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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wunschkind staatlich unerwünscht


GG146
13.08.09, 19:20
Mal wieder eine deutsche Staatsposse erster Kajüte:

Seit 2002 hatte sich das Paar aus dem Großraum Neubrandenburg vergeblich um Nachwuchs bemüht und schließlich alle Hoffnung auf eine In-vitro-Fertilisation gesetzt. Das ist eine künstliche Befruchtung im Reagenzglas, nach der das befruchtete Ei später wieder in die Gebärmutter eingepflanzt wird. (http://www.ostsee-zeitung.de/lokal/index_artikel_komplett.phtml?SID=e5b96ecc8a77c8d61 8b654fc98b3100a&param=news&id=2516600)

Die Geburtenquote ist so im Keller, dass von einer "demographischen Katastrophe" schwadroniert wird, und hier erklären sie einfach mal eben ein Wunschkind von Staats wegen für unerwünscht.

Ein Freund von mir will einen Rechtshilfefonds für die Mutter auflegen. Gibt`s hier jemanden, der ein paar Mücken für so etwas übrig hat?

tabasco
13.08.09, 20:41
(...)
Die Geburtenquote ist so im Keller, dass von einer "demographischen Katastrophe" schwadroniert wird, und hier erklären sie einfach mal eben ein Wunschkind von Staats wegen für unerwünscht.(...)

Ob das Wunschkind nun immer noch ein Wunschkind ist, kann ja nicht geklärt werden, das der Ehemann bedauerlicherweise tot ist.

Es gibt kein Recht auf ein Kind ...

GG146
13.08.09, 21:17
Es gibt kein Recht auf ein Kind ...

Es gibt keine mit dem Grundgesetz und in Deutschland gültigen internationalen Menscherechtsabkommen vereinbare Rechtsgrundlage dafür, sich in die höchstpersönliche Entscheidung der jungen Frau von Staats wegen einzumischen, so wird ein Schuh draus.

tabasco
13.08.09, 21:21
Es gibt keine mit dem Grundgesetz und in Deutschland gültigen internationalen Menscherechtsabkommen vereinbare Rechtsgrundlage dafür, sich in die höchstpersönliche Entscheidung der jungen Frau von Staats wegen einzumischen, so wird ein Schuh draus.Tote können auf dem natürlichen Wege keine Kinder bekommen .... das darf wohl klar sein, oder? Das macht die Situation ethisch sehr ... schwer.

GG146
13.08.09, 21:40
Tote können auf dem natürlichen Wege keine Kinder bekommen .... das darf wohl klar sein, oder? Das macht die Situation ethisch sehr ... schwer.

Der Tote hatte das so gewollt und hat jetzt keine Möglichkeit mehr, seine Meinung zu ändern. Das ist bei einem Testament ebenso, da hat niemand rechtliche Bedenken, die Verfügung als endgültig wirksam anzusehen, wenn der Unterzeichner des Testaments verstirbt.

tabasco
13.08.09, 22:09
Der Tote hatte das so gewollt und hat jetzt keine Möglichkeit mehr, seine Meinung zu ändern. Das ist bei einem Testament ebenso, da hat niemand rechtliche Bedenken, die Verfügung als endgültig wirksam anzusehen, wenn der Unterzeichner des Testaments verstirbt.

Liegt vermutlich daran, dass es sich mit einer Vaterschaft anders verhält , als mit einem Haus oder Schmuck. Es ist - meiner Meinung nach - für das Kind erst mal unzumutbar, einen Untoten als Erzeuger zu haben.

Mr. Smith
13.08.09, 22:16
Es ist - meiner Meinung nach - für das Kind erst mal unzumutbar, einen Untoten als Erzeuger zu haben.

Warum?

NukNuk

Alienamazone
13.08.09, 22:17
Das ist sicher für die Frau sehr schwer, erst den geliebten Mann verloren zu haben und dazu noch auf das gewünschte Kind verzichten zu müssen.

Trotzdem ist es moralisch und ethisch sehr bedenklich, eine Insemination fortzuführen, wenn der Spermien Inhaber bereits verstorben ist. .

Mr. Smith
13.08.09, 22:19
Trotzdem ist es moralisch und ethisch sehr bedenklich, eine Insemination fortzuführen, wenn der Spermien Inhaber bereits verstorben ist. .

Noch einmal:
Warum?

NukNuk

Alienamazone
13.08.09, 22:24
Noch einmal:
Warum?

NukNuk

Weil der Spermien Besitzer bereits tod ist.^^

Mr. Smith
13.08.09, 22:26
Weil der Spermien Besitzer bereits tod ist.

Und warum sollte das moralisch bedenklich sein?

NukNuk

Hadise
13.08.09, 22:27
Wie verhält es sich mit Samenspendern? Werden deren "Päckchen" vernichtet, wenn sie sterben? Ich denke nicht.

Alienamazone
13.08.09, 22:30
Und warum sollte das moralisch bedenklich sein?

NukNuk

Weil Tote eben "normal" keine Kinder zeugen können.

Also kann auch keine Insemination erfolgen.

Auch wenn ich den Wunsch der Frau nachvollziehen kann, ist es abnormal und verstößt gegen jegliche Naturgesetze.

Alienamazone
13.08.09, 22:32
Wie verhält es sich mit Samenspendern? Werden deren "Päckchen" vernichtet, wenn sie sterben? Ich denke nicht.

Das weiß ich nicht, aber normal dürften dann auch diese nicht verwendet werden.

Karl Dönitz
13.08.09, 22:43
Das weiß ich nicht, aber normal dürften dann auch diese nicht verwendet werden. Soviel ich weiß sind diese Samenspenden anonym, alleine schon um den Spender vor Ansprüchen wie zB Allimente zu schützen

Alienamazone
13.08.09, 22:44
Soviel ich weiß sind diese Samenspenden anonym, alleine schon um den Spender vor Ansprüchen wie zB Allimente zu schützen

Ja, anonym für die Befruchtete, dennoch ist er registriert.
Dürfen die Spermien nach dem Tod noch eingesetzt werden?

Hadise
13.08.09, 22:53
Ja, anonym für die Befruchtete, dennoch ist er registriert.
Dürfen die Spermien nach dem Tod noch eingesetzt werden?

Die Frage ist auch, wie sollen die Samenbanken vom Tode eines Spenders erfahren? Ist eigentlich unmöglich. Insofern kann nicht ausgeschlossen werden, dass man von "toten Spermien" befruchtet wird. Also lasst die Frau doch, die weiss wenigstens, von wem die Samen kommen. :D

Mr. Smith
13.08.09, 22:54
Weil Tote eben "normal" keine Kinder zeugen können.
Also kann auch keine Insemination erfolgen.

Tote können normal auch nicht sehen. Trotzdem machen ihre Augen noch so manchen Menschen glücklich. Warum ist der Schutz des Lebens mittels organischer Bestandteile moralisch unbedenklich, die Zeugung von Leben jedoch nicht?

NukNuk

Alienamazone
13.08.09, 22:57
Tote können normal auch nicht sehen. Trotzdem machen ihre Augen noch so manchen Menschen glücklich. Warum ist der Schutz des Lebens mittels organischer Bestandteile moralisch unbedenklich, die Zeugung von Leben jedoch nicht?

NukNuk

Da er bereits lebend sich zur Organspende entschlossen hat, wird dies wie im Testament gehandhabt. Ohne diesen Ausweis, dürfte man ihm auch keine Organe entwenden.

GG146
13.08.09, 23:03
Liegt vermutlich daran, dass es sich mit einer Vaterschaft anders verhält , als mit einem Haus oder Schmuck. Es ist - meiner Meinung nach - für das Kind erst mal unzumutbar, einen Untoten als Erzeuger zu haben.

1. Der ist nicht untot, der ist tot. Mit dem frühen Tod eines Elternteils mussten schon viele Kinder klarkommen. Warum die Willenserklärung der Anerkennung der Vaterschaft etwas völlig anderes sein soll, als die testamentarische Verfügung über Haus oder Schmuck, musst Du wirklich näher erklären.


Weil der Spermien Besitzer bereits tod ist.^^

Das ist keine sachbezogene Antwort auf die Frage von unserem Urmel aus dem Eis :grin:

Mr. Smith
13.08.09, 23:10
Da er bereits lebend sich zur Organspende entschlossen hat, wird dies wie im Testament gehandhabt.

Er hat sich auch lebend zur Samenspende entschlossen.
Meine Frage ist nur - wieso ist es unmoralisch, Spermien Toter zu verpflanzen?

NukNuk

Alienamazone
13.08.09, 23:14
Er hat sich auch lebend zur Samenspende entschlossen.
Meine Frage ist nur - wieso ist es unmoralisch, Spermien Toter zu verpflanzen?

NukNuk

Der Tod bedeutet das Ende von allem, es entspricht nicht der Natur Tote fortzupflanzen.

GG146
13.08.09, 23:16
Der Tod bedeutet das Ende von allem, es entspricht nicht der Natur Tote fortzupflanzen.

Motorradunfälle sind in der Natur auch nicht vorgesehen. Dass Du Dich hier äusserst, ohne einen Pascha vorher gefragt zu haben, ebensowenig.

Mr. Smith
13.08.09, 23:17
Motorradunfälle sind in der Natur auch nicht vorgesehen.

Wollt ich auch grad schreiben - dass die Organe Toter nach deren Verscheiden noch weiter existieren, ist ebenfalls nicht von Mutter Natur vorgesehen.

Beim Thema ''Pascha'' halt ich mich aber lieber raus.

:-D

NukNuk

Alienamazone
13.08.09, 23:42
Motorradunfälle sind in der Natur auch nicht vorgesehen. Dass Du Dich hier äusserst, ohne einen Pascha vorher gefragt zu haben, ebensowenig.

Unfälle sind natürlich und passieren überall, leider.

Ich weiß, Frauen gehören an die Kette, vom Kochherd bis zum Ehebette.

Bringst mir vorher noch nen Bier, Pascha ?

Alienamazone
13.08.09, 23:44
Wollt ich auch grad schreiben - dass die Organe Toter nach deren Verscheiden noch weiter existieren, ist ebenfalls nicht von Mutter Natur vorgesehen.

Beim Thema ''Pascha'' halt ich mich aber lieber raus.

:-D

NukNuk

Mag sein, aber das hat der Tote eben bereits zu Lebzeiten so eingerichtet.
Vielleicht wäre es anders, wenn er die Spermien in seinem Testament festgelegt hätte. ;)

GG146
14.08.09, 00:30
Unfälle sind natürlich und passieren überall, leider.

Ich weiß, Frauen gehören an die Kette, vom Kochherd bis zum Ehebette.

Bringst mir vorher noch nen Bier, Pascha ?


Ich mag keine Paschas, die anderen angeblichen natürlichen Grenzen des Menschen auch nicht.

Hadise
14.08.09, 00:32
Mag sein, aber das hat der Tote eben bereits zu Lebzeiten so eingerichtet.
Vielleicht wäre es anders, wenn er die Spermien in seinem Testament festgelegt hätte. ;)

Sind sie nicht festgelegt durch die Tatsache, dass er sie lebend einfrieren lassen hat? Das ist ja eine recht deutliche Willenserklärung. Warum sollte sich das mit seinem Tode ändern?

Alienamazone
14.08.09, 00:54
Sind sie nicht festgelegt durch die Tatsache, dass er sie lebend einfrieren lassen hat? Das ist ja eine recht deutliche Willenserklärung. Warum sollte sich das mit seinem Tode ändern?

Keine Ahnung, dazu kann der Tote ja nun nichts mehr sagen.

Don
14.08.09, 01:15
Keine Ahnung, dazu kann der Tote ja nun nichts mehr sagen.

Ääääähm, sehr freundlich gesagt hat das jetzt so langsam doch eine sehr unfreiwillige Komik.

Alienamazone
14.08.09, 01:47
Ääääähm, sehr freundlich gesagt hat das jetzt so langsam doch eine sehr unfreiwillige Komik.

Ja, Meinungen unterscheiden sich eben manchmal. :)

Wie gesagt, ich kann den Wunsch der Frau nachvollziehen, vielleicht hätte das auch der verstorbene so gewollt. Anscheinend hat es aber Gründe, weshab dies nicht erlaubt ist. Ich denke, es sind ethische Gründe. Man clont ja auch keine Babys, nur weil man einen Fötus verloren hat.

Don
14.08.09, 01:50
Ich meinte eher deine Aussage an sich. Weniger den grundlegenden Inhalt.

Alienamazone
14.08.09, 01:53
Ich meinte eher deine Aussage an sich. Weniger den grundlegenden Inhalt.

Das macht nichts, ist ja auch schon spät und sei mir verziehen.

GG146
14.08.09, 12:29
Anscheinend hat es aber Gründe, weshab dies nicht erlaubt ist. Ich denke, es sind ethische Gründe. Man clont ja auch keine Babys, nur weil man einen Fötus verloren hat.

Die Befruchtung im Reagenzglas ist nur für verheiratete Paare erlaubt, noch nicht einmal eine Witwe darf ein Kind von ihrem verstorbenen Ehemann bekommen.

Was sind das wohl für "ethische" Gründe? Da wird mal wieder alles begünstigt, was das überkommene Familienmodell fördert und alles behindert, was der selbstbestimmten Entfaltung von Menschen in alternativen Lebensentwürfen nützen könnte.

Diesmal allerdings unter Verletzung des Kernschutzbereiches von Artikel 1 GG, die Entscheidung für ein bestimmtes Kind hat der Staat einer Frau nun wirklich nicht zu verbieten.

Ich habe heute bei der Anwältin der Klägerin angerufen. Sie hat keine Rechtsschutzversicherung und überlegt sich deshalb auch aus finanziellen Gründen, ob sie in Revision gehen will.

Ich kümmere mich jetzt um eine Kontonummer für einen Rechtshilfefonds.

Alienamazone
14.08.09, 12:42
Die Befruchtung im Reagenzglas ist nur für verheiratete Paare erlaubt, noch nicht einmal eine Witwe darf ein Kind von ihrem verstorbenen Ehemann bekommen.

Was sind das wohl für "ethische" Gründe? Da wird mal wieder alles begünstigt, was das überkommene Familienmodell fördert und alles behindert, was der selbstbestimmten Entfaltung von Menschen in alternativen Lebensentwürfen nützen könnte.

Diesmal allerdings unter Verletzung des Kernschutzbereiches von Artikel 1 GG, die Entscheidung für ein bestimmtes Kind hat der Staat einer Frau nun wirklich nicht zu verbieten.

Ich habe heute bei der Anwältin der Klägerin angerufen. Sie hat keine Rechtsschutzversicherung und überlegt sich deshalb auch aus finanziellen Gründen, ob sie in Revision gehen will.

Ich kümmere mich jetzt um eine Kontonummer für einen Rechtshilfefonds.

Selbst wenn man keine Witwe ist, ist es für verheiratete Paare schwer, eine Insemination bewilligt zu bekommen. Ich kenne da einen Fall in meinem Bekanntenkreis, wobei ich nur den Kopf schütteln konnte. Von den Kosten, mal ganz abgesehen.

Gandolf
14.08.09, 13:00
Es gibt keine mit dem Grundgesetz und in Deutschland gültigen internationalen Menscherechtsabkommen vereinbare Rechtsgrundlage dafür, sich in die höchstpersönliche Entscheidung der jungen Frau von Staats wegen einzumischen, so wird ein Schuh draus.

Es ist wie immer, zum Kindermachen gehören zwei. In diesem Falle ist es nun so, dass der verstorbene Ehemann keine Einwilligung mehr zur Verwendung seines Spermas abgeben kann - obwohl ich nicht verstehe, warum die nicht vorliegt, denn schließlich war eine In-vitro-Fertilisation beschlossen. Wie dem auch sei. Es liegt nicht im Ermessen der Frau über die Verwendung des Spermas zu entscheiden. Ebensowenig wie es eine "höchstpersönliche" Entscheidungshoheit über fremdes Sperma geben kann.

Gandolf
14.08.09, 13:05
Ja, anonym für die Befruchtete, dennoch ist er registriert.
Dürfen die Spermien nach dem Tod noch eingesetzt werden?

Natürlich. Sofern der Spender seine Einwilligung zur Verwendung seines Spermas - auch über seinen Tod hinaus- gegeben hat. Was i.d.R. auch so gehandhabt wird.

GG146
14.08.09, 13:07
Es ist wie immer, zum Kindermachen gehören zwei. In diesem Falle ist es nun so, dass der verstorbene Ehemann keine Einwilligung mehr zur Verwendung seines Spermas abgeben kann - obwohl ich nicht verstehe, warum die nicht vorliegt, denn schließlich war eine In-vitro-Fertilisation beschlossen. Wie dem auch sei. Es liegt nicht im Ermessen der Frau über die Verwendung des Spermas zu entscheiden. Ebensowenig wie es eine "höchstpersönliche" Entscheidungshoheit über fremdes Sperma geben kann.


Sicher liegt die Einwilligung vor, die haben als Ehepaar 5 Jahre lang alles versucht, ein Kind zu bekommen. Vor Ende der letzten Maßnahme ist der Ehemann tödlich verunglückt und in Deutschland dürfen nur verheiratete Paare, bei denen der Ehemann noch lebt, straffreie eine künstliche Befruchtung vornehmen lassen.

Übrigens hatte der Prozess der Befruchtung bei Einfrieren der beiden Zellen schon begonnen, jedenfalls das erste Stadium.

tabasco
14.08.09, 21:18
Noch einmal:
Warum?

NukNuk
- Paulchen, wie alt war Dein Vati, als Du zu Welt gekommen bist?

- Mein Papi war da schon über ein Jahr tot und hat von der Wolke zugeschaut, wie meine Mama sich seine tief gefrorenen Spermienchen einspritzen ließ.

- Na gut, Paulchen. Willkommen in die Geschlossene. Nimm Deine Pillen pünktlich und sei zu dem kleinen in der Ecke sabbernden Peterchen nicht böse.

Don
14.08.09, 21:22
- Paulchen, wie alt war Dein Vati, als Du zu Welt gekommen bist?

- Mein Papi war da schon über ein Jahr tot und hat von der Wolke zugeschaut, wie meine Mama sich seine tief gefrorenen Spermienchen einspritzen ließ.

- Na gut, Paulchen. Willkommen in die Geschlossene. Nimm Deine Pillen pünktlich und sei zu dem kleinen in der Ecke sabbernden Peterchen nicht böse.


Gilt für alle künstlichen Befruchtungen:


"Mama, wo komm ich her?"

"Aus einem Röhrchen, mein Schatz!"

"Aaaach, war ich dann ein Smartie?"

Uralt

GG146
26.08.09, 17:04
@all

Die Klägerin hat mittlerweile selbst eine HP und ich habe die Kanzlei angerufen und überprüft, dass das kein Trittbrettfahrer ist. Es ist wirklich die HP der Klägerin, da ist eine Kontonummer veröffentlicht:

http://www.kiwu-witwe.de

GG146
26.09.09, 16:02
Ich hatte das Thema auf insgesamt 6 Foren (auch kleinen!) angelegt, überall ausser bei politik.de (http://www.politik.de/forum/innenpolitik/216348-wunschkind-staatlich-unerwuenscht-9.html) ist es so wie hier einigermaßen gelaufen. Jetzt kommt auch da nach Wochen noch etwas Bewegung herein, ich kopiere einen heutigen Beitrag von mir mit Vollzitat des vorhergehenden hierher:
__________________________________________________ ____

:mad:Die arme Frau kann einem Leid tun! Zuerst der Schicksalsschlag mit Ihrem Mann und jetzt das! Da komme ich nicht ganz mit. Die besagten Eizellen sind also das Eigentum der Frau. Daraus folgt für mich, dass sie jederzeit das Recht hat, erneut einen Versuch zu unternehmen Schwanger zu werden. Natürlich ist es schade, dass das Kind seinen Vater nicht kennenlernen wird! Aber so außergewöhnlich ist das heute nun auch nicht mehr. Mich würde mal interessieren, welche geistigen Leuchten sich das wieder haben einfallen lassen!
Man kann hier nur hoffen, dass über den Weg des EU-Rechtes etwas geschieht.

Das ist mal wieder typisch Bundestag! Der weltweit höchsten Instanz in Sachen Moral. Einfach nur erbärmlich. Es wird allerhöchste Zeit, dass diese emotional befangenen und selbstgerechten Besserwisser ausgetauscht werden. Hätte ich die Möglichkeit dazu, ich würde meine ganze Kraft dem Kampf gegen das Adolf Hitler-Syndrom widmen! Darauf läuft doch am Ende alles hinaus bei diesen elenden Heuchlern.

mfg

Krämer

Nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz ist es eine Straftat, künstliche Befruchtungen mit dem Samen von Verstorbenen vorzunehmen. Das ist schon eine verfassungsrechtlich fragwürdige Einmischung des Staates in den höchstpersönlichen Bereich der Bürger, geradezu eine Machtanmaßung im existientiellen Bereich des Selbstbestimmungsrechtes der Menschen.

Dazu kommt noch, dass es sich hier um Samen- und Eizellen im sog. "Vorkernstadium" handelt, in dem Zustand werden sie im Rahmen der Behandlung eingefroren. Der erste Schritt zur Befruchtung hat in solchen Fällen bereits stattgefunden, die Befruchtung würde nach dem Auftauen von selbst vollendet.

Ob das ohnehin schon verfassungsrechtlich fragwürdige Verbot der künstlichen Befruchtung nach dem Tod des Vaters überhaupt auf diesen speziellen Fall anwendbar ist, ist eine gar nicht so ohne weiteres zu beantwortende juristische Frage.

Wir sind hier also nicht nur mit Rechtspolitikern "gesegnet", die die grundgesetzliche Realität in Deutschland in ein schiefes Licht rücken, sondern auch noch mit den dazu passenden Richtern.

GG146
17.10.09, 17:10
Zu dem Fall der deutschen KiWu - Witwe kommt jetzt ein französischer Rechtsstreit, der auch über die Instanzen gehen wird. Die Rechtslage ist ähnlich wie in Deutschland, auch wenn der Fall etwas anders gelagert ist. Zu dem Verbot der künstlichen Befruchtung mit dem Samen eines Verstorbenen im französischen Bioethik - Gesetz kommt hier noch der übliche Text der Vereinbarung der künftigen Eltern bzw. des designierten Vaters mit der Samenbank:

Ausschlaggebend für die Richter war zum einen das französische Bioethikgesetz. Es stellt auf das Wohl des Kindes ab, das nicht von vornherein als Halbwaise konzipiert werden dürfe. Das 2004 verabschiedete Regelwerk soll zwar im kommenden Jahr überarbeitet werden, aber an dem Grundsatz, wonach einem Kind nicht von vorneherein der Vater entzogen werden darf, soll nicht gerüttelt werden.

Hinzu kam der Respekt vor dem Willen des Verstorbenen. In dem Wissen, dass die ihm verordnete chemotherapeutische Behandlung die Fruchtbarkeit beeinträchtigen kann, hatte der krebskranke Telekommunikationsingenieur Dominique Justel im April 2006 bei der Samenbank von Rennes Spermaproben hinterlegt. Samenspender und das "Zentrum für Studien und Konservierung von Eiern und Sperma" (Cecos) hielten damals schriftlich fest: "Von dem Samen darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn der Spender anwesend ist und sein Einverständnis erklärt."

Quelle: Stuttgarter Zeitung (http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2240857_0_9223_-urteil-zu-kuenstlicher-befruchtung-kein-kind-vom-verstorbenen-mann.html)

Die Wahrscheinlichkeit, dass sich der europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit dieser Frage befassen wird, ist nun also recht gross geworden.

GG146
26.11.09, 17:59
Der deutsche Ethikrat mal wieder:


Ethikrat will Babyklappen abschaffen

Der Deutsche Ethikrat hat sich für eine Abschaffung der Babyklappen und der bisherigen Angebote zur anonymen Geburt ausgesprochen. Solche Angebote zur anonymen Kindsabgabe seien besonders deshalb ethisch und rechtlich problematisch, weil sie das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft und auf Beziehung zu seinen Eltern verletzten, so der Ethikrat. (http://www.tagesschau.de/inland/babyklappe100.html)

Das sind genau die "Experten", die auch für den Unfug mit dem strafrechtlichen Verbot der Fortsetzung einer bereits eingeleiteten künstlichen Befruchtung im Falle des Todes des Vaters verantwortlich sind.

GG146
19.12.09, 16:54
Und die nächste Machtdemonstration deutscher Ethikexperten:

Ein Team um den Augenarzt Eberhart Zrenner implantierte einem 45 Jahre alten Patienten aus Finnland einen Mikrochip unter die Netzhaut. "Wir konnten bei Miika zeigen, dass er mit Hilfe der Sehprothese die Grenzen überschritten hatte, jenseits deren er rechtlich nicht mehr als blind gilt", zitierte das Nachrichtenmagazin Zrenner.

(...)

Dem 45 Jahre alte Miika, der sein Augenlicht wegen einer Erbkrankheit verliert, wurde der Chip dem Bericht zufolge einige Wochen nach der Operation wieder entfernt. "Dies war eine Auflage der Ethikkommission der Uni Tübingen: Am Anfang der Experimente lagen noch zu wenig Informationen über die Langzeitverträglichkeit des Implantats vor", (http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2324560_0_6246_-durchbruch-aerzte-implantieren-blinden-chip.html)

GG146
19.04.10, 21:24
Heute wurde die Entscheidung in der 2. Instanz auf Anfang Mai vertagt:

In der Berufungsverhandlung sagte der Richter, die Entscheidung sei nach den Vorberatungen noch offen. Zwar sei das Urteil der ersten Instanz gut begründet, jedoch zeichne sich in der Berufung noch keine klare Linie ab. „Das ist eine ungeheuer schwere Entscheidung“, sagte der Richter. Er werde auf alle Fälle Revision zulassen.

Quelle: nordkurier.de (http://www.nordkurier.de/index.php?objekt=nk.homepage&id=654419)

Ich hatte mir schon gedacht, dass höhere Instanzen sich ganz unabhängig von dem verfassungsrechtlichen Hintergrund schon bei der Auslegung des Embryonenschutzgesetzes schwer tun würden...

Theodor von der Pfordten
13.07.10, 17:50
Es gibt kein Recht auf ein Kind ...

....pffff.....Son Müll.....

Muad'Dib
08.08.10, 11:40
http://www.kiwu-witwe.de/?p=gerichtsverlauf:
07.05.2010 Urteil OLG Rostock


Klage wurde stattgegeben


anonymisiertes Urteil des OLG Rostock (http://wpuhop69c.homepage.t-online.de/_neu/pdf/2010-05-07%20anonymisiertes%20Urteil.pdf?foo=0.16389505566 984447)

GG146
17.11.10, 19:42
Na klasse, der BGH erklärt die PID für zulässig und unsere konservative Ideologen - Betonkopffront bastelt ein gesondertes Verbot, das in Karlsruhe oder spätestens Straßburg todsicher geknickt wird:

Nach der knappen Unterstützung des CDU-Parteitags für die Gegner von Gentests an Embryonen wollen diese im Bundestag Verbündete für ein Verbot suchen: „Jetzt kommt es darauf an, Verbündete für unsere Position auch über die eigene Fraktion hinaus im Bundestag zu finden“

http://www.focus.de/politik/deutschland/parteien-gegner-und-befuerworter-von-pid-suchen-verbuendete_aid_572826.html

Der dritte Leserkommentar stammt übrigens von einer guten Bekannten von mir von einem anderen Forum. ;)

Ein veraltetes Embryonenschutzgesetz. Samenspende erlaubt, die Eizellspende nicht. Selektiere von Eizellen verboten, selektieren bis zum 3ten Monat jedoch erlaubt. Soviel zum GG. Aber Merkel (kinderlos) Schavan (ledig und kinderlos) Kauder (verh u. kinderlos und ein Bischof müssen es ja wissen.

GG146
15.04.11, 13:44
Der Bundestag ist "tief gespalten" und die FDP tritt für eine Volksbefragung zur PID ein:

Präimplantationsdiagnostik. In der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt: "In einer Gewissens- und Grundsatzfrage wie der Präimplantationsdiagnostik sollten die Bürger mitbestimmen dürfen." Er schlug vor, "das Volk zu befragen, ob Gentests an künstlich erzeugten Embryonen grundsätzlich erlaubt oder verboten werden sollen". Das Ergebnis wäre rechtlich nicht bindend, würde aber ein wichtiger Wegweiser für das Parlament sein, das bei der Präimplantationsdiagnostik tief gespalten sei.

http://www.boulevard-baden.de/ueberregionales/politik/2011/04/15/fdp-fur-volksabstimmung-uber-praimplantationsdiagnostik-350862

Das passt mal wieder zu unserer "Demokratur", in heiklen Fragen kann die Meinung des Volkes als Legitimationsquelle genutzt werden, aber Mitbestimmung in eigenen Angelegenheiten des Volkssouveräns kommt nicht in Frage.

Die aktuelle Bundestagsdebatte als Tondatei:

http://www.tagesschau.de/multimedia/politikimradio/audio67396.html

Das Argument der Behindertenfunktionäre "Hätte es die PID vor meiner Geburt schon gegeben, wäre ich nicht auf der Welt" ist total Banane. Mit dem Argument kann jeder gesunde Mensch über 50 ein Verbot der Antibabypille verlangen.

Ich habe mal ein Interview mit einem Gehörlosen - Funktionär gelesen, der sich gegen Cochlea - Implantate ausgesprochen hat, weil die Gehörlosen so ja ihre sozialen Kontakte verlieren, wenn sie wieder hören können. Seitdem habe ich von diesen Spinnern die Nase voll.

GG146
03.05.11, 14:35
Die sogenannten "Rettungskinder" gehören auch noch zu diesem ganzen Komplex hier. Gerade auf einem anderen Forum geschrieben:

Bereits heute gibt es ja einzelne Fälle, in denen (in D verbotswidrig) ein bestimmter Embryo zur Einpflanzung ausgewählt wird, um z. B. einen möglichst gut passenden Stammzellenspender für ein bereits vorhandenes, todkrankes Kind zu bekommen. Auch da kann ich die betroffenen Eltern sehr gut verstehen und bin auch sicher, daß sie das "Retterkind" ebenso lieben werden wie das kranke Kind. Solche Geschichten führen aber zwangsläufig zu sehr erschreckenden Visionen von menschlichen "Ersatzteillagern". Deshalb bin ich grundsätzlich dagegen, obwohl ich im Einzelfall Veständnis für Gesetzesverstöße habe.

Schlägst Du da nicht einen viel zu weiten Bogen? Die Stammzellen der "Retterkinder" werden meines Wissens der Nabelschnur entnommen, die "Vision" menschlicher Ersatzteillager betrifft letztendlich einen völlig anderen Sachverhalt. Dennoch muss eine hochabstrakte und außerdem lebensfremde Betrachtung dafür herhalten, das Verbot einer rettenden medizinischen Methode zu rechtfertigen und den frühen Tod des kranken älteren Kindes von Gesetzes wegen in Kauf zu nehmen.

Ich fürchte wirklich, dass die in Deutschland politisch bestimmenden Ethik - Anschauungen sich auf einen mörderischen Holzweg begeben haben.