*JM*
09.12.09, 10:09
Organisierte Kriminalität
Schrecklich nette Familien
Viele der 15.000 Migranten aus den Kurdengebieten im Südosten der Türkei vernichteten nach Behördenangaben vor der Einreise nach Deutschland ihre Papiere und gaben falsche Identitäten an - in der Hoffnung, dauerhaft bleiben zu können, und häufig mit Erfolg. Nur in Ausnahmefällen können die zumeist offiziell Staatenlosen abgeschoben werden. "Das Ausländerrecht ist in diesen Fällen ein vollkommen untaugliches Instrument", stellt Weber fest.
Doch statt sich in ihrer neuen Heimat zu integrieren, bildeten die Clans laut BKA-Bericht ihre "heimatlichen Dorfstrukturen" nach. Sie kapselten sich ab, viele von ihnen sind noch immer Analphabeten. Streitfälle regeln eigene Friedensrichter.
Die Isolation der Minderheiten, so die Ermittler, werde vom deutschen Recht noch gefördert. Da beispielsweise Asylbewerber von der Arbeit ausgeschlossen sind, leben sie überwiegend von Sozialleistungen - was die Abschottung verstärkt. Während andere berufstätige Migranten mit deutschen Kollegen Kontakt haben, werden Mhallimiye-Kurden qua Arbeitsverbot an der Eingliederung gehindert.
Quelle (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,665912,00.html)
Man sollte die Justiz wirklich dahingehend drängen, eine notwendige Untergruppierung hinsichtlich der Kriminalitätsrate einzuführen und aufzuzeigen, sind nun Türken oder Kurden federführend was gewisse deliktgruppen anbelangt. Sind Nachfolgegenerationen von ECHTEN Miganten kriminalisiert oder sind es Nachfolgegenerationen von Asylflüchtlingen, die letztlich bedingt durch das Ausleben ihrer archaischen Strukturen auch in der Heimat nicht sonderlich gelitten waren. Diese Untergruppierung sollten die Behörden den türkischen Migranten schuldig sein, die ebenso unter den Kriminellen leiden, da der teutsche Michel zu derartigen Differenzierungen nicht in der Lage ist und so verallgemeinert.
Schrecklich nette Familien
Viele der 15.000 Migranten aus den Kurdengebieten im Südosten der Türkei vernichteten nach Behördenangaben vor der Einreise nach Deutschland ihre Papiere und gaben falsche Identitäten an - in der Hoffnung, dauerhaft bleiben zu können, und häufig mit Erfolg. Nur in Ausnahmefällen können die zumeist offiziell Staatenlosen abgeschoben werden. "Das Ausländerrecht ist in diesen Fällen ein vollkommen untaugliches Instrument", stellt Weber fest.
Doch statt sich in ihrer neuen Heimat zu integrieren, bildeten die Clans laut BKA-Bericht ihre "heimatlichen Dorfstrukturen" nach. Sie kapselten sich ab, viele von ihnen sind noch immer Analphabeten. Streitfälle regeln eigene Friedensrichter.
Die Isolation der Minderheiten, so die Ermittler, werde vom deutschen Recht noch gefördert. Da beispielsweise Asylbewerber von der Arbeit ausgeschlossen sind, leben sie überwiegend von Sozialleistungen - was die Abschottung verstärkt. Während andere berufstätige Migranten mit deutschen Kollegen Kontakt haben, werden Mhallimiye-Kurden qua Arbeitsverbot an der Eingliederung gehindert.
Quelle (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,665912,00.html)
Man sollte die Justiz wirklich dahingehend drängen, eine notwendige Untergruppierung hinsichtlich der Kriminalitätsrate einzuführen und aufzuzeigen, sind nun Türken oder Kurden federführend was gewisse deliktgruppen anbelangt. Sind Nachfolgegenerationen von ECHTEN Miganten kriminalisiert oder sind es Nachfolgegenerationen von Asylflüchtlingen, die letztlich bedingt durch das Ausleben ihrer archaischen Strukturen auch in der Heimat nicht sonderlich gelitten waren. Diese Untergruppierung sollten die Behörden den türkischen Migranten schuldig sein, die ebenso unter den Kriminellen leiden, da der teutsche Michel zu derartigen Differenzierungen nicht in der Lage ist und so verallgemeinert.