Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Opi kassiert mit 90 Jahren lebenslänglich
90-jähriger NS-Kriegsverbrecher muss lebenslang in Haft
Es war einer der letzten großen NS-Prozesse, der Angeklagte Josef S. bestritt stets die Vorwürfe - nun ist der frühere Wehrmacht-Kompaniechef in München zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Er war 1944 für die Ermordung von zehn Italienern in der Toskana mitverantwortlich, so das Gericht.
München - Der 90 Jahre alte Josef S. ist am Dienstag in München wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Schwurgericht war nach knapp elfmonatiger Beweisaufnahme überzeugt, dass der damalige Kompaniechef eines Gebirgspionierbataillons 1944 in der Toskana den Befehl zu einem Vergeltungsschlag für den Tod zweier Soldaten gegeben hat. Insgesamt 14 italienische Zivilisten starben.
Josef S erhält LL (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,641691,00.html)
Es ist schon ziemlich dumm, sich Jahrezehnte nach dem Krieg in der eigenen Schreinerei mit einer Tat zu brüsten und die dann irgendwann doch wieder abzustreiten. Trotzdem finde ich es fragwürdig, steckt man so einen alten Sack in den Bau. Strafen sollen und müssen zeitnah erfolgen. Was soll der Vogel denn bitte noch resozialisierend mitnehmen, nachdem die Tat vor 65 Jahren geschah?
Gut, es bleibt der staatliche Bestrafungsanspruch, der da durchgesetzt werden soll. Ob der jedoch in einem solchen Fall wirklich Sinn macht, darf schwer angezweifelt werden.
Das war also kein Fall von "exzessiver Notwehr"?
Gruß
:lobo:
Eine Schande diesen Mann noch zu bestrafen, obwohl tausende Alliierte Soldaten ohne Strafe davongekommen sind.
Hoffentlich hatte der Mann ein schönes Leben, lang war es ja.
Lobo, das war nach dem Urteil des Gerichts ein Kriegsverbrechen. Partisanen erlegen 2 Landser, man ist (mal wieder) zu doof die Täter zu stellen und mäht stellvertretend Zivilisten weg.
So wirklich sieht der Opi aber auch nicht ein, dass sein Handeln falsch gewesen sein könnte.
Der Rentner, der im Vorfeld jede Beteiligung an dem Massaker von sich gewiesen, schwieg im Prozess. Nur auf das letzte Wort hat er nicht verzichtet und sich dabei - echt oder gespielt - empört: Er habe viele Jahre seines Lebens "für dieses sogenannte Vaterland geopfert" und müsse nun mit fast 91 auf die Anklagebank. "Das wünsche ich niemandem."
Opis letzte Worte vor Gericht (http://www.sueddeutsche.de/muenchen/154/483598/text/)
Ich hab da zwei Seelen in meiner Brust.
Die eine sagt "ach Gott, die paar Monate noch" und den Opfern ist im Rahmen des jetzt noch möglichen Genüge getan worden...
Die andere sagt: "Ein alter Mann, bei dem fraglich ist, ob er überhaupt weiss, was mit ihm passiert und warum. Lasst ihn daheim und ihm die Kamerateams auf den Zeiger gehen."
Ein "richtig" oder "falsch" gibt es in diesem Falle wohl nicht...
Eine Schande diesen Mann noch zu bestrafen, obwohl tausende Alliierte Soldaten ohne Strafe davongekommen sind.
Hoffentlich hatte der Mann ein schönes Leben, lang war es ja.
Entspann dich. Opi geht in Revision und er nahm sein Urteil gefasst auf. Sein Anwalt hingegen erlitt einen Schwächeanfall und wurde wie Kader Loth bei Big Brother ohnmächtig.
Während Scheungraber das Urteil ohne Regung aufnimmt, sackt sein Anwalt Rainer Thesen bei der Verkündung mit einem Schwächeanfall zusammen. Erst nach einigen Sekunden kommt er wieder zu sich. Das Urteil ist für einige überraschend, nicht nur die Anwälte von Scheungraber hatten einen Freispruch erwartet.
Quelle: SZ und Link steht im Strang
(...) Was soll der Vogel denn bitte noch resozialisierend mitnehmen, nachdem die Tat vor 65 Jahren geschah? (...)
Er soll nicht "resozialisiert" werden, sondern würdelos im Knast verrecken.
Lobo, das war nach dem Urteil des Gerichts ein Kriegsverbrechen. Partisanen erlegen 2 Landser, man ist (mal wieder) zu doof die Täter zu stellen und mäht stellvertretend Zivilisten weg.
So wirklich sieht der Opi aber auch nicht ein, dass sein Handeln falsch gewesen sein könnte.
Ich bin mir schon im klaren darüber, wie das Gericht es sieht, aber wenn wir andererorts darüber diskutieren ob man "Vergeltungsschläge", als "exzessive Notwehr" bezeichnen können, würde ich doch meinen, dass man ein ähnliches Mass auch hier ansetzt.
Mal abgesehen davon, in dem Artikel steht ja, dass man jenen Vorfall gar nicht mehr so richtig rekonstruieren kann, insofern ist es ja durchaus möglich, dass besagte Zivilisten die Partisanen unterstützt haben.
Ich persönlich finde es völlig legitim, in der Partisanenbekämpfung auch Exempel zu statuieren.
Eine Schande diesen Mann noch zu bestrafen
Sollte man 90 Jahre alte Kinderschänder auch frei herumlaufen lassen?
NukNuk
Unbelehrbar
11.08.09, 15:16
Ich bin mir schon im klaren darüber, wie das Gericht es sieht, aber wenn wir andererorts darüber diskutieren ob man "Vergeltungsschläge", als "exzessive Notwehr" bezeichnen können, würde ich doch meinen, dass man ein ähnliches Mass auch hier ansetzt.
Mal abgesehen davon, in dem Artikel steht ja, dass man jenen Vorfall gar nicht mehr so richtig rekonstruieren kann, insofern ist es ja durchaus möglich, dass besagte Zivilisten die Partisanen unterstützt haben.
Ich persönlich finde es völlig legitim, in der Partisanenbekämpfung auch Exempel zu statuieren.
Das es legitim ist, dass würde ich nicht unterschreiben. Jedenfalls nicht so lange bis klar erwiesen ist, dass die Zivilisten diese unterstützten.
Allerdings war es immer und überall so üblich und daher aus damaligen Gesichtspunkten keine unrechtsmäßige Handlung.
Das man sich aber jetzt anmaßt Personen unter heutigen Gesichtspunkten zu verurteilen, dass finde ich doch sehr bedenklich.
Insbesondere wenn die Situation nicht mehr eindeutig klärbar und ein Nutzen nicht zu erzielen ist.
Freibeuter
11.08.09, 15:17
Sollte man 90 Jahre alte Kinderschänder auch frei herumlaufen lassen?
NukNuk
Ein sehr realistisches Beispiel von unserem Nuknuk, 90jährige sind in der Regel eher gehbehindert und Pflegefälle, ich habe noch nie von so einem Fall gehört.
Gab es da mal einen in Nunaat ?
Ein sehr realistisches Beispiel von unserem Nuknuk, 90jährige sind in der Regel eher gehbehindert und Pflegefälle, ich habe noch nie von so einem Fall gehört.
Gab es da mal einen in Nunaat ?
Iss mehr Fisch.
:haha:
Ein sehr realistisches Beispiel von unserem Nuknuk, 90jährige sind in der Regel eher gehbehindert und Pflegefälle, ich habe noch nie von so einem Fall gehört.
Gab es da mal einen in Nunaat ?
Nuknuk meinte, wenn ein Mensch im Alter von sagen wir mal 30 ein Kind mißbraucht ob er dann falls es nach 60 Jahren rauskommt ebenso verknackt werden sollte oder ob man jemanden der schon einsitz mit 90 freilassen sollte obwohl er ein Schänder ist.
Unbelehrbar
11.08.09, 15:22
Sollte man 90 Jahre alte Kinderschänder auch frei herumlaufen lassen?
NukNuk
War Kinderschändung zu diesem Zeitpunkt verboten? Ist es klar erwiesen, dass das Kind geschändet wurde? Dann sollte man ihn sicher nicht laufen lassen.
Wobei hier auch noch die Menschenrechte zum tragen kämen und so man durch aus, wie in anderen Bereichen, trotzdem einen Verurteilung in Betracht ziehen könnte. Auch wenn es damals nicht strafbar gewesen wäre.
Der Vergleich hinkt einfach. Taten zu Kriegszeiten und Vergehen in Friedenszeiten sind kaum vergleichbar. Selbst wenn die Tat ähnlich wäre.
Das ist sie aber nicht.
Das es legitim ist, dass würde ich nicht unterschreiben. Jedenfalls nicht so lange bis klar erwiesen ist, dass die Zivilisten diese unterstützten.
Deswegen "ich persönlich" ;)
Ich würde generell wenig Mitleid mit unterjochtem oder verräterischem Volk haben. Insofern würde ich im Falle der Partisanenbekämpfung auf Effektivität setzen und nicht auf Humanität. (ob Vergeltungsschläge jetzt wirklich effektiv sind, darüber lässt sich natürlich auch streiten)
Allerdings war es immer und überall so üblich und daher aus damaligen Gesichtspunkten keine unrechtsmäßige Handlung.
Das man sich aber jetzt anmaßt Personen unter heutigen Gesichtspunkten zu verurteilen, dass finde ich doch sehr bedenklich.
Insbesondere wenn die Situation nicht mehr eindeutig klärbar und ein Nutzen nicht zu erzielen ist.
Da sprichst einen sehr guten Punkt an. Zustimmung.
Allerdings war es immer und überall so üblich
Ganz im Gegenteil - es war ein glatter Bruch der Haager Landkriegsordnung; insbesondere der Artikel 41 und 46!
NukNuk
War Kinderschändung zu diesem Zeitpunkt verboten?
Da wir vom selben Exempelgrad sprechen, heisst dies klar: ja. Siehe mein voriger Beitrag.
;-)
Und Wolf, bevor Du auf meine Beiträge antwortest, gib Dir doch bitte zumindest die Mühe, sie vorher auch so oft zu lesen, bis Du sie überhaupt verstanden hast. Hier lachen Dich ja schon die Leute aus...
:rolleyes:
NukNuk
Und Wolf, bevor Du auf meine Beiträge antwortest, gib Dir doch bitte zumindest die Mühe, sie vorher auch so oft zu lesen, bis Du sie überhaupt verstanden hast. Hier lachen Dich ja schon die Leute aus...
:rolleyes:
NukNuk
Kann ja mal passieren. :angry:
Gruß
:lobo:
Freibeuter
11.08.09, 15:38
Nuknuk meinte, wenn ein Mensch im Alter von sagen wir mal 30 ein Kind mißbraucht ob er dann falls es nach 60 Jahren rauskommt ebenso verknackt werden sollte oder ob man jemanden der schon einsitz mit 90 freilassen sollte obwohl er ein Schänder ist.
Ach so , dann soll er das auch so schreiben.
Halbtote alte 90jährige dürften wohl kaum noch haftfähig sein , also nein.
Aber da Kinderschänder ja keine "Nazi-täter" sind läßt man da bestimmt Milde walten. Es sei denn der Täter war früher mal ein Nazi , dann wird er bestimmt auch in den Knast gesperrt, wenn er schon ein Fall für das Pflegeheim ist.
Wir sind ja schließlich BRD...:bofing::rollo:
Freibeuter
11.08.09, 15:40
Da wir vom selben Exempelgrad sprechen, heisst dies klar: ja. Siehe mein voriger Beitrag.
;-)
Und Wolf, bevor Du auf meine Beiträge antwortest, gib Dir doch bitte zumindest die Mühe, sie vorher auch so oft zu lesen, bis Du sie überhaupt verstanden hast. Hier lachen Dich ja schon die Leute aus...
:rolleyes:
NukNuk
Ich liebe dein Ratschläge ...na dann fröhliches lachen.:banana::banana::banana:
Unbelehrbar
11.08.09, 15:46
Ganz im Gegenteil - es war ein glatter Bruch der Haager Landkriegsordnung; insbesondere der Artikel 41 und 46!
NukNuk
Habe sie rausgesucht. Da steht nichts Entsprechendes!
Art. 41
Die Verletzung der Bedingungen des Waffenstillstandes durch Privatpersonen, die aus eigenem Antriebe handeln, gibt nur das Recht, die Bestrafung der Schuldigen und gegebenen Falles eine Entschädigung für den erlittenen Schaden zu fordern.
Artikel 46
Die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger und das Privateigentum sowie die religiösen Überzeugungen und gottesdienstlichen Handlungen sollen geachtet werden.
Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.
Selbst wenn wäre es aber egal gewesen, da sich niemand von den Kriegsparteien daran gehalten hat.
Papier ist halt leider geduldig und nur Papier. :(
Wiedertäufer
11.08.09, 15:47
War Kinderschändung zu diesem Zeitpunkt verboten? Ist es klar erwiesen, dass das Kind geschändet wurde? Dann sollte man ihn sicher nicht laufen lassen.
Wobei hier auch noch die Menschenrechte zum tragen kämen und so man durch aus, wie in anderen Bereichen, trotzdem einen Verurteilung in Betracht ziehen könnte. Auch wenn es damals nicht strafbar gewesen wäre.
Der Vergleich hinkt einfach. Taten zu Kriegszeiten und Vergehen in Friedenszeiten sind kaum vergleichbar.
Mag für vieles gelten, aber außer vielleicht ein extremes Rachebedürfnis was einen realen Hintergrund haben könnte in Extremfällen, sähe ich das bei Kindesvergewaltigung anders, da würde ich den Soldaten der das im Krieg macht, nicht anders bewerten, als den, der sowas in Friedenszeiten begeht. Der Krieg sorgt immer dafür, dass lokal Wehrlose in dem Moment allmächtigen Soldaten gegenüberstehen. Manche Übergriffe mögen auf Abstumpfung, Rachebedürfnis oder sonstwelche Dinge zurückzuführen sein, wenn Soldaten anfangen, Kinder zu vergewaltigen, tun sie es m.E. weil sie es eben nun in Kriegszeiten dürfen und es ihnen Spaß macht.
Selbst wenn die Tat an sich schlimmer ist, kann es eher denkbare Erklärungen für Mord an solchen Fronten geben, als Kinder zu vergewaltigen. Bei dem Typen hier bezweifele ich allerdings auch, ob der im Krieg etwas getan hat, was er im Nachhinein bereut oder ob er im Krieg nur etwas machen konnte, was er eigentlich ganz nett fand, wieso prahlt er sonst damit?
Wenn er jetzt jemand wäre, dem man abnehmen könnte, dass die Brutalitäten im Krieg ihn zum Mörder machten, der er vielleicht nie sein wollte oder geworden wäre, hätte ich es ihm vielleicht gegönnt, davonzukommen, aber grundsätzlich finde ich es richtig, dass Mord nicht verjährt und dass solche Leute zur Verantwortung gezogen werden, egal, wie alt sie sind. Hierbei geht es mir wirklich weniger darum, ob der Täter noch eine Gefahr darstellt, auch nicht um Strafe an sich, hier geht es mir darum, dass Mord ein Stellenwert eingeräumt wird, der angemessen ist und unseren Rechtsfrieden gewährleistet.
All das, was man als Erklärung/Entschuldigung/mildernde Umstände anführen könnte, hat der Mann in dem Augenblick m.E. verspielt, als er mit seiner Tat prahlte.
Ich hab Dir das Wichtige mal gefettet, Ubi.
Art. 41
Die Verletzung der Bedingungen des Waffenstillstandes durch Privatpersonen, die aus eigenem Antriebe handeln, gibt nur das Recht, die Bestrafung der Schuldigen und gegebenen Falles eine Entschädigung für den erlittenen Schaden zu fordern.
Artikel 46
Die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger und das Privateigentum sowie die religiösen Überzeugungen und gottesdienstlichen Handlungen sollen geachtet werden.
Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.
D.h., dass zweitens ein Recht auf Leben besteht, welches durch derartige willkürliche Erschiessungen gebrochen wird und erstens nur die Partisanen selbst, nicht jedoch unschuldige oder ledglich dem Verdacht ausgesetzte Zivilisten - und dann noch gar auf Quote - zur Rechenschaft für ihre Taten gezogen werden dürfen.
NukNuk
Unbelehrbar
11.08.09, 16:00
Mag für vieles gelten, aber außer vielleicht ein extremes Rachebedürfnis was einen realen Hintergrund haben könnte in Extremfällen, sähe ich das bei Kindesvergewaltigung anders, da würde ich den Soldaten der das im Krieg macht, nicht anders bewerten, als den, der sowas in Friedenszeiten begeht. ...
Richtig, das sehe ich auch so! Das hast du falsch verstanden.
Ich meinte Taten die im Zusammenhang mit der Kriegsführung stehen. Dazu gehört auch die Partisanenbekämpfung.
Wenn er jetzt jemand wäre, dem man abnehmen könnte, dass die Brutalitäten im Krieg ihn zum Mörder machten, der er vielleicht nie sein wollte oder geworden wäre, hätte ich es ihm vielleicht gegönnt, davonzukommen, aber grundsätzlich finde ich es richtig, dass Mord nicht verjährt und dass solche Leute zur Verantwortung gezogen werden, egal, wie alt sie sind. Hierbei geht es mir wirklich weniger darum, ob der Täter noch eine Gefahr darstellt, auch nicht um Strafe an sich, hier geht es mir darum, dass Mord ein Stellenwert eingeräumt wird, der angemessen ist und unseren Rechtsfrieden gewährleistet.
All das, was man als Erklärung/Entschuldigung/mildernde Umstände anführen könnte, hat der Mann in dem Augenblick m.E. verspielt, als er mit seiner Tat prahlte.
Kann ich nachvollziehen. Nur frage ich mich, ob ich von jemanden erwarten darf dieses als Unrecht zu erkennen, wenn es damals keines gewesen ist.
(Wohl gemerkt angenommen, dass er wirklich schuldig ist.)
Ob er geprallt hat mit der Ermordung von Unschuldigen oder nur eine Geschichte aus seinem Leben und Handeln als Soldat erzählt hat wird für mich nicht klar. Ich habe da ein gesundes Mißtrauen. :grin:
Unbelehrbar
11.08.09, 16:04
D.h., dass zweitens ein Recht auf Leben besteht, welches durch derartige willkürliche Erschiessungen gebrochen wird und erstens nur die Partisanen selbst, nicht jedoch unschuldige oder ledglich dem Verdacht ausgesetzte Zivilisten - und dann noch gar auf Quote - zur Rechenschaft für ihre Taten gezogen werden dürfen.
NukNuk
Danke schön! Hättest du erwähnt, dass du schon fest von einer Unschuld der Zivilisten ausgehst, dann hätte es das Mißverständnis nicht gegeben und ich hätte nur den untersten Absatz gepostet.
Nämlich das es leider trotz der HLKO normal und üblich war.
rondo bavarese
11.08.09, 16:05
Eine Schande diesen Mann noch zu bestrafen, obwohl tausende Alliierte Soldaten ohne Strafe davongekommen sind.
Hoffentlich hatte der Mann ein schönes Leben, lang war es ja.
Sein Wahlloses reinschießen auf Zivilisten war eine Schande, sich dieser Untat noch zu brüsten, ist der Gipfel der Infamie!
Der Drecksack soll noch lange leben.
Hättest du erwähnt, dass du schon fest von einer Unschuld der Zivilisten ausgehst
Das spielt keine Rolle, denn um sie juristisch zu sanktionieren, muss ihnen eine Schuld nachgewiesen werden. Ansonsten gilt für jeden in dubio pro reo.
;-)
NukNuk
V.V.S.O.P.
11.08.09, 16:07
Josef S erhält LL (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,641691,00.html)
Es ist schon ziemlich dumm, sich Jahrezehnte nach dem Krieg in der eigenen Schreinerei mit einer Tat zu brüsten und die dann irgendwann doch wieder abzustreiten. Trotzdem finde ich es fragwürdig, steckt man so einen alten Sack in den Bau. Strafen sollen und müssen zeitnah erfolgen. Was soll der Vogel denn bitte noch resozialisierend mitnehmen, nachdem die Tat vor 65 Jahren geschah?
Gut, es bleibt der staatliche Bestrafungsanspruch, der da durchgesetzt werden soll. Ob der jedoch in einem solchen Fall wirklich Sinn macht, darf schwer angezweifelt werden.
Ich sehe es generell als sehr bedenklich an, jemanden, egal welcher Tat er bezichtigt wird, nach 65 Jahren anzuklagen und zu verurteilen. Insbesondere dann, wenn er sich die dieser Zeit nichts hat zuschulden kommen lassen.
Noch merkwürdiger wird es dann, wenn man die Argumentationskette jener verfolgt, die tatsächliche lebenslange Strafen mit der Begründung ablehnen, das eine Haftstrafe keine Strafe oder Rache sein soll, sondern in erster Linie der Resozialisierung dienen soll. Und wie kann man seine Resozialisierung besser beweisen, als durch eine 65jahre anhaltende Strafunauffälligkeit.
Dieser Prozess war nichts anderes als ein Politprozess, in dem der Staat in seiner Dummheit wieder einmal bewiesen hat, das er mit zweierlei Maßstäben mißt.
rondo bavarese
11.08.09, 16:07
Ich hab da zwei Seelen in meiner Brust.
Die eine sagt "ach Gott, die paar Monate noch" und den Opfern ist im Rahmen des jetzt noch möglichen Genüge getan worden...
Die andere sagt: "Ein alter Mann, bei dem fraglich ist, ob er überhaupt weiss, was mit ihm passiert und warum. Lasst ihn daheim und ihm die Kamerateams auf den Zeiger gehen."
Ein "richtig" oder "falsch" gibt es in diesem Falle wohl nicht...
Da gibt es nichts zu lamentieren!
Er soll bis zum Einsargen im Knast schmoren.
rondo bavarese
11.08.09, 16:09
Er soll nicht "resozialisiert" werden, sondern würdelos im Knast verrecken.
........und das in einer ,möglichst dunklen Ecke
V.V.S.O.P.
11.08.09, 16:11
........und das in einer ,möglichst dunklen Ecke
wenn du diese Meinung auch bei anderen Straftätern, wie zum Beispiel Kinderschändern äußerst, und diese ebenfalls irgendwo in einer finsteren Ecke verrotten sollen, ist dein Posting nachvollziehbar.
rondo bavarese
11.08.09, 16:13
wenn du diese Meinung auch bei anderen Straftätern, wie zum Beispiel Kinderschändern aüßerst, und diese irgendwo in einer finsteren Ecke verrotten sollen, ist dein Posting nachvollziehbar.
Du kannst davon ausgehen, dass es so ist
Unbelehrbar
11.08.09, 16:14
Das spielt keine Rolle, denn um sie juristisch zu sanktionieren, muss ihnen eine Schuld nachgewiesen werden. Ansonsten gilt für jeden in dubio pro reo. ;-)
NukNuk
In der Praxis sind die Soldaten nun mal Ankläger,Richter und Henker.
Offenbar entschieden sie damals auf schuldig und ich werde mir nicht anmaßen zu behaupten, dass sie dies wieder besseren Gewissens taten.
Erst wenn das belegt wäre, würde ich mit dir konform gehen.
Das spielt keine Rolle, denn um sie juristisch zu sanktionieren, muss ihnen eine Schuld nachgewiesen werden. Ansonsten gilt für jeden in dubio pro reo.
;-)
NukNuk
Ich entsinne mich so einiger Fälle wo die Unschuldsvermutung, selbst in "vorbidlichen Rechtsstaaten" getrost über den Haufen geworfen wurde und bis dato dies kaum entsprechend sanktioniert wurde.
mentecaptus
11.08.09, 16:18
Josef S erhält LL (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,641691,00.html)
Es ist schon ziemlich dumm, sich Jahrezehnte nach dem Krieg in der eigenen Schreinerei mit einer Tat zu brüsten und die dann irgendwann doch wieder abzustreiten. Trotzdem finde ich es fragwürdig, steckt man so einen alten Sack in den Bau. Strafen sollen und müssen zeitnah erfolgen. Was soll der Vogel denn bitte noch resozialisierend mitnehmen, nachdem die Tat vor 65 Jahren geschah?
Gut, es bleibt der staatliche Bestrafungsanspruch, der da durchgesetzt werden soll. Ob der jedoch in einem solchen Fall wirklich Sinn macht, darf schwer angezweifelt werden.
Mord verjährt nicht.
Und die Strafe ist nicht nur Bestrafung für den Täter, sondern auch Anerkenntnis der Leiden der Opfer und Hinterbliebenen. Daher ist die Strafe mehr als gerecht - beschämend ist, dass sie nicht schon viel früher verhängt werden konnte.
Sollte man 90 Jahre alte Kinderschänder auch frei herumlaufen lassen?
NukNuk
Wenn eine Wiederholungsgefahr besteht, sicherlich nicht; daher hinkt dieser Vergleich auf allen Beinen!
Wenn eine Wiederholungsgefahr besteht, sicherlich nicht
Und wenn keine besteht?
NukNuk
V.V.S.O.P.
11.08.09, 16:31
Mord verjährt nicht.
Und die Strafe ist nicht nur Bestrafung für den Täter, sondern auch Anerkenntnis der Leiden der Opfer und Hinterbliebenen. Daher ist die Strafe mehr als gerecht - beschämend ist, dass sie nicht schon viel früher verhängt werden konnte.
Genau diese Anerkenntnis vermisse ich bei den derzeitigen Kuschelurteilen immer wieder.
Geiselerschießungen 10:1 (10 Geiseln für einen von Partisanen getöteten Soldaten) war damals Usus.
Die Alliierten haben das genauso gemacht.
Geiselerschießungen 10:1 (10 Geiseln für einen von Partisanen getöteten Soldaten) war damals Usus.
Die Alliierten haben das genauso gemacht.
Wann? Wo? Quelle?
Wann? Wo? Quelle?
Bei Widerstand mußte überhaupt mit scharfen Repressalien gerechnet werden, etwa Geiselerschießungen, die nicht nur angedroht, sondern auch vollzogen wurden. Bei der Besetzung des Harzgebietes kündigten die Amerikaner Sühneexekutionen im Verhältnis zweihundert zu eins an, in dem kleinen Ort Treseburg wurden immerhin acht Kriegsgefangene erschossen, nachdem ein US-Offizier getötet worden war.
http://www.read-all-about-it.org/archive/2.weltkrieg_nachwirkung/besetzung.html
Bei Widerstand mußte überhaupt mit scharfen Repressalien gerechnet werden, etwa Geiselerschießungen, die nicht nur angedroht, sondern auch vollzogen wurden. Bei der Besetzung des Harzgebietes kündigten die Amerikaner Sühneexekutionen im Verhältnis zweihundert zu eins an, in dem kleinen Ort Treseburg wurden immerhin acht Kriegsgefangene erschossen, nachdem ein US-Offizier getötet worden war.
http://www.read-all-about-it.org/archive/2.weltkrieg_nachwirkung/besetzung.html
Gut. Danke.
Ohne nähere Prüfung also EIN Fall.
Symptomatisch oder typisch für die amerikanische Besatzungsmacht?
Mord verjährt nicht.
Und die Strafe ist nicht nur Bestrafung für den Täter, sondern auch Anerkenntnis der Leiden der Opfer und Hinterbliebenen. Daher ist die Strafe mehr als gerecht - beschämend ist, dass sie nicht schon viel früher verhängt werden konnte.
Echt? Mord verjährt nicht? Mach Sachen. :D
Elegant wäre gewesen, die Strafe symbolisch als Anerkenntnis (wie du so schön schreibst) zu verhängen und dann, wegen eines "attestiert" schlechten Allgemeinzustandes des Delinquenten die Vollstreckung auszusetzen.
Johnny Good
11.08.09, 18:23
Er soll nicht "resozialisiert" werden, sondern würdelos im Knast verrecken.
Ist das die berühmte jüdische Humanität ???
Sollen die endlosen GULAG- und KGB-Schergen auch so enden und WANN wird denn damit angefangen ???
Sollen die Soldaten der IDF, die auch in Wohnungen erst einmal auf alles schießen, was sich bewegt, auch so abgeurteilt werden ???
Ohne die näheren Umstände zu kennen, ist es doch so, dass der Mann nach dem damaligen Kriegsvölkerrecht, u.a. der Haager Landkriegsordnung völlig zu recht nach einem Partisanenangriff Zivilisten erschießen ließ. Aber das ist ja im Irrsistan von 2009 ein lächerlicher Rekurs auf uralte Rechtsgrundsätze, nämlich, dass man nur nach dem damals geltenden Recht verurteilt werden kann und nicht nach Recht, was erst viel später Gültigkeit erhielt.
Und wenn man das weiterspinnt, müsste man nun daran gehen und alle allierten Bomberpiloten, die ganz bewusst und systematisch die deutsche Zivilbevölkerung verbrennen und zerhacken wollten, wegen Kriegsverbrechen drankriegen. Ihr Krieg richtete sich zu 95% gegen unschuldige und unbewaffnete Zivilisten. Also eindeutig nach heutigem Kriegsrecht ein Kriegsverbrechen!!!
Was machen wir eigentlich mit denen hier:
Für den Mord an Siegfried Noffke sind nach 1990 weder der Todesschütze Lehmann noch der Verräter IM "Pankow" bestraft worden.
´http://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article1147630/Die_Stasi_wartete_am_Ende_des_Tunnels.html
Völlig in Ordnung, dass der Unterleutnant Lehmann den Grenzverletzer Noffke erschoss???
Nee, nee, SO wird das gar nichts!!!
Wenn man eine Rechtsordnung haben will, die diesen Namen verdient, darf Justizia weder auf dem linken noch auf dem rechten Auge noch auf irgendeinem Auge blind sein.
Wenn wir also 90jährige Wehrmachtleutnants verurteilen wollen, dann sind vorher aber noch ca. 5 Millionen andere- wesentlich schuldigere- Typen dran!
DANN können wir uns auch damit befassen!
Der erste Volkspolizei-Präsident von Ost-Berlin war vor dieser antifaschistischen Tätigkeit General der Waffen-SS an der Ostfront. DER wird ein wenig schuldiger als dieser kleine Leutnant geworden sein. Er ist halt nur rechtzeitig zum "Nationalkommitee Freies Deutschland" übergelaufen nach seiner Gefangennahme. Ups.
Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Uralte Weisheit.
Er soll nicht "resozialisiert" werden, sondern würdelos im Knast verrecken.
Warum eigentlich " würdelos " ??
Als Wehrmachtssoldat hat er Befehle befolgt !
Das diese Befehle aus heutiger Sicht falsch oder auch verbrecherich waren,
das wissen wir mit unserer heutigen Geschichtssicht.
Aber dieser Mann stand damals im Krieg ,-
und die Partisanen als nicht anerkannte Kriegsteilnehmer mussten aus damaliger Sicht bekämpft werden,-
Partisanen waren nach damaliger Auffassung Banditen, sonst garnix...
Das gleiche Problem haben übrigens die afghanischen Taliban heute auch ,-
mir tun die BW-Soldaten jetzt schon leid, die vielleicht eines Tages wegen Ermordung afghanischer " Partisanen " vor Gericht gezerrt werden !
Es ist für die nachfolgende Generation immer leicht, die Fehler der vorhergehenden Generation zu verdammen..........
Johnny Good
11.08.09, 18:27
… am besten kriechst Du wieder unter den Stein, unter dem Du hervorgekrochen bist, vergiss aber nicht deine Quelle "Karlheinz Weißmann" mitzunehmen…:grin:
Karlheinz Weißmann ist Dr. der historischen Wissenschaft und Oberstudienrat an einem Gymnasium. Er ist eine absolut seriöse Quelle.
Aber abgesehen davon:
Es geht nicht um den Mann, es geht um die Fakten und die sind eindeutig und wenn dir der Hass nicht das Hirn vernebeln würde, würdest du erkennen, dass hier glattes Unrecht gesprochen wurde, was allerdings nichts Ungewöhnliches ist.
Nur nebenbei und aus ureigenster Familiengeschichte:
Als die Rote Armee im Wohnblock gegenüber meiner Großeltern eine SA-Uniform im Keller fand, zündete sie diesen an allen Ecken einfach an und eine nie mehr genau ermittelte Anzahl von Zivilisten verbrannte einfach oder erstickte in den Kellern.
Wird dieses Kriegsverbrechen denn auch mal gesühnt oder ist das der berechtigte Zorn der Sieger gegen die Nazi-Diktatur ???
Mein Großvater saß übrigens im Zuchthaus unter den Nazis wegen "Boykotthetze". Es hätte nicht viel gefehlt und er wäre mitverbrannt!
Du, ich habe eben gelesen, Heroinkonsum macht nicht mehr abhängig. Wo? www.drugdealers.netbiz.ru.co - das ist der internationale Zusammenschluß aller Großdealer und die haben da wissenschaftliche Erfahrungen veröffentlicht. Gebt deM Heroin frei.
Wenn du die Quelle widerlegen kannst, dann bitte. Ansonsten halt`s Maul.
Komisch wirken deine sachfremden Einlässe nähmlich nicht, oder bist du Autist?
Gut. Danke.
Ohne nähere Prüfung also EIN Fall.
Symptomatisch oder typisch für die amerikanische Besatzungsmacht?
Kann ich nicht sagen, ob es symptomatisch für die Alliierten war. Nach der Besetzung Deutschlands war der Krieg ja zu Ende, Stichwort totale militärische Niederlage. Es gab ja nur vereinzelt Tätigkeiten von deutschen Wehrwolfeinheiten, die man mit Partisanentätigkeit vergleichen könnte. Der Widerstand endete jedoch bald, da die Wehrwölfe keine Unterstützung in der Bevölkerung fanden. Wäre deren Tätigkeit jedoch jahrelang weitergagangen, warum hätten die Alliierten dann nicht auch ähnliche Repressalien ergreifen sollen.
Die Alliierten hielten sich ja auch sonst nicht ans Völkerrecht, Stichwort Bombardierungen deutscher Städte.
V.V.S.O.P.
11.08.09, 18:43
… Johnny ist aber heute ein böser:)…nur weil er sich dieser "Karlheinz" Dr. Oberstudienrat schimpft ist er eine seriöse Quelle…(schau einmal hinter seine Fassade!)
Johnny du warst auch schon mal besser…;-)
Die Quelle muß ja seriös sein, wissen wir doch seit Dillos Auswürfen, das rechte und Nazis allesamt dumm sind und deshalb nie die Dr. Würde hätte erlangen können.:grin:
Kleines Mäuschen
11.08.09, 19:03
Diese himmlerschen Freischärler heißen "Werwölfe", denn sie haben wenig bis nichts mit "Wehrmacht" und Co zu tun.
Ich habe, genau wie Du eben :grin:, mal schnell bei Wikipedia reingeschaut:
Werwolf (Freischärlerbewegung)
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche
Der Werwolf (seltener: Wehrwolf) wurde von Reichsführer-SS Heinrich Himmler als nationalsozialistische Freischärler- bzw. Untergrundbewegung ab September 1944 – kurz vor dem Zusammenbruch des „Dritten Reiches“ – ins Leben gerufen. Aufrufe zur Bildung des Werwolfs fanden unter der Bevölkerung und unter den Soldaten nur ein geringes Echo. Erst nach Hitlers Tod untersagte Karl Dönitz am 5. Mai 1945 weitere Werwolf-Aktionen als illegale Kampftätigkeit.
Ist wie im Koran - nicht immer nur Einzelteile zum Zitieren raussuchen.
Freibeuter
11.08.09, 19:04
Wie lebt es sich eigentlich so als Permanenthelmträger? Behindert der nicht etwas die Kopfbelüftung?
Schwätz nicht dumm rum, Freibeuter (http://de.wikipedia.org/wiki/Werwolf_(Freischärlerbewegung))
Du solltest bis zum vierten Wort (seltener) lesen und mal besser deinen Helm absetzen, der scheint deine Belüftung vollständig zu unterbinden, ansonsten wie gehabt, keine Ahnung --> die Klappe halten.
Diese himmlerschen Freischärler heißen "Werwölfe",
Woher kommt es, daß du dich immer wieder an Kleinigkeiten aufgeilst? Zu wenig Zuwendung von deiner Umgebung?
denn sie haben wenig bis nichts mit "Wehrmacht" und Co zu tun.
Genau das sagte ich ja auch in meinem Beitrag. Ihr Einsatz war vom Völkerrecht nicht gedeckt, wie auch der der Partisanen. Man kann sie deswegen beide vergleichen.
Geiselerschießungen 10:1 (10 Geiseln für einen von Partisanen getöteten Soldaten) war damals Usus.
Die Strafbarkeit von Geiselerschiessungen hatte ich doch bereits ausführlich nachgewiesen. Die Verbrechen anderer rechtfertigen noch lange nicht die Verbrechen dieses Mannes!
NukNuk
Partisanen waren nach damaliger Auffassung Banditen, sonst garnix...
Das ist falsch.
Denn auch der Umgang mit Partisanen wird von der Haager Ordnung definiert.
NukNuk
und die Partisanen als nicht anerkannte Kriegsteilnehmer mussten aus damaliger Sicht bekämpft werden,-
Partisanen waren nach damaliger Auffassung Banditen, sonst garnix...
Wieso haben politische Außenseiter immer so wenig Ahnung was sie schreiben und wieso überprüfen sie nicht was sie schreiben?
Die Haager Landkriegsordnung von 1907 hat in Anlehnung an die Francs-tireurs (französische und belgische Scharfschützen des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/71) einen Kompromiss gesucht: Als Bedingung dafür, dass der improvisierte Krieger mit improvisierter Uniform als Kombattant im völkerrechtlichen Sinne anerkannt wird, verlangt die LKO: verantwortliche Vorgesetzte, weithin sichtbares Abzeichen und offenes Tragen von Waffen.
Die Haager Landkriegsordnung von 1907 ist nach dem Zweiten Weltkrieg durch die vier Genfer Konventionen (12. August) von 1949 weitergeführt worden. Immer weitergehende Kategorien von Kriegsteilnehmern, die auch als Kombattanten gelten. Auch einige Facetten des Partisanen wurden nun den regulären Kämpfern gleichgestellt und haben deren Rechte.
Handelt eine der beiden Parteien gegen dieses im Kriegsrecht definierte Angriffsverbot, tritt nach üblicher Sicht das Recht auf Selbstverteidigung an seine Stelle. Werden Soldaten also von Nichtkombattanten angegriffen, dürfen sie mit den ihnen zur Verfügung stehenden Waffen zurückschlagen – meistens sind sie dabei nicht sehr selektiv, zum Schaden unbeteiligter Zivilisten.
Partisanen (http://de.wikipedia.org/wiki/Partisan#Historische_Entwicklung)
Freibeuter
11.08.09, 19:28
Die Strafbarkeit von Geiselerschiessungen hatte ich doch bereits ausführlich nachgewiesen. Die Verbrechen anderer rechtfertigen noch lange nicht die Verbrechen dieses Mannes!
NukNuk
Da muß ich dich leider desillusionieren.
Du hattest deinen Senf dazu gegeben , dass bedeutet aber nicht , das Nuknuk etwas nachgewiesen hat.:brav:
Ich sags ja: Sie kloppen mit dem Kopf oder der Dose Bier auf die armen Tasten ein. Wie schreibt "Ausonius" in seiner Signatur so schön sinngemäß (da ich ihn nicht plagiieren möchte): Rechtsextreme und Keyboards - ein Quell unfreiwilliger Komik.
Bei manchem Unsinn aus der Feder Freibeuters und Konsorten hoff ich wirklich, dass sie nur versuchsweise ihre Hamster haben über die Tastatur laufen lassen. So verpeinlicht können Menschen per definitionem nicht sein!
:-D
NukNuk
Wieso haben politische Außenseiter immer so wenig Ahnung was sie schreiben und wieso überprüfen sie nicht was sie schreiben?
Handelt eine der beiden Parteien gegen dieses im Kriegsrecht definierte Angriffsverbot, tritt nach üblicher Sicht das Recht auf Selbstverteidigung an seine Stelle. Werden Soldaten also von Nichtkombattanten angegriffen, dürfen sie mit den ihnen zur Verfügung stehenden Waffen zurückschlagen – meistens sind sie dabei nicht sehr selektiv, zum Schaden unbeteiligter Zivilisten.
Schuss ins Bein oder doch keiner?
Schuss ins Bein oder doch keiner?
Ja, in dein Beinchen. Nach 1949, Schatz. :grin:
Ja, in dein Beinchen. Nach 1949, Schatz. :grin:
also davor durfte man sich gar nicht wehren? oder war es nicht klar geregelt? Ich bin verwirrt.
Das ist falsch.
Denn auch der Umgang mit Partisanen wird von der Haager Ordnung definiert.
NukNuk
Ich weiss, lieber Eskimo:
Dort werden sie als Kombattanden bezeichnet ,-
also widerrechtlich und ohne Zugehörigkeitskennzeichen kämpfende Zivilpersonen,-
also Freischärler, Banditen , Taliban , Werwölfe oder meinetwegen auch Partisanen.....
Wieso haben politische Außenseiter immer so wenig Ahnung was sie schreiben und wieso überprüfen sie nicht was sie schreiben?
Partisanen (http://de.wikipedia.org/wiki/Partisan#Historische_Entwicklung)
Wieso versuchst Du, mich zu beleidigen ??
Gewöhn Dir bitte eine demokratische Diskussionskultur an,
das kann doch nicht soooooo schwer sein........... :grin:
mentecaptus
11.08.09, 20:06
Echt? Mord verjährt nicht? Mach Sachen. :D
Elegant wäre gewesen, die Strafe symbolisch als Anerkenntnis (wie du so schön schreibst) zu verhängen und dann, wegen eines "attestiert" schlechten Allgemeinzustandes des Delinquenten die Vollstreckung auszusetzen.
Nein, das wäre nicht "elegant" gewesen, sondern unverantwortlich. Soll der alte für seine Tat büßen, das hätte er schon vor Zig Jahren tun müssen. Dass er jetzt nur seine senilen Tage im Knast verbringt und nicht seine jungen Jahre ist schon traurig genug.
Nein, das wäre nicht "elegant" gewesen, sondern unverantwortlich. Soll der alte für seine Tat büßen, das hätte er schon vor Zig Jahren tun müssen. Dass er jetzt nur seine senilen Tage im Knast verbringt und nicht seine jungen Jahre ist schon traurig genug.
Ähnliche Fälle gäbe es genug, komischerweise wird denen keine Beachtung geschenkt. Entweder es werden restlos alle "Verbrecher" verdonnert oder man zieht endlich einen Schlußstrich unter das Kapitel WK2.
mentecaptus
11.08.09, 20:13
Ähnliche Fälle gäbe es genug, komischerweise wird denen keine Beachtung geschenkt. Entweder es werden restlos alle "Verbrecher" verdonnert oder man zieht endlich einen Schlußstrich unter das Kapitel WK2.
Naja, beweisen muss man den Angeklagten die Taten schon noch und man muss ihrer habhaft werden. Beendet ist das Thema Verbrechen im WKII, wenn alle Täter tot sind.
Freibeuter
11.08.09, 20:19
Naja, beweisen muss man den Angeklagten die Taten schon noch und man muss ihrer habhaft werden. Beendet ist das Thema Verbrechen im WKII, wenn alle Täter tot sind.
...naja wenn alle tot sind , so in ca. 10 Jahren werden aber viele Akten frei gegen , speziell in England, nicht das dann die WKII. Geschichte neu geschrieben werden muß.:grin:
Kleines Mäuschen
11.08.09, 20:20
…in deinem Pseudonym, fehlt ein klitzekleines Wörtchen… "Kleines braunes Mäuschen"..:grin:
Oh, der hat das Wort Werwölfe benutzt, das muss ein Nazi sein.
Heisst Du im CPF vielleicht Mondgoettin?
Es handelt sich hier um einen orthographischen Streit, Dummerchen, und nicht um die Aufarbeitung, Rechtfertigung oder das Gutheissen der Taten des allerletzten Rests verblendeten Nazinachwuchses.
Naja, beweisen muss man den Angeklagten die Taten schon noch und man muss ihrer habhaft werden. Beendet ist das Thema Verbrechen im WKII, wenn alle Täter tot sind.
Es werden nur viele Täter gar nicht verfolgt oder wieviele Prozesse gabs in der letzten Zeit bzgl. Tschechen die Deutsche deportiert und gemordet haben? Sind die gleicher? Was ist mit jenen Nazis, die von den Siegermächten als brauchbar eingestuft wurden, die hat auch keiner angefasst.
Heuchelei an allen Enden, welche nur immer weiter böses Blut schürt. Ist sowas vernünftig?
V.V.S.O.P.
11.08.09, 21:13
Es werden nur viele Täter gar nicht verfolgt oder wieviele Prozesse gabs in der letzten Zeit bzgl. Tschechen die Deutsche deportiert und gemordet haben? Sind die gleicher? Was ist mit jenen Nazis, die von den Siegermächten als brauchbar eingestuft wurden, die hat auch keiner angefasst.
Heuchelei an allen Enden, welche nur immer weiter böses Blut schürt. Ist sowas vernünftig?
DAS IST JA WAS GANZ WAS ANDERES - DU MUSST DIFFERENZIEREN:banana:
DAS IST JA WAS GANZ WAS ANDERES - DU MUSST DIFFERENZIEREN:banana:
Nein muss ich nicht, entweder sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit/Kriegsverbrechen zu bestrafen oder nicht.
Das macht auch anderer Verbrechen nicht weniger schlimm oder sonstwas, sondern es ist Gerechtigkeit.
Spezies 8472
11.08.09, 23:37
Nein muss ich nicht, entweder sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit/Kriegsverbrechen zu bestrafen oder nicht.
Das macht auch anderer Verbrechen nicht weniger schlimm oder sonstwas, sondern es ist Gerechtigkeit.Noch nie von Siegerpolitik gehört, Lobo? Geschichte wird immer von Siegern geschrieben. Gerade den Auslegern beider Extreme muss das doch ein Begriff sein.
Genau so sehe ich es auch, ich hab nur ausprobiert ob ich auch deppenlinks argumentieren kann.Sehr geistreich, V.V.S.O.P. Da fällt mir ein Graffity ein, das ich vor einiger Zeit mal gelesen habe: Der Fuchs ist schlau, er stellt sich dumm - beim Nazi ist es andersrum.Fußt nicht eure Religion auch auf dem Credo "Quod licet Iovi, non licet bovi", wie dieses Thread-Thema belegt? Und ist es nicht einzig den geänderten Verhältnissen geschuldet, dass der arme Opa nun doch für etwas bestraft wird, für das er unter anderen Umständen möglicherweise sogar einen Orden bekommen hätte?
Noch nie von Siegerpolitik gehört, Lobo? Geschichte wird immer von Siegern geschrieben.
Natürlich habe ich davon gehört und auch der Spruch ist mir bekannt, aber soll dies eine Rechtfertigung sein?
Bist du der Meinung, dass ich etwas bekämpfe weil mir gewisse Aspekte dieses "etwas" nicht passen, nach dem Erfolg Teile dieses "Etwas" für Dinge verurteile welche ich selbst begangen habe, sei gerecht?
Gerade den Auslegern beider Extreme muss das doch ein Begriff sein.
Darf ich daraus schließen, dass du mich für den Ausleger eines der beiden Extreme hältst?
Spezies 8472
12.08.09, 01:05
Darf ich daraus schließen, dass du mich für den Ausleger eines der beiden Extreme hältst?Du darfst, was du tun möchtest, Lobo. Ich verwahre mich jedoch meinerseits gegen derart plumpe Interpretationen meiner Aussagen.
Bist du der Meinung, dass ich etwas bekämpfe weil mir gewisse Aspekte dieses "etwas" nicht passen, nach dem Erfolg Teile dieses "Etwas" für Dinge verurteile welche ich selbst begangen habe, sei gerecht?Ich habe dieses Konstrukt jetzt ungefähr 10 Mal gelesen; aber ich verstehe es partout nicht. Kannst du es für mich etwas einfacher formulieren?
Johnny Good
12.08.09, 01:22
… Johnny ist aber heute ein böser:)…nur weil sich dieser "Karlheinz" Dr. Oberstudienrat schimpft ist er eine seriöse Quelle…(schau einmal hinter seine Fassade!)
Johnny du warst auch schon mal besser…;-)
Schön, das ist hier die erste Seite zu dem Herrn bei GOOGLE
http://www.google.de/search?client=firefox-a&rls=org.mozilla%3Ade%3Aofficial&channel=s&hl=de&q=Dr.+Karl-Heinz+Wei%C3%9Fmann&meta=&btnG=Google-Suche
Kann leider nicht entdecken, wo er als übler Neo-Nazi entlarvt und enttarnt wird.
Der Mann ist konservativ. Ja.
Stauffenberg war auch konservativ.
Zitat von A.Hitler nach dem Anschlag ebendesselben zu Goebbels:
"Wir haben nach dem Schlag gegen links vergessen den Schlag gegen rechts zu führen!" Hoppa!
Wenn man den Artikel beim linken Wikipedia liest, wird auch sofort klar, woher der Wind pfeift.
Wenn ein "Experte" wie Wolfgang Wippermann den Herrn Weißmann bewertet, ist das so, als wenn das Schwein den Metzger bewertet.
Wippermann ist eine dreckige Kommunistensau der allerübelsten Sorte, den ich schon mehrfach persönlich erleben durfte.
Ein moralisches Stück Dreck. Eine vollgeschissene Menschenhaut.
Wenn der den Weißmann negativ bewertet, ist das die höchste Auszeichnung, die man bekommen kann.
Tut mir sehr leid, aber ich bin nun mal böse und heute besonders.
Du darfst, was du tun möchtest, Lobo. Ich verwahre mich jedoch meinerseits gegen derart plumpe Interpretationen meiner Aussagen.
Dann entschuldige ich mich, falls ich dich missverstanden haben sollte.
Ich habe dieses Konstrukt jetzt ungefähr 10 Mal gelesen; aber ich verstehe es partout nicht. Kannst du es für mich etwas einfacher formulieren?
Ich versuch mich morgen etwas klarer auszudrücken, bin heute schon leicht alkoholisiert und es würde warscheinlich nur noch unverständlicher werden. ^^
Gruß
:lobo:
Josef S erhält LL (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,641691,00.html)
Es ist schon ziemlich dumm, sich Jahrezehnte nach dem Krieg in der eigenen Schreinerei mit einer Tat zu brüsten und die dann irgendwann doch wieder abzustreiten. Trotzdem finde ich es fragwürdig, steckt man so einen alten Sack in den Bau. Strafen sollen und müssen zeitnah erfolgen. Was soll der Vogel denn bitte noch resozialisierend mitnehmen, nachdem die Tat vor 65 Jahren geschah?
Gut, es bleibt der staatliche Bestrafungsanspruch, der da durchgesetzt werden soll. Ob der jedoch in einem solchen Fall wirklich Sinn macht, darf schwer angezweifelt werden.
Ein Mörder. Who cares? Besser späte Gerechtigkeit als überhaupt keine.
Ich habe dieses Konstrukt jetzt ungefähr 10 Mal gelesen; aber ich verstehe es partout nicht. Kannst du es für mich etwas einfacher formulieren?
Sofern ich mich jetzt eben richtig verstanden habe, meinte ich wohl, ob es gerecht sein kann, manche für Verbrechen zu bestrafen, aber bei sich selbst und nochmals anderen, beide Augen zu verschließen. Sprich, es kann nicht sein, dass fast 65 Jahre später immer noch Siegerpolitik in Punkto Kriegsverbrecherprozessen herrscht, auch deutsche Opfer verdienen Gerechtigkeit.
Beendet ist das Thema Verbrechen im WKII, wenn alle Täter tot sind.
Beziehst du da auch die Täter mit ein, die Deutsche ermordet haben, oder reduzierst du das auf deutsche Täter, wie die Siegerjustiz seit 64 Jahren?
Wiedertäufer
12.08.09, 12:20
Kann ich nachvollziehen. Nur frage ich mich, ob ich von jemanden erwarten darf dieses als Unrecht zu erkennen, wenn es damals keines gewesen ist.
(Wohl gemerkt angenommen, dass er wirklich schuldig ist.)
Ob er geprallt hat mit der Ermordung von Unschuldigen oder nur eine Geschichte aus seinem Leben und Handeln als Soldat erzählt hat wird für mich nicht klar. Ich habe da ein gesundes Mißtrauen. :grin:
Das mag sein, ich kann aber hier nur nach dem gehen, was ich über den Fall gelesen habe.
mentecaptus
12.08.09, 16:18
Beziehst du da auch die Täter mit ein, die Deutsche ermordet haben, oder reduzierst du das auf deutsche Täter, wie die Siegerjustiz seit 64 Jahren?
Ich meine Kriegsverbrecher. Und Kriegsverbrechen gab es auf beiden Seiten.
Walter Hofer
12.08.09, 16:23
Ich meine Kriegsverbrecher und Kriegsverbrechen gab es auf beiden Seiten.
richtig, und unser Staat kann nur deutsche Kriegsverbrecher verurteilen!
mentecaptus
12.08.09, 16:38
richtig, und unser Staat kann nur deutsche Kriegsverbrecher verurteilen!
Nein. Er kann auch ausländische Kriegsverbrecher verurteilen, wenn die Verbrechen auf deutschem Boden verübt wurden. Und um den Revisionisten gleich das Sabbern zu ersparen: auf heutigem bundesdeutschen Boden.
Ace of Spades
12.08.09, 22:54
Nein. Er kann auch ausländische Kriegsverbrecher verurteilen, wenn die Verbrechen auf deutschem Boden verübt wurden. Und um den Revisionisten gleich das Sabbern zu ersparen: auf heutigem bundesdeutschen Boden.
Gehört zu dem Boden auch Afghanistan?
Karl Dönitz
12.08.09, 23:25
Das man sich aber jetzt anmaßt Personen unter heutigen Gesichtspunkten zu verurteilen, dass finde ich doch sehr bedenklich.
Insbesondere wenn die Situation nicht mehr eindeutig klärbar und ein Nutzen nicht zu erzielen ist. Ein ähnlicher Prozess endete doch vor ein paar Jahren mal mit Freispruch weil ein paar Ami-Veteranen aussagten, dass das die damals übliche Vorgehensweise war und sie auch so gehandelt hätten...
Hat da wer noch einen Link dazu? (Das kam wohl in der Alten Arena)
Das man sich aber jetzt anmaßt Personen unter heutigen Gesichtspunkten zu verurteilen, dass finde ich doch sehr bedenklich.
Insbesondere wenn die Situation nicht mehr eindeutig klärbar und ein Nutzen nicht zu erzielen ist.
Das gilt exakt so für dieses Kinderfickergeblähe hinsichtlich Mohammed. Auch da werden heutige Wertvorstellungen angelegt, um eine ganze Religion zu verdammen und nur weil man nicht weiß, wem hat Dschises den Hansel reingedrückt und wie alt war seine Gespielin und sein Gespiele.
Und das, UB, liegt 1.500 Jahre zurück, wo mal ganz andere Maßstäbe als heute galten. Da sollte man mal ganz fein den Ball flach spielen.
Johnny Good
13.08.09, 04:57
Es werden nur viele Täter gar nicht verfolgt oder wieviele Prozesse gabs in der letzten Zeit bzgl. Tschechen die Deutsche deportiert und gemordet haben? Sind die gleicher? Was ist mit jenen Nazis, die von den Siegermächten als brauchbar eingestuft wurden, die hat auch keiner angefasst.
Heuchelei an allen Enden, welche nur immer weiter böses Blut schürt. Ist sowas vernünftig?
DAS ist exakt der Punkt !!!
Eine Moral und eine Justiz, die selektiv ist und nur ganz bestimmte Täter bestraft, ist keine !!!
Entweder alle oder keinen.
Aber es folgt eh immer demselben Muster:
Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen.
Die kleinen Grenzsoldaten wurden vor den Kadi zitiert, der Genosse Honecker durfte davonfliegen und der Genosse Mielke wurde wegen eines Mordes vor 65 Jahren bestraft, aber dann sofort begnadigt wegen seines hohen Alters!
Ich warte übrigens immer noch auf etliche Antworten, aber die fallen den Betroffenen wohl nicht ein. Schade.
Wenn man mal Kriegsverbrechen am laufenden Meter schön in Farbe sehen will, muss man sich nur die Wixvorlagen der Linken ansehen.
Einfach mal "Der Soldat James Ryan" oder die Serie "Band of Brothers" einlegen und mal ganz genau aufpassen!!! Beide übrigens von einem Herrn Spielberg, der sich sicher nichts dabei gedacht hat sondern nur seinem gerechten Zorn Raum gab.
Ein Tipp: Schon in den ersten 20 Minuten kommt die Szene bei James Ryan, wo sich russische Hiwis in deutscher Wehrmachtsuniform mit hoch erhobenen Händen den Amerikanern ergeben und eiskalt umgemäht werden!!!
Glattes und vollendetes Kriegsverbrechen und durch nichts gedeckt und gerechtfertigt.
Müsste heute auch noch strafverfolgt werden und abgeurteilt, aber der Wind des Schweigens weht und man kann mit solchen Szenen sogar Welterfolge erringen.
Aber es gibt noch viel mehr tolle Szenen. Bei Band of Brothers ohne Ende.
Da kommt in jeder Folge mindestens ein Kriegsverbrechen.
Alle sind gleich, manche sind gleicher.
Eine ähnlich unbedarfte Bebilderung von allierten Kriegsverbrechen etc. kann man in "Enemy at the gates" bestaunen.
Da fährt der GUTE Jude Law als Rotarmist an die Front und in diesen ersten 15 Minuten wird die gesamte völlig unmenschliche und barbarische Kriegführung der Bolschewisten in wunderbarer Weise vorgeführt ohne das es jemand wirklich bemerkt... Herrlich!
Mal anschauen. Dann werden die unglaublichen Verluste der Roten Armee verständlich.
Unbelehrbar
13.08.09, 13:04
Das gilt exakt so für dieses Kinderfickergeblähe hinsichtlich Mohammed. Auch da werden heutige Wertvorstellungen angelegt, um eine ganze Religion zu verdammen und nur weil man nicht weiß, wem hat Dschises den Hansel reingedrückt und wie alt war seine Gespielin und sein Gespiele.
Und das, UB, liegt 1.500 Jahre zurück, wo mal ganz andere Maßstäbe als heute galten. Da sollte man mal ganz fein den Ball flach spielen.
Von wem werden dort heutige Maßstäbe angelegt?
Von mir doch wohl nicht, oder!?
Daher bin ich auch hier durchaus konsequent.
Das ich bezüglich deinem Thema Unterschiede machen würde, dass kann man auch hier schon herauslesen. (Siehe die ersten zwei Sätze.)
http://www.politikarena.de/showpost.php?p=11493&postcount=14
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