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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : BGH-Richter halfen Kinderschänder beim sexuellen Mißbrauch


Bismarck
23.01.10, 18:59
Berlin - Ein verurteilter Kinderschänder ist drei Jahre nach seiner Entlassung erneut unter dem Verdacht des sexuellen Missbrauchs verhaftet worden. ...Der Mann saß elf Jahre im Gefängnis, weil er zwischen 1992 und 1995 neun Mädchen in Falkensee (Brandenburg) vergewaltigte. Im Januar 2007 wurde er wegen einer Gesetzeslücke zur Sicherungsverwahrung entlassen, obwohl er als gefährlich und rückfallgefährdet eingestuft wurde.

Der aktuelle Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt und den Anstoß dafür gegeben, dass 2007 eine Gesetzeslücke zur Sicherungsverwahrung geschlossen wurde. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte ein früheres Urteil aufgehoben, weil der Mann zu Sicherungsverwahrung verurteilt worden war, das Urteil aber rechtswidrig war.

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/polizeireport/152952/152953.php

Der Verbrecher war hochgefährlich, er saß in Sicherungsverwahrung, aber seine gutmenschlichen Helfer beim BGH haben ihn freigelassen, so daß er wieder Kinder vergewaltigen konnte. Ich würde sagen, sie haben ihn freigelassen, sie tragen jetzt die Konsequenzen.

Alle Richter, die daran beteiligt waren sind wegen Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern selbst vor Gericht zu stellen und abzuurteilen! Außerdem haben sie persönlich Schadenersatz an die Opfer zu leisten!

Freibeuter
23.01.10, 19:14
Im TV mußte ich mir heute schon mehrfach anhören , dass die Eltern der Kinder eine Mitschuld hätten.
Das ist doch wohl der Gipfel der Unverschämtheit .

V.V.S.O.P.
23.01.10, 20:05
1.) Kinderschänder sollten wie Mörder zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt werden.
2.) Eine vorzeitige Haftentlassung darf es für diesen Gendreck nicht geben.

Zwei ganz einfache Forderungen die man durchsetzen können müßte.

3.) Kinderschänder und Kinderschänderfreunde die sich solchen Maßnahmen widersetzen müssten im Internet als das bloßgestellt werden, was sie sind. Als Dreck.

Stauffenberg
24.01.10, 00:28
Der Verbrecher war hochgefährlich, er saß in Sicherungsverwahrung, aber seine gutmenschlichen Helfer beim BGH haben ihn freigelassen, so daß er wieder Kinder vergewaltigen konnte. Ich würde sagen, sie haben ihn freigelassen, sie tragen jetzt die Konsequenzen.

Alle Richter, die daran beteiligt waren sind wegen Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern selbst vor Gericht zu stellen und abzuurteilen! Außerdem haben sie persönlich Schadenersatz an die Opfer zu leisten!

Sie sollten dafür mit ihrem kompletten Privatvermögen haften müssen, als Entschädigung + Knast.

Bei dem Kinderschänder wäre diese Varianten am Besten: Tod durch den Strang oder lebenslange Zwangsarbeit inklusive körperlicher Züchtigung und Zwangskastration.

Bismarck
24.01.10, 00:36
Sie sollten dafür mit ihrem kompletten Privatvermögen haften müssen, als Entschädigung + Knast.

Bei dem Kinderschänder wäre diese Varianten am Besten: Tod durch den Strang oder lebenslange Zwangsarbeit inklusive körperlicher Züchtigung und Zwangskastration.

Stimmt, das BGH-Urteil hat direkt dazu geführt, daß er wieder Kinder missbraucht hat. Also haben sie zu haften. Rausreden mit juristischen Spitzfindigkeiten gibt es hier nicht.

Das muß man sich überlegen, der Kinderficker hat sich vorher schon an neun! Kindern sexuell vergangen und er bekam zum zehnten Mal die Gelegenheit. :angry:

Stauffenberg
24.01.10, 00:51
Stimmt, das BGH-Urteil hat direkt dazu geführt, daß er wieder Kinder missbraucht hat. Also haben sie zu haften. Rausreden mit juristischen Spitzfindigkeiten gibt es hier nicht.

Das muß man sich überlegen, der Kinderficker hat sich vorher schon an neun! Kindern sexuell vergangen und er bekam zum zehnten Mal die Gelegenheit. :angry:

Irgendwie schon krass, 9 Kinder und er durfte nochmal ungesiebte Luft atmen. Ich kann das echt nicht nachvollziehen. Richter sollten für krasse Fehlurteile persönlich haften müssen, straf- sowie zivilrechtlich.

Bei einem Straftäter, der mal einen anderen zusammengeschlagen hat, heißt es nicht automatisch, dass er es noch mal machen muss, aber bei einem Kinderschänder ist es von den Trieben her schon vorgegeben. Der wird es immer wieder machen, wenn man ihm eine Gelegenheit gibt. Da helfen kein gutmenschliches Blaba und Therapieblödsinn.