Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sangershausener Urteile rechtskräftig
Im Januar 2007 hatten 3 Neonazis nach einer Neonaziparty beschlossen Molotowcocktails auf ein Asylbewerberheim zu werfen. Am frühen Morgen machten sie sich mit einer Fahrerin auf den Weg, um dann 2 Brandsätze in das Gebäude zu schleudern, die dort Brandschaden anrichteten. 3 Afrikanern, die sich zum Zeitpunkt des Brandanschlages im Gebäude aufhielten, war glücklicherweise nichts passiert.
Das LG Halle hatte die 3 Neonazis im Juni 2008 wegen versuchten Mordes, schwerer Brandstiftung und Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt. Sie mussten für drei Jahre und neun Monate, vier Jahre und neun Monate sowie fünf Jahre und vier Monate ins Gefängnis. Die Fahrerin erhielt wegen Beihilfe zwei Jahre zur Bewährung. Gegen diese Verurteilung, die meiner Meinung nach wegen des fremdenfeindlichen Hintergrundes, der Menschenverachtung sowie der Heimtücke, denn die Hausbewohner sollten im Schlaf den Tod finden und nicht fliehen können, zogen die Steifärmchen und Strammscheitel vor den BGH. Der hat folgerichtig die Revision gegen die Aushilfsherrenmännchen verworfen und damit sind die Urteile endlich rechtskräftig.
Naziurteile rechtskräftig (http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/6585566.html)
rondo bavarese
08.08.09, 23:22
Diese Urteile sind zu milde!
Sauer stößt mir die Bewährung für die Fahrerin auf.
Man muss sich das mal vorstellen, die fährt die Täter zuerst zum Tatort und anschließend seelenruhig nach Hause.
Das Urteil ist kein Ruhmesblatt für die deutsche Justiz.
Leider finde ich nicht, ob und wie lange ggf. die Fahrerin in U-Haft gesessen hat. War sie in U-Haft, könnte das u. U. schon ausreichend gewesen sein.
Mehr wäre es geworden, hätten die Opfer körperlichen Schaden davon getragen. Trotzdem denke ich, knapp 6 Jahre für jeden Täter wären der Tat und der Schuld angemessen gewesen.
Sauer stößt mir die Bewährung für die Fahrerin auf.
Man muss sich das mal vorstellen, die fährt die Täter zuerst zum Tatort und anschließend seelenruhig nach Hause.
Vor allem: Die Fahrerin war -so entnehme ich dem Link- zur Tatzeit "knapp 21 Jahre", hätte also nicht nach Jugendstrafrecht verurteilt gehört, wie geschehen. Das endet spätestens mit Vollendung des 21. Lebensjahrs. Oder meint "knapp" in dem Fall 20 Jahre, 11 Monate, 20 Tage?
Ich verstehe das jetzt nicht. Normalerweise, glaubt man den rechten Hornbläsern, ist doch die BRD-Justiz so gnadenlos und besonders hart zu "Rechten" und da kamen die so glimpflich davon...
Kann es sein, dass sich rechte Hornbläser nicht so gut auskennen?
rondo bavarese
09.08.09, 01:30
Ich verstehe das jetzt nicht. Normalerweise, glaubt man den rechten Hornbläsern, ist doch die BRD-Justiz so gnadenlos und besonders hart zu "Rechten" und da kamen die so glimpflich davon...
Kann es sein, dass sich rechte Hornbläser nicht so gut auskennen?
Na vielleicht bildest Du Dir zu schnell eine Meinung?
5 Jahre... und dabei ist noch nichtmal einer draufgegangen...
Die Urteile
sind zu milde!
Es wird leider nicht hart genug durchgegriffen bei solchen abscheulichen Taten. Auch wenn es sich um Jugendliche oder Heranwachsende handelt, sollte das Strafmaß voll ausgeschöpft werden.
Freibeuter
09.08.09, 11:56
Die Strafen sind recht üppig ausgefallen, es handelt sich ja schließlich umTäter, die sich zu ihrem Land bekennen, und sie haben keinen Migrationshintergrund, der die Srafe vermutlich halbiert hätte.
BRD pur...:ger:
Freibeuter
09.08.09, 12:00
Die Urteile
sind zu milde!
Es wird leider nicht hart genug durchgegriffen bei solchen abscheulichen Taten. Auch wenn es sich um Jugendliche oder Heranwachsende handelt, sollte das Strafmaß voll ausgeschöpft werden.
Keine Toten und keine Verletzten, jeder Ka***** ähem.........jeder Mitbürger mit Migrationshintergrund würde für eine derartige Tat eine lächerliche Bewährungsstrafe erhalten.:nenene:
Keine Toten und keine Verletzten, jeder Ka***** ähem.........jeder Mitbürger mit Migrationshintergrund würde für eine derartige Tat eine lächerliche Bewährungsstrafe erhalten.:nenene:
Da kann ich dir leider nicht widersprechen.
Es sollte der Grundasatz gelten:
Für gleiche Taten gleiche Strafen!
rondo bavarese
09.08.09, 12:11
5 Jahre... und dabei ist noch nichtmal einer draufgegangen...
was Du anscheinend bedauerst
Es sollte der Grundasatz gelten:
Für gleiche Taten gleiche Strafen!
Dem ist nicht so?:schock:
V.V.S.O.P.
09.08.09, 13:41
Keine Toten und keine Verletzten, jeder Ka***** ähem.........jeder Mitbürger mit Migrationshintergrund würde für eine derartige Tat eine lächerliche Bewährungsstrafe erhalten.:nenene:
Im bösen anderen Forum sind durchaus Urteile diskutiert worden , die deine Annahme bestätigen. Aber, nur weil es ein paar Richter gibt, die man durchaus Ziehväter der Gewalt nennen darf, heißt das nicht automatisch, das man alle anderen Straftäter ebenfalls mild bestrafen muß. Die hier sind an einem Richter gekommen, der ihre Taten gerecht und ausreichend gewürdigt hat. Oder wo kämen wir hin, wenn jeder Gehirnamputierte seine Molotowcoctails in der Gegend rumschmeißen kann, wie es seinem frustrierten Kleinhirn so einfällt. Und das in diesen Fall nicht viel passiert ist war eher Glück, als das Verdienst der Täter. Weg mit dem Dreck, ab hinter Gitter.
Dem ist nicht so?:schock:
Daran kann man oft zweifeln.
Bei Straftaten von Migranten verfahren die zuständigen Gerichte oft sehr viel milder als bei anderen Straftätern.
V.V.S.O.P.
09.08.09, 14:01
Daran kann man oft zweifeln.
Bei Straftaten von Migranten verfahren die zuständigen Gerichte oft sehr viel milder als bei anderen Straftätern.
Das ist richtig, heißt aber noch lange nicht das man bei feigen Häuseranzündern genauso handeln muß.
Daran kann man oft zweifeln.
Bei Straftaten von Migranten verfahren die zuständigen Gerichte oft sehr viel milder als bei anderen Straftätern.
Stell doch mal bitte zwei IDENTISCHE Taten (mit identischen Tatabläufen usw.) vor, bei denen ein Migrant milder bestraft wurde als ein Nichtmirgrant. Würde mich wirklich interessieren.
Freibeuter
09.08.09, 14:20
Interessant wäre ja auch mal die Inerfahrungbringung eines Strafmaßes bei den linken Brandstiftern.
Man muß fairerweise sagen , dass die Art der Straftat haupsächlich von den Linken und gar nicht mal so oft von Ausländern begangen wird.
V.V.S.O.P.
09.08.09, 14:34
Interessant wäre ja auch mal die Inerfahrungbringung eines Strafmaßes bei den linken Brandstiftern.
Man muß fairerweise sagen , dass die Art der Straftat haupsächlich von den Linken und gar nicht mal so oft von Ausländern begangen wird.
:thumbsup:
5 Jahre... und dabei ist noch nichtmal einer draufgegangen...
Dank eines afrikanischen Bewohners des Flüchtlingheims, der sich mit einem Sprung aus dem Fenster in Sicherheit bringen konnte und die anderen Personen im Gebäude rechtzeitig alarmierte.
Die Haftstrafen für diese hirnlosen Täter ist angemessen.
susenn
Daran kann man oft zweifeln.
Bei Straftaten von Migranten verfahren die zuständigen Gerichte oft sehr viel milder als bei anderen Straftätern.
Das ist richtig, heißt aber noch lange nicht das man bei feigen Häuseranzündern genauso handeln muß.
Interessant wäre ja auch mal die Inerfahrungbringung eines Strafmaßes bei den linken Brandstiftern.
Man muß fairerweise sagen , dass die Art der Straftat haupsächlich von den Linken und gar nicht mal so oft von Ausländern begangen wird.
Ich hab mir mal die Mühe gemacht, etwas zu kramen.
Dann spielen wir mal ein Spielchen: Wie fällt denn das Strafmaß aus bei
a) linken
b) Hausbesetzern, die sich der Räumung mittels
c) Steinwürfen auf Polizisten widersetzen?
Wäre mal interessant, ein paar ernsthafte Zahlen zu hören.
Ach ja, ich vergaß: Jugendstrafrecht fand Anwendung.
was Du anscheinend bedauerst
Naja, wenn schon denn schon... man muss es eben "voll ausschöpfen" :grin:
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