Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Das Recht auf Arbeit in der NRW-Verfassung.
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.2/Gesetze/Verfassung_NRW.jsp
Artikel 24
(1) Im Mittelpunkt des Wirtschaftslebens steht das Wohl des Menschen. Der Schutz seiner Arbeitskraft hat den Vorrang vor dem Schutz materiellen Besitzes Jedermann hat ein Recht auf Arbeit.
(2) Der Lohn muß der Leistung entsprechen und den angemessenen Lebensbedarf des Arbeitenden und seiner Familie decken. Für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung besteht Anspruch auf gleichen Lohn. Das gilt auch für Frauen und Jugendliche.
(3) Das Recht auf einen ausreichenden, bezahlten Urlaub ist gesetzlich festzulegen.
Wie weit sind die Parteien in NRW Verfassungskonform?
Und wieweit wird dieser Artikel 24 durchgesetzt?
Kennt jemand sein Recht auf Arbeit?
Um Anregungen wird gebeten.
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.2/Gesetze/Verfassung_NRW.jsp
Artikel 24
(1) Im Mittelpunkt des Wirtschaftslebens steht das Wohl des Menschen. Der Schutz seiner Arbeitskraft hat den Vorrang vor dem Schutz materiellen Besitzes Jedermann hat ein Recht auf Arbeit.
(2) Der Lohn muß der Leistung entsprechen und den angemessenen Lebensbedarf des Arbeitenden und seiner Familie decken. Für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung besteht Anspruch auf gleichen Lohn. Das gilt auch für Frauen und Jugendliche.
(3) Das Recht auf einen ausreichenden, bezahlten Urlaub ist gesetzlich festzulegen.
Wie weit sind die Parteien in NRW Verfassungskonform?
Und wieweit wird dieser Artikel 24 durchgesetzt?
Kennt jemand sein Recht auf Arbeit?
Um Anregungen wird gebeten.
Sieht fast so aus, als wären in NRW alle Politiker ausser denen von der Linkspartei Verfassungsfeinde... :banana:
Im Ernst, diese beiden (fett markierten) Sätze in der NRW - Verfassung fallen in die in Deutschland immer bedeutendere Rubrik mit der Überschrift "Recht haben und Recht kriegen sind zwei paar Schuhe".
Würden sich die Politiker in diesem Land an das Grundgesetz halten gäbe es keins mehr.
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.2/Gesetze/Verfassung_NRW.jsp
Artikel 24
(1) Im Mittelpunkt des Wirtschaftslebens steht das Wohl des Menschen. Der Schutz seiner Arbeitskraft hat den Vorrang vor dem Schutz materiellen Besitzes Jedermann hat ein Recht auf Arbeit.
(2) Der Lohn muß der Leistung entsprechen und den angemessenen Lebensbedarf des Arbeitenden und seiner Familie decken. Für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung besteht Anspruch auf gleichen Lohn. Das gilt auch für Frauen und Jugendliche.
(3) Das Recht auf einen ausreichenden, bezahlten Urlaub ist gesetzlich festzulegen.
Wie weit sind die Parteien in NRW Verfassungskonform?
Und wieweit wird dieser Artikel 24 durchgesetzt?
Kennt jemand sein Recht auf Arbeit?
Um Anregungen wird gebeten.
Dieser Artikel sieht ja aus ,wie aus der DDR-Verfassung geklaut.
Dort hatte jedermann ein verfassungsmässiges Recht auf Arbeit !
Hat zwar den Staat umgebracht, aber seinen Bewohnern gings dabei nicht so übel.........
[QUOTE=GG146;54676]Sieht fast so aus, als wären in NRW alle Politiker ausser denen von der Linkspartei Verfassungsfeinde... :banana:
Immer wenn ich was lesen WILL , weil ich es garnicht GLAUBEN kann ist :
UND DA HEISST ES DAS INTERNET VERGISST NICHT .
Gott
vader hat irgendwas beim Kopieren des Links falsch gemacht, der hier geht:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.2/Gesetze/Verfassung_NRW.jsp
Dieser Artikel sieht ja aus ,wie aus der DDR-Verfassung geklaut.
Dort hatte jedermann ein verfassungsmässiges Recht auf Arbeit !
Hat zwar den Staat umgebracht, aber seinen Bewohnern gings dabei nicht so übel.........
sehr gut..., dann schreib das mal dort......
http://www.politikforen.net/showthread.php?p=3236798&posted=1#post3236798
wenn du die hucke voll gehauen kriegst, weißt du warum.......
[QUOTE=GG146;54676]Sieht fast so aus, als wären in NRW alle Politiker ausser denen von der Linkspartei Verfassungsfeinde... :banana:
Immer wenn ich was lesen WILL , weil ich es garnicht GLAUBEN kann ist :
UND DA HEISST ES DAS INTERNET VERGISST NICHT .
Gott
frank, tut mir leid.....
Bin kein Jurist, aber "ein Recht auf Arbeit" setzt doch gewiß voraus, daß man es auch einklagen können muß. Gegen wen aber könnte denn ein Arbeitsloser klagen?
Würden sich die Politiker in diesem Land an das Grundgesetz halten gäbe es keins mehr.
Nur zur Meidung von Missverständnissen: Es geht hier um die Landesverfassung NRW und nicht um das Grundgesetz. Im Falle der inhaltlichen Kollision geht das GG immer vor, Art. 31:
http://dejure.org/gesetze/GG/31.html
Aber siehe auch Artikel 142:
http://bundesrecht.juris.de/gg/art_142.html
Danach gilt der Artikel 24 der NRW Landesverfassung auch wenn es im GG keinen Rechtsanspruch auf einen Arbeitsplatz gibt.
Dieser Artikel sieht ja aus ,wie aus der DDR-Verfassung geklaut.
Dort hatte jedermann ein verfassungsmässiges Recht auf Arbeit !
Hat zwar den Staat umgebracht, aber seinen Bewohnern gings dabei nicht so übel.........
Daran musste ich in dem Zusammenhang auch denken. Wenn man so einen Rechtsanspruch hier in die Praxis umsetzen würde, müsste wie in der DDR an vielen Arbeitsplätzen schlichtweg der normale Arbeitsanfall von einem AN auf zwei verteilt werden bzw. der von zwei auf drei...
Das zu finanzieren, könnte man natürlich auf keinen Fall den Unternehmen aufhalsen, das würde ihre Rechte aus Artikel 2, 12 und 14 GG verletzen, wirtschaftliche Freiheitsrechte und Eigentumsgarantie.
Bin kein Jurist, aber "ein Recht auf Arbeit" setzt doch gewiß voraus, daß man es auch einklagen können muß. Gegen wen aber könnte denn ein Arbeitsloser klagen?
Gegen das Land NRW, zwischen den Bürgern untereinander gelten deutsche Verfassungen nur höchst ausnahmsweise unmittelbar, zwischen Bürger und Staat immer.
Gegen das Land NRW, zwischen den Bürgern untereinander gelten deutsche Verfassungen nur höchst ausnahmsweise unmittelbar, zwischen Bürger und Staat immer.
Gut, dies nützt aber dem Arbeitlsosen wahrscheinlich herzlich wenig, wenn es keine Arbeitsplätze gibt.
der link wurde aktualisiert.....
sehr gut..., dann schreib das mal dort......
http://www.politikforen.net/showthread.php?p=3236798&posted=1#post3236798
wenn du die hucke voll gehauen kriegst, weißt du warum.......
Mach ich doch glatt,-
die Hucke habe ich dort schon von den verbiesterten Roten
genug voll gekriegt,-
ich halt was aus....:)
aber seinen Bewohnern gings dabei nicht so übel.
Das ist doch jetzt sarkastisch gemeint, oder?
Angesichts beispielsweise der langen Wartezeiten auf langlebige Gebrauchsgüter wie Wohnung, Auto und Telefon (für die Einrichtung eines Telefonanschlusses gilt eine Wartezeit bis zu 20 Jahren) und der gemessen am Durchschnittslohn (800 bis 1000 Mark der DDR) unverhältnismäßig hohen Preise für gehobene Konsumgüter wie etwa Farbfernsehgeräte (5000 bis 6000 Mark/DDR) oder angesichts des für jeden sichtbaren Verfalls alter Bausubstanz in den Städten
Quelle (http://www.2plus4.de/chronik.php3?date_value=31.08.89&sort=002-000)
800 Mark der DDR - das sind etwa 160 DM gewesen und wären heutzutage rund 80 Euro. Mit einem durchschnittlichen Monatslohn von knapp 80 Euro kann man sicher alles - nur halt nicht gut leben.
NukNuk
Das ist doch jetzt sarkastisch gemeint, oder?
Quelle (http://www.2plus4.de/chronik.php3?date_value=31.08.89&sort=002-000)
800 Mark der DDR - das sind etwa 160 DM gewesen und wären heutzutage rund 80 Euro. Mit einem durchschnittlichen Monatslohn von knapp 80 Euro kann man sicher alles - nur halt nicht gut leben.
NukNuk
Die Ossis hatten sich eingerichtet !
Und sie taten damals das, was wir heute auch gerne tun,
sie meckerten auf hohem Niveau !
Du kannst den damaligen Lebensstandard nicht aus heutiger Sicht beurteilen,-
und sicher waren viele Dinge nur schwer zu haben ,-
doch in diesem Strang geht es um " ein Recht auf Arbeit ",
und genau dieses hatten die DDR-Bürger !
Verfassungsmässig zugesichert, und einklagbar direkt beim Staat.
Und mit " eingerichtet" meine ich,-
daß ein Recht auf Arbeit in der DDR Normalzustand war,
und wer nicht jeden Tag teure Autos essen wollte ,
der konnte mit dem Durchschnittsverdienst und staatlich gestützten Preisen
recht gut leben.
Arbeitslosigkeit und Obdachlosigkeit
waren jedenfalls in der DDR Fremdworte........
Du kannst den damaligen Lebensstandard nicht aus heutiger Sicht beurteilen
Ich stamme aus der DDR.
Und Arbeits- sowie Obdachlosigkeit gab es dort ebenfalls.
;-)
NukNuk
Ich stamme aus der DDR.
Und Arbeits- sowie Obdachlosigkeit gab es dort ebenfalls.
;-)
NukNuk
Ich stelle mir das gerade bildlich vor... ein armer kleiner zerzauster Eskimo der mitten in Berlin in einer dunklen Gasse hockt und tottraurig aus der Wäsche guckt. Das bricht einem das Herz...
Was die Lebensqualität der Unterschichten angeht, lag die DDR trotzdem weit vorn. Da wurden nicht kurz vor Weihnachten einfach mal 1.000 Leute auf die Straße gesetzt, blos damit der Vorstand die Feiertage auf Ibiza mit Pulverschnee und leicht bekleideten Weihnachtselfen verbringen kann. Sowas gabs in der DDR meines Wissens nach nicht, das hatte was mit Anstand zu tun - etwas das BRD-Politknechten vollends fehlt.
Ich stamme aus der DDR.
Und Arbeits- sowie Obdachlosigkeit gab es dort ebenfalls.
;-)
NukNuk
39 Jahre Gera ,-
von der Geburt bis zur Ausbürgerung !
und ich sah in dieser Zeit weder Arbeits,- noch Obdachlose....:)
und ich sah in dieser Zeit weder Arbeits,- noch Obdachlose.
Das Obdachlosenheim unserer Stadt existierte schon vor den Tagen meiner Geburt. Schön versteckt im Wald gebaut, damit man es nicht sieht.
NukNuk
Das Obdachlosenheim unserer Stadt existierte schon vor den Tagen meiner Geburt. Schön versteckt im Wald gebaut, damit man es nicht sieht.
NukNuk
Wieviele Tage hat es denn gedauert, bis Du endlich geboren warst? :-D
Wieviele Tage hat es denn gedauert, bis Du endlich geboren warst?
Eigentlich nur einen, aber ich wusste nicht so recht, wie man Polartage in mitteleuropäische Zeiteinheiten umrechnet.
:cool:
NukNuk
Das Obdachlosenheim unserer Stadt existierte schon vor den Tagen meiner Geburt. Schön versteckt im Wald gebaut, damit man es nicht sieht.
NukNuk
Wann mag das gewesen sein ??
Wann mag das gewesen sein ??
In den Siebzigern.
;-)
NukNuk
In den Siebzigern.
;-)
NukNuk
Du Jüngling..... :banana:
Heute gefunden -
Der Artikel 24 Landesverfassung NRW ist auch weitestgehend inhaltsgleich mit dem Artikel 23 der Menschenrechtserklärung zur UNO - Charta:
Artikel 23
Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten. (http://de.wikisource.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte)
Der Norm sind alle UNO - Mitgliedsstaaten verpflichtet, auch die ohne jedes soziale Netz. Der Unterschied zwischen "Recht haben und Recht kriegen" ist also keine deutsche Besonderheit.
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