Bismarck
23.01.10, 18:59
Berlin - Ein verurteilter Kinderschänder ist drei Jahre nach seiner Entlassung erneut unter dem Verdacht des sexuellen Missbrauchs verhaftet worden. ...Der Mann saß elf Jahre im Gefängnis, weil er zwischen 1992 und 1995 neun Mädchen in Falkensee (Brandenburg) vergewaltigte. Im Januar 2007 wurde er wegen einer Gesetzeslücke zur Sicherungsverwahrung entlassen, obwohl er als gefährlich und rückfallgefährdet eingestuft wurde.
Der aktuelle Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt und den Anstoß dafür gegeben, dass 2007 eine Gesetzeslücke zur Sicherungsverwahrung geschlossen wurde. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte ein früheres Urteil aufgehoben, weil der Mann zu Sicherungsverwahrung verurteilt worden war, das Urteil aber rechtswidrig war.
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/polizeireport/152952/152953.php
Der Verbrecher war hochgefährlich, er saß in Sicherungsverwahrung, aber seine gutmenschlichen Helfer beim BGH haben ihn freigelassen, so daß er wieder Kinder vergewaltigen konnte. Ich würde sagen, sie haben ihn freigelassen, sie tragen jetzt die Konsequenzen.
Alle Richter, die daran beteiligt waren sind wegen Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern selbst vor Gericht zu stellen und abzuurteilen! Außerdem haben sie persönlich Schadenersatz an die Opfer zu leisten!
Der aktuelle Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt und den Anstoß dafür gegeben, dass 2007 eine Gesetzeslücke zur Sicherungsverwahrung geschlossen wurde. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte ein früheres Urteil aufgehoben, weil der Mann zu Sicherungsverwahrung verurteilt worden war, das Urteil aber rechtswidrig war.
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/polizeireport/152952/152953.php
Der Verbrecher war hochgefährlich, er saß in Sicherungsverwahrung, aber seine gutmenschlichen Helfer beim BGH haben ihn freigelassen, so daß er wieder Kinder vergewaltigen konnte. Ich würde sagen, sie haben ihn freigelassen, sie tragen jetzt die Konsequenzen.
Alle Richter, die daran beteiligt waren sind wegen Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern selbst vor Gericht zu stellen und abzuurteilen! Außerdem haben sie persönlich Schadenersatz an die Opfer zu leisten!