Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : MULTIKULTIBONUS - 14 Jahre Haft für angeblichen Ehrenmord
V.V.S.O.P.
19.01.10, 14:53
Er hat seine Cousine auf dem Parkplatz erschossen und bekommt eine hohe Strafe. Das Mädchen starb, weil ihr Lebensstil nicht zu ihrer Familie passte.
Weil sie in den Augen der Verwandten die falschen Werte lebte, ist eine 20-jährige Frau aus Schwerte (Nordrhein-Westfalen) nicht mehr am Leben. Das Urteil gegen einen der Mörder hat das Landgericht Hagen heute gefällt: Der angeklagte 21-jährige Cousin des Opfers muss für 14 Jahre ins Gefängnis. Der Richter blieb damit nur knapp unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die 15 Jahre gefordert hatte.
Der aus Syrien stammende Mann hat die junge Frau nach Überzeugung des Gerichts Ende August 2008 zusammen mit seinem noch immer flüchtigen Onkel (48) auf einem Parkplatz der Autobahn A 45 erschossen. Wer von den beiden die tödlichen Schüsse abgegeben hatte, konnte nach Ansicht des Gerichts nicht geklärt werden.
Der Angeklagte syrischer Herkunft hatte in dem Prozess eine willentliche und wissentliche Tatbeteiligung bestritten. Er hat zudem erklärt, von seinem Onkel zu der Tat gezwungen worden zu sein. Demnach seien die beiden zusammen auf den Parkplatz an der A 45 bei Lüdenscheid gefahren. Dort habe der Onkel dann den Kofferraum des Pkw geöffnet und den 21-Jährigen mit einer Waffe dazu gezwungen, eine darin liegende Person herauszuheben.
Erst später habe der Angeklagte erkannt, dass es sich bei dem gefesselten Menschen um seine Cousine handelte. Auf einer Wiese soll der Onkel nach Angaben des Angeklagten dann mindestens zwei Schüsse aus seiner mitgeführten Pistole abgegeben haben.
Zuvor habe ein Familientribunal beschlossen, dass die junge Frau sterben müsse, da ihre westliche Lebensweise nicht den Wertvorstellungen der Familie entsprochen habe, hieß es im Urteil
http://www.sueddeutsche.de/panorama/335/500599/text/
14 Jahre HAft für einen der so seltenen Ehren-Morde, billiger gehts wohl nicht mehr. So einen Staat kann man weder ersnst nehmen noch respektieren.
Würde es Dir etwas ausmachen, Deine "Indizien" für einen "Multikulti-Bonus" zu nennen? Oder "weiß man das so"?
Magst Du auch die Boni in folgenden Fällen gleich mitliefern?
Mutterbonus?
Eine Mutter hat in Thüringen ihre zwei Kinder für vier Tage alleine in der Wohnung gelassen: ihr zehn Monate alter Sohn verdurstete. Der Richter verurteilte sie jetzt zu 14 Jahren Haft.
Quelle: http://www.webnews.de/kommentare/80147/0/Baby-verdurstet-14-Jahre-Haft-fuer-Mutter.html
Kinderbonus?
Wegen Mordes und schweren Raubes ist ein 19-Jähriger am Dienstag zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Für 30 Euro Beute soll er 2007 in Deutschlandsberg eine 76-jährige Frau ausgeraubt und erschlagen haben.
Quelle: http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/480571/index.do
Nazi-Bonus?
Am 22.09.2008 verurteilte das Bückeburger Schwurgericht den zur Schaumburger Nazi-Szene gehörenden Bernd Schuster (30) zu 14 Jahren Haft. Elf Jahre davon sind die Strafe für den von ihm zu verantwortenden Tod einer polnischen Staatsbürgerin aus Rinteln, die übrigen drei Jahre sind die Reststrafe einer nun aufgehobenen Bewährung.
Quelle: http://de.indymedia.org/2008/09/227854.shtml
Deppenbonus?
14 Jahre Haft für 15 Schüsse
Ingolstadt (DK) Die Anträge konnten nicht weiter auseinander liegen: Der Staatsanwalt forderte für die Angeklagten im Prozess um den Mordversuch an dem Pfaffenhofener Rentnerehepaar lebenslange Haft, die Verteidigung Freispruch. Das Schwurgericht am Landgericht Ingolstadt verhängte hohe Gefängnisstrafen.
Quelle: http://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/Ingolstadt-wochennl502009-14-Jahre-Haft-fuer-15-Schuesse;art155371,2225350
...ich bin gespannt, was Dir sonst noch für "Boni" einfallen!
Oder kann es sein, dass ein Gericht ganz andere Massstäbe zur Urteilsfindung als Deinen "Multi-Kulti-Bonus angelegt hat?
Kann das sein?
Der Penner, der im Dresdner Landgericht die Ägypterin samt ihres ungeborenen Kindes ermordete, muss doch auch nur 15 Jahre einsitzen. Was hat der - Islamophobenbonus?
:augenrollen:
NukNuk
Oder kann es sein, dass ein Gericht ganz andere Massstäbe zur Urteilsfindung als Deinen "Multi-Kulti-Bonus angelegt hat?
Kann das sein?
Das Gericht hat in diesem Fall derbste Scheiße gebaut. Du hast de facto zwei Täter, von denen man nur einen Täter gekriegt hat. Auf den hat das Gericht die ganze Schuld gewälzt und das nach dem Motto "Besser den Spatz in der hand als die Taube auf dem Dach". Den haben wir, den hängen wir ins Pendel.
Erzwungene Beihilfe, ok. Aber das wäre nach meinem Wissensstand auch alles gewesen, was man ihm hätte anlasten können. Selbst eine aktive Mittäterschaft aus freien Stücken ist fragwürdig.
Der Bursche hat für seinen Migrantenhintergrund voll auf den Arsch gekriegt und kein Deutscher wäre bei der wackeligen Lage so lange abmarschiert.
V.V.S.O.P.
19.01.10, 15:47
Der Penner, der im Dresdner Landgericht die Ägypterin samt ihres ungeborenen Kindes ermordete, muss doch auch nur 15 Jahre einsitzen. Was hat der - Islamophobenbonus?
:augenrollen:
NukNuk
Der Typ hat lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung bekommen. Nach deiner Logik kann ich auch sagen, der Ehrenmörder hat nur 91/2 Jahre bekommen.
V.V.S.O.P.
19.01.10, 15:50
Das Gericht hat in diesem Fall derbste Scheiße gebaut. Du hast de facto zwei Täter, von denen man nur einen Täter gekriegt hat. Auf den hat das Gericht die ganze Schuld gewälzt und das nach dem Motto "Besser den Spatz in der hand als die Taube auf dem Dach". Den haben wir, den hängen wir ins Pendel.
Erzwungene Beihilfe, ok. Aber das wäre nach meinem Wissensstand auch alles gewesen, was man ihm hätte anlasten können. Selbst eine aktive Mittäterschaft aus freien Stücken ist fragwürdig.
Der Bursche hat für seinen Migrantenhintergrund voll auf den Arsch gekriegt und kein Deutscher wäre bei der wackeligen Lage so lange abmarschiert.
So kann mans natürlich auch drehen. Das Gericht hat allerdings auf seine Schuld erkannt und wegen Beihilfe an einem Mord hätte jeder andere lebenslänglich bekommen.
V.V.S.O.P.
19.01.10, 16:07
Würde es Dir etwas ausmachen, Deine "Indizien" für einen "Multikulti-Bonus" zu nennen? Oder "weiß man das so"?
Magst Du auch die Boni in folgenden Fällen gleich mitliefern?
Mutterbonus?
Quelle: http://www.webnews.de/kommentare/80147/0/Baby-verdurstet-14-Jahre-Haft-fuer-Mutter.html
Kinderbonus?
Quelle: http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/480571/index.do
Nazi-Bonus?
Quelle: http://de.indymedia.org/2008/09/227854.shtml
Deppenbonus?
Quelle: http://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/Ingolstadt-wochennl502009-14-Jahre-Haft-fuer-15-Schuesse;art155371,2225350
...ich bin gespannt, was Dir sonst noch für "Boni" einfallen!
Oder kann es sein, dass ein Gericht ganz andere Massstäbe zur Urteilsfindung als Deinen "Multi-Kulti-Bonus angelegt hat?
Kann das sein?
Das ist wieder eine der üblichen Reflexargumentationen von Links, viel Gerede aber absolut nichts dahinter.
Im Fall Nr. 2 handelt es sich um einen jugendlichen Brasilianer, also ebenfalls Ausländer, Fall 3 war eine Vergewaltigung und Fall 4 ein Mordversuch. Man kann durchaus über die Höhe der Strafen diskutieren, keine einzige war aber mit diesem vollendeten Mord vergleichbar.
Auch Fall 1 ist nicht ganz vergleichbar, allerding sehe auch ich es so, dass Mütter, die ihre Kinder misshandeln, verhungern oder verdursten lassen, im Regelfall viel zu milde bestraft werden. Die Mutter wurde außerdem offensichtlich wegen ihres Alters, die Verteidigung forderte Jugendstrafrecht, mit unberechtigter Milde bestraft.
Wie gesagt, keiner der 4 Fälle ist mit diesen vorsätzlich geplanten Mord vergleichbar. Du hast nur ganz schnell irgendetwas zusammengegugelt um dieses Urteil, dass nicht zu rechtfertigen ist zu verteidigen.
Stolzdeutscher
19.01.10, 16:10
Solange wie sie sich selbst eliminieren,sage ich nichts dazu!
Aus 14 Zentiemeter Entfernung ins Gesicht geschossen. Opfer war bei vollem Bewußtsein-
Grund: westlicher Lebensstil der 20jährigen jungen Frau. Von einem "Familientribunal", an dem sich auch die Mutter beteiligte, regelrecht "zum Tode verurteilt".
Lächerliche 14 Jahre. Der Vater rastet im Gerichtssaal aus: "Sie haben sein Leben kaputt gemacht". Von Trauer oder gar Reue keine Spur: Frauen zählen weniger als Tiere.
Nein: gibt natürlich keinen Migrantenbonus in Deutschland. In keinster Weise...
Dämonisch, was sich da mitten in Deutschland abspielt.
So kann mans natürlich auch drehen. Das Gericht hat allerdings auf seine Schuld erkannt und wegen Beihilfe an einem Mord hätte jeder andere lebenslänglich bekommen.
Zunächst einmal wären nicht wenige Täter nach dem Jugendstrafrecht verdonnert worden. Nach meinem Kenntnisstand war der Täter zum tatzeitpunkt 20 Jahre alt.
Das Gericht hat einfach ANGENOMMEN, dass seine Aussagen zur Mittäterschaft Schutzbehauptungen gewesen seien. Schiebt ein angenommener Täter A einem de facto beteiligten Täter B die Schuld zu und B ist nicht greifbar, wird die ganze Situation wackelig. Du hast am Ende, sofern Augenzeugen und narrensichere Beeise fehlen, immer ein Restrisiko, dass du den falschen Täter verknackst. Die Möglichkeit, so ist es nun einmal wegen des fehlenden Mittäters, hast du auch hier.
Solange wie sie sich selbst eliminieren,sage ich nichts dazu!
Das müssen wir aber, weil wir das Ungeziefer 14 Jahre lang in einem deutschen Knast unterbringen sollen. Weißt du, was der kostet und die ganze Dreckssippe des Musels den deutschen Steuerzahler schon gekostet hat? :angry:
Meine Meinung, der Familienrat hat den Mord beschlossen, also haften sie gemeinsam.
Die haben alle einen Bonus.
Den Bonus des Multikultisozenvolksverräter Staates.
Aber das wird sich ändern.
Stauffenberg
19.01.10, 22:06
dieser Familienrat die eigene Tochter zum Tode verurteilt. Hey, das ist doch echt krank. Bei solche Fällen überkommt mich nur noch Ekel.
20 Jahre Zwangsarbeit und darauffolgende Abschiebung für die Sippschaft, das sollte es geben.
Es war schon krass was er sagte, aber auf der anderen Seite hat dieser Familienrat die eigene Tochter zum Tode verurteilt. Hey, das ist doch echt krank, dagegen sind Liquidierungsforderungen für diese Mörder Kinderkacke. Bei solche Fällen überkommt mich nur noch Ekel.
Ich würde sagen die eigene Tochter und nahe Verwandte geplant und im Komplott wegen einer falschen Liebelei zu ermorden, das steht noch eins zwei Grade über einem geplanten Genozid oder fremde Menschen wegen eines Merkmals zu ermorden. Hier kann es keine Gnade mehr geben!
V.V.S.O.P.
20.01.10, 13:34
Ich würde sagen die eigene Tochter und nahe Verwandte geplant und im Komplott wegen einer falschen Liebelei zu ermorden, das steht noch eins zwei Grade über einem geplanten Genozid oder fremde Menschen wegen eines Merkmals zu ermorden. Hier kann es keine Gnade mehr geben!
Das sehe ich eigentlich nicht so. Meiner Meinung stehen solche Menschen auf der gleichen, niedrigen Entwickungsstufe der Evolution.
Wenigstens in einem Artikel findet man die Begründung dafür, warum das Gericht trotz der Verurteilung wegen Mordes nach Erwachsenenstrafrecht nicht lebenslänglich verhängt hat:
Wegen der niedrigen Beweggründe wandte das Gericht auf den Angeklagten nicht das Jugendstrafrecht an, obwohl der Verurteilte zum Tatzeitpunkt noch 20 Jahre alt war. Gegen eine lebenslängliche Haftstrafe, wie sie bei Mord üblicherweise vorgesehen ist, spricht nach Einschätzung des Gerichts, dass der junge Mann wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden könne und dass er die «geringeren Tatbeiträge» geleistet habe. (http://www.news-adhoc.com/lange-gefaengnisstrafe-fuer-ehrenmord-an-junger-frau-idna2010011977330/)
Eine Strafmilderung ist nach dem Wortlaut des § 49 eigentlich nur möglich, wenn das Gesetz, auf Grund dessen verurteilt wird, solche Milderungen ausdrücklich vorsieht. In den hier relevanten §§ 211 und 25 StGB (Mord und Mittäterschaft) steht davon aber nichts.
Trotzdem mildern sie einfach mal nach § 49, der nur einen Katalog enthält, wie zu mildern ist, wenn das Gesetz es anderswo vorsieht.
Solche freihändigen Konstruktionen sind im Strafrecht zu Gunsten des Angeklagten möglich, zu seinen Lasten auf keinen Fall. Das hat übrigens nichts mit "Migrantenbonus" zu tun, Erich Mielke z. B. hat für einen bei seinem Strafprozess 60 Jahre zurückliegenden Doppelmord nur 6 Jahre bekommen. In seinem Fall und ähnlichen Fällen mit sehr alten Angeklagten wird die geringe verbleibende Lebenserwartung - wie gesagt, freihändig - als Grund für die Abweichung von der starren Strafandrohung des § 211 angegeben, in Fällen wie hier eben die ebenso freihändige Konstruktion eines "geringeren Tatbeitrages".
Das sehe ich eigentlich nicht so. Meiner Meinung stehen solche Menschen auf der gleichen, niedrigen Entwickungsstufe der Evolution.
Richtig, aber es gehört erheblich mehr dazu die eigene Tochter geplant zu ermorden als fremde Menschen.
Richtig, aber es gehört erheblich mehr dazu die eigene Tochter geplant zu ermorden als fremde Menschen.
Und genau das wird offensichtlich in anderen Kulturkreisen anders bewertet!
(Aber wir lassen unsere Kultur ja gerne "bereichern"!)
:yesnod:
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