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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abtreibung ist Mord...


Gandolf
30.12.09, 22:46
Weil es so schön ist, der nächste Abtreibungsstrang. Diesmal wollen wir den Sachverhalt juristisch angehen.

Die Wertung der Abtreibung ist primär ethischer Natur: Abtreibung ist die vorsätzliche Tötung bereits entstandenen Lebens. Die Schwere des Tötungsdelikts hängt vom Motiv ab. So weit, so gut.

Im Falle des Vorliegens niedriger Motive ist Abtreibung Mord. Ihre Straffreiheit ist die Verbeugung vor einem unmenschlichen Zeitgeist, der "Spaß" und "Nützlichkeitserwägungen" über das Leben stellt.

In zahllosen Strängen wurde dieses Problem – Abtreibung, versucht zu diskutieren, scheiterte aber immer an denselben Fragestellungen. Man drückt sich um die Frage: Wer hat das Recht auf Leben, wann beginnt das Leben und darüber hinaus: sollte man den Art.1 GG überhaupt einer Rechtsabwägung zugänglich machen?

Vielleicht gelingt ja in diesem Forum eine interessante Diskussion, die nicht an der Oberfläche verharrt?

Also gut, ich versuche einfach mal einen Anfang.

Das Grundgesetz hat in den Art. 1 und Art. 2 Abs. 2 eine Wertentscheidung für das Leben getroffen.

Ein an der Grundrechtsordnung orientiertes Strafrecht muss die Vorschriften über den Schwangerschaftsabbruch so ausgestalten, dass der Schutz des werdenden Lebens nach Lage der Dinge am ehesten gewährleistet ist.

Zu diesem Zweck sollte das Strafrecht dem Grundsatz der Unantastbarkeit des werdenden Lebens folgen, gleichzeitig muss aber einen Ausgleich zwischen dem Recht des ungeborenen Kindes und der Menschenwürde der Schwangeren sowie ihrem Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung hergestellt werden.

Aus meiner Sicht liegt ausschließlich eine Indikation vor, wenn der Abbruch der Schwangerschaft nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft angezeigt ist, um von der Schwangeren eine Gefahr für ihr Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung ihres Gesundheitszustandes abzuwenden, sofern die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann (§ 219 - medizinische Indikation). Beim Vorliegen dieses Indikationsfalles sollte der von einem Arzt mit Einwilligung der Schwangeren vorgenommene Schwangerschaftsabbruch nicht nach § 218 strafbar sein. Und nur dann.

Ein weiterer Punkt über den wir uns einig werden sollten ist:

Als Beginn der Schwangerschaft im Sinne des Gesetzes wurde der Abschluss der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter bestimmt (§ 218).

Beleg:

§ 218 Schwangerschaftsabbruch

(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.

An dieser Stelle wird aus meiner Sicht das Gesetz gebrochen denn:

Nach etwa 14 Tagen (d.h. 4 Wochen nach der letzten Periode) ist die Nidation abgeschlossen. Ab hier definiert das BVG und StGB §218 Abs.1: Den Beginn der Schwangerschaft. Im Sinne des Gesetzes ist der Abschluss der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter als Schwangerschaft bestimmt, ab diesem Zeitpunkt ist der Embryo Träger der Menschenwürde, somit Rechtsperson und Inhaber fundamentaler Grundrechte und darf unter keinen Umständen zugunsten anderer, für die er keine Gefahr darstellt, getötet werden.

Was ist hier nun meine erste Kritik?

a)Das Recht auf polizeiliches Eingreifen und auf Nothilfe Dritter, das jedes geborene menschliche Individuum genießt, wird dem betroffenen Embryo bis zum dritten Monat vorenthalten. Eine solche Regelung ist mit dem Konzept eines jedem Embryo zustehenden Lebensrechtes eindeutig unvereinbar.

b)Wenn dem menschlichen Embryo also kein Recht auf Leben zugestanden wird, ist eine ethische Theorie notwendig, die festlegt, welchen menschlichen Individuen genau das Recht auf Leben zusteht.

:)

soso
30.12.09, 22:54
Der Titel mag dann stimmen WENN am
Abtreibungseingriff jemand beteiligt ist
der sich "Rambo" nennt.
soso

Unbelehrbar
01.01.10, 20:49
Ein weiterer Punkt über den wir uns einig werden sollten ist:

Als Beginn der Schwangerschaft im Sinne des Gesetzes wurde der Abschluss der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter bestimmt (§ 218).

Beleg:

§ 218 Schwangerschaftsabbruch

(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.

An dieser Stelle wird aus meiner Sicht das Gesetz gebrochen denn:

Nach etwa 14 Tagen (d.h. 4 Wochen nach der letzten Periode) ist die Nidation abgeschlossen. Ab hier definiert das BVG und StGB §218 Abs.1: Den Beginn der Schwangerschaft. Im Sinne des Gesetzes ist der Abschluss der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter als Schwangerschaft bestimmt, ab diesem Zeitpunkt ist der Embryo Träger der Menschenwürde, somit Rechtsperson und Inhaber fundamentaler Grundrechte und darf unter keinen Umständen zugunsten anderer, für die er keine Gefahr darstellt, getötet werden.


Ich würde sogar einen späteren Zeitpunkt in Erwägung ziehen.

Nämlich sobald der Embryo zum Fetus geworden ist ( 8./9. Schwangerschaftswoche ), da sich erst hier die inneren Organe mit Gehirn und Nervenzellen entwickeln.

Demenstsprechend wären auch die Gesetze ab diesem Zeitpunkt konsequent anzuwenden.

Igni et ferro
07.01.10, 01:50
Wer genau hinsieht, durchschaut die Problematik der „Tötungspille danach“. Ein Kommentar von Tobias Beier, Vorsitzender der österreichischen Lebensrechtsbewegung ‘Jugend für das Leben’.
Jetzt ist es durch. Gegen den Rat der Ärztekammer, gegen den Einspruch engagierter Bischöfe und entgegen jeder Vernunft hat der österreichische Gesundheitsminister Alois Stöger die Rezeptpflicht der so genannten Pille danach abgeschafft.
Das Alarmierende: In der Diskussion um dieses heikle Thema wurden in den letzten Wochen von Vertretern der linken Szene ständig zwei Lügen wiederholt:

Zum einen wurde die frühabtreibende Wirkung der „Pille danach“ abgestritten und zum anderen wurde immer wieder behauptet, Verhütungsmittel würden die Abtreibungsrate senken.

Die Wirkungsweise der „Pille danach“
Wie genau die „Pille danach“ genau wirkt, ist in der Wissenschaft umstritten. Einander widersprechende Studien machen eine eindeutige Beurteilung nicht einfach.

Wenn es aber wirklich um den Lebensschutz geht, dann reicht der bloße Verdacht, daß ein Hormon-Präparat dem Embryo schaden könnte, um dagegen zu sein – von den gesundheitlichen Risiken für die Frauen, die hormonelle Verhütungsmittel schlucken, einmal ganz abgesehen.

Die Nebenwirkungen der Hormon-Präparate können zum Tod von Frauen führen – so zum Beispiel geschehen im Herbst in der Schweiz.

Den Befürwortern geht es aber nicht um den Lebensschutz oder um Gesundheit. Das zeigt ihre Haltung in der Diskussion.

So gehen sie auf die Argumente der Studien des ‘Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik’ gar nicht ein.

Linksextrem geprägte Politiker lehnen dieses Institut ab, weil es zur Katholischen Kirche gehört.

Das ist aber kein Argument, sondern nur eine Beleidigung. Man sagt uns gläubigen Menschen schlicht, unsere Kirche und wir seien zu dumm für die Wissenschaft.

Verhütungsmittel verhindern keine Abtreibungen
Die zweite Lüge, die durch ständiges Wiederholen nicht zur Wahrheit wird, ist die Behauptung, Verhütungsmittel würden Abtreibungen verhindern.

Die Propaganda aus dem letzten Jahrtausend, Verhütungsmittel seien „sicher“, hat immer noch tragische Folgen, wenn junge Mädchen verhüten, es nicht klappt und sie schließlich zur Abtreibung Zuflucht nehmen, „weil das ja das Beste ist“.

In Wahrheit sagen uns die viagra-bedürftigen 68er, daß wir Jugendliche einfach zu blöd zum Kindererziehen sind.

Inzwischen geben auch die Abtreiber zu, daß Verhütungsmittel nicht sicher sind und es daher Abtreibungen geben muß, damit die Menschen die Kinder, die sie nicht wollen, auch nicht versorgen und großziehen müssen.

Folgende Tatsache wird aber geflissentlich vergessen: Sexualität und Fortpflanzung gehören zusammen.

Irreführende Sexualaufklärung seitens linker Politiker
Die Sexualaufklärung, die von links gefärbten Politikern gefordert wird, beschränkt sich meist darauf zu sagen, daß Sex Spaß sei und daß man Kinder einfach verhüten müsse.

Verantwortungsvoll gelebte Sexualität schaut aber anders aus: Bei der Auswahl des Sexualpartners geht es nicht darum, mit wem ich Spaß habe, sondern darum, wem ich mich soweit anvertrauen kann, daß ich auch mit diesem Partner gemeinsam Kinder erziehen kann.

Wer für Kinder nicht bereit ist, der muß auf die Ausübung seiner Sexualität verzichten.

Ob Verzicht im egoistischen Denken vieler Linksextremer, die Reichtum für alle fordern, aber niemanden Arbeit oder Leistung zutrauen wollen, Platz hat, ist eine andere Frage.

Faktum bleibt: Wir dürfen uns von der Verhütungsmittel-Propaganda und ihren Lügen nicht hinters Licht führen lassen.

Wir müssen weiter auf der Seite des Lebens stehen: Auf der Seite der Ungeborenen und auf der Seite der Frauen, die Opfer und Todesopfer der Hormonbomben wurden und werden, die Männer erfunden haben, um Frauen besser sexuell ausnützen zu können.

http://my.opera.com/eigerhar/blog/show.dml/6137231