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*JM*
29.12.09, 14:16
Lange Haftstrafen für "Ehrenmord" an Gülsüm

Das Landgericht Kleve hat den Vater der im März ermordeten Kurdin Gülsüm zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Mann seine 20 Jahre alte Tochter der Familienehre wegen umgebracht hat. Auch ihr Bruder wurde verurteilt.

Zehn Monate nach dem sogenannten Ehrenmord an einer 20 Jahre alten Kurdin im niederrheinischen Rees ist ihr Vater zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er soll bei der Tat der Drahtzieher gewesen sein. Den Drillingsbruder des Opfers verurteilte das Landgericht Kleve am Dienstag zu einer Jugendhaftstrafe von neuneinhalb Jahren. Ein 37-jähriger Helfer muss für siebeneinhalb Jahre hinter Gitter.

Quelle (http://www.welt.de/news/article5664814/Lange-Haftstrafen-fuer-Ehrenmord-an-Guelsuem.html)

Lebenslänglich für den Auftraggeber, 9 1/2 Jahre für den Ausführenden (Jugendstrafe nah am Maximum) und 7 1/2 Jahre für den Mitwisser - damit kann man arbeiten. Die deutsche Justiz hat deutlich gezeigt, diese archaischen Traditionen kulturell rückständiger Primaten stoßen hier auf keine Gegenliebe und keinerlei Verständnis.
Jetzt muss nur noch geprüft werden, ob die Täter ausgewiesen werden können, denn das sollten sie, sofern sie keine deutschen Staatsbürger sind - Ausweisung aber erst nach einer Mindestverbüßungsdauer von 2/3 der Strafe, eher mehr.

K.-H. Hirmer
29.12.09, 18:44
Lebenslänglich für den Auftraggeber, 9 1/2 Jahre für den Ausführenden (Jugendstrafe nah am Maximum) und 7 1/2 Jahre für den Mitwisser - damit kann man arbeiten. Die deutsche Justiz hat deutlich gezeigt, diese archaischen Traditionen kulturell rückständiger Primaten stoßen hier auf keine Gegenliebe und keinerlei Verständnis.
Jetzt muss nur noch geprüft werden, ob die Täter ausgewiesen werden können, denn das sollten sie, sofern sie keine deutschen Staatsbürger sind - Ausweisung aber erst nach einer Mindestverbüßungsdauer von 2/3 der Strafe, eher mehr.

Ja, das ist eine gute Entscheidung des Gerichtes. Die Täter werden ausgewiesen werden. Nach Verbüßung der Haftstrafen. Das ist der Regelfall.

Freibeuter
29.12.09, 18:50
Ja, das ist eine gute Entscheidung des Gerichtes. Die Täter werden ausgewiesen werden. Nach Verbüßung der Haftstrafen. Das ist der Regelfall.

Und weshalb ließt man in der Systempresse dann nie von der Ausweisung von kriminellen Ausländern ?:cool:

Elch
29.12.09, 18:52
Ja, das ist eine gute Entscheidung des Gerichtes. Die Täter werden ausgewiesen werden. Nach Verbüßung der Haftstrafen. Das ist der Regelfall.

Allerdingst erst an Pflaumenpfingsten 2080!

:-D

K.-H. Hirmer
29.12.09, 18:58
Und weshalb ließt man in der Systempresse dann nie von der Ausweisung von kriminellen Ausländern ?:cool:

Vermutlich weil das der Regelfall ist und die Abschiebungen deswegen wohl kaum Nachrichtenwert haben. Genau kann Dir Deine Frage aber wohl nur eine Umfrage unter Journalisten beantworten. Schreib' die einfach an und frage sie, warum sie darüber nicht berichten.

Gideon
29.12.09, 19:02
Für Mord ist alle außer RICHTIGES lebenslänglich oder die Todesstrafe zu wenig.

*JM*
29.12.09, 19:07
Ja, das ist eine gute Entscheidung des Gerichtes. Die Täter werden ausgewiesen werden. Nach Verbüßung der Haftstrafen. Das ist der Regelfall.

Jein. Du hast auch nach Verbüßung der Hälfte schon eine Abscheibungsmöglichkeit.

Hier stellt sich aber die Frage, sind sie Deutsche oder nicht. Haben sie die deutsche Staatsbürgerschaft, wird das mit der Abschiebung nichts.

Elch
29.12.09, 19:09
Jein. Du hast auch nach Verbüßung der Hälfte schon eine Abscheibungsmöglichkeit.

Hier stellt sich aber die Frage, sind sie Deutsche oder nicht. Haben sie die deutsche Staatsbürgerschaft, wird das mit der Abschiebung nichts.

Soooo ...

... wird'n Schuh draus, lieber *JM*!

:-D

V.V.S.O.P.
30.12.09, 00:12
Vermutlich weil das der Regelfall ist und die Abschiebungen deswegen wohl kaum Nachrichtenwert haben. Genau kann Dir Deine Frage aber wohl nur eine Umfrage unter Journalisten beantworten. Schreib' die einfach an und frage sie, warum sie darüber nicht berichten.


Ich vermute eher, dass die schlimmsten Täter bereits Deutsche Staatsbürger sind und deshalb nicht ausgewiesen werden können. Es wird leider so sein, das dieser minderwertige Abschaum, nach sechs, bzw. 15 Jahren wieder in Freiheit vom Deutschen Steuerzahler ernährt werden müssen.

Freibeuter
30.12.09, 00:14
Ich vermute eher, dass die schlimmsten Täter bereits Deutsche Staatsbürger sind und deshalb nicht ausgewiesen werden können.

In solchen Fällen muß es die Möglichkeit geben , die Staatsbürgerschaft entziehen zu können. Kriminellen Abschaum muß man los werden, egal wie .:kurt::yesnod:

V.V.S.O.P.
30.12.09, 00:16
Jein. Du hast auch nach Verbüßung der Hälfte schon eine Abscheibungsmöglichkeit.

Hier stellt sich aber die Frage, sind sie Deutsche oder nicht. Haben sie die deutsche Staatsbürgerschaft, wird das mit der Abschiebung nichts.


So wirds auch sein, dank unfähiger Gutmenschlicher Scheißpolitiker, die jeden Gendreck den Deutschen Pass nachschschmeissen.

Mr. Smith
30.12.09, 00:18
Vermutlich weil das der Regelfall ist

So ist es:

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/2/2c/Abschiebungen.png

Dazu auch hier (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/125/1612568.pdf) nach Abschiebeländern gegliedert. Man beachte die hohe Anzahl an Ostasiaten!

NukNuk

Alienamazone
30.12.09, 00:25
Von mir aus könnten die sofort ausgewiesen werden und ihre Haft dann im eigenen Lande absitzen. Wir haben ja selbst schon genug Verbrecher und volle Zellen.

Bismarck
30.12.09, 00:34
Quelle (http://www.welt.de/news/article5664814/Lange-Haftstrafen-fuer-Ehrenmord-an-Guelsuem.html)

Lebenslänglich für den Auftraggeber, 9 1/2 Jahre für den Ausführenden (Jugendstrafe nah am Maximum) und 7 1/2 Jahre für den Mitwisser - damit kann man arbeiten. Die deutsche Justiz hat deutlich gezeigt, diese archaischen Traditionen kulturell rückständiger Primaten stoßen hier auf keine Gegenliebe und keinerlei Verständnis.
Jetzt muss nur noch geprüft werden, ob die Täter ausgewiesen werden können, denn das sollten sie, sofern sie keine deutschen Staatsbürger sind - Ausweisung aber erst nach einer Mindestverbüßungsdauer von 2/3 der Strafe, eher mehr.

Drei Stricke kämen billiger! Bestraft wird hier das deutsche Volk und Steuerzahler, der die Verbrecher jetzt durchfuettern und fuer alles aufkommen muß. :angry:

Matze82
30.12.09, 00:38
Drei Stricke kämen billiger! Bestraft wird hier das deutsche Volk und Steuerzahler, der die Verbrecher jetzt durchfuettern und fuer alles aufkommen muß. :angry:

Der Tod am Strang. Billiger gehts net. Und richtig durchgeführt kommt es sofort zum Genickbruch, was schmerzfreier ist als das elende Erdrosseln.

Unter Erhängen (veraltet auch. henken[1]) versteht man die Tötung durch Zusammenschnüren des Halses oder Brechen des Genicks in einer – meistens laufenden – Schlinge unter Einfluss des Körpergewichts. Das Erhängen ist eine der häufigsten Methoden des Suizids. Zugleich ist es eine der ältesten Hinrichtungsarten. Strangulation ist der rechtsmedizinische Überbegriff für Erhängen, Erdrosseln oder Erwürgen.Quelle Wiki...

Bismarck
30.12.09, 01:42
Von mir aus könnten die sofort ausgewiesen werden und ihre Haft dann im eigenen Lande absitzen. Wir haben ja selbst schon genug Verbrecher und volle Zellen.

Es sollte auch die Frage gestellt werden, wer hat die Primatensippe ins Land gelassen? Sechs Kinder mitgebracht, fuenf weitere bekommen, die duerften seitdem sie hier sind nur vom deutschen Sozialsystem schmarotzt haben. Das hat das BRD-Regime von schwarz bis gruen zu verantworten und die Verantwortlichen sind persönlich fuer den entstandenen Schaden in Haftung zu nehmen. Gleiches Volk dieser Sorte treibt sich heute zu zigtausenden auf deutschem Boden herum. :augenrollen:

opppa
30.12.09, 08:42
Von mir aus könnten die sofort ausgewiesen werden und ihre Haft dann im eigenen Lande absitzen. Wir haben ja selbst schon genug Verbrecher und volle Zellen.

Dazu kommt noch, daß die all-inclusive-Leistungen, die wir dem Heimatland ja erstatten sollten, weit niedriger liegen, als bei uns!