Blue Max
12.08.09, 10:13
"Jeder Zensur entgegentreten"
Gedenkveranstaltung zum 60. Jahrestag der Bücherverbrennungen
Der 60. Jahrestag der Bücherverbrennung vom 10. Mai 1933 durch die Nazis ist am Montag mit zahlreichen Gedenkveranstaltungen in ganz Deutschland begangen worden. Vielerorts, darunter Berlin und Weimar, gab es Lesungen. In Kiel war am Abend ein Schweigemarsch angesetzt. […]
An Tausenden von Buchhandlungen hatte der Börsenverein des Deutschen Buchhandels Plakate verteilt zum Aushängen in den Schaufenstern: „Das war ein Vorspiel nur, dort wo man Bücher verbrennt, verbrennt man am Ende auch Menschen" (Heinrich Heine). […]
Berlins Kultursenator Ulrich Roloff-Momin erinnerte an das Schicksal Salman Rushdies. […]
„Das nationalsozialistische Verbrechen mahnt uns, jeder Zensur entgegenzutreten und das Recht auf freie Meinungsäußerung überall zu verteidigen", sagte der Kultursenator. […]
Der PEN-Präsident [Gert Heidenreich] betonte die Bedeutung des Jahrestages gerade in Zeiten, in denen Fremdenhaß und Rechtsextremismus wieder aufkeimten.«
Neue Osnabrücker Zeitung, 11.5.1993
Herzog würdigt Freiheit bei Denken und Reden
Potsdam, 7.6. (ddp/AND)
Roman Herzog hat in seiner ersten Rede als designierter Bundespräsident in Ostdeutschland ein Plädoyer für die Freiheit des Denkens und Redens gehalten. Ohne freie Rede und Information gebe es keinen Meinungsbildungsprozeß, der dem demokratischen Staat auch nur halbwegs zu einer realistischen Politik verhilft, sagte Herzog am Dienstag auf einer Festveranstaltung der Universität Potsdam. Wo frei gedacht, geredet und auch projektiert werde, verringere sich die Gefahr, daß Probleme nicht rechtzeitig erkannt werden. Von der bestehenden Gedanken- und Redefreiheit müßten die Menschen aber auch tatsächlich Gebrauch machen.«
Neue Osnabrücker Zeitung, 8.6.1994
Wie süß. Was passiert, wenn man von der Gedanken- und Redefreiheit Gebrauch macht, kann man an folgendem Artikel sehen:
Bücherverbrennung in Deutschland heute
Bekanntlich gibt es in der Bundesrepublik Deutschland Zensur. Daß diese zweistufig ist, ist schon weniger bekannt. Die bekannte erste Stufe, die Indizierung z.B. eines Druckwerkes durch die Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Schriften (BPjS) auf Antrag etwa eines Jugendamtes, führt dazu, daß für das indizierte Druckwerk nicht mehr geworben werden darf und daß es nicht an Jugendliche unter 18 Jahren veräußert oder ihnen sonstwie zugänglich gemacht werden darf. Dies führt praktisch dazu, daß das Buch in der Öffentlichkeit aufhört zu existieren, da man auf legale Weise nur über private Kanäle von dessen Existenz erfahren kann – abgesehen von der durch die BPjS regelmäßig in ihrem Bericht publizierte Liste indizierter Werke.
Eckhard Jesse schrieb in seinem Beitrag »Streitbare Demokratie und "Vergangenheitsbewältigung"«, erschienen im vom Bundesamt für Verfassungsschutz herausgegebenen Sammelband Verfassungsschutz in der Demokratie, (Carl Heymanns Verlag, Köln 1990) über die Indizierung folgendes:
»Mit den Prinzipien einer freiheitlichen Gesellschaft ist die Vorgehensweise der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften jedenfalls nur schwer vereinbar, weil das geschriebene und gesprochene Wort in einer offenen Gesellschaft prinzipiell nicht unter Kuratel gestellt werden darf.« (S. 287)
»Die freiheitliche Gesellschaft darf den freien Austausch der Ideen und Standpunkte nicht ersticken oder unterdrücken.« (S. 303)
Daß in unserer Gesellschaft das geschriebene Wort unter Kuratel gestellt wird, sei zwar bedauerlich, aber, so Jesse:
»Immerhin ist durch den Verzicht auf die Geheimhaltung der [Indizierungs-]Entscheidungen deren Überprüfung durch die Öffentlichkeit und die Wissenschaft möglich.« (S. 286)
Auch kritisiert er, daß lediglich als rechts eingestufte Publikationen der Zensur unterworfen seien:
»Die Bundesprüfstelle hat sich in mancher Hinsicht als Einfallstor eines einseitigen Antifaschismus erwiesen.« (S. 304, vgl. S. 289)
Die zweite Stufe der Zensur ist die sogenannte Einziehung oder Beschlagnahme, um die es meist in den Prozessen um revisionistische Publikationen geht. Sie erfolgt auf Beschluß irgendeines Gerichtes. Im Gegensatz zu den indizierten Werken gibt es in der ganzen Bundesrepublik Deutschland keine Stelle, die eine Liste der eingezogenen Werke publiziert, und auch die Beschlagnahmebeschlüsse der Gerichte werden nirgends publiziert. Oftmals kann man lediglich aus dem Umstand, daß bestimmte Werke von der Staatsanwaltschaft grundsätzlich beschlagnahmt werden, wenn sie sie auffindet, schließen, daß es sich um ein eingezogenes Druckwerk handelt.
Was für die Indizierung gilt, gilt also nicht für die Einziehung. Hier wird die Öffentlichkeit bewußt im Unklaren gelassen. Es herrscht also quasi ein rechtsfreier Raum, der der Kontrolle der Öffentlichkeit gänzlich entzogen ist. Merkwürdigerweise erwähnt Dr. Jesse diese Praxis in seinem Beitrag nicht, wie überhaupt die gesamte bundesdeutsche Publizistik einen großen Bogen um die Tatsache schlägt, daß in Deutschland jährlich ungezählte Schriften fast ausnahmslos rechter Provenienz eingezogen werden.
Zudem werden aufgrund solcher Beschlagnahmebeschlüsse nicht nur die Verleger, Herausgeber, Autoren, Drucker und Händler dieser Bücher, sondern auch ihre Bezieher unter Umständen hart bestraft, selbst wenn die Bücher zu einem Zeitpunkt bezogen wurden, als die Bücher noch nicht verboten waren.
In einem Land, in dem es offiziell keine Zensur gibt, werden also jährlich Hunderte von Menschen in Strafverfahren verwickelt und Tausende von Bänden aus dem Verkehr gezogen, ohne daß davon die Öffentlichkeit Notiz nimmt. Rechtskräftig eingezogene Bücher werden übrigens durch bundesdeutsche Behörden verbrannt.
Link kann ich hier nicht reinstellen (§130)
Gedenkveranstaltung zum 60. Jahrestag der Bücherverbrennungen
Der 60. Jahrestag der Bücherverbrennung vom 10. Mai 1933 durch die Nazis ist am Montag mit zahlreichen Gedenkveranstaltungen in ganz Deutschland begangen worden. Vielerorts, darunter Berlin und Weimar, gab es Lesungen. In Kiel war am Abend ein Schweigemarsch angesetzt. […]
An Tausenden von Buchhandlungen hatte der Börsenverein des Deutschen Buchhandels Plakate verteilt zum Aushängen in den Schaufenstern: „Das war ein Vorspiel nur, dort wo man Bücher verbrennt, verbrennt man am Ende auch Menschen" (Heinrich Heine). […]
Berlins Kultursenator Ulrich Roloff-Momin erinnerte an das Schicksal Salman Rushdies. […]
„Das nationalsozialistische Verbrechen mahnt uns, jeder Zensur entgegenzutreten und das Recht auf freie Meinungsäußerung überall zu verteidigen", sagte der Kultursenator. […]
Der PEN-Präsident [Gert Heidenreich] betonte die Bedeutung des Jahrestages gerade in Zeiten, in denen Fremdenhaß und Rechtsextremismus wieder aufkeimten.«
Neue Osnabrücker Zeitung, 11.5.1993
Herzog würdigt Freiheit bei Denken und Reden
Potsdam, 7.6. (ddp/AND)
Roman Herzog hat in seiner ersten Rede als designierter Bundespräsident in Ostdeutschland ein Plädoyer für die Freiheit des Denkens und Redens gehalten. Ohne freie Rede und Information gebe es keinen Meinungsbildungsprozeß, der dem demokratischen Staat auch nur halbwegs zu einer realistischen Politik verhilft, sagte Herzog am Dienstag auf einer Festveranstaltung der Universität Potsdam. Wo frei gedacht, geredet und auch projektiert werde, verringere sich die Gefahr, daß Probleme nicht rechtzeitig erkannt werden. Von der bestehenden Gedanken- und Redefreiheit müßten die Menschen aber auch tatsächlich Gebrauch machen.«
Neue Osnabrücker Zeitung, 8.6.1994
Wie süß. Was passiert, wenn man von der Gedanken- und Redefreiheit Gebrauch macht, kann man an folgendem Artikel sehen:
Bücherverbrennung in Deutschland heute
Bekanntlich gibt es in der Bundesrepublik Deutschland Zensur. Daß diese zweistufig ist, ist schon weniger bekannt. Die bekannte erste Stufe, die Indizierung z.B. eines Druckwerkes durch die Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Schriften (BPjS) auf Antrag etwa eines Jugendamtes, führt dazu, daß für das indizierte Druckwerk nicht mehr geworben werden darf und daß es nicht an Jugendliche unter 18 Jahren veräußert oder ihnen sonstwie zugänglich gemacht werden darf. Dies führt praktisch dazu, daß das Buch in der Öffentlichkeit aufhört zu existieren, da man auf legale Weise nur über private Kanäle von dessen Existenz erfahren kann – abgesehen von der durch die BPjS regelmäßig in ihrem Bericht publizierte Liste indizierter Werke.
Eckhard Jesse schrieb in seinem Beitrag »Streitbare Demokratie und "Vergangenheitsbewältigung"«, erschienen im vom Bundesamt für Verfassungsschutz herausgegebenen Sammelband Verfassungsschutz in der Demokratie, (Carl Heymanns Verlag, Köln 1990) über die Indizierung folgendes:
»Mit den Prinzipien einer freiheitlichen Gesellschaft ist die Vorgehensweise der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften jedenfalls nur schwer vereinbar, weil das geschriebene und gesprochene Wort in einer offenen Gesellschaft prinzipiell nicht unter Kuratel gestellt werden darf.« (S. 287)
»Die freiheitliche Gesellschaft darf den freien Austausch der Ideen und Standpunkte nicht ersticken oder unterdrücken.« (S. 303)
Daß in unserer Gesellschaft das geschriebene Wort unter Kuratel gestellt wird, sei zwar bedauerlich, aber, so Jesse:
»Immerhin ist durch den Verzicht auf die Geheimhaltung der [Indizierungs-]Entscheidungen deren Überprüfung durch die Öffentlichkeit und die Wissenschaft möglich.« (S. 286)
Auch kritisiert er, daß lediglich als rechts eingestufte Publikationen der Zensur unterworfen seien:
»Die Bundesprüfstelle hat sich in mancher Hinsicht als Einfallstor eines einseitigen Antifaschismus erwiesen.« (S. 304, vgl. S. 289)
Die zweite Stufe der Zensur ist die sogenannte Einziehung oder Beschlagnahme, um die es meist in den Prozessen um revisionistische Publikationen geht. Sie erfolgt auf Beschluß irgendeines Gerichtes. Im Gegensatz zu den indizierten Werken gibt es in der ganzen Bundesrepublik Deutschland keine Stelle, die eine Liste der eingezogenen Werke publiziert, und auch die Beschlagnahmebeschlüsse der Gerichte werden nirgends publiziert. Oftmals kann man lediglich aus dem Umstand, daß bestimmte Werke von der Staatsanwaltschaft grundsätzlich beschlagnahmt werden, wenn sie sie auffindet, schließen, daß es sich um ein eingezogenes Druckwerk handelt.
Was für die Indizierung gilt, gilt also nicht für die Einziehung. Hier wird die Öffentlichkeit bewußt im Unklaren gelassen. Es herrscht also quasi ein rechtsfreier Raum, der der Kontrolle der Öffentlichkeit gänzlich entzogen ist. Merkwürdigerweise erwähnt Dr. Jesse diese Praxis in seinem Beitrag nicht, wie überhaupt die gesamte bundesdeutsche Publizistik einen großen Bogen um die Tatsache schlägt, daß in Deutschland jährlich ungezählte Schriften fast ausnahmslos rechter Provenienz eingezogen werden.
Zudem werden aufgrund solcher Beschlagnahmebeschlüsse nicht nur die Verleger, Herausgeber, Autoren, Drucker und Händler dieser Bücher, sondern auch ihre Bezieher unter Umständen hart bestraft, selbst wenn die Bücher zu einem Zeitpunkt bezogen wurden, als die Bücher noch nicht verboten waren.
In einem Land, in dem es offiziell keine Zensur gibt, werden also jährlich Hunderte von Menschen in Strafverfahren verwickelt und Tausende von Bänden aus dem Verkehr gezogen, ohne daß davon die Öffentlichkeit Notiz nimmt. Rechtskräftig eingezogene Bücher werden übrigens durch bundesdeutsche Behörden verbrannt.
Link kann ich hier nicht reinstellen (§130)