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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Teutonische Dorfsheriffs mit nevösem Zeigefinger


*JM*
27.12.09, 23:41
War Tennessee Eisenberg nur der Anfang?

Er ging auf die Beamten mit einem Messer los
Polizei erschießt Randalierer

Der Einsatz sah nach Routine aus. Wegen Ruhestörung in einem Mehrfamilienhaus rückten Polizisten Sonnabendnachmittag am Carpserweg in Hamburg-Ohlsdorf an. Dort eskaliert die Situation. Ein Mieter dreht durch, ein Beamter zieht seine Dienstwaffe. Zwei Schüsse treffen den Randalierer tödlich.

Quelle (http://www.bild.de/BILD/regional/hamburg/aktuell/2009/12/28/nach-messer-attacke/polizei-erschiesst-randalierer.html)


Tankstellenüberfall in Leimen
Polizist erschießt 19-jährigen Räuber

Nach einem Raubüberfall in Leimen (Baden-Württemberg) ist am frühen Donnerstagmorgen ein 19 Jahre alter Mann von Polizisten erschossen worden.

Drei maskierte Männer hatten kurz nach Mitternacht eine Tankstelle in dem Ort bei Heidelberg überfallen. Als sie mit der Beute, einem geringen Geldbetrag, flohen, stießen sie vor der Tankstelle auf eine zufällig vorbeikommende Polizeistreife.
Die Beamten verfolgten die Männer. Unweit der Tankstelle kam es zu einem Schusswechsel zwischen den Polizisten und einem der Täter, der dabei tödlich getroffen wurde. Seine Waffe war eine Neun-Millimeter-Gaspistole, wie die Polizei feststellte.

Quelle (http://www.bild.de/BILD/news/2009/12/24/leimen-tankstellen-ueberfall/polizist-erschiesst-19-jaehrigen-mann-raeuber.html)

Letztens monierte die Polizei noch, man habe den Respekt verloren. Will man sich so Respekt verschaffen? Dummer Weg.

*JM*
27.12.09, 23:42
War Tennessee Eisenberg nur der Anfang?

Er ging auf die Beamten mit einem Messer los
Polizei erschießt Randalierer

Der Einsatz sah nach Routine aus. Wegen Ruhestörung in einem Mehrfamilienhaus rückten Polizisten Sonnabendnachmittag am Carpserweg in Hamburg-Ohlsdorf an. Dort eskaliert die Situation. Ein Mieter dreht durch, ein Beamter zieht seine Dienstwaffe. Zwei Schüsse treffen den Randalierer tödlich.

Quelle (http://www.bild.de/BILD/regional/hamburg/aktuell/2009/12/28/nach-messer-attacke/polizei-erschiesst-randalierer.html)


Tankstellenüberfall in Leimen
Polizist erschießt 19-jährigen Räuber

Nach einem Raubüberfall in Leimen (Baden-Württemberg) ist am frühen Donnerstagmorgen ein 19 Jahre alter Mann von Polizisten erschossen worden.

Drei maskierte Männer hatten kurz nach Mitternacht eine Tankstelle in dem Ort bei Heidelberg überfallen. Als sie mit der Beute, einem geringen Geldbetrag, flohen, stießen sie vor der Tankstelle auf eine zufällig vorbeikommende Polizeistreife.
Die Beamten verfolgten die Männer. Unweit der Tankstelle kam es zu einem Schusswechsel zwischen den Polizisten und einem der Täter, der dabei tödlich getroffen wurde. Seine Waffe war eine Neun-Millimeter-Gaspistole, wie die Polizei feststellte.

Quelle (http://www.bild.de/BILD/news/2009/12/24/leimen-tankstellen-ueberfall/polizist-erschiesst-19-jaehrigen-mann-raeuber.html)

Letztens monierte die Polizei noch, man habe den Respekt verloren. Will man sich so Respekt verschaffen? Dummer Weg.

*JM*
27.12.09, 23:42
Bitte löschen. Headline falsch.

Senfgnu
27.12.09, 23:44
Gaspistolen sehen täuschend echt aus. Und wer ist so "cool", dass er dem Verbrecher den ersten Schuss überlässt, um zu prüfen welche Waffe er jetzt genau hat?

Stauffenberg
27.12.09, 23:46
Fall1: Naja, wenn der mit einem Messer auf Polizisten losgeht muss er sich nicht wundern, wenn diese halt schießen.

Fall2: War ein Schusswechsel, wenn der Räuber angefangen oder eine Waffe hatte, mussten die Polizisten halt von der Schusswaffe gebrauch machen.

Der letzte Strang, wo sie den einen mit einem dutzend Schüssen niedergestreckt hatten, war es was anderes, aber hier kann man ihnen keinen Vorwurf machen.

Gideon
27.12.09, 23:53
Wieder wird hier vertauscht, wer die Kriminellen und wer die Opfer sind.
Tragische Unfälle, doch am Anfang steht immer die Tat der Täter, nicht das Handeln der Polizisten.

Igni et ferro
27.12.09, 23:55
War Tennessee Eisenberg nur der Anfang?



Quelle (http://www.bild.de/BILD/regional/hamburg/aktuell/2009/12/28/nach-messer-attacke/polizei-erschiesst-randalierer.html)




Quelle (http://www.bild.de/BILD/news/2009/12/24/leimen-tankstellen-ueberfall/polizist-erschiesst-19-jaehrigen-mann-raeuber.html)

Letztens monierte die Polizei noch, man habe den Respekt verloren. Will man sich so Respekt verschaffen? Dummer Weg.

Da du mal wieder Teilwahrheiten schreibst, der erschossene Randalierer Griff den Polizisten, der ihn erschoss,mit einem 30cm langem Küchenmesser an.
Da der Polizist körperlich unterlegen war, griff er zur Waffe und schoss.Verwerflich? Nein, Notwehr!
Der 19 jährige schoß ebenfalls auf die Polizisten, für die Beamten war es nicht ersichtlich ob es eine echte Waffe war oder nicht, sie verteidigten sich. Im nachhinein stellte sich heraus, dass es nur eine Schreckschusspistole war.
Ebenso Notwehr, oder würdest du dafür Plädieren, das die Polizisten sich erst erschiessen lassen sollten und sich anschliessend wehren dürfen?

Quelle: http://www.lavanguardia.es/

*JM*
27.12.09, 23:57
Wieder wird hier vertauscht, wer die Kriminellen und wer die Opfer sind.
Tragische Unfälle, doch am Anfang steht immer die Tat der Täter, nicht das Handeln der Polizisten.

Ruhestörung sollte wahrlich mit der Todesstrafe geahndet werden.

Stauffenberg
27.12.09, 23:57
@Mods Vielleicht könnt ihr den Strang hier mit dem anderen Dorfsheriffstrang zusammenlegen? :)

Igni et ferro
27.12.09, 23:59
Ruhestörung sollte wahrlich mit der Todesstrafe geahndet werden.

Nicht Ruhestörung, aber der Bewaffnette Angriff auf Polizeibeamte!

Gideon
28.12.09, 00:00
Fall1: Naja, wenn der mit einem Messer auf Polizisten losgeht muss er sich nicht wundern, wenn diese halt schießen.

Fall2: War ein Schusswechsel, wenn der Räuber angefangen oder eine Waffe hatte, mussten die Polizisten halt von der Schusswaffe gebrauch machen.

Der letzte Strang, wo sie den einen mit einem dutzend Schüssen niedergestreckt hatten, war es was anderes, aber hier kann man ihnen keinen Vorwurf machen.

Da hast du *JM*s Logik nicht verstanden.
Deutsche Opfer sind keine Täter, ist da klar.
So ein Nazideutscher hat sich von ner Gaspistole umknallen zu lassen, dass kann man ja riechen und sei er noch so systemkonform, denn das Nazigen kriegt man ja aus dem Tätervolk nicht raus.
Armer Padawan.

*JM*
28.12.09, 00:00
Da du mal wieder Teilwahrheiten schreibst

Wo das denn?

Stauffenberg
28.12.09, 00:04
Da hast du *JM*s Logik nicht verstanden.
Deutsche Opfer sind keine Täter, ist da klar.
So ein Nazideutscher hat sich von ner Gaspistole umknallen zu lassen, dass kann man ja riechen und sei er noch so systemkonform, denn das Nazigen kriegt man ja aus dem Tätervolk nicht raus.
Armer Padawan.

Das kann doch nicht die dahinterstehende Logik sein, die Polizisten hatten doch keine andere Wahl gehabt und auch niemanden mit 17 Schüssen massakriert.

Igni et ferro
28.12.09, 00:04
Wo das denn?

Komplett lesen, und nicht nur die ersten 6 worte!

*JM*
28.12.09, 00:07
Nicht Ruhestörung, aber der Bewaffnette Angriff auf Polizeibeamte!

Ruhestörung und die Nichtöffnung der Türe war der Auslöser des Einsatzes. Die Bewaffnung eine Folge des gewaltsamen Eindringens.

*JM*
28.12.09, 00:08
Komplett lesen, und nicht nur die ersten 6 worte!

Darauf hätte ich aber gerne eine Antwort. Auf die 6 Worte.

Stauffenberg
28.12.09, 00:09
Ruhestörung und die Nichtöffnung der Türe war der Auslöser des Einsatzes. Die Bewaffnung eine Folge des gewaltsamen Eindringens.

Man kann doch trotzdem nicht einfach so mit einem Messer auf Polizisten losgehen, dass die sich dann verteidigen ist doch normal.

Igni et ferro
28.12.09, 00:09
Darauf hätte ich aber gerne eine Antwort. Auf die 6 Worte.

Ich soll dir eine Antwort auf meine ersten 6 Worte geben?
Du bist ja echt niedlich. :-D

Igni et ferro
28.12.09, 00:13
Ruhestörung und die Nichtöffnung der Türe war der Auslöser des Einsatzes. Die Bewaffnung eine Folge des gewaltsamen Eindringens.

Wenn die Polizei gewaltsam in eine Wohnung eindringt, dann ist sie gesetzlich geschützt, solange es sich um Gefahrenabwehr handelt, werden die Beamten dann angegriffen, dann haben sie auch das recht sich zu wehren.
Apropos wehren, war da hier im Forum nicht mal ein User namens *JM*, der mit Paragraphen um sich warf, wo mag der wohl geblieben sein?
Solltest du derjenige sein welcher, dann solltest du einen Paragraphen für den Polizeieinsatz zur Hand haben, oder hast du nur Ahnung vom Recht, wenn es dir in den Kram passt?

*JM*
28.12.09, 00:15
Ich soll dir eine Antwort auf meine ersten 6 Worte geben?
Du bist ja echt niedlich. :-D

Auf meine Frage diesbezüglich. Kommt da noch was?

*JM*
28.12.09, 00:18
Wenn die Polizei gewaltsam in eine Wohnung eindringt, dann ist sie gesetzlich geschützt, solange es sich um Gefahrenabwehr handelt, werden die Beamten dann angegriffen, dann haben sie auch das recht sich zu wehren.

Bitte was? Zeig mir mal, wo das Eindringen in so einem Fall gesetzlich geschützt ist. Mach mal bitte. :D

Apropos wehren, war da hier im Forum nicht mal ein User namens *JM*, der mit Paragraphen um sich warf, wo mag der wohl geblieben sein?
Solltest du derjenige sein welcher, dann solltest du einen Paragraphen für den Polizeieinsatz zur Hand haben, oder hast du nur Ahnung vom Recht, wenn es dir in den Kram passt?

Zeig mir mal den Paragraphen bitte. Ich warte dann mal. Entspannt. :D

V.V.S.O.P.
28.12.09, 00:19
Fall1: Naja, wenn der mit einem Messer auf Polizisten losgeht muss er sich nicht wundern, wenn diese halt schießen.

Fall2: War ein Schusswechsel, wenn der Räuber angefangen oder eine Waffe hatte, mussten die Polizisten halt von der Schusswaffe gebrauch machen.

Der letzte Strang, wo sie den einen mit einem dutzend Schüssen niedergestreckt hatten, war es was anderes, aber hier kann man ihnen keinen Vorwurf machen.


Dem Posting kann man vom ersten bis zum letzten Wort zustimmen. In diesen beiden Fällen war das ein vollkommen normales und angemessenes Vorgehen der Beamten. Weder müssen sie sich lange mit einem Messerstecher aufhalten, noch müssen sie ausgiebig prüfen, ob die Waffe, mit der sie bedroht werden und mit der auf sie geschossen wird, wirklich eine tötliche Waffe ist. Ich habe kein Mitleid mit den beiden toten Idioten.

*JM*
28.12.09, 00:21
Man kann doch trotzdem nicht einfach so mit einem Messer auf Polizisten losgehen, dass die sich dann verteidigen ist doch normal.

Du kannst nicht einfach so eine Türe aufkicken. In den USA erschießt du so einen Eindringling. Lachend.

Igni et ferro
28.12.09, 00:22
Auf meine Frage diesbezüglich. Kommt da noch was?

Gerne, nur mußt du mir erklären, wie ich deinen Wunsch erfüllen soll um dir meine ersten 6 Worte zu erklären!
Warum erwähntest du nicht, das die Beamten in beiden fällen je einem bewaffneten gegenüberstanden und von jenem angegriffen wurden?
Wenn du diese Tatsache verschweigst, was du ja auch getan hast, so deklarierst du die Notwehr der Beamten als Polizeigewalt und -willkür.
Du erzeugst ein falsches Bild der wahren begebenheiten und unterstellst den Polizisten Mordlust.
Und ich unterstelle dir hiermit, das dieses in deinem Interesse und von dir gewollt war!

Igni et ferro
28.12.09, 00:24
Du kannst nicht einfach so eine Türe aufkicken.

Doch, noch nie etwas von Gefahrenabwehr gehört?
Du würdest dich aufregen, wenn dein Nachbar mit einer Axt auf deine frau einschlägt und die Polizei steht vor der Tür und fragt höflich, ob der denn bereit wäre die Tür zu öffnen, denn falls nicht sie unverrichteter Dinge abziehen müßten.....

V.V.S.O.P.
28.12.09, 00:24
Du kannst nicht einfach so eine Türe aufkicken. In den USA erschießt du so einen Eindringling. Lachend.

Jetzt sind auf einmal wieder die Amerikanischen Gesetze ok? Ich könnte damit leben. Im Übrigen glaube ich auch nicht, dass du in Amerika einen Polizisten, der in deine Wohnung eindringt und vorher lautstark POLIZEI, FBI oder was auch immer ruft, ungestraft niederballern kannst. Das wär dort genauso gesundheitsschädlich.

Igni et ferro
28.12.09, 00:30
Bitte was? Zeig mir mal, wo das Eindringen in so einem Fall gesetzlich geschützt ist. Mach mal bitte. :D
Nö, widerlege meine Aussage, dann wird ein Schuh daraus



Zeig mir mal den Paragraphen bitte. Ich warte dann mal. Entspannt. :D

Zeige du mir auf, das die Polizei, zwecks Gefahrenabwehr nicht in Wohnungen ohne Richterlichen Beschluss eindringen darf.

Denn in Beiden Fällen bist du derjenige, der der Polizei dies nicht zugesteht!

*JM*
28.12.09, 00:30
Warum erwähntest du nicht, das die Beamten in beiden fällen je einem bewaffneten gegenüberstanden und von jenem angegriffen wurden?

Das stand in den Artikeln.

*JM*
28.12.09, 00:32
Doch, noch nie etwas von Gefahrenabwehr gehört?
Du würdest dich aufregen, wenn dein Nachbar mit einer Axt auf deine frau einschlägt und die Polizei steht vor der Tür und fragt höflich, ob der denn bereit wäre die Tür zu öffnen, denn falls nicht sie unverrichteter Dinge abziehen müßten.....

Wo war die Gefahrabwehrsituation durch laute Mucke gegeben - zwingend notwendig zur Öffnung der Türe mittels Sachbeschädigung, hm?

Igni et ferro
28.12.09, 00:36
Das stand in den Artikeln.

Und warum erwähntest du es nicht? Wolltest speziell eine falsche Spur legen, nech? Wie ich schon sagte, du hast Teilwahrheiten verbreitet!

§ 3 Polizeiliche Maßnahmen (http://www.polizeirecht-sachsen.de/%A7%203%20S%E4chsPolG.html), und viel anders sehen die polizeilichen Maßnahmen in anderen deutschen Bundesländern auch nicht aus, nur für dich ist es ja mal wieder Polizeiwillkür, kein Wunder, das Ölaugen dann gerne in größeren Rudeln deutsche Polizisten angreifen, weil sie sich durch die polizeigesetze benachteiligt und provoziert fühlen.

*JM*
28.12.09, 00:36
Nö, widerlege meine Aussage, dann wird ein Schuh daraus

Du behauptest was und ich soll den Nonsens widerlegen? Ja, in deinen Träumen.



Zeige du mir auf, das die Polizei, zwecks Gefahrenabwehr nicht in Wohnungen ohne Richterlichen Beschluss eindringen darf.

Gefahr durch laute Musik? Bitte.
Welche konkrete oder abstrakte Gefahr bestand bei der Musik, die es abzuwenden galt, hm?

Denn in Beiden Fällen bist du derjenige, der der Polizei dies nicht zugesteht!

Unfug.

*JM*
28.12.09, 00:39
Und warum erwähntest du es nicht? Wolltest speziell eine falsche Spur legen, nech? Wie ich schon sagte, du hast Teilwahrheiten verbreitet!

Blödsinn. Ich gehe davon aus, dass die User lesen können.

§ 3 Polizeiliche Maßnahmen (http://www.polizeirecht-sachsen.de/%A7%203%20S%E4chsPolG.html), und viel anders sehen die polizeilichen Maßnahmen in anderen deutschen Bundesländern auch nicht aus, nur für dich ist es ja mal wieder Polizeiwillkür, kein Wunder, das Ölaugen dann gerne in größeren Rudeln deutsche Polizisten angreifen, weil sie sich durch die polizeigesetze benachteiligt und provoziert fühlen.

Ich wiederhole: Welche konkrete oder abstrakte Gefahr ging von der Musik aus, die es abzuwenden galt, hm?

Igni et ferro
28.12.09, 00:39
Wo war die Gefahrabwehrsituation durch laute Mucke gegeben - zwingend notwendig zur Öffnung der Türe mittels Sachbeschädigung, hm?

Naja, wenn der nächste Wixer auf deine frau eindrischt und dabei die Musik etwas lauter hat, dann werde ich dich daran erinnern, das es keinen Grund gibt ihn dabei zu stören, wie er deine Frau und deine Kinder meuchelt....
Ok, der Erschossenen meuchelte keinen, aber woher sollten die Beamten das wissen?
Hätte ja sein können, aber nun wissen wir, das du der Polizei jedwede Rechte absprichst, dich aber über selbige ereiferst ihren Pflichten nicht nachzukommen, sobald du selbst oder irgendwer aus deiner Sippschaft betroffen ist.

Igni et ferro
28.12.09, 00:41
Blödsinn. Ich gehe davon aus, dass die User lesen können.



Ich wiederhole: Welche konkrete oder abstrakte Gefahr ging von der Musik aus, die es abzuwenden galt, hm?

Deine texte sagen etwas anderes aus, auch wenn die user lesen können.
Die Gefahr ging dadurch aus, dass das spätere Opfer die Tür nicht öffnete und nach eindringen der Polizei dieses selbige mit einem 30cm langen Messer angriff!

Reginald
28.12.09, 00:42
wenn die Polizei an Deine Tuer klopft machste die Tuer auf.
Tust Du es nicht haben sie das Recht diese gewaltsam zu oeffnen.
Danach .....

In der Hand hält Dirk P. ein langes Küchenmesser.

Er stürzt auf die Beamten los. (lt. Bild)


haste selber Schuld wenn sie Dich abknallen.
Versuch es mal ...... das waere nett....... :banana:

*JM*
28.12.09, 00:44
Naja, wenn der nächste Wixer auf deine frau eindrischt und dabei die Musik etwas lauter hat, dann werde ich dich daran erinnern, das es keinen Grund gibt ihn dabei zu stören, wie er deine Frau und deine Kinder meuchelt....
Ok, der Erschossenen meuchelte keinen, aber woher sollten die Beamten das wissen?
Hätte ja sein können, aber nun wissen wir, das du der Polizei jedwede Rechte absprichst, dich aber über selbige ereiferst ihren Pflichten nicht nachzukommen, sobald du selbst oder irgendwer aus deiner Sippschaft betroffen ist.

Du fabulierst. Der Mann war in SEINER Wohnung und hörte DORT laut Musik. Das war vorher schon passiert. Die Mucke diente demnach nicht, wie du es hier mit einem wahnwitzigen Konstrukt herbeischwurbeln willst, zur "Überdeckung" von Straftatgeräuschen.

Wo rechtfertigt laute Musik das gewaltsame Eindringen in den besonders geschützten Privatraum?

*JM*
28.12.09, 00:46
wenn die Polizei an Deine Tuer klopft machste die Tuer auf.
Tust Du es nicht haben sie das Recht diese gewaltsam zu oeffnen.
Danach .....

Zeig mal die RECHTLICHE Grundlage dazu. Ohne (!) richterlichen Bescheid. Mach mal. Ich warte dann. :-D

Stauffenberg
28.12.09, 00:46
Du kannst nicht einfach so eine Türe aufkicken. In den USA erschießt du so einen Eindringling. Lachend.

Aber weder in den USA noch bei uns darfst du so einfach einen Polizisten niederstechen oder es versuchen. Wenn er die Tür nicht öffnet, ist es klar, dass sich die Polizisten Eintritt verschaffen, schon allein um nachzuschauen, ob nicht irgendwas passiert ist. Normalerweise öffnet man der Polizei nämlich die Tür.

*JM*
28.12.09, 00:47
Deine texte sagen etwas anderes aus, auch wenn die user lesen können.
Die Gefahr ging dadurch aus, dass das spätere Opfer die Tür nicht öffnete und nach eindringen der Polizei dieses selbige mit einem 30cm langen Messer angriff!

Oho, das Nichtöffnen einer Türe deutet auf eine Gefahrensituation hin? Wo? Kann man das mal nachlesen? Und wo steht geschrieben, dass ein Bürger zur Öffnung der Türe verpflichtet ist, bzw. verpflichtet ist das Begehren zu hören. Link bitte.

*JM*
28.12.09, 00:48
Aber wenn in den USA noch bei uns darfst du so einfach einen Polizisten niederstechen oder es versuchen. Wenn er die Tür nicht öffnet, ist es klar, dass sich die Polizisten Eintritt verschaffen, schon allein um nachzuschauen, ob nicht irgendwas passiert ist. Normalerweise öffnet man der Polizei nämlich die Tür.

Verpflichtet durch was?

Igni et ferro
28.12.09, 00:48
Wo rechtfertigt laute Musik das gewaltsame Eindringen in den besonders geschützten Privatraum?

Hier (http://www.politikarena.net/showpost.php?p=75048&postcount=35) und hier (http://www.polizeirecht-sachsen.de/%A7%203%20S%E4chsPolG.html)

Und warum verschweigst du die jeweiligen Angriffe auf die Beamten?
Hat das einen bestimmten Grund?
Naaaaaaiiiiinnn.... du willst du Täter zu Opfern und Opfer zu Tätern deklarieren!
Ein typischer *JM*.

V.V.S.O.P.
28.12.09, 00:51
Oho, das Nichtöffnen einer Türe deutet auf eine Gefahrensituation hin? Wo? Kann man das mal nachlesen? Und wo steht geschrieben, dass ein Bürger zur Öffnung der Türe verpflichtet ist, bzw. verpflichtet ist das Begehren zu hören. Link bitte.

nicht einmal eine Sekunde denke ich darüber nach, geschweige denn dass ich sowas recherchiere. Der Typ war selber schuld und aus Basta. Im übrigen, wenn man sich das Foto des Irren anschaut, in der einen Hand ein langes Messer in der zweiten ein Knarre die er sich an den Kopf hält, dann sieht man schon ganz deutlich, dass der nicht alle Tassen im Schrank hat und dem alles zuzutrauen ist.

*JM*
28.12.09, 00:51
Hier (http://www.politikarena.net/showpost.php?p=75048&postcount=35) und hier (http://www.polizeirecht-sachsen.de/%A7%203%20S%E4chsPolG.html)

Und warum verschweigst du die jeweiligen Angriffe auf die Beamten?
Hat das einen bestimmten Grund?
Naaaaaaiiiiinnn.... du willst du Täter zu Opfern und Opfer zu Tätern deklarieren!
Ein typischer *JM*.

Lesen lernen. Verstehendes Lesen.

Durch eine polizeiliche Maßnahme darf kein Nachteil herbeigeführt werden, der erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht.

Eine Sachbeschädigung wegen zu lauter Musik steht in keinem Verhältnis. Und das gewaltsame Eindringen war Situationsauslöser.

Ich verschweige nichts. Das steht im Link, den ich gesetzt habe. Und ich gehe davon aus, man liest die Artikel. So what?

Reginald
28.12.09, 00:52
Zeig mal die RECHTLICHE Grundlage dazu. Ohne (!) richterlichen Bescheid. Mach mal. Ich warte dann. :-D

Red doch keinen Bloesinn Jussuf.
Sie koennen nicht die Wohnung durchsuchen nach Beweismaterial (dazu ist ein Richter notwendig) aber auf eine Beschwerde hin koennen sie Eintritt verlangen und/oder die Tuer gewaltsam aufbrechen um zu sehen was da los ist.

Im Moment verkackeierst Du dich selber.

*JM*
28.12.09, 00:52
nicht einmal eine Sekunde denke ich darüber nach, geschweige denn dass ich sowas recherchiere. Der Typ war selber schuld und aus Basta. Im übrigen, wenn man sich das Foto des Irren anschaut, in der einen Hand ein langes Messer in der zweiten ein Knarre die er sich an den Kopf hält, dann sieht man schon ganz deutlich, dass der nicht alle Tassen im Schrank hat und dem alles zuzutrauen ist.

Du bist nicht zur Öffnung deiner Türe verpflichtet.

V.V.S.O.P.
28.12.09, 00:52
Hier (http://www.politikarena.net/showpost.php?p=75048&postcount=35) und hier (http://www.polizeirecht-sachsen.de/%A7%203%20S%E4chsPolG.html)

Und warum verschweigst du die jeweiligen Angriffe auf die Beamten?
Hat das einen bestimmten Grund?
Naaaaaaiiiiinnn.... du willst du Täter zu Opfern und Opfer zu Tätern deklarieren!
Ein typischer *JM*.

Er hätte sich ja später auch über das Vorgehen der Beamten beschweren können, in den Moment wo er zum Messer griff, hat er alles verspielt.

Stauffenberg
28.12.09, 00:53
Verpflichtet durch was?

Ist doch so oder kann ich die Polizei ganze Zeit über vor der Tür rumstehen lassen und sie müssen dann wieder unvollrichteter Dinge abziehen? :-D

*JM*
28.12.09, 00:54
Ist doch so oder kann ich die Polizei ganze Zeit über vor der Tür rumstehen lassen und sie müssen dann wieder unvollrichteter Dinge abziehen? :-D

Klar kannst du. Selbst bei einem Haftbefehl brauchen sie zur Öffnung der Türe einen Beschluß vom Richter, wollen die Türe öffnen, um den zu vollstrecken.

Igni et ferro
28.12.09, 00:56
Lesen lernen. Verstehendes Lesen.



Eine Sachbeschädigung wegen zu lauter Musik steht in keinem Verhältnis. Und das gewaltsame Eindringen war Situationsauslöser.

Ich verschweige nichts. Das steht im Link, den ich gesetzt habe. Und ich gehe davon aus, man liest die Artikel. So what?

Gehst du nicht, denn dein Eingangsartikel sprach von Polizeigewalt, und auch laute Musik berechtigt Polizeibeamte zur Eindringung in Wohnungen, falls du es nicht glaubst, dann dreh jetzt deine HiFi anlage auf und wenn die Polizei anrückt mach ihnen nicht auf, mach deine Anlage nur lauter, wehre dich gegen die Polizei und man wird dir erklären warum man eindrang, greife sie noch mit einem Messer an, und lass dich überwältigen bzw. auf dich schiessen, und du bekommst vom Richter noch eines mit.
Achso, ich vergass, du wohnst ja in einer Parallelgesellschaft, ja ne, da gelten ja andere Gesetze und in Istanbul ja auch andere als in Resteuropa

Reginald
28.12.09, 00:56
Klar kannst du. Selbst bei einem Haftbefehl brauchen sie zur Öffnung der Türe einen Beschluß vom Richter, wollen die Türe öffnen, um den zu vollstrecken.

Bullshit.

Ermorde mal in Deiner Wohnung und der Nachbar bekommt es mit.
Da wartet keiner auf einen Richter.

V.V.S.O.P.
28.12.09, 00:56
Du bist nicht zur Öffnung deiner Türe verpflichtet.

Vielleicht haben sie ihn auch wegen der wiederholten Ruhestörung festnehmen wollen, was weiß ich, ist mir auch egal. Oder vielleicht haben sie vermutet das er sich die Pulsadern aufgeschnitten hat, was weiß ich, nocheinmal, hätte er sich nachträglich, wie jeder normale Mensch , über das Vorgehen der Beamten beschwert oder Anzeige erstattet, wäre alles normal und zivilisiert abgelaufen. In den Moment aber, in dem er zum Messer greift und damit Beamte attakiert, hat er alles verspielt, in dem Fall auch sein total verblödetes Leben.

Igni et ferro
28.12.09, 00:57
Klar kannst du. Selbst bei einem Haftbefehl brauchen sie zur Öffnung der Türe einen Beschluß vom Richter, wollen die Türe öffnen, um den zu vollstrecken.

Falsch!

*JM*
28.12.09, 00:59
Red doch keinen Bloesinn Jussuf.
Sie koennen nicht die Wohnung durchsuchen nach Beweismaterial (dazu ist ein Richter notwendig) aber auf eine Beschwerde hin koennen sie Eintritt verlangen und/oder die Tuer gewaltsam aufbrechen um zu sehen was da los ist.

Im Moment verkackeierst Du dich selber.

Nein, können sie nicht. Bei einer Furzerei wie Ruhestörung, was keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit ist (§ 117 OWiG), macht mir niemand die Türe auf.

Igni et ferro
28.12.09, 01:00
Nein, können sie nicht. Bei einer Furzerei wie Ruhestörung, was keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit ist (§ 117 OWiG), macht mir niemand die Türe auf.

Auch wiederum Falsch!

*JM*
28.12.09, 01:00
Falsch!

Unfug. Sie müssten BEWEISEN können, dass sie SICHER WUSSTEN, der Delinquent ist im Objekt anwesend.

*JM*
28.12.09, 01:01
Auch wiederum Falsch!

Blabla. Red du rum.

Reginald
28.12.09, 01:02
Nein, können sie nicht. Bei einer Furzerei wie Ruhestörung, was keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit ist (§ 117 OWiG), macht mir niemand die Türe auf.

sollen sich dann nicht wundern wenn die Tuer aufgebrochen wird.
Selbst dann gibt es keine Entschuldigung mit 'nem Messer sich auf die/den Beamten zu stuerzen.
Wie schon gesagt, selber Schuld und die Polizei sollte sich viel mehr auf diese Art wehren.

V.V.S.O.P.
28.12.09, 01:02
Nein, können sie nicht. Bei einer Furzerei wie Ruhestörung, was keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit ist (§ 117 OWiG), macht mir niemand die Türe auf.

Also bei uns treten sie dir auch die Türe ein, Gefahr im Verzug ist die Zauberformel und ich hab noch nie gehört oder gelesen , dass irgend ein Polizeibeamter Schwierigkeiten bekommen hat. Und wenn sich wer aufführt wird er vorläufig festgenommen, ganz ohne Haftbefehl.

Igni et ferro
28.12.09, 01:04
Unfug. Sie müssten BEWEISEN können, dass sie SICHER WUSSTEN, der Delinquent ist im Objekt anwesend.

Falsch, der Verdacht reicht aus, auch wenn sie annehmen, das Gefahr ausgeht haben die Beamten das recht einzudringen.
Würde die polizei auf dich hören, wäre sie eine Privatarmee von dir!
So, und jetzt mach dich schlau oder zeige uns die paragraphen auf, die der polizei verweigern gegen Gefahren oder angenommene Bedrohungen vorzugehen, kannst du das?
Nein?
Ok, dann nörgel nicht herum!

V.V.S.O.P.
28.12.09, 01:07
In Österreich wurde erst vorige Woche ein Polizist freigesprochen der einen Motoraddieb vom Motorrad runtergeschossen hat. Vollkmommen zu Recht. Da haben sich auch alle möglichen Gutmenschen aufgeregt.

http://wcmred.krone.at/krone/S32/object_id__176515/hxcms/index.html

Reginald
28.12.09, 01:09
In Österreich wurde erst vorige Woche ein Polizist freigesprochen der einen Motoraddieb vom Motorrad runtergeschossen hat. Vollkmommen zu Recht. Da haben sich auch alle möglichen Gutmenschen aufgeregt.
http://wcmred.krone.at/krone/S32/object_id__176515/hxcms/index.html

tun sie gegen die Polizei weil diese sie beim randalieren stoert.

*JM*
28.12.09, 01:17
Falsch, der Verdacht reicht aus, auch wenn sie annehmen, das Gefahr ausgeht haben die Beamten das recht einzudringen.
Würde die polizei auf dich hören, wäre sie eine Privatarmee von dir!
So, und jetzt mach dich schlau oder zeige uns die paragraphen auf, die der polizei verweigern gegen Gefahren oder angenommene Bedrohungen vorzugehen, kannst du das?
Nein?
Ok, dann nörgel nicht herum!

Blabla. Ich stelle die Diskussion zu rechtlichen Themen mit dir hiermit wegen erwiesener Faktenresistenz deinerseits ein.

Reginald
28.12.09, 01:21
Blabla. Ich stelle die Diskussion zu rechtlichen Themen mit dir hiermit wegen erwiesener Faktenresistenz deinerseits ein.

Also Einsicht von Dir da Du Faktenresistent bist. :-D:banana:

Elch
28.12.09, 07:42
Gaspistolen sehen täuschend echt aus. Und wer ist so "cool", dass er dem Verbrecher den ersten Schuss überlässt, um zu prüfen welche Waffe er jetzt genau hat?

*JM* - der ist 'voll krass obercool'!

Er kann im Dunkeln, bei spärlichster Nebenstraßenbeleuchtung von 2 lx und schwerem Schneetreiben, auf eine Entfernung von 50 m einen 9 mm - Gasrevolver von dessen scharfen Originals unterscheiden, weil vorne ein vertikaler Steg in den Lauf geschweißt ist!

:ddr:

Elch
28.12.09, 07:45
Komplett lesen, und nicht nur die ersten 6 worte!

Nicht nur die ersten 6 Worte! *JM* pickt sich mittendrin was raus, verwurstet es und antwortet, indem er schlicht pöbelt!

Und das generell!

opppa
28.12.09, 08:46
Ich soll dir eine Antwort auf meine ersten 6 Worte geben?
Du bist ja echt niedlich. :-D

Wenn Du nicht willst, dann tu ich es eben:

Es ist doch zu hoffen, daß das ein Anfang war!

lupus_maximus
28.12.09, 09:26
Wenn Du nicht willst, dann tu ich es eben:

Es ist doch zu hoffen, daß das ein Anfang war!
Genau, nur ein toter Angreifer ist ein guter Angreifer!
Die Musel bekommen es jetzt nur langsam mit der Angst zu tun, weil sie jetzt auch umgenietet werden!
Damit haben sie anscheinend längere Zeit nicht gerechnet und jetzt verrechnen sie sich laufend. Die verrechnen sich auch im künftigen Bürgerkrieg!

*JM*
28.12.09, 10:28
Nicht nur die ersten 6 Worte! *JM* pickt sich mittendrin was raus, verwurstet es und antwortet, indem er schlicht pöbelt!

Und das generell!

http://www.morgenpost.de/multimedia/archive/00289/TEMPO_t4_DW_Vermisc_289166b.jpg

Damit du bei der peinlichen Heulerei nicht alles vollschnodderst.

Walter Hofer
28.12.09, 10:30
Genau, nur ein toter Angreifer ist ein guter Angreifer!


Was ich immer schon mal wissen wollte:
Wie greift ein toter Angreifer an?

Elch
28.12.09, 10:44
http://www.morgenpost.de/multimedia/archive/00289/TEMPO_t4_DW_Vermisc_289166b.jpg

Damit du bei der peinlichen Heulerei nicht alles vollschnodderst.

Danke, *JM*!

Allerdings: Behalt's lieber, denn bei Deiner falschen Fernstenbetrauerung, solltest Du davon immer 'ne Klinikpackung bereithalten.

Ich ...

... bin seelisch gesund, *JM*!

:-)

K.-H. Hirmer
28.12.09, 10:44
Ruhestörung sollte wahrlich mit der Todesstrafe geahndet werden.

Niemand wurde hier mit der Todestrafe bestraft.

Eine Ruhestörung ist durch die Polizei abzustellen. Wenn die Wohnung nicht freiwillig geöffnet wird, ist sie gewaltsam zu öffnen. Das hat die Polizei getan. Und wurde dabei bewaffnet angegriffen. Der Gebrauch der Schusswaffe ist also gerechtfertigt (Notwehr).

Auch im zweiten Fall liegt Notwehr vor. Deswegen ist auch hier das vorgehen der Polizei gerechtfertigt.

Da nichts zu beanstanden ist, kannst Du Dich wieder beruhigen.

*JM*
28.12.09, 10:53
Ich ...

... bin seelisch gesund, *JM*!

:-)

Das sagst du so leichtfertig dahin. Ob ich das aber auch glaube, liegt dann eher bei mir, nicht wahr. :-D

Elch
28.12.09, 10:55
Das sagst du so leichtfertig dahin. Ob ich das aber auch glaube, liegt dann eher bei mir, nicht wahr. :-D

Was glaubst Du, wie ich über Deinen "seelischen Zustand" denke, lieber *JM*?

:-)

*JM*
28.12.09, 11:02
Was glaubst Du, wie ich über Deinen "seelischen Zustand" denke, lieber *JM*?

:-)

Was glaubst du, wie wenig mich das interessiert, was du denkst, wie du denkst oder wieso du atmest, lieber Elch? :-D

*JM*
28.12.09, 11:03
Niemand wurde hier mit der Todestrafe bestraft.

Eine Ruhestörung ist durch die Polizei abzustellen. Wenn die Wohnung nicht freiwillig geöffnet wird, ist sie gewaltsam zu öffnen. Das hat die Polizei getan. Und wurde dabei bewaffnet angegriffen. Der Gebrauch der Schusswaffe ist also gerechtfertigt (Notwehr).

Auch im zweiten Fall liegt Notwehr vor. Deswegen ist auch hier das vorgehen der Polizei gerechtfertigt.

Da nichts zu beanstanden ist, kannst Du Dich wieder beruhigen.

Stimmt, bei dem Muckehörer war Gefahr im Verzug. Ohne jeden Zweifel. Lebensgefahr quasi.

K.-H. Hirmer
28.12.09, 11:04
Stimmt, bei dem Muckehörer war Gefahr im Verzug. Ohne jeden Zweifel. Lebensgefahr quasi.

Ja. Wen jemand mit einem Messer angreift, besteht Lebensgefahr.

Gut erkannt! :)

Elch
28.12.09, 11:12
Was glaubst du, wie wenig mich das interessiert, was du denkst, wie du denkst oder wieso du atmest, lieber Elch? :-D

Ist ja schon gut, *JM*! :brav:

Sehen wir beide lieber zu, dass wir das Forum nicht mit unserer gegenseitigen 'Hochachtung' voreinander zu sehr langweilen!

OK?

:-)

*JM*
28.12.09, 11:14
Ja. Wen jemand mit einem Messer angreift, besteht Lebensgefahr.

Gut erkannt! :)

Vor dem Angriff mit dem Messer stand was? Das Auftreten einer Wohnungstüre und das gewaltsame Eindringen in den Wohnraum.

K.-H. Hirmer
28.12.09, 11:15
Vor dem Angriff mit dem Messer stand was? Das Auftreten einer Wohnungstüre und das gewaltsame Eindringen in den Wohnraum.
Ja. Und das ist völlig in Ordnung.

*JM*
28.12.09, 11:17
Ja. Und das ist völlig in Ordnung.

Basierend auf was?

K.-H. Hirmer
28.12.09, 11:22
Basierend auf was?

Der geltenden Rechtslage. Und meinen Vorstellungen von dem, was gerecht ist.

Ich selber habe schon mal die Polizei holen müssen, weil eine Etage unter uns Nachts um 2:00 Uhr dröhnende Musik lief. Die haben auch die Tür gewaltsam geöffnet. Der Mieter war so zugedröhnt, dass er trotz 120 dBA eingepennt ist.

*JM*
28.12.09, 11:27
Der geltenden Rechtslage. Und meinen Vorstellungen von dem, was gerecht ist.

Ich selber habe schon mal die Polizei holen müssen, weil eine Etage unter uns Nachts um 2:00 Uhr dröhnende Musik lief. Die haben auch die Tür gewaltsam geöffnet. Der Mieter war so zugedröhnt, dass er trotz 120 dBA eingepennt ist.

Und der Artikel 13 GG existiert so gar nicht mehr? Wo war Gefahr im Verzug? Welche Gefahr?

Bismarck
28.12.09, 11:35
War Tennessee Eisenberg nur der Anfang?



Quelle (http://www.bild.de/BILD/regional/hamburg/aktuell/2009/12/28/nach-messer-attacke/polizei-erschiesst-randalierer.html)




Quelle (http://www.bild.de/BILD/news/2009/12/24/leimen-tankstellen-ueberfall/polizist-erschiesst-19-jaehrigen-mann-raeuber.html)

Letztens monierte die Polizei noch, man habe den Respekt verloren. Will man sich so Respekt verschaffen? Dummer Weg.

Die Polizisten haben in jeder Beziehung vorbildlich gehandelt! Es wäre sehr wünschenswert, wenn die Polizei sich wieder Respekt verschaffen kann und jeder begreift, gehe ich mit einer Waffe auf Polizisten los, dann stehen die Chancen gut im Leichensack zu landen.

Das gilt auch für Randale von Steinewerfern, Autonomen und linken Chaoten.

K.-H. Hirmer
28.12.09, 11:40
Und der Artikel 13 GG existiert so gar nicht mehr?
Doch. Tut er. Aber wie jedes Recht findet auch dieses Recht seine Grenze da, wo die Rechte anderer verletzt werden. Weist Du das nicht?

Wo war Gefahr im Verzug? Welche Gefahr?
Eine Ruhestörung ist abzustellen. Eine Gefahr muss da nicht vorhanden sein.

*JM*
28.12.09, 12:01
Verhältnismäßigkeit der Mittel.

K.-H. Hirmer
28.12.09, 12:04
Verhältnismäßigkeit der Mittel.

Die ist gewahrt worden.

Elch
28.12.09, 12:06
Verhältnismäßigkeit der Mittel.

Reg' Dich doch nicht künstlich auf, *JM*! Sobald aus einer Polizeiwaffe ein Schuß gefallen ist und eine Person verletzt wurde ermittelt die Staatsanwaltschaft automatisch.

Mit anderen Worten:

Du kannst die Auffassung vertreten, die "Verhältnismäßigkeit der Mittel" sei nicht gegeben gewesen; eine Entscheidung darüber fällt dann ein Richter oder Richter und Geschworene, sofern Anklage erhoben wurde.

Übrigens: Ich wundere mich in diesem Fall doch darüber, dass Du eigentlich Zweifel über die Rechtsaatlichkeit der BRD verbreitest, was sonst bei Dir ja eher nicht vorkommt.

Ist das nun ein eher 'fallspezifisches Phänomen', das wir hier an Dir beobachten dürfen?

:-D

*JM*
28.12.09, 12:11
Die ist gewahrt worden.

Gewaltsames Eindringen in eine Wohnung wegen Musik ist verhältnismäßig in deinen Augen?

K.-H. Hirmer
28.12.09, 12:18
Gewaltsames Eindringen in eine Wohnung wegen Musik ist verhältnismäßig in deinen Augen?

Nein. Nicht einfach "wegen Musik".

Wenn Musik zum ruhestörenden Lärm wird und die Person(en) in der Wohnung meinen, die Polizei ignorieren zu können, aber schon.

*JM*
28.12.09, 12:22
Nein. Nicht einfach "wegen Musik".

Wenn Musik zum ruhestörenden Lärm wird und die Person(en) in der Wohnung meinen, die Polizei ignorieren zu können, aber schon.

Ignorieren assoziiert Vorsatz. War der gegeben?

Elch
28.12.09, 12:28
Ich vermute, *JM* meint das so!

Da das Eintreten der Tür nach *JMs* Meinung unverhältnismäßig war ...

Kurz nach 17 Uhr tritt einer der Polizisten mit einem kräftigen Fußtritt die Wohnungstür auf. Der 1,90 Meter große und 130 Kilo schwere Mieter steht im engen Flur. In der Hand hält Dirk P. ein langes Küchenmesser.

Quelle (http://www.bild.de/BILD/regional/hamburg/aktuell/2009/12/28/nach-messer-attacke/polizei-erschiesst-randalierer.html)

... muss der türeintretende Polizeibeamte es eben hinnehmen, mit einem 30 cm langen Küchenmesser angegriffen zu werden.

:ddr:

K.-H. Hirmer
28.12.09, 12:42
Ignorieren assoziiert Vorsatz. War der gegeben?

Diese Assoziation ist bedeutungslos. Die Polizei hat eine Ruhestörung abzustellen.

Es ist auch völlig egal, ob die Polizisten rechtswidrig in die Wohnung eingedrungen sind oder nicht. Im Falle der Rechtswidrigkeit hätte dem Inhaber des Hausrechts der Rechtsweg offengestanden.

Ein Angriff mit einem Messer rechtfertigt jedenfalls eine gebotene Notwehrhandlung.

Den Angreifer sollte man vielleicht posthum mit dem sog. Darwins Award auszeichnen. Mit einem Messer auf jemanden losgehen, der eine "9 Para" gezogen hat, legt diese Auszeichnung nahe.

*JM*
28.12.09, 12:53
Diese Assoziation ist bedeutungslos. Die Polizei hat eine Ruhestörung abzustellen.

Es ist auch völlig egal, ob die Polizisten rechtswidrig in die Wohnung eingedrungen sind oder nicht. Im Falle der Rechtswidrigkeit hätte dem Inhaber des Hausrechts der Rechtsweg offengestanden.

Ein Angriff mit einem Messer rechtfertigt jedenfalls eine gebotene Notwehrhandlung.

Den Angreifer sollte man vielleicht posthum mit dem sog. Darwins Award auszeichnen. Mit einem Messer auf jemanden losgehen, der eine "9 Para" gezogen hat, legt diese Auszeichnung nahe.

Oho, bei rechtswirdrigem Eindringen gibt es keine Notwehrsituation?

opppa
28.12.09, 12:58
Basierend auf was?

Om mani padme hum!

opppa
28.12.09, 13:00
Die Polizisten haben in jeder Beziehung vorbildlich gehandelt! Es wäre sehr wünschenswert, wenn die Polizei sich wieder Respekt verschaffen kann und jeder begreift, gehe ich mit einer Waffe auf Polizisten los, dann stehen die Chancen gut im Leichensack zu landen.

Das gilt auch für Randale von Steinewerfern, Autonomen und linken Chaoten.

Wenn die Polizei in Düsbürg damals so reagiert hätte, um den Randalierern von Mili Görüs zu erklären, wo die Grenzen sind, wäre es in Düsbürg wohl auch besser gelaufen!

K.-H. Hirmer
28.12.09, 13:15
Oho, bei rechtswirdrigem Eindringen gibt es keine Notwehrsituation?
Nein, in diesem Fall nicht. Amtshandlungen von Polizisten in Uniform und in Ausübung ihres Dienstes begründen keine Notwehr. Der Staat - vertreten durch seine Hilfsorgane - hat schließlich das sog. Gewaltmonopol.

Sollten sich Polizisten rechtswidrig verhalten, muss das von den zuständigen Gerichten festgestellt und ggf. bestraft werden.

Der Angriff mit dem Messer war rechtswidrig und löste deswegen das Notwehrrecht aus.

*JM*
28.12.09, 13:23
Nein, in diesem Fall nicht. Amtshandlungen von Polizisten in Uniform und in Ausübung ihres Dienstes begründen keine Notwehr. Der Staat - vertreten durch seine Hilfsorgane - hat schließlich das sog. Gewaltmonopol.

Sollten sich Polizisten rechtswidrig verhalten, muss das von den zuständigen Gerichten festgestellt und ggf. bestraft werden.

Der Angriff mit dem Messer war rechtswidrig und löste deswegen das Notwehrrecht aus.

Echt nicht? (http://www.pfaelzischer-merkur.de/sz-berichte/saarland/Saarland-Saarland-voelklingen-hunde-raub-sz-sz-berichte-polizei;art2814,3063466)

K.-H. Hirmer
28.12.09, 13:25
Echt nicht? (http://www.pfaelzischer-merkur.de/sz-berichte/saarland/Saarland-Saarland-voelklingen-hunde-raub-sz-sz-berichte-polizei;art2814,3063466)

Nein. Wie Du in Deiner Quelle lesen kannst, waren das keine Polizisten.

*JM*
28.12.09, 13:36
Nein. Wie Du in Deiner Quelle lesen kannst, waren das keine Polizisten.

Haben die Flurschießer sich also ausweisen können?

113 StGB schon mal gelesen?

Ace of Spades
28.12.09, 20:23
Letztens monierte die Polizei noch, man habe den Respekt verloren. Will man sich so Respekt verschaffen? Dummer Weg.

Ja, demnächst soll direkt durch die Fensterscheibe geschossen werden, das spart auch das Schiesstraining.

lupus_maximus
28.12.09, 20:56
Ja, demnächst soll direkt durch die Fensterscheibe geschossen werden, das spart auch das Schiesstraining.
Man könnte gleich mit der MP schießen, spart jedes Training. Hat man ja schon beim letzten Amokläufer ohne Schußwaffe gemacht. Der hatte allerdings einen Fehler, er war Deutscher!

Igni et ferro
28.12.09, 22:34
Blabla. Ich stelle die Diskussion zu rechtlichen Themen mit dir hiermit wegen erwiesener Faktenresistenz deinerseits ein.

Ich helf dir mal bei deiner Faktenresistenz weiter:
Die Polizeigesetze der Länder enthalten nahezu wortgleich entsprechende Generalklauseln zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.

So z.B. § 11 Nds. SOG: "Die Verwaltungsbehörden und die Polizei können die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine Gefahr abzuwehren, soweit nicht die Vorschriften des Dritten Teils die Befugnisse der Verwaltungsbehörden und der Polizei besonders regeln."

Eine Gefahr im o.g. Sinne liegt unter anderen in einem Verstoss gegen die bestehende Rechtsordnung, d.h. gegen Rechtsnormen wie etwa das Ordnungswidrigkeiten-Gesetz (§ 117 - Erzeugung Vermeidbaren Lärms)...

So JM, jetzt bist du dran diese Gesetze zu widerlegen, aber nicht mit "geblubbere" sondern mit §§ die der polizei verbieten in Wohnungen einzudringen und sich gegen Messerschwinger zu wehren.

Zur Notwehr gegen den Pistolero schreibe ich jetzt erst mal nichts, sonst kommst du noch auf den Gedanken, das Polizisten abknallen ebenso ein Sport wie Tontaubenschießen ist.

*JM*
28.12.09, 23:14
Ich helf dir mal bei deiner Faktenresistenz weiter:
Die Polizeigesetze der Länder enthalten nahezu wortgleich entsprechende Generalklauseln zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.

So z.B. § 11 Nds. SOG: "Die Verwaltungsbehörden und die Polizei können die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine Gefahr abzuwehren, soweit nicht die Vorschriften des Dritten Teils die Befugnisse der Verwaltungsbehörden und der Polizei besonders regeln."

Eine Gefahr im o.g. Sinne liegt unter anderen in einem Verstoss gegen die bestehende Rechtsordnung, d.h. gegen Rechtsnormen wie etwa das Ordnungswidrigkeiten-Gesetz (§ 117 - Erzeugung Vermeidbaren Lärms)...

So JM, jetzt bist du dran diese Gesetze zu widerlegen, aber nicht mit "geblubbere" sondern mit §§ die der polizei verbieten in Wohnungen einzudringen und sich gegen Messerschwinger zu wehren.

Zur Notwehr gegen den Pistolero schreibe ich jetzt erst mal nichts, sonst kommst du noch auf den Gedanken, das Polizisten abknallen ebenso ein Sport wie Tontaubenschießen ist.

§ 24 Nds. SOG und § 25 Nds. SOG.

Das verstehend lesen und gut ist.

Igni et ferro
28.12.09, 23:19
§ 24 Nds. SOG und § 25 Nds. SOG.

Das verstehend lesen und gut ist.

Dann tu es doch endlich....muß man dich zu allem auffordern?

Ace of Spades
28.12.09, 23:31
So JM, jetzt bist du dran diese Gesetze zu widerlegen, aber nicht mit "geblubbere" sondern mit §§ die der polizei verbieten in Wohnungen einzudringen und sich gegen Messerschwinger zu wehren.


Grundsätzlich ist die Wohnung durch das Grundrecht geschützt. In vorliegenden Fall lag der Sachverhalt darin begründet, dass Angehörige die Polizei gerufen haben und somit ihre Zustimmung zum Betreten der Wohnung gegeben haben.

Hätte diese nicht vorgelegen, konnte die Wohnung auch ohne richterlichen Beschluss betreten werden, es lag Gefahr im Verzuge vor:

Darüber hinaus sei "nicht nur wegen des Ausnahmecharakters der nichtrichterlichen Anordnung, sondern vor allem wegen der grundrechtssichernden Schutzfunktion des Richtervorbehalts ist "Gefahr im Verzug" eng auszulegen. Zu demselben Ergebnis führt der Grundsatz, dass derjenigen Auslegung einer Grundrechtsnorm der Vorzug zu geben ist, die ihre Wirkungskraft am stärksten entfaltet (BVerfGE 51, 97 <110>). Die Annahme von Gefahr im Verzug bewirkt nämlich eine beträchtliche Minderung des Schutzes für das Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1 GG."
Stets sei der Bezug zum Einzelfall herzustellen und aus sich daraus ergebenden Tatsachen "Gefahr im Verzug" zu prüfen (Spekulationen und hypothetische Erwägungen reichen daher nicht!).
Auslegung "Gefahr im Verzuge" durch BfG

Auch muss ein Strafbestandsmerkmal aus dem StGB vorliegen.

Igni et ferro
28.12.09, 23:33
Grundsätzlich ist die Wohnung durch das Grundrecht geschützt. In vorliegenden Fall lag der Sachverhalt darin begründet, dass Angehörige die Polizei gerufen haben und somit ihre Zustimmung zum Betreten der Wohnung gegeben haben.

Hätte diese nicht vorgelegen, konnte die Wohnung auch ohne richterlichen Beschluss betreten werden, es lag Gefahr im Verzuge vor:

Darüber hinaus sei "nicht nur wegen des Ausnahmecharakters der nichtrichterlichen Anordnung, sondern vor allem wegen der grundrechtssichernden Schutzfunktion des Richtervorbehalts ist "Gefahr im Verzug" eng auszulegen. Zu demselben Ergebnis führt der Grundsatz, dass derjenigen Auslegung einer Grundrechtsnorm der Vorzug zu geben ist, die ihre Wirkungskraft am stärksten entfaltet (BVerfGE 51, 97 <110>). Die Annahme von Gefahr im Verzug bewirkt nämlich eine beträchtliche Minderung des Schutzes für das Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1 GG."
Stets sei der Bezug zum Einzelfall herzustellen und aus sich daraus ergebenden Tatsachen "Gefahr im Verzug" zu prüfen (Spekulationen und hypothetische Erwägungen reichen daher nicht!).
Auslegung "Gefahr im Verzuge" durch BfG

Auch muss ein Strafbestandsmerkmal aus dem StGB vorliegen.

Genau so, und das schrieb ich doch, guggstdu (http://www.politikarena.net/showpost.php?p=75649&postcount=102)

*JM*
28.12.09, 23:39
Dann tu es doch endlich....muß man dich zu allem auffordern?

Och bitte. Langweile mich doch nicht weiter.

*JM*
28.12.09, 23:42
Grundsätzlich ist die Wohnung durch das Grundrecht geschützt. In vorliegenden Fall lag der Sachverhalt darin begründet, dass Angehörige die Polizei gerufen haben und somit ihre Zustimmung zum Betreten der Wohnung gegeben haben.

Hätte diese nicht vorgelegen, konnte die Wohnung auch ohne richterlichen Beschluss betreten werden, es lag Gefahr im Verzuge vor:

Darüber hinaus sei "nicht nur wegen des Ausnahmecharakters der nichtrichterlichen Anordnung, sondern vor allem wegen der grundrechtssichernden Schutzfunktion des Richtervorbehalts ist "Gefahr im Verzug" eng auszulegen. Zu demselben Ergebnis führt der Grundsatz, dass derjenigen Auslegung einer Grundrechtsnorm der Vorzug zu geben ist, die ihre Wirkungskraft am stärksten entfaltet (BVerfGE 51, 97 <110>). Die Annahme von Gefahr im Verzug bewirkt nämlich eine beträchtliche Minderung des Schutzes für das Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1 GG."
Stets sei der Bezug zum Einzelfall herzustellen und aus sich daraus ergebenden Tatsachen "Gefahr im Verzug" zu prüfen (Spekulationen und hypothetische Erwägungen reichen daher nicht!).
Auslegung "Gefahr im Verzuge" durch BfG

Auch muss ein Strafbestandsmerkmal aus dem StGB vorliegen.

a) Es gab kein Straftatbestandsmerkmal, sondern es ging um eine Ordnungswidrigkeit.
b) War der Mieter kaum entmüdigt und unter Vormundschaft gestellt. Ergo KANN die Familie für ihn keine die Grundrechte aufhebenden Entscheidungen treffen.

Ace of Spades
28.12.09, 23:48
Genau so, und das schrieb ich doch, guggstdu (http://www.politikarena.net/showpost.php?p=75649&postcount=102)

Das Gesetz Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds.SOG) ist mir nicht so geläufig.

Normal liegt die STPO und StGB i.V. mit den Polizeigesetzen der Länder zugrunde.

Igni et ferro
28.12.09, 23:52
Das Gesetz Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds.SOG) ist mir nicht so geläufig.

Normal liegt die STPO und StGB i.V. mit den Polizeigesetzen der Länder zugrunde.

Darum schrieb ich ja:
"§ 11 Nds. SOG: "Die Verwaltungsbehörden und die Polizei können die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine Gefahr abzuwehren..."

"Eine Gefahr im o.g. Sinne liegt unter anderen in einem Verstoss gegen die bestehende Rechtsordnung, d.h. gegen Rechtsnormen wie etwa das Ordnungswidrigkeiten-Gesetz (§ 117 - Erzeugung Vermeidbaren Lärms)..."

Hab ich extra mein Großcousin KHK Francesco Fazio in Berlin angerufen und gefragt und er hat es mir so gesagt!

Ace of Spades
28.12.09, 23:54
a) Es gab kein Straftatbestandsmerkmal, sondern es ging um eine Ordnungswidrigkeit.
b) War der Mieter kaum entmüdigt und unter Vormundschaft gestellt. Ergo KANN die Familie für ihn keine die Grundrechte aufhebenden Entscheidungen treffen.

Weiss das die Polizei? Randalieren mit Sachbeschädigung, Ruhestörung ect. ist wohl keine Ordnungswidrigkeit.

Ace of Spades
28.12.09, 23:55
Darum schrieb ich ja:
"§ 11 Nds. SOG: "Die Verwaltungsbehörden und die Polizei können die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine Gefahr abzuwehren..."

"Eine Gefahr im o.g. Sinne liegt unter anderen in einem Verstoss gegen die bestehende Rechtsordnung, d.h. gegen Rechtsnormen wie etwa das Ordnungswidrigkeiten-Gesetz (§ 117 - Erzeugung Vermeidbaren Lärms)..."

Hab ich extra mein Großcousin KHK Francesco Fazio in Berlin angerufen und gefragt und er hat es mir so gesagt!

Nur mal so beiläufig: Wegen einer Ordnungswidrigkeit setze ich kein Grundrecht ausser Kraft. Unverletzlichkeit der Wohnung.
Das gäbe gewaltigen Ärger.

Igni et ferro
28.12.09, 23:57
Weiss das die Polizei? Randalieren mit Sachbeschädigung, Ruhestörung ect. ist wohl keine Ordnungswidrigkeit.

Doch, rechtfertigt lt JM aber weder das Eingreifen der Polizei, noch eine Gefahrenabwehr.

*JM*
28.12.09, 23:58
Weiss das die Polizei? Randalieren mit Sachbeschädigung, Ruhestörung ect. ist wohl keine Ordnungswidrigkeit.

Natürlich. Du kannst deine Wohnungseinrichtung zerlegen wie du willst - solange du sie nicht auf die Straße wirfst. Und Ruhestörung ist natürlich eine OWI-Geschichte und keine StGB-Angelegenheit.

Da MUSS die Polizei sich sachkundig machen.

Igni et ferro
29.12.09, 00:00
Nur mal so beiläufig: Wegen einer Ordnungswidrigkeit setze ich kein Grundrecht ausser Kraft. Unverletzlichkeit der Wohnung.
Das gäbe gewaltigen Ärger.

Falsch, es lag eine Ordnungswidrigkeit vor und da der Übeltäter nicht auf die Polizei reagierte öffnete diese, im Zuge der Gefahrenabwehr, die Tür.
Was wiederum keine bewaffnete Gegenwehr rechtfertigt. Hätte der Wohnungseigentümer nach erblicken der Polizei das Messer fallen gelassen, wäre es ok, aber durch seinen Angriff auf die beamten... selbst schuld wenn er ange- bzw. erschossen wird.

*JM*
29.12.09, 00:00
Doch, rechtfertigt lt JM aber weder das Eingreifen der Polizei, noch eine Gefahrenabwehr.

Bullcrap. Natürlich rechtfertigt das ein ANGEMESSENES Eingreifen der Ordnungskräfte - dazu gehört aber ein Wohnungsaufbruch mittels Tritt de facto und de jure NICHT. Und die später NOTWENDIGE Gefahrenabwehr entstand durch die unverhältnismäßige Maßnahme vorher. Ohne Aufbrechen der Wohnung kein bewaffneter Täter.

Ace of Spades
29.12.09, 00:02
Natürlich. Du kannst deine Wohnungseinrichtung zerlegen wie du willst - solange du sie nicht auf die Straße wirfst. Und Ruhestörung ist natürlich eine OWI-Geschichte und keine StGB-Angelegenheit.

Da MUSS die Polizei sich sachkundig machen.

Die Sachbeschädigung § 303StGB ist ein Straftat. Da müssen keine Möbel durchs Fenster fliegen. Wenn ich richtig informiert bin, hat eine Verwandte u.a. deshalb die Polizei gerufen.

*JM*
29.12.09, 00:02
Falsch, es lag eine Ordnungswidrigkeit vor und da der Übeltäter nicht auf die Polizei reagierte öffnete diese, im Zuge der Gefahrenabwehr, die Tür.
Was wiederum keine bewaffnete Gegenwehr rechtfertigt. Hätte der Wohnungseigentümer nach erblicken der Polizei das Messer fallen gelassen, wäre es ok, aber durch seinen Angriff auf die beamten... selbst schuld wenn er ange- bzw. erschossen wird.

Es gibt keinerlei verpflichtendes Gesetz die Türklingel zu hören. Wie es keinerlei gesetzliche Verpflichtung zum Öffnen der Türe gibt. Gibt ja auch kein Gesetzt, dass man ans Telefon gehen oder Post lesen muss.

*JM*
29.12.09, 00:05
Die Sachbeschädigung § 303StGB ist ein Straftat. Da müssen keine Möbel durchs Fenster fliegen. Wenn ich richtig informiert bin, hat eine Verwandte u.a. deshalb die Polizei gerufen.

Hallo? Ich kann meine Sachen beschädigen wie ich will, denn ich bin idR Eigentümer der Brocken.

Die Verwandte kann ja die Polizei rufen. Nur muss der Beamte prüfen, ist der Kandidat unter Vormundschaft oder voll geschäftsfähig.

Ace of Spades
29.12.09, 00:07
Falsch, es lag eine Ordnungswidrigkeit vor und da der Übeltäter nicht auf die Polizei reagierte öffnete diese, im Zuge der Gefahrenabwehr, die Tür.
Was wiederum keine bewaffnete Gegenwehr rechtfertigt. Hätte der Wohnungseigentümer nach erblicken der Polizei das Messer fallen gelassen, wäre es ok, aber durch seinen Angriff auf die beamten... selbst schuld wenn er ange- bzw. erschossen wird.

Gut, wenn du auf Ordnungswidrigkeit bestehst. Randalieren, Ruhestörung § 1167 OWiG und §225 Abs. 1 StGB. Nur nochmal: Als Polizeibeamter würde ich mich hüten mit der Grundlage einer Ordnungswidrgkeit ein Grundrecht auszuhebeln.

Ace of Spades
29.12.09, 00:09
Hallo? Ich kann meine Sachen beschädigen wie ich will, denn ich bin idR Eigentümer der Brocken.

Die Verwandte kann ja die Polizei rufen. Nur muss der Beamte prüfen, ist der Kandidat unter Vormundschaft oder voll geschäftsfähig.

Die Prüfung wird nicht vor Ort durchgeführt. Der Betreffende wird erstmal so behandelt so wie du, oder stehst du unter Vormundschaft?

Wenn bei der Randale kein Lärm entsteht. Nur die Möbel werden auch der Ehefrau mitgehören und die hatte wie gelesen ja was dagegen.

*JM*
29.12.09, 00:11
Die Prüfung wird nicht vor Ort durchgeführt. Der Betreffende wird erstmal so behandelt so wie du, oder stehst du unter Vormundschaft?

Siehst du. Und da kann Verwandtschaft keine Entscheidungen zur Wohnungsöffnung eines Objektes treffen, bei dem sie nicht Eigentümer mit berechtigten Interessen oder Mieter sind.

*JM*
29.12.09, 00:12
Wenn bei der Randale kein Lärm entsteht. Nur die Möbel werden auch der Ehefrau mitgehören und die hatte wie gelesen ja was dagegen.

Mutter, nicht Ehefrau. Der Bursche war 38!

Igni et ferro
29.12.09, 00:15
Bullcrap. Natürlich rechtfertigt das ein ANGEMESSENES Eingreifen der Ordnungskräfte - dazu gehört aber ein Wohnungsaufbruch mittels Tritt de facto und de jure NICHT. Und die später NOTWENDIGE Gefahrenabwehr entstand durch die unverhältnismäßige Maßnahme vorher. Ohne Aufbrechen der Wohnung kein bewaffneter Täter.

Ohne Polizei alles Friede, Freude, Eierkuchen?

Ace of Spades
29.12.09, 00:16
Mutter, nicht Ehefrau. Der Bursche war 38!

Naja, mit 38 könnte man ja verheiratet sein. Und dann mit dem Alter entmündigt? Eine reife Leistung. Aber zum randalieren hats gereicht.

Das Thema mit ihm ist ja jetzt erledigt. Nur der Dumme ist jetzt erstmal der Polizist.

Igni et ferro
29.12.09, 00:18
Naja, mit 38 könnte man ja verheiratet sein. Und dann mit dem Alter entmündigt? Eine reife Leistung. Aber zum randalieren hats gereicht.

Das Thema mit ihm ist ja jetzt erledigt. Nur der Dumme ist jetzt erstmal der Polizist.

Nö, laut Staatsanwaltschaft wird keine Anklage gegen den schiessenden Polizisten erhoben, da erwiesene Notwehr und gerechtfertigte Aktion!

Reginald
29.12.09, 00:24
Also Einsicht von Dir da Du Faktenresistent bist. :-D:banana:

@Igni

solltest vielleicht mal auf diese Antwort hinweisen.:banana::):cool:




Zitat von *JM*
Blabla. Ich stelle die Diskussion zu rechtlichen Themen mit dir hiermit wegen erwiesener Faktenresistenz deinerseits ein.