Blue Max
12.11.09, 20:39
Wir erinnern uns: Norbert Riedmann verurteilte einen nicht vorbestraften (!) Informatikstudenten, als dieser couragiert versuchte, seinem Freund das Leben vor einem ausländischem Schlägermob zu retten.
http://www.politikarena.net/showthread.php?t=2233
Jetzt das nächste Skandalurteil:
(...)
Die Buben und Mädchen im Alter von sechs bis 13 Jahren nahm er in der Folgezeit immer wieder mit in seine Wohnung, um auf sie „aufzupassen“, und fertigte pornographische Fotos von ihnen an. Nachdem sich ein Kind seiner Mutter anvertraut hatte, wurde E. festgenommen.
Das Amtsgericht München verurteilte ihn zu einer zweijährigen Haftstrafe. Er legte Berufung ein und zudem Haftbeschwerde. Das Oberlandesgericht München (OLG) entschied im Juli über die Haftfrage: Der Pädophile haben mit seinem Handeln den „milieugeschädigten“ Kindern nicht geschadet, da sie ohnehin aus verwahrlosten Verhältnissen entstammten. E. wurde bis zum Prozess in zweiter Instanz auf freien Fuß gesetzt.
Psychologen und Ärzte aus dem Hasenbergl , die die betroffenen Kinder betreuen, kritisierten dies scharf reichten bei Gericht eine Beschwerde ein. Denn auch der zuständige Gerichts-Gutachter hatte im Fall E. erklärt: „Er stellt eine Gefahr dar. Vermutlich sind die Taten nur die Spitze des Eisberges.“
Wie die SZ gestern erfuhr, beriet die zweite Instanz - es handelt sich um die 20. Strafkammer am Landgericht München I - Ende Oktober über den Fall. Der Vorsitzende Richter, Norbert Riedmann, hob das Urteil des Amtgerichts auf. Riedmann ist nämlich der Auffassung, dass Ludwig E. möglicherweise „vermindert schuldfähig ist“.
(...)
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/829/363650/text/
BRD-Vorzeigerichter Norbert Riedmann:
http://s7.directupload.net/images/091112/drsa2i29.jpg (http://www.directupload.net)
http://www.politikarena.net/showthread.php?t=2233
Jetzt das nächste Skandalurteil:
(...)
Die Buben und Mädchen im Alter von sechs bis 13 Jahren nahm er in der Folgezeit immer wieder mit in seine Wohnung, um auf sie „aufzupassen“, und fertigte pornographische Fotos von ihnen an. Nachdem sich ein Kind seiner Mutter anvertraut hatte, wurde E. festgenommen.
Das Amtsgericht München verurteilte ihn zu einer zweijährigen Haftstrafe. Er legte Berufung ein und zudem Haftbeschwerde. Das Oberlandesgericht München (OLG) entschied im Juli über die Haftfrage: Der Pädophile haben mit seinem Handeln den „milieugeschädigten“ Kindern nicht geschadet, da sie ohnehin aus verwahrlosten Verhältnissen entstammten. E. wurde bis zum Prozess in zweiter Instanz auf freien Fuß gesetzt.
Psychologen und Ärzte aus dem Hasenbergl , die die betroffenen Kinder betreuen, kritisierten dies scharf reichten bei Gericht eine Beschwerde ein. Denn auch der zuständige Gerichts-Gutachter hatte im Fall E. erklärt: „Er stellt eine Gefahr dar. Vermutlich sind die Taten nur die Spitze des Eisberges.“
Wie die SZ gestern erfuhr, beriet die zweite Instanz - es handelt sich um die 20. Strafkammer am Landgericht München I - Ende Oktober über den Fall. Der Vorsitzende Richter, Norbert Riedmann, hob das Urteil des Amtgerichts auf. Riedmann ist nämlich der Auffassung, dass Ludwig E. möglicherweise „vermindert schuldfähig ist“.
(...)
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/829/363650/text/
BRD-Vorzeigerichter Norbert Riedmann:
http://s7.directupload.net/images/091112/drsa2i29.jpg (http://www.directupload.net)