Gideon
10.08.09, 22:16
Der mutmaßliche Mörder von Corinna stand nach Verbüßung seiner Haftstrafe wegen Brandstiftung unter Führungsaufsicht. In anderen Staaten bedeutet „unter Führungsaufsicht“ das Tragen einer elektronischen Fußfessel. Nicht so in der BRD, hier gibt es „unter Führungsaufsicht“ Gespräche und Hilfestellungen von sogenannten Bewährungshelfern, dazu die obligatorischen Therapieempfehlungen. Therapiepflicht oder gar -zwang führe zu keinem Ergebnis. Unter Führungsaufsicht werden aber nur ausschließlich die Straftäter gestellt, die nach Verbüßung ihrer Haftstrafe weiterhin als Gefahr für die Allgemeinheit angesehen werden. Warum entläßt man sie dann überhaupt in die Freiheit? Angesichts des Sexualmordes an der kleinen Corinna vergangene Woche fragen wir uns, wer die grausame Tat an dem neunjährigen, entwicklungsverzögerten Mädchen mitzuverantworten hat.
http://www.npd.de/aktuell.npd.dehtml/714/artikel/detail/822/
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