Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Europäischer Gerichtshof verbrüdert sich mit gemeingefährlichen Gewaltverbrechern
Es geht immer noch schlimmer. Nachdem das hauptsächlich von deutschen Steuergeldern unterhaltene Juristenpack des EuGH-MR schon die Kreuze in Europas Schulen verbieten will, jetzt das nächste Schandurteil: Ein gefährlicher Gewaltverbrecher darf nicht sicherheitsverwahrt werden, soll freikommen und bekommt zusätzlich 50.000 Euro zugesprochen. :angry:
http://www.arcor.de/content/aktuell/news_politik_ausland/78440738,1,artikel,Gericht%2Bverurteilt%2BDeutschl and.html
Ich würde vorschlagen man quartiert ihn in die Privatwohnung eines Richters ein und wartet ab. Wenn etwas passiert trifft es gleich die Richtigen.
Der Gerichtshof hat doch Recht: Nulla poene sine lege. Oder würdest Du gern inhaftiert werden für eine Sache, die gar nicht gegen das Gesetz verstösst? Oder gern zehn Jahre hinter Gittern bleiben, obwohl auf Deine Tat lediglich fünf Jahre standen? Möchtest DU persönlich das?
:augenrollen:
NukNuk
Der Gerichtshof hat doch Recht: Nulla poene sine lege. Oder würdest Du gern inhaftiert werden für eine Sache, die gar nicht gegen das Gesetz verstösst? Oder gern zehn Jahre hinter Gittern bleiben, obwohl auf Deine Tat lediglich fünf Jahre standen? Möchtest DU persönlich das?
:augenrollen:
NukNuk
Im Grunde stimme ich Dir zu. Die Frage ist aber auch, wie man eine Maßnahme wie die Sicherungsverwahrung bewerten muß. Karslruhe erachtets sie nicht als Strafe, sondern als Ordnungsmaßnahme. Kann darauf erkannt werden, daß es sich zweifelsfrei um keine Strafe handelt, irrt der EuGH für MR.
Der Gerichtshof hat doch Recht: Nulla poene sine lege. Oder würdest Du gern inhaftiert werden für eine Sache, die gar nicht gegen das Gesetz verstösst? Oder gern zehn Jahre hinter Gittern bleiben, obwohl auf Deine Tat lediglich fünf Jahre standen? Möchtest DU persönlich das?
:augenrollen:
NukNuk
Sicherungsverwahrung ist keine Strafe, sondern der Schutz der Gesellschaft vor gefährlichen Verbrechern. Es kommt höchstselten vor, aber hier haben sogar die gutmenschlichen Psychoheinis erkannt, der Typ wird mit Sicherheit wieder rückfällig.
Die sog. Parkkralle betrachte ich als Ordnungsmassnahme; sie schränkt das Individuum schliesslich nicht in seinen Grundrechten ein. Freiheitsentzug jedoch schon. Von daher stimme ich mit dem EuGH in der Urteilsfindung überein.
;-)
NukNuk
Stolzdeutscher
17.12.09, 17:46
Im Grunde stimme ich Dir zu. Die Frage ist aber auch, wie man eine Maßnahme wie die Sicherungsverwahrung bewerten muß. Karslruhe erachtets sie nicht als Strafe, sondern als Ordnungsmaßnahme. Kann darauf erkannt werden, daß es sich zweifelsfrei um keine Strafe handelt, irrt der EuGH für MR.
Verbrecher,die mehrfach straffällig geworden sind und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen ,gehören lebenslang in Sicherungsverwahrung!
Oder wer soll dafür haften,wenn jemand von denen neue Verbrechen begeht und dabei einen Menschen umbringt?
Verbrecher,die mehrfach straffällig geworden sind
Ist er das denn?
Zitier mal bitte aus dem Artikel die hierauf bezogene Passage.
:augenrollen:
NukNuk
Die sog. Parkkralle betrachte ich als Ordnungsmassnahme; sie schränkt das Individuum schliesslich nicht in seinen Grundrechten ein. Freiheitsentzug jedoch schon. Von daher stimme ich mit dem EuGH in der Urteilsfindung überein.
;-)
NukNuk
Ich korrigiere mich: Der Begriff "Ordnungsmaßnahme" ist hier deplaziert. Ich ersetze ihn durch: "Maßregel"
Gleichwohl ist noch zu klären, ob die Allgemeinheit nicht ein Recht darauf hat, dauerhaft vor einem offensichtlichen Gewalttäter geschützt zu werden.
Setzt Du die Rechte des Straftäters höher an als die der Gesellschaft?
Stolzdeutscher
17.12.09, 17:53
Ist er das denn?
Zitier mal bitte aus dem Artikel die hierauf bezogene Passage.
:augenrollen:
NukNuk
Das müsstest eigentlich auch du mit deinen kleinen Pinguinaugen lesen können,Hexenjäger Nukilein,eingangs steht geschrieben:"mehrfach vorbestraft"!
Also,reiss die Klüsen auf!
Stauffenberg
17.12.09, 17:56
Ich finde es besser, wenn solche Gestalten nicht wieder auf freien Fuß gesetzt werden.
Ich korrigiere mich: Der Begriff "Ordnungsmaßnahme" ist hier deplaziert. Ich ersetze ihn durch: "Maßregel"
Gleichwohl ist noch zu klären, ob die Allgemeinheit nicht ein Recht darauf hat, dauerhaft vor einem offensichtlichen Gewalttäter geschützt zu werden.
Setzt Du die Rechte des Straftäters höher an als die der Gesellschaft?
Da hattest Du genau die selbe Idee wie der Gesetzgeber. :banana:
Ich erinnere daran, dass nach den ersten 10 Jahren SV alle 2 Jahre geprüft (forensisches Gutachten) werden muss, ob der Täter noch gefährlich ist.
Das hat mit Strafe also nichts zu tun, es geht nur um die Maßregel zu Gunsten der öffentlichen Sicherheit. Das Rückwirkungsverbot gilt aber nur für Strafen im engeren Sinne.
Ich halte das Urteil für falsch.
Setzt Du die Rechte des Straftäters höher an als die der Gesellschaft?
Natürlich nicht.
Aber auch er besitzt Grundrechte. Und vor allem: Unser Rechtsstaat sollte nicht so weit gehen, zum Schutze seiner Prinzipien diese selbst auszuhebeln. Und das ist hier offensichtlich geschehen, indem man ein Strafmass - so es denn eines war - nachträglich verhängte.
NukNuk
. Und vor allem: Unser Rechtsstaat sollte nicht so weit gehen, zum Schutze seiner Prinzipien diese selbst auszuhebeln.
Ich kann nicht erkennen, daß der Staat lediglich zum Schutz seiner Prinzipien die Grundrechte des Mannes ausgehebelt hat. Die Karslruher Richter haben gewiß auch die unterschiedlichen Rechtsgüter sorgfältig gegeneinander abgewogen und nicht leichtfertig entschieden.
Warten wir die Nachfolgeverhandlung ab.
;-)
NukNuk
Ace of Spades
17.12.09, 18:54
Der Gerichtshof hat doch Recht: Nulla poene sine lege. Oder würdest Du gern inhaftiert werden für eine Sache, die gar nicht gegen das Gesetz verstösst? Oder gern zehn Jahre hinter Gittern bleiben, obwohl auf Deine Tat lediglich fünf Jahre standen? Möchtest DU persönlich das?
:augenrollen:
NukNuk
Du hast nicht verstanden. Nach der abgebüssten Tat ist von Sicherheitsverwahrung die Rede.
Die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ist im deutschen Strafrecht eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung und soll dazu dienen, die Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern zu schützen
Auszug aus Wiki.
Der Gerichtshof hat doch Recht: Nulla poene sine lege. Oder würdest Du gern inhaftiert werden für eine Sache, die gar nicht gegen das Gesetz verstösst? Oder gern zehn Jahre hinter Gittern bleiben, obwohl auf Deine Tat lediglich fünf Jahre standen? Möchtest DU persönlich das?
:augenrollen:
NukNuk
man diese person doch auch in ein land(innerhalb europa) abschieben in dem es doch eine straftat ist und der verbrecher womöglich dafür die todesstrafe erhält. das wäre doch ne feine sache?
Igni et ferro
17.12.09, 20:05
man diese person doch auch in ein land(innerhalb europa) abschieben in dem es doch eine straftat ist und der verbrecher womöglich dafür die todesstrafe erhält. das wäre doch ne feine sache?
Nein, das wäre Mord, bzw man leistet vorschub zum Mord
Ace of Spades
17.12.09, 20:11
Nein, das wäre Mord, bzw man leistet vorschub zum Mord
Wie kommst du auf so was? Das ist Bestrafung für ein Verbrechen. Wer einen Mord begeht, hat das Recht auf eigenes Leben verwirkt.
Igni et ferro
17.12.09, 20:15
Wie kommst du auf so was? Das ist Bestrafung für ein Verbrechen. Wer einen Mord begeht, hat das Recht auf eigenes Leben verwirkt.
Mir kommt die Aussage von 0815 sehr suspekt vor, zumal es doch so wäre, das man Menschen innerhalb der EU jagd und in ein anderes Land bringt um diese dort zu bestrafen. Gab es da nicht schon so etwas?
Ace of Spades
17.12.09, 20:19
Mir kommt die Aussage von 0815 sehr suspekt vor, zumal es doch so wäre, das man Menschen innerhalb der EU jagd und in ein anderes Land bringt um diese dort zu bestrafen. Gab es da nicht schon so etwas?
Das gibt es immer wieder. Nach einer angemessen abgesessenen Strafe hier werden diese ins Heimatland abgeschoben, zur Restverbüssung. Ohne die Todesstrafe im Blick zu haben.
Nein, das wäre Mord, bzw man leistet vorschub zum Mord
der europäische haftbefehl würde es möglich machen, wer kennt den schon von euch?
das mittel europäischer haftbefehl würde sich da als eines der wirksamsten anbieten, mit dem man uns ohne großes aufheben verschleppen und deportieren kann; dann gäbe es natürlich die üblichen und nicht weniger effektiven einschüchterungsversuche wie: hausdurchsuchung, beschlagnahme, pfändung, steuerfahndung usw. die brd-organe wie bnd, staatsschutz, kriminalamt und der gleichen hätten dann endlich wieder eine lebensaufgabe. es ist beinahe erfrischend zu sehen, wie angeblich kriminelle von tatsächlichen kriminellen behandelt werden. man kann es auch positiv sehen: der eu-haftbefehl gibt einem die möglichkeit, vorwiegend weite teile osteuropas kennen zu lernen.:D
Ace of Spades
17.12.09, 20:23
der europäische haftbefehl würde es möglich machen, wer kennt den schon von euch?
Wer stellt denn Haftbefehle aus? Wozu dient ein Haftbefehl? Doch nicht zur Strafverbüssung sondern zur Habhaftwerden des vermutlichen Täters.
Wer stellt denn Haftbefehle aus? Wozu dient ein Haftbefehl? Doch nicht zur Strafverbüßung sondern zur Habhaftwerden des vermutlichen Täters.
das ist ja eine journalistische glanzleistung! der sinn dieses artikels ist folgender: ersetzte einfach alle vokale durch ä-laute und ä-laute einfach durch ein -ö-. damit hast du den zweck gut erfüllt.
Ace of Spades
17.12.09, 21:30
das ist ja eine journalistische glanzleistung! der sinn dieses artikels ist folgender: ersetzte einfach alle vokale durch ä-laute und ä-laute einfach durch ein -ö-. damit hast du den zweck gut erfüllt.
Und jetzt?
Im übrigen kritzele ich dir auch nicht in deinen Schreiben rum.
Und jetzt?
Im übrigen kritzele ich dir auch nicht in deinen Schreiben rum.
dieser haftbefehl ist mit den shaef-gesetzen wohl das menschen verachtendste instrument, daß sich jemals kranke und virenverseuchte gehirne von juristen ausdenken konnten - von der erfindung und dem einsatz von bio-, chemo- und kernwaffen mal abgesehen. ist dir eigentlich wenigstens ein bißchen bewußt, was das speziell für dich als deutscher bedeutet?
Im Grunde stimme ich Dir zu. Die Frage ist aber auch, wie man eine Maßnahme wie die Sicherungsverwahrung bewerten muß. Karslruhe erachtets sie nicht als Strafe, sondern als Ordnungsmaßnahme. Kann darauf erkannt werden, daß es sich zweifelsfrei um keine Strafe handelt, irrt der EuGH für MR.
Hatten wir denn nicht schon mal sowas wie Vorbeugehaft?
Ace of Spades
18.12.09, 15:55
dieser haftbefehl ist mit den shaef-gesetzen wohl das menschen verachtendste instrument, daß sich jemals kranke und virenverseuchte gehirne von juristen ausdenken konnten - von der erfindung und dem einsatz von bio-, chemo- und kernwaffen mal abgesehen. ist dir eigentlich wenigstens ein bißchen bewußt, was das speziell für dich als deutscher bedeutet?
Was redest du von Haftbefehl? Welchen meinst du? Zur Sicherungsverwahrung bedarf es keinen Haftbefehl.
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