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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nichts aus der Haftsstrafe gelernt


*JM*
01.01.10, 16:34
Rechtsextremer verletzt zwei Polizisten

FRANKFURT (ODER). Mit Fußtritten, einem Kopfstoß, Nazi-Parolen und rassistischen Beschimpfungen hat ein 19-Jähriger am Mittwoch gegen 0.30 Uhr in Frankfurt (Oder) zwei Polizisten angegriffen. Wie die Polizei mitteilte, verletzte er beide leicht.
Der Angreifer gehört zur rechtsextremen Szene und war erst kürzlich vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen worden und mehrfach wegen politisch motivierter Straftaten aufgefallen. Der angetrunkene Täter kam kurz in Gewahrsam. Ermittelt wird wegen Widerstandes gegen Polizisten und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung.

Quelle (http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2009/1231/brandenburg/0126/index.html)

Wieso macht man bei so einem Unbelehrbaren nicht Gebrauch von der Notbremse und haut ihm als Gewohnheitsverbrecher die Sicherungsverwahrung rein?

Elch
01.01.10, 16:41
Quelle (http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2009/1231/brandenburg/0126/index.html)

Wieso macht man bei so einem Unbelehrbaren nicht Gebrauch von der Notbremse und haut ihm als Gewohnheitsverbrecher die Sicherungsverwahrung rein?

Und gleich den 500 Türken mit, die vor einigen Tagen Stuttgarts Königsstraße verwüstet haben? Handschelle an Hanschelle mit den Linkschaoten von Berlin, die so gerne Autos anzünden - über 200 in 2009?

Freibeuter
01.01.10, 16:56
Quelle (http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2009/1231/brandenburg/0126/index.html)

Wieso macht man bei so einem Unbelehrbaren nicht Gebrauch von der Notbremse und haut ihm als Gewohnheitsverbrecher die Sicherungsverwahrung rein?

Der Kamerad hätte sich in einem Arbeitslager besser aufgehoben gefühlt und sich besser dort ausgearbeitet zum Wohle der dt. Volksgemeinschaft , als an den natürlich völlig unschldigen Polizeibeamten, scheint mir .

Reginald
01.01.10, 17:00
Was hat das mit dem Strangthema zu tun?

Hast doch selber die Frage gestellt. Warum nicht......

Also warum nicht auch.......

Thema ist doch warum nicht.......

Oder soll es hier nur um (angebliche) Neonazi gehen die ihrer Gewalttaten wegen im Knast landen sollten?

Elch
01.01.10, 17:23
Du hast NEONAZIS im Auge und deren Straftaten, sofern sie Straftaten begangen haben. Ich schau' halt gerne 'n bißchen über'n Tellerrand hinaus, *JM* - eine Angewohnheit, die manchem Nutzer hier vielleicht nicht so zueigen ist!

PS: ich komm' schon mit diesen Strängen unseres lieben *JM* durcheinander, deren Eingangsbeiträge er, wenn er sich denn 'n bißchen Mühe machte, in bereits vorhandenen Strängen unterbringen könnte.

Leo Navis
01.01.10, 20:31
Niemand 'lernt' irgendetwas im Gefängnis; außer folgendem: Duck Dich. Hab Angst vor uns. Wir kriegen Dich sowieso, wenn Du mal wieder Scheiße ausgefressen hast.

Die, die keine Angst haben, wandern wieder rein, weil sie 'nichts lernen'. Negative Konditionierung hat noch nie richtig funktioniert.

Stauffenberg
01.01.10, 20:51
Quelle (http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2009/1231/brandenburg/0126/index.html)

Wieso macht man bei so einem Unbelehrbaren nicht Gebrauch von der Notbremse und haut ihm als Gewohnheitsverbrecher die Sicherungsverwahrung rein?

Das frage ich mich auch oft.

opppa
01.01.10, 21:14
Das würde vielleicht die Kriminalitätsrate so weit runterdrücken, daß die Innenminister keinen Vorwand mehr finden, ihrem Überwachungswahn zu frönen.

Gideon
01.01.10, 22:49
Wieso macht man bei so einem Unbelehrbaren nicht Gebrauch von der Notbremse und haut ihm als Gewohnheitsverbrecher die Sicherungsverwahrung rein?

Weil der gute Mann nicht mehr getan hat als der durchschnittliche Punker oder Assimohammedanergangster jede Woche in den großen Städten abzieht.

Bismarck
01.01.10, 23:16
Quelle (http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2009/1231/brandenburg/0126/index.html)

Wieso macht man bei so einem Unbelehrbaren nicht Gebrauch von der Notbremse und haut ihm als Gewohnheitsverbrecher die Sicherungsverwahrung rein?

Weshalb? Ein Buerger hat unter Alk randaliert und deutlich die Meinung geäußert, um seinen nachvollziehbaren Frust loszuwerden. Die Systempresse macht daraus wie ueblich ein Verbrechen.

Das ist Polizistenalltag bei Kulturbereichern und darueber verliert die linke Schmierenjournaille kein Wort.:schock:

Freibeuter
01.01.10, 23:32
Quelle (http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2009/1231/brandenburg/0126/index.html)

Wieso macht man bei so einem Unbelehrbaren nicht Gebrauch von der Notbremse und haut ihm als Gewohnheitsverbrecher die Sicherungsverwahrung rein?

Ja JM , Sicherungsverwahrung ist in diesem Fall Tat- und Schuldangemessen .:brav::tudu:

Mr. Smith
01.01.10, 23:56
Die Systempresse macht daraus wie ueblich ein Verbrechen.

Es ist also Deiner Meinung nach kein Verbrechen, nach anderen Leuten mit Füssen zu treten und sie zu beschimpfen?

:-)

NukNuk

*JM*
02.01.10, 00:06
Ja JM , Sicherungsverwahrung ist in diesem Fall Tat- und Schuldangemessen .:brav::tudu:

§ 66 Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
(1) Wird jemand wegen einer vorsätzlichen Straftat zu Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt, so ordnet das Gericht neben der Strafe die Sicherungsverwahrung an, wenn

1. der Täter wegen vorsätzlicher Straftaten, die er vor der neuen Tat begangen hat, schon zweimal jeweils zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist,

2. er wegen einer oder mehrerer dieser Taten vor der neuen Tat für die Zeit von mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe verbüßt oder sich im Vollzug einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung befunden hat und

3. die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten ergibt, daß er infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten, namentlich zu solchen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, für die Allgemeinheit gefährlich ist.

(2) Hat jemand drei vorsätzliche Straftaten begangen, durch die er jeweils Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verwirkt hat, und wird er wegen einer oder mehrerer dieser Taten zu Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt, so kann das Gericht unter der in Absatz 1 Nr. 3 bezeichneten Voraussetzung neben der Strafe die Sicherungsverwahrung auch ohne frühere Verurteilung oder Freiheitsentziehung (Absatz 1 Nr. 1 und 2) anordnen.

(3) Wird jemand wegen eines Verbrechens oder wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 174c, 176, 179 Abs. 1 bis 4, §§ 180, 182, 224, 225 Abs. 1 oder 2 oder nach § 323a, soweit die im Rausch begangene Tat ein Verbrechen oder eine der vorgenannten rechtswidrigen Taten ist, zu Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt, so kann das Gericht neben der Strafe die Sicherungsverwahrung anordnen, wenn der Täter wegen einer oder mehrerer solcher Straftaten, die er vor der neuen Tat begangen hat, schon einmal zu Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist und die in Absatz 1 Nr. 2 und 3 genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Hat jemand zwei Straftaten der in Satz 1 bezeichneten Art begangen, durch die er jeweils Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verwirkt hat und wird er wegen einer oder mehrerer dieser Taten zu Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt, so kann das Gericht unter den in Absatz 1 Nr. 3 bezeichneten Voraussetzungen neben der Strafe die Sicherungsverwahrung auch ohne frühere Verurteilung oder Freiheitsentziehung (Absatz 1 Nr. 1 und 2) anordnen. Die Absätze 1 und 2 bleiben unberührt.

(4) Im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 gilt eine Verurteilung zu Gesamtstrafe als eine einzige Verurteilung. Ist Untersuchungshaft oder eine andere Freiheitsentziehung auf Freiheitsstrafe angerechnet, so gilt sie als verbüßte Strafe im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2. Eine frühere Tat bleibt außer Betracht, wenn zwischen ihr und der folgenden Tat mehr als fünf Jahre verstrichen sind. In die Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist. Eine Tat, die außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes abgeurteilt worden ist, steht einer innerhalb dieses Bereichs abgeurteilten Tat gleich, wenn sie nach deutschem Strafrecht eine vorsätzliche Tat, in den Fällen des Absatzes 3 eine der Straftaten der in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Art wäre.

Lesen und lernen.

Bismarck
02.01.10, 00:11
Es ist also Deiner Meinung nach kein Verbrechen, nach anderen Leuten mit Füssen zu treten und sie zu beschimpfen?

:-)

NukNuk

Selbstverständlich ist es kein Verbrechen, sondern ein Vergehen. Außerdem, wenn zwei ausgebildete Polizisten sich von einem einzelnen alkoholisierten Randalierer verletzen lassen sollten sie besser ihren Dienst quittieren.

Wäre interessant wieso es zu rassistischen Äußerungen kam? Nicht das die Polizisten am Ende negrid und ölaugig waren und so den Zorn des Buergers hervorgerufen haben. Im roten Brandenburg weiß man ja nie.

Mr. Smith
02.01.10, 00:15
Wäre interessant wieso es zu rassistischen Äußerungen kam? Nicht das die Polizisten am Ende negrid und ölaugig waren und so den Zorn des Buergers hervorgerufen haben.

Und?
Inwiefern besässe der Täter nun das Recht, das staatliche Gewaltenmonopol zu untergraben? Dürfte ich das dann auch, wenn mir ein Polizist nicht gefällt - z.B. einer, der NPD wählt?

NukNuk

V.V.S.O.P.
02.01.10, 00:21
Und?
Inwiefern besässe der Täter nun das Recht, das staatliche Gewaltenmonopol zu untergraben? Dürfte ich das dann auch, wenn mir ein Polizist nicht gefällt - z.B. einer, der NPD wählt?

NukNuk

Natürlich Nukelchen, darfst du und wenn du Schwierigkeiten bekommst dann verweise die Beamten an mich. Hiermit bekommst du von mir, dank meiner Autorität als Forengott, Immunität versprochen. AMEN!

Mr. Smith
02.01.10, 00:38
*blubb*

Nüchter erstmal aus, bevor Du Dich mir ans Schienbein zu schmiegen gedenkst. Dein hirnloses Gesabbel mag vielleicht Deine Saufgäste damals beeindruckt haben; bei mir gewinnst Du keine fünf Cent Respekt, Dick.

:augenrollen:

NukNuk

V.V.S.O.P.
02.01.10, 00:42
Totaler SchwachsinnNukNuk

Wie kommst du zu der irrigen Annahme, das ich deinen Respekt suche oder brauche. Größenwahn? Drogen? Übermäßiger Alkoholgenuss?

Mr. Smith
02.01.10, 00:43
Wie kommst du zu der irrigen Annahme, das ich deinen Respekt suche oder brauche.

Zumindest suchst Du ja meine Gesellschaft. Anderweitig kann ich mir Dein obiges Angebieder nicht erklären...

Und nun verzieh Dich wieder aus meinem Dunstkreis, Dick!

:augenrollen:

NukNuk

V.V.S.O.P.
02.01.10, 00:47
Zumindest suchst Du ja meine Gesellschaft. Anderweitig kann ich mir Dein obiges Angebieder nicht erklären...

Und nun verzieh Dich wieder aus meinem Dunstkreis, Dick!

:augenrollen:

NukNuk

Mein kleiner Doof, wenn es mich gelüstet mit einem Forentroll wie dir zu spielen, dann tue ich es und jetzt hopp Doof, hol mir das Stöckchen.

Igni et ferro
02.01.10, 01:01
Inwiefern besässe der Täter nun das Recht, das staatliche Gewaltenmonopol zu untergraben?
NukNuk

Das solltest du JM fragen, der spricht der Polizei Rechte ab, somit ist es auch kein Wunder, da alle Musels so denken und sich in Horden gegen das staatliche Gewaltmonopol stellen, bist du auch so einer, das Täter nebst Angehörige das Recht haben sich gegen das staatliche Gewaltmonopol zu stellen?
So langsam komme ich zu diesem Schluss, denn in einem anderen Thread gabst du ja sogar JM Recht und meintest, das dies niemand ausser euch verstehen würde.

Mr. Smith
02.01.10, 01:10
bist du auch so einer, das Täter nebst Angehörige das Recht haben sich gegen das staatliche Gewaltmonopol zu stellen?

Ich stelle staatliche Gewaltmonopole nur in dem Rahmen infrage, in welchem ich Staaten an sich infrage stelle.

in einem anderen Thread gabst du ja sogar JM Recht und meintest, das dies niemand ausser euch verstehen würde.

Bitte?

:verwirrt:

NukNuk

Leo Navis
02.01.10, 08:49
Wollen wir nicht lieber über die berechtigte Frage diskutieren, ob Gefängnisstrafen überhaupt irgendetwas als Angst und Bedrängnis bringen, anstatt uns gegenseitig auch in diesem Thread um den Hals zu fallen?

:)

Freibeuter
02.01.10, 08:51
Wollen wir nicht lieber über die berechtigte Frage diskutieren, ob Gefängnisstrafen überhaupt irgendetwas als Angst und Bedrängnis bringen, anstatt uns gegenseitig auch in diesem Thread um den Hals zu fallen?

:)

Möchtest du Gefängnisstrafen abschaffen ?:cool:

Elch
02.01.10, 09:57
Quelle (http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2009/1231/brandenburg/0126/index.html)

Wieso macht man bei so einem Unbelehrbaren nicht Gebrauch von der Notbremse und haut ihm als Gewohnheitsverbrecher die Sicherungsverwahrung rein?

Und auf welcher gesetzlichen Grundlage sollte dies geschehen können, Herr Jurist und mit welcher genauen Begründung?

Leo Navis
02.01.10, 10:09
Möchtest du Gefängnisstrafen abschaffen ?:cool:
Sie werden wohl auf Dauer von selbst verschwinden; erst abgelöst durch Therapien in Psychiatrien, dann nur noch Pillen, und irgendwann wird vielleicht der Staat seine Kinder so erziehen, dass sie gar keine Lust mehr haben, Verbrechen zu begehen; das Verbrechen an sich könnte verschwinden.

Das mag utopisch klingen, aber so utopisch ist es gar nicht. Wenn wir erst durch die Neurobiologie wissen, warum wer tut, was er tut, so können wir auch da ansetzen und das der Gesellschaft schädigende Verhalten im Keim ersticken.

:)

opppa
02.01.10, 10:15
Quelle (http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2009/1231/brandenburg/0126/index.html)

Wieso macht man bei so einem Unbelehrbaren nicht Gebrauch von der Notbremse und haut ihm als Gewohnheitsverbrecher die Sicherungsverwahrung rein?

Wahrscheinlich weil man schlimmeres durch den mohammedanische gesteuerten Mob - ähnlich wie in Düsbürg - befürchten müsste.

Mir würde es als erste Maßnahme schon reichen, wenn man die gewohnheitsmäßigen Gewalttäter der Leichterregbaren schnellstens hier rausschmeißen würde.

Das (bitte nicht zu kurze) Einsperren von autochtonen Tätern natürlich weiter erfolgen.

:-)

Elch
02.01.10, 10:21
Wahrscheinlich weil man schlimmeres durch den mohammedanische gesteuerten Mob - ähnlich wie in Düsbürg - befürchten müsste.

Mir würde es als erste Maßnahme schon reichen, wenn man die gewohnheitsmäßigen Gewalttäter der Leichterregbaren schnellstens hier rausschmeißen würde.

Das (bitte nicht zu kurze) Einsperren von autochtonen Tätern natürlich weiter erfolgen.

:-)

Du sollst doch beim Thema bleiben, Opppa!

:D

*JM*
02.01.10, 10:57
Und auf welcher gesetzlichen Grundlage sollte dies geschehen können, Herr Jurist und mit welcher genauen Begründung?

Lesen, verstehen, anwenden (http://www.politikarena.net/showpost.php?p=78108&postcount=13)

Elch
02.01.10, 11:04
Lesen, verstehen, anwenden (http://www.politikarena.net/showpost.php?p=78108&postcount=13)

Deine im Eingangsbeitrag genannte Quelle zeigt aber nicht auf, wie oft der fragliche Täter bereits vorbestraft ist und welche Länge die Haftstrafe(n) hatten.

Also noch einmal:

Auf welcher gesetzlichen Grundlage könnte man Täter - wie im Eingangsbeitrag beschrieben - in Sicherungsverwahrung nehmen?

*JM*
02.01.10, 11:09
Deine im Eingangsbeitrag genannte Quelle zeigt aber nicht auf, wie oft der fragliche Täter bereits vorbestraft ist und welche Länge die Haftstrafe(n) hatten.

Also noch einmal:

Auf welcher gesetzlichen Grundlage könnte man Täter - wie im Eingangsbeitrag beschrieben - in Sicherungsverwahrung nehmen?

Hm, da steht nicht, dass er eben erst aus der Haft entlassen war? Komisch.

Grundlage: 66 StGB.

Elch
02.01.10, 11:18
Hm, da steht nicht, dass er eben erst aus der Haft entlassen war? Komisch.

Grundlage: 66 StGB.

Da steht aber noch viel mehr, mein lieber Herr Jurist!

Die Anwendung des 66iger ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, z. B. an die Länge einer - oder gar mehrerer? - vorher verhängter Haftstrafe(n).

Was weißt Du darüber, auf den betreffenden 'NEONAZI' bezogen?

Matze82
02.01.10, 11:24
Und gleich den 500 Türken mit, die vor einigen Tagen Stuttgarts Königsstraße verwüstet haben? Handschelle an Hanschelle mit den Linkschaoten von Berlin, die so gerne Autos anzünden - über 200 in 2009?

Ach lass ihnen doch diesen warscheinlich unpolitischen Skinhead.
Dann haben die Statistiken über Rechte Gewalt malwieder Zulauf.
Die armen müssen doch schon unpolitische Gewaltverbrechen dazuzählen damit überhaupt was zusammenkommt, denn noch paar Tausend Kneipen und Hooldreschereien und die neue Statistik über Rechte Gewalt ist da.

Und die armen Linksextremen und Kriminellen Türken kannst du doch wirklich nicht bestrafen, die Klauen, Randalieren, Steinigen, Morden und Schänden doch nur aus mangelnder Integration. :augenrollen:

Matze82
02.01.10, 11:26
Es ist also Deiner Meinung nach kein Verbrechen, nach anderen Leuten mit Füssen zu treten und sie zu beschimpfen?

:-)

NukNuk

Klar ist es eins, Migrantenvolkssport Nr1.: Körperverletzung!

*JM*
02.01.10, 11:26
Da steht aber noch viel mehr, mein lieber Herr Jurist!

Die Anwendung des 66iger ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, z. B. an die Länge einer - oder gar mehrerer? - vorher verhängter Haftstrafe(n).

Was weißt Du darüber, auf den betreffenden 'NEONAZI' bezogen?

Ja. Und nun?

Elch
02.01.10, 11:32
Ja. Und nun?

Du willst die Frage nicht verstehen?

Also noch einmal!

Welche Voraussetzungen - Vorstrafen betreffend - erfüllt der im Eingangsbeitrag genannten 'NEONAZI', dass der 66iger gegen ihn angewandt werden könnte?

*JM*
02.01.10, 12:03
Du willst die Frage nicht verstehen?

Also noch einmal!

Welche Voraussetzungen - Vorstrafen betreffend - erfüllt der im Eingangsbeitrag genannten 'NEONAZI', dass der 66iger gegen ihn angewandt werden könnte?

Seine VorstrafeN.

Elch
02.01.10, 12:07
Seine VorstrafeN.

Ich schrieb doch VorstrafenN!

Und welcher Art sind diese Vorstrafen, dass der fragliche 'NEONAZI' entsprechende § 66 StGB 'bedacht' werden könnte?

Ist Dir hierzu Näheres bekannt?

*JM*
02.01.10, 12:09
Ich schrieb doch VorstrafenN!

Und welcher Art sind diese Vorstrafen, dass der fragliche 'NEONAZI' entsprechende § 66 StGB 'bedacht' werden könnte?

Ist Dir hierzu Näheres bekannt?

Ja, und nun?

Elch
02.01.10, 12:40
Ja, und nun?

Ich beende hier die sinnlose Diskussion mit dem Strangeröffner! Er weigert sich beharrlich die rechtlichen Gründe dafür darzulegen, dass auf den im Eingangsbeitrag erwähnten 'NEONAZI' § 66 StGB Anwendung finden könnte.

Ich konstatiere: Mal wieder einer der Stränge des Strangerstellers, die inhaltlich praktisch nicht das allergeringste Fundament haben.

*JM*
02.01.10, 12:51
Ich beende hier die sinnlose Diskussion mit dem Strangeröffner! Er weigert sich beharrlich die rechtlichen Gründe dafür darzulegen, dass auf den im Eingangsbeitrag erwähnten 'NEONAZI' § 66 StGB Anwendung finden könnte.

Ich konstatiere: Mal wieder einer der Stränge des Strangerstellers, die inhaltlich praktisch nicht das allergeringste Fundament haben.



Ist Dir hierzu Näheres bekannt?

Ja, und nun?

Was möchtest du denn noch? Weitergehende Infos, die dir nicht zustehen?

Bismarck
02.01.10, 12:55
Und?
Inwiefern besässe der Täter nun das Recht, das staatliche Gewaltenmonopol zu untergraben? Dürfte ich das dann auch, wenn mir ein Polizist nicht gefällt - z.B. einer, der NPD wählt?

NukNuk

Nach meiner Auffassung hat ein deutscher Beamter ein völkischer Deutscher zu sein. Seine politische Meinung ist Nebensache, solange er nur dem Gesetz ohne Ansehen der Person dient. In der BRD ist es umgekehrt, dort können auch Negerkannibalen und Kameltreiber Polizeibeamte werden, während patriotische Deutsche ausgeschlossen werden, wenn sie sich gegen den Trend positiv über eine zugelassene Partei äußern. :schock:

Wirbel um NPD-Lob im "Polizeispiegel"

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) in Thüringen hat sich von lobenden Äußerungen zur rechtsextremistischen NPD in ihrer Mitglieder-Zeitschrift "Polizeispiegel" distanziert. Bei den in einer Analyse politischer Positionen der Parteien zum Thema Innere Sicherheit gemachten Aussagen handle es sich um die Meinung des Redakteurs, nicht um die der Gewerkschaft, erklärte DPolG-Landechef Jürgen Hoffmann. "Ich bin erschüttert", sagte Hoffmann. Der Polizist sei seit Jahren für die Zeitschrift zuständig. Es habe aber nie Hinweise auf Sympathie für die NPD gegeben.

http://www1.mdr.de/thueringen-journal/6794417.html

Elch
02.01.10, 13:55
Nach meiner Auffassung hat ein deutscher Beamter ein völkischer Deutscher zu sein. Seine politische Meinung ist Nebensache, solange er nur dem Gesetz ohne Ansehen der Person dient. In der BRD ist es umgekehrt, dort können auch Negerkannibalen und Kameltreiber Polizeibeamte werden, während patriotische Deutsche ausgeschlossen werden, wenn sie sich gegen den Trend positiv über eine zugelassene Partei äußern. :schock:

Dieser 'Mensch' gefährdet in hohem Maße den Fortbestand der FDGO und damit das 'Deutsche Volk', zumindest dasjenige Deutsche Volk, das als Sklave der NWO 'reserviert' ist.

In der Oktober-Ausgabe des "Polizeispiegels" war zu lesen, dass der NPD ein Image schade, das ihr "von allen Seiten angedichtet" werde, obwohl "die Nationalen für ein Erstarken der Inneren Sicherheit" seien.

Weiter hieß es, dass die NPD-Forderung nach Todesstrafe für Kindermörder "dem modernen Deutschen wesensfremd" sei, trotzdem aber "muss man wohl der Forderung nach härteren Strafen für alle Bereiche der Kriminalität aus logischer Sicht beipflichten.


Einzig diese Partei greift das verleugnete Thema von Korruption in Politik und Wirtschaft auf und fordert konsequentes Bestrafen."

weiterlesen (http://www1.mdr.de/thueringen-journal/6794417.html)

Naja, die ersten beiden Absätze könnt' man ja noch durchwinken, aber der letzte Absatz, der über Korruption in Politik und Wirtschaft, der ist doch nun wirklich nicht vertretbar, der "geht ja mal gar nicht"!

:-D

opppa
04.01.10, 13:54
Sollen wir jetzt - zur Abwechslung - mal wieder über die Fähigkeiten bestimmter Bevölkerungsgruppen diskutieren, die einen Haftaufenthalt als "Ritterschlag" empfinden?

(Und hier meine ich ausdrücklich nicht nur die von Maltas Jupp vertretene Bevölkerungsgruppe!)