wenn er seine Strafe abgesessen hat und dabei alle anderen Menschen und potenziellen Opfer, die ja auch ein Anrecht auf ihr Menschenrecht haben, dabei außen vor lässt.
Das Dumme daran ist nur, dass der Staat bzw. Gesetzgeber nicht die Mittel nutzt welche er eigentlich hat- so ein Urteil wäre uns dann erspart geblieben.
Würde man z.B. das Mittel der Zwangseinweisung verwenden könnte man sich auch die polizeiliche Rundum- Überwachung potenzieller Straftäter ersparen.
Wenn Gutachter solchen Straftätern bescheinigen das sie, trotz Strafabsitzung, immer noch hochgradig gefährlich sind Zwangseinweisungen durchaus gerechtfertigt denn sie erfolgen bei anders nicht abwendbarer akuter Gefahr, dass Dritte zu Schaden kommen.
Wie könnt Ihr nur immer von einem Urteil reden?
Wie lange dauert es noch bis Ihr begreift, daß unser
akademischer Pöbel sich darin übt, sich zu drücken
von der Arbeit des Urteilens und Verantwortens ?
Kürzer gesagt:
Probleme werden nicht mehr bearbeiet,
nicht mehr beurteilt,
sondern nur noch verschoben.
In der Musiker Sprache heißt das "Verlade".
soso
Wie könnt Ihr nur immer von einem Urteil reden?
Wie lange dauert es noch bis Ihr begreift, daß unser
akademischer Pöbel sich darin übt, sich zu drücken
von der Arbeit des Urteilens und Verantwortens ?
Kürzer gesagt:
Probleme werden nicht mehr bearbeiet,
nicht mehr beurteilt,
sondern nur noch verschoben.
In der Musiker Sprache heißt das "Verlade".
soso
Wie man das nennt spielt doch keine Rolle.
Das bei der Entstehung von Gesetzen, denn nur diese sind ja die Grundlage für ein Urteil, nicht der " normale " Menschenverstand eingesetzt wird, genauso übrigens wie bei einer Urteilsfindung- ergo Strafmaß, bedeutet nicht, dass es andere anders machen würden.
Wie man das nennt spielt doch keine Rolle.
Das bei der Entstehung von Gesetzen, denn nur diese sind ja die Grundlage für ein Urteil, nicht der " normale " Menschenverstand eingesetzt wird, genauso übrigens wie bei einer Urteilsfindung- ergo Strafmaß, bedeutet nicht, dass es andere anders machen würden.
Lucinda, bist ja lieb,
aber Deine ss- & ß-Fehler sind zum Koten.
soso
Houseworker
05.05.11, 09:46
@ Lucinda
Sehr richtig. Doch eines gebe ich zu bedenken.
In den USA beispielsweise heißt "lebenslänglich" tatsächlich "lebenslänglich"
Mit anderen Worten, der Verurteilte geht nur mit den Füßen zuerst aus dem Knast.
Bei uns heißt "lebenslänglich" vielleicht 20 oder 25 Jahre. Danach folgt die Aussicht auf Freiheit. Da wird zwar geprüft, aber die Burschen wissen doch genau, was sie dem Gutachter erzählen müssen.
Ein Bekannter aus den USA sagte mir, unsere Justiz ist viel zu lasch. Sowas gäbe es in Amerika nicht. Ein Schwerstkrimineller verfault dort im Gefängnis.
Countryjoe
05.05.11, 09:58
Mal wieder wurde der Täterschutz zum höchsten Gut erhoben und die rechte der Opfer und die der potentiellen Opfer in den Dreck getreten!
Die Eurokratie mischt sich ohnehin in einer derart inakzeptablen Weise in die inneren Angelegenheiten der EU-Länder ein, daß das Befolgen ihrer Instruktionen schon an Verrat grenzt.
Ja, genau! Was ist eigentlich mit den Menschensrechtens von den potentiellen Opfers?Hm? Hmm? Haben die keine Rechte? Die Potentiellen? Es ist doch wohl klar, dass hier mal wieder Täterschutz statt potentieller Operschutz bevorzugt wird. Verrat!
:kloppa:
Lucinda, bist ja lieb,
aber Deine ss- & ß-Fehler sind zum Koten.
soso
Freut mich, dass Du ansonsten nichts an meinem Beitrag auszusetzen hattest, außer das " ß ", welches übrigens korrekt ist bei dem Wort " Strafmaß ". :)
@ Lucinda
Sehr richtig. Doch eines gebe ich zu bedenken.
In den USA beispielsweise heißt "lebenslänglich" tatsächlich "lebenslänglich"
Mit anderen Worten, der Verurteilte geht nur mit den Füßen zuerst aus dem Knast.
Bei uns heißt "lebenslänglich" vielleicht 20 oder 25 Jahre. Danach folgt die Aussicht auf Freiheit. Da wird zwar geprüft, aber die Burschen wissen doch genau, was sie dem Gutachter erzählen müssen.
Ein Bekannter aus den USA sagte mir, unsere Justiz ist viel zu lasch. Sowas gäbe es in Amerika nicht. Ein Schwerstkrimineller verfault dort im Gefängnis.
Das ist zwar richtig, allerdings würde dies nur auf Straftaten zutreffen bei welchen auch ein " lebenslänglich " überhaupt vorgesehen ist.
Bei Sexualdelikten ohne Tötung z.B. ist dies aber eben vom Strafrahmen her nicht der Fall und insofern müssten zunächst die Strafrahmen geändert werden wollte man auf ein lebenslänglich hinaus.
Da dies sicherlich eher nicht geschieht, bleibt eine Zwangseinweisung der einfachere Weg solche Subjekte für immer aus der Öffentlichkeit zu entfernen.
Houseworker
05.05.11, 11:08
Das ist zwar richtig, allerdings würde dies nur auf Straftaten zutreffen bei welchen auch ein " lebenslänglich " überhaupt vorgesehen ist.
Bei Sexualdelikten ohne Tötung z.B. ist dies aber eben vom Strafrahmen her nicht der Fall und insofern müssten zunächst die Strafrahmen geändert werden wollte man auf ein lebenslänglich hinaus.
Da dies sicherlich eher nicht geschieht, bleibt eine Zwangseinweisung der einfachere Weg solche Subjekte für immer aus der Öffentlichkeit zu entfernen.
Also, wenn ich Richterin wäre.....!
Kann doch nicht angehen, daß ein Killer mit Samthandschuhen angefaßt wird!
Wo bleibt die Gerechtigkeit für die Opfer? Menschenrechte werden so einer Bestie zugestanden, wer denkt an die Menschenrechte der brutal geschändeten und getöten Kinder?
In unserem Nachbarort wurde ein kleines Mädchen umgebracht. Ich kannte sie. Man bekommt die Realität solch einer Tat erst richtig mit, wenn man das Opfer kennt. Ist einfach nicht mehr da, ausgelöscht. Sinnlos und pervers!
In den Kopf bekommt man es nie!
Und weißt Du auch, was diese "Resozialisierungsmaßnahmen" kosten? 30.000 Öcken für eine Therapie sollen das sein, hab ich mal gelesen. Pro Monat für einen dieser Goldies versteht sich!
Zur Zeit sind 500 dieser Typen von Freiheit "bedroht"!
Ich spreche hier von Schwerstkriminellen. Und dann gibts noch Weiber, die solchen Abschaum heiraten! Verstehe ich nicht.
Also, wenn ich Richterin wäre.....!
(....)
Je unerfahrener die User, umso mehr gibt's immer Richterschelte.
Und eingesetzt in ihre Ämter werden auch die Staatsanwälte,
und die sind oft noch blöder als die Richter.
Und wer isses denn, der diesen halbblöden Akademikerpöbel
in ihre Posten hievt?
Das sind die noch blöderen Polit-Prostitionierten.
soso
Ich verstehe das Urteil nicht, und geh auch in keinster Weise damit konform!
Wenn der eine oder andere rauskommt, sich die nächste schnappt und killt, wer ist dann schuld? Brüssel oder der BGH oder überhaupt wer?
Manche sind und bleiben hochgefährlich.
Mir kommt das kalte Grausen! Wer schützt die Kinder vor solchen Wüstlingen?
Ein Freibrief für Gewaltverbrecher, zu mehr reicht unsere Justiz wohl nicht mehr!
Pfui, diese Bückbeutel haben kein Rückgrat!
Versuche das doch einfach mal so zu verstehen, daß die Richter sich an die Gesetze halten müssen, die unsere (gutmenschlichen) Volksvertreter offensichtlich nicht so gemacht haben, wie das Volk, dessen Willen sie (angeblich) vertreten, wollen.
:-D
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