Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Megaupload ist pleite
Nein, natürlich nicht pleite.
Nur vom Netz.
http://ban001.s3-website-us-east-1.amazonaws.com/
Die Internet-Aktivisten-Gruppe Anonymous hat sich in der vergangenen Nacht für eine Razzia bei den Betreibern des sogenannten Filehosters Megaupload gerächt. Attacken auf die Internet-Seiten des FBI sowie des Weißen Hauses hätten diese mehrfach als nicht erreichbar ausgewiesen.
Hier (http://www.wochenblatt.de/nachrichten/regensburg/ueberregionales/Anonymous-raecht-sich-Internet-Krieg-in-Amerika-ausgebrochen;art5578,89456)weiter.
Gut so!
Merke: Unrecht Gut gedeihet nicht!
Nein, natürlich nicht pleite.
Nur vom Netz.
http://ban001.s3-website-us-east-1.amazonaws.com/
Hier (http://www.wochenblatt.de/nachrichten/regensburg/ueberregionales/Anonymous-raecht-sich-Internet-Krieg-in-Amerika-ausgebrochen;art5578,89456)weiter.
Na endlich,
diese modernen Nebbiche sind erstmal ausgeschaltet.
Armer Kimble. :(
Allerdings auch ein Stück weit selbst schuld, wenn er Server bei den Amis hinstellt anstatt in Russland bspw.
Aber was ich mich frage:
wie kommen die Amis eigentlich dazu einen Deutschen in Neuseeland festzunehmen? :angry:
Naja, noch ist nicht aller Tage abend. Kimble war ja schon mehrfach am Boden und hat dann wieder fett abgerockt.
Einen guten Anwalt hat er schonmal:
Bennett ist einer der bekanntesten Anwälte der USA (http://www.sueddeutsche.de/thema/USA). Er hat schon Bill Clinton während des Lewinsky-Skandals vertreten und den US-Energiekonzern Enron nach dessen massiven Bilanzfälschungen im Jahr 2001. Bennett versprach eine engagierte Verteidigung, lehnte es aber ab, auf Einzelheiten des Falles einzugehen.
Der Anwalt dürfte aber genügend Ansatzpunkte für eine Verteidigung finden, denn das System von Megaupload (http://www.sueddeutsche.de/thema/Megaupload) basierte auf der Idee, das Risiko für die Urheberrechtsverletzungen auszulagern. Megaupload stellt die Infrastruktur, um Musik oder Filme hochzuladen. Das ist aber nur illegal, wenn diese nicht als Privatkopie genutzt werden.
Die hochgeladenen Dateien können von Nutzern nur dann heruntergeladen werden, wenn sie die den Link zu genau dieser Seite kennen. [...] Anwalt Bennett dürfte also argumentierten, dass seine Mandanten mit der Verbreitung nichts zu tun hatten, sondern sich die Uploader und die Suchmaschinen-Seiten strafbar gemacht haben.
[...]
Wann der Fall in den USA vor Gericht kommt, ist noch unklar. Allein eine Auslieferung der Beschuldigten von Neuseeland (http://www.sueddeutsche.de/thema/Neuseeland) an die USA kann ein Jahr oder länger dauern, wenn sie dagegen vorgehen.
http://www.sueddeutsche.de/digital/prozess-gegen-megaupload-staranwalt-verteidigt-kim-schmitz-1.1263617
http://www.geek.com/wp-content/uploads/2012/01/megagun-580x326.png
Kimble ist K U L T !
Countryjoe
21.01.12, 12:33
Mal sehen wie dem fetten Oberprotz der US-Knast bekommt. :masse:
Theodor von der Pfordten
21.01.12, 16:22
Kommt wieder. ;) Im Notfall ohne legale Leitung...
Theodor von der Pfordten
21.01.12, 16:30
Armer Kimble. :(
:D:D:D:D:D
Du glaubst echt, Er wusste Dass nicht vorher? Du glaubst echt, megaupload hat nicht 20 K mirrors?!
Man muss nicht bei cyberbunker hosten um seinen Arsch aus der Schlinge zu halten. Im Übrigen war der Herr Schmitz NICHT ANNÄHERND alleine. Es gab Grafiker, Co-Admins, Techniker, Support...Dies Das....
Der Typ hat zwar viel Zeit vor'm PC investiert, was Gutes auf die Beine gestellt und ein recht interessantes Unternehmen, mit einer recht interessanten Unternehmensstruktur gegründet. Aber der Herr wurde gierig und da verliessen ihn seine Getreusten...wie Das so oft ist...und fortan arbeitete der Herr Schmitz mit Söldnern zusammen. Das war sein Untergang. :)
Für die Medien ist er ein willkommenes Opfer, ein fetter, arroganter Unsympath, der genau den primitiven Neureichen raushängen liess, denn der Durchschnittsbürger hasst.
Nicht gut, dass es für ihn einen Prozess amerikanischer Art gibt. Die Leute dort sind schon manipuliert.
Aber eigentlich ist er mir komplett egal.
Für die Medien ist er ein willkommenes Opfer, ein fetter, arroganter Unsympath, der genau den primitiven Neureichen raushängen liess, denn der Durchschnittsbürger hasst.
Nicht gut, dass es für ihn einen Prozess amerikanischer Art gibt. Die Leute dort sind schon manipuliert.
Aber eigentlich ist er mir komplett egal.
N ein,
das ist NICHT egal!
Wer anderen das geistige Eigentum stiehlt, ist nichts als ein gemeiner Dieb, der wegen schweren Diebstahls entsprechend verurteilt gehört!
Hoiffentlich geben die US-Richter dem die Höchststrafe!
N ein,
das ist NICHT egal!
Wer anderen das geistige Eigentum stiehlt, ist nichts als ein gemeiner Dieb, der wegen schweren Diebstahls entsprechend verurteilt gehört!
Hoiffentlich geben die US-Richter dem die Höchststrafe!
Hast ja wohl recht, nur muss ich auch sagen, dass ich mit den Musikproduzenten nicht so viel Mitleid habe. Ich war von Anfang an ein musikbegeisterter Mensch und habe mir eine dementsprechend umfangreiche Sammlung zugelegt, und was die CD´s prae - Napster/mp3 Zeiten gekostet haben war eine Schweinerei biblischen Ausmasses.
Wären sie halbwegs realistisch bei den Preisen geblieben, hätten die Tauschbörsen niemals solchen Zulauf erhalten.
Bei megaupload konnte man tolle Filme sehen. Die meisten Leute haben kostenlos geschaut. Mit den anderen, die für ein paar Dollar einen reibungsloseren Service haben wollten, hat er sein Geld verdient.
Das ist doch very american. Ist Bill Gates so viel anders?
Die Amis scheinen den Zensurkoller zu bekommen.
Aber was ich mich frage:
wie kommen die Amis eigentlich dazu einen Deutschen in Neuseeland festzunehmen? :angry:
Das haben sie nicht. Die Festnahme wurde von der neuseeländischen Polizei vollzogen.Ich war von Anfang an ein musikbegeisterter Mensch und habe mir eine dementsprechend umfangreiche Sammlung zugelegt, und was die CD´s prae - Napster/mp3 Zeiten gekostet haben war eine Schweinerei biblischen Ausmasses.Es geht dich einen Scheißdreck an, was jemand für sein Produkt verlangt. Du mußt es ja nicht kaufen.Die Amis scheinen den Zensurkoller zu bekommen.
Nein. Es geht hier nicht um Zensur, sondern um Diebstahl.
Es geht dich einen Scheißdreck an, was jemand für sein Produkt verlangt. Du mußt es ja nicht kaufen.
[/B]
Hab ich dann auch nicht mehr. Und viele andere auch nicht. Und dann wollten sie weinen.
Hab ich dann auch nicht mehr. Und viele andere auch nicht. Und dann wollten sie weinen.
Aber »sie weinen« nicht wegen der Kaufzurückhaltung bei CD, sondern wegen des Massendiebstahls via Internet.
Aber »sie weinen« nicht wegen der Kaufzurückhaltung bei CD, sondern wegen des Massendiebstahls via Internet.
http://ts1.mm.bing.net/images/thumbnail.aspx?q=1581388204372&id=ad8dbad3f40a539a dd669ac0723addf4
http://ts1.mm.bing.net/images/thumbnail.aspx?q=1581388204372&id=ad8dbad3f40a539a dd669ac0723addf4
Das FBI.
http://www.americanmethod.com/assets/images/items/FBI_Logo_round_sticker.png
Und das ist auch gut so!
Mal sehen wie dem fetten Oberprotz der US-Knast bekommt. :masse:
Er wird erstmals schlanker werden ... müssen :D
Kleines Mäuschen
23.01.12, 17:42
Das haben sie nicht. Die Festnahme wurde von der neuseeländischen Polizei vollzogen.Es geht dich einen Scheißdreck an, was jemand für sein Produkt verlangt. Du mußt es ja nicht kaufen.
Nein. Es geht hier nicht um Zensur, sondern um Diebstahl.
Da es sich nicht um eine bewegliche Sache handelt, sondern nur um Bits und Bytes, ist es kein Diebstahl. Und erst recht kein Raub, wie uns die Musik- und Filmindustrie mit der Bezeichnung Raubkopie weismachen will. Dazu gehört nämlich immer die Anwendung von Gewalt.
Da es sich nicht um eine bewegliche Sache handelt, sondern nur um Bits und Bytes, ist es kein Diebstahl.
Bits und Bytes sind nicht beweglich? :schock:
Und erst recht kein Raub, wie uns die Musik- und Filmindustrie mit der Bezeichnung Raubkopie weismachen will. Dazu gehört nämlich immer die Anwendung von Gewalt.
Nein, es ist Diebstahl. Und auch der ist verboten und zu Recht strafbar.
Die Befürworter der Rechteverletzungen – denn darum handelt es sich tatsächlich – behaupten stets, sie würden ja »nur« der Industrie schaden, das klingt so schön kapitalismuskritisch.
Mal ganz davon abgesehen, daß auch »die Industrie« nicht bestohlen werden darf, treffen solche Raubkopien aber vor allem die eigentlichen Rechteinhaber – und das sind die Künstler.
Musiker bekommen ihre Tantiemen nach Verkäufen, nicht nach illegalen Downloads. Und ein Schauspieler oder Regisseur, der am Einspielergebnis eines Films beteiligt ist, hat durch jeden illegal angesehenen Film einen in Euro und Cent meßbaren persönlichen Verlust.
Hast ja wohl recht, nur muss ich auch sagen, dass ich mit den Musikproduzenten nicht so viel Mitleid habe. Ich war von Anfang an ein musikbegeisterter Mensch und habe mir eine dementsprechend umfangreiche Sammlung zugelegt, und was die CD´s prae - Napster/mp3 Zeiten gekostet haben war eine Schweinerei biblischen Ausmasses.
Wären sie halbwegs realistisch bei den Preisen geblieben, hätten die Tauschbörsen niemals solchen Zulauf erhalten.
Das alles rechtfertigt keinen geistigen Diebstahl.
Wer Musik hören will, findet auf "youtube" reichlichst Gelegenheiten.
Da muß man sich nichts herunterladen.
Wer Musik für andere Zwecke z.B. Feiern, Parties usw. benötigt, der soll halt zahlen, was verlangt wird. Du gehst doch auch nicht in einen Klamottenladen, suchst dir das aus, was dir gefällt und verläßt ohne zu zahlen den Laden oder?:banana:
Bei megaupload konnte man tolle Filme sehen. Die meisten Leute haben kostenlos geschaut. Mit den anderen, die für ein paar Dollar einen reibungsloseren Service haben wollten, hat er sein Geld verdient.
Das ist doch very american. Ist Bill Gates so viel anders?
Die Amis scheinen den Zensurkoller zu bekommen.
Ich finde Downloads von Filmen und Musik ohne Ausnahme Unsinn,
weil man sich nur die Festplatten vollmüllt. Besser ist bei den Filmen,
Videos und Musik vorher Kritiken auszuwerten. Das ist ein grober
Anhaltswert. Wenn einem das etwas gefällt und den Präferenzen
entspricht, kann man sich dann die Film, das Video oder die Musik
kaufen. Immerhin will der Urheber und Vermarkter auch nicht für
Lau arbeiten.
Wenn die Raubkopiererei weiter geht und nicht verhindert wird,
gibt es bald keine Künstler als Urheber mehr und auch keine Firmen
als Vermarkter für die Künstler, sondern nur noch Schwachköpfe
und Amateure die Ihren Mist ins Web uploaden und sich über den
Traffic freuen. Was für eine perverse kranke Welt!
Ich finde gut das Megaupload im Nirvana des Web verschwunden ist.
Die anderen illegalen Raubkopierplattforem sollten folgen.
Countryjoe
24.01.12, 11:05
Er wird erstmals schlanker werden ... müssen :D
Der Fraß im Knast wird sicher das seinige dazu tun :banana:
Das alles rechtfertigt keinen geistigen Diebstahl.
Wer Musik hören will, findet auf "youtube" reichlichst Gelegenheiten.
Da muß man sich nichts herunterladen.
Wer Musik für andere Zwecke z.B. Feiern, Parties usw. benötigt, der soll halt zahlen, was verlangt wird. Du gehst doch auch nicht in einen Klamottenladen, suchst dir das aus, was dir gefällt und verläßt ohne zu zahlen den Laden oder?:banana:
Youtube war ja damals noch kein Thema. Und heute gibt es zB den Youtube-to-mp3-Konverter oder man kauft sich die Musik billig bei den iTunes oder so.
Aber ich bleibe bei meiner Meinung, dass es DAMALS ok war der Musikbranche mal in die Parade zu fahren.
Kleines Mäuschen
24.01.12, 18:27
Bits und Bytes sind nicht beweglich? :schock:
Die Medien auf denen die Information gespeichert ist, sind beweglich, die Information selber, die Bit und Bytes nicht. Ist der Wert einer Zahl beweglich? Wird Dir bei einer sogenannten "Raubkopie" eine bewegliche Sache weggenomnmen, so dass du sie nicht mehr besitzt?
Wenn du diese "gestohlene" Information dazu einsetzt, damit Geld zu verdienen, dem Urheber also seine Verdienstmöglichkeit nimmst, dann könnte man evtl. den Begriff geistiges Eigentum verwenden, um so etwas ähnliches wie einen Diebstahl zu konstruieren.
Aber ich bleibe bei meiner Meinung, dass es DAMALS ok war der Musikbranche mal in die Parade zu fahren.
Diebstahl ist niemals »ok«! :XWird Dir bei einer sogenannten "Raubkopie" eine bewegliche Sache weggenomnmen, so dass du sie nicht mehr besitzt?Es werden geldwerte Rechte verletzt. Aber das habe ich schon ausgeführt.
Diebstahl ist niemals »ok«!
Das aus deiner Feder kann 1:1 in den Duden für "Doppelmoral" übernommen werden.
Ich finde Downloads von Filmen und Musik ohne Ausnahme Unsinn,
weil man sich nur die Festplatten vollmüllt. ...
Mit Musik müllt man sich die Festplatte sicher nicht voll. Auf einen normalen Usb-Stick mit 8 GB für 10 Euro passen Unmengen an MP3.
Und Filme braucht man sich nicht downloaden, sondern die sieht man sich dann eben im Stream an. Die meisten Filme will man ja ohnehin nur einmal sehen.
Fakt ist doch, daß der Kampf gegen Filmportale genauso sinnlos ist wie der Kampf gegen Musik, die man sich aus dem Netz zieht.
Diebstahl ist niemals »ok«! :XEs werden geldwerte Rechte verletzt. Aber das habe ich schon ausgeführt.
Du kannst ja bei jedem Hollywoodfilm, den Du Dir ansiehst, 5 Euro an den WJC überweisen, um Dein Gewissen zu erleichtern.:-D
Kleines Mäuschen
24.01.12, 20:13
Diebstahl ist niemals »ok«! :XEs werden geldwerte Rechte verletzt. Aber das habe ich schon ausgeführt.
Wenn ich nur eine Kopie mache, wird kein geldwertes Recht verletzt. Erst wenn ich diese Kopie anderen zum Kauf oder Weiterkopieren anbiete, könnte man so argumentieren.
Rumpelpumpel
24.01.12, 20:29
Wenn ich nur eine Kopie mache, wird kein geldwertes Recht verletzt. Erst wenn ich diese Kopie anderen zum Kauf oder Weiterkopieren anbiete, könnte man so argumentieren.
Solange du die Kopie von einer selber erworbenen Einheit machst, sicher.
Wenn du aber von einem unbekannten im Netz eine Kopie machst, ist es Diebstahl.
Kleines Mäuschen
24.01.12, 20:34
Solange du die Kopie von einer selber erworbenen Einheit machst, sicher.
Wenn du aber von einem unbekannten im Netz eine Kopie machst, ist es Diebstahl.
Aber nicht im Sinne des §242 StGB. Ich stehle nichts, der angeblich Bestohlene hat ja immer noch seine Version. Das Runterladen wird meines Wissens auch gar nicht strafrechtlich verfolgt, nur das zur Verfügung stellen von urheberrechtlich geschützten Daten.
Das aus deiner Feder kann 1:1 in den Duden für "Doppelmoral" übernommen werden.
Kannst du diese Aussage auch begründen?
Fakt ist doch, daß der Kampf gegen Filmportale genauso sinnlos ist wie der Kampf gegen Musik, die man sich aus dem Netz zieht.
Offenbar nicht, wie man jetzt sieht.Du kannst ja bei jedem Hollywoodfilm, den Du Dir ansiehst, 5 Euro an den WJC überweisen, um Dein Gewissen zu erleichtern.:-DEs werden als nur jüdische Produktionen gestohlen? :schock:
Ich schaue mir Filme prinzipiell im Kino, im Fernsehen oder auf DVD an, die ich gekauft habe. Ich habe es nicht nötig, andere um die Früchte ihrer Arbeit zu betrügen.
Kannst du diese Aussage auch begründen?
Klar doch.
Klar doch.
Dann sei so nett und begründe.
Dann sei so nett und begründe.
Nun, ich werde jetzt nicht die verschiedenen Beiträge von dir heraussuchen, dafür ist mir die Zeit zu schade, aber ich denke du kannst dich noch an deine Aussagen erinnern, was denn passieren würde hättest du was zu sagen. Wir reden hier von zwangsweiser Ausweisung, Enteignung, du würdest gewisse Leute einsperren, hinrichten lassen, ja eigentlich ganze Volksgruppen zwangsweise umsiedeln. Dazu kommt in Realitas noch das Abstreiten jewisser jeschichtlichen Tatsachen.
Und du willst hier den Breiten markieren, wenn man Kopien von weit überteuerten Musik-Cd´s gezogen hat?
Ich stelle mal gegenüber was Vermögensdelikte betrifft:
Kopieren einer überteuerten CD - Massenenteignung von ganzen Völkergruppen
Der Unterschied zwischen Diebstahl und Enteignung sollte dir eigentlich klar sein. http://www.schulte-zurheide.de/index.php?option=com_content&view=article&id=5&Itemid=7
Der Unterschied zwischen Diebstahl und Enteignung sollte dir eigentlich klar sein. http://www.schulte-zurheide.de/index.php?option=com_content&view=article&id=5&Itemid=7
Ist es. Aber wenn die Enteignungen so wie du es erträumst durchgeführt werden, sind sie keine solchen, die das Gesetz schützt, sondern einfach nur Massenverbrechen.
Ist es. Aber wenn die Enteignungen so wie du es erträumst durchgeführt werden, sind sie keine solchen, die das Gesetz schützt, sondern einfach nur Massenverbrechen.
Interessant, daß du meine Träume zu kennen meinst. :augenrollen:
Drastischer ausgedrückt: Du bist bekloppt!
Und du redest hier massiven Urheberrechtsverletzungen das Wort!
Interessant, daß du meine Träume zu kennen meinst. :augenrollen:
Ich stellte ja fest, dass ich deine Beiträge nicht suchen gehe. Wenn du selbst nicht mehr weisst was du schreibst ist das dein Problem. Oder aber du schwurbelst nur etwas hin um deine Langeweile zu bekämpfen un dnimmst es nicht ernst. So oder so, wusst ichs doch, dass du nicht ernst zu nehmen bist.
Drastischer ausgedrückt: Du bist bekloppt!
Diese Art der Meinungsäusserung ist ausdrücklich erlaubt ;)
Und du redest hier massiven Urheberrechtsverletzungen das Wort!
Nicht deutsch der Satz ist.
Hast ja wohl recht, nur muss ich auch sagen, dass ich mit den Musikproduzenten nicht so viel Mitleid habe. Ich war von Anfang an ein musikbegeisterter Mensch und habe mir eine dementsprechend umfangreiche Sammlung zugelegt, und was die CD´s prae - Napster/mp3 Zeiten gekostet haben war eine Schweinerei biblischen Ausmasses.
Wären sie halbwegs realistisch bei den Preisen geblieben, hätten die Tauschbörsen niemals solchen Zulauf erhalten.
Möglich. Wenn man ein Produkt oder eine Dienstleistung für überteuert hält (ich tue das bei vielen Produkten), dann hat man - von Produkten und Dienstleistungen der Grundversorgung (Beispielsweise Strom, Gas, Wasser, Müllabfuhr; nebenbei bemerkt ist gerade deshalb die Subvention sog. alternativer Produkte in diesem Bereich pervers) abgesehen - die Möglichkeit, vom Kauf abzusehen. Ich halte CDs grundsätzlich auch für überteuert und löse das Problem, in dem ich die weit überwiegende Zahl der von mit gekauften CDs gebraucht erwerbe. Klingen tun sie genauso gut.
Das haben sie nicht. Die Festnahme wurde von der neuseeländischen Polizei vollzogen.Es geht dich einen Scheißdreck an, was jemand für sein Produkt verlangt. Du mußt es ja nicht kaufen.
Nein. Es geht hier nicht um Zensur, sondern um Diebstahl.
Bis auf den letzten Satz völlig korrekt. Der letzte Satz ist rechtlich falsch; moralisch halte ich - mit Ausnahmen, die ich weiter unten erläutern werde - Verstöße gegen das Urheberrecht für nicht besser als Diebstahl.
Da es sich nicht um eine bewegliche Sache handelt, sondern nur um Bits und Bytes, ist es kein Diebstahl. Und erst recht kein Raub, wie uns die Musik- und Filmindustrie mit der Bezeichnung Raubkopie weismachen will. Dazu gehört nämlich immer die Anwendung von Gewalt.
Das ist korrekt.
Die Medien auf denen die Information gespeichert ist, sind beweglich, die Information selber, die Bit und Bytes nicht. Ist der Wert einer Zahl beweglich? Wird Dir bei einer sogenannten "Raubkopie" eine bewegliche Sache weggenomnmen, so dass du sie nicht mehr besitzt?
Auch das ist korrekt.
Solange du die Kopie von einer selber erworbenen Einheit machst, sicher.
Das ist in dieser Vereinfachung nicht korrekt. Es gibt Fälle, in denen eine digitale Kopie gemacht werden darf. Voraussetzung ist sicher eine legale Vorlage. Allerdings ist dies nicht hinreichend. Von urheberrechtlich geschützten Computerprogrammen etwa, für die dies nicht explizit erlaubt ist, darf nach deutschem Recht in keinem Fall eine Kopie erstellt werden. Von digitaler Musik ist dies legal, solange kein Kopierschutz umgangen werden muss. In diesem Fall darf aber beispielsweise das Signal auf einem analogen Teil des Singnalwegs abgegriffen und redigitalisiert werden (was allerdings keine 1:1-Kopie ergibt).
Wenn du aber von einem unbekannten im Netz eine Kopie machst, ist es Diebstahl.
Nein, aber es ist trotzdem illegal.
Das Runterladen wird meines Wissens auch gar nicht strafrechtlich verfolgt, nur das zur Verfügung stellen von urheberrechtlich geschützten Daten.
In der Praxis wird das Herunterladen urheberrechtlich geschützter Werke nur in einem Bruchteil der zahlreichen Fälle strafrechtlich verfolgt. Strafbar bleibt es nach UrhG (Nebenstrafrecht) allerdings zurecht trotzdem. Regelmäßig empfinden die ertappten Täter das strafrechtliche Verfahren allerdings als weniger unangenehm als das zivilrechtliche.
Es gibt Fälle, in denen ich Verstöße gegen das UrhG moralisch nicht verurteile. Dazu gehört das Anfertigen einer eigenen Sicherheitskopie auch bei Software (etwa, in das eigentliche, selbstverständlich legal erworbene Medium durch Virtualisierung geschont wird). Oder auch das Anfertigen von MP3s von einer legal erworbenen CD für den eigenen Gebrauch.
Herr Schmitz sitzt völlig zurecht in (Untersuchungs-)Haft. Von mir aus kann er da noch lange bleiben.
Das Runterladen wird meines Wissens auch gar nicht strafrechtlich verfolgt, nur das zur Verfügung stellen von urheberrechtlich geschützten Daten.Yep.
Und die BILD blamiert sich da heute mal wieder:
http://www.bild.de/digital/internet/kim-schmitz/abmahnwelle-nach-schmitz-verhaftung-22320268.bild.html :augenrollen:
Herr Schmitz sitzt völlig zurecht in (Untersuchungs-)Haft. Von mir aus kann er da noch lange bleiben.
Müsste dann aber theoretisch jeder Betreiber von "Clouds" und ähnlichem.
In Deutschland wurde in einem ähnlichen Fall übrigens ablehnend entschieden und diverse Pressemitteilungen sprechen davon, daß Schmitzens Top-Anwalt vermutlich ähnlich argumentieren wird.
Wie das Landgericht festhält, musste die einstweilige Verfügung aufgehoben werden, da der Unterlassungsanspruch der GEMA mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht mehr festgestellt werden konnte. Die Antragsgegner kämen nicht als Täter der Urheberrechtsverletzung infrage. Man würde selbst keinerlei Dateien auf die Server laden. Ebenso wenig biete man Verzeichnisse mit Download-Links an. Auch eine Haftung als Teilnehmer sei zur überwiegenden Wahrscheinlichkeit nicht feststellbar. Diese würde nämlich einen Vorsatz seitens Uploaded.to bezüglich der Haupttat verlangen.
http://www.gulli.com/news/14219-landgericht-duesseldorf-uploadedto-gewinnt-gegen-gema-2010-09-07
[..]
In Deutschland wurde in einem ähnlichen Fall übrigens ablehnend entschieden und diverse Pressemitteilungen sprechen davon, daß Schmitzens Top-Anwalt vermutlich ähnlich argumentieren wird.
Ich wage die Behauptung, daß die Fälle nicht tatsächlich ähnlich gelagert sind. Das liegt zum einen daran, daß den Betreiber von Megaupload durchaus das Führen von Verzeichnisse mit Download-Links und das Anstiften zum Hochladen urheberrechtlich geschützter Werke vorgeworfen wird.
So glich Megaupload neue Uploads mit dem bestehenden Angebot ab. Von identischen Dateien wurde nur ein Exemplar gespeichert und unter mehreren URLs angeboten. Diese konnten gemeldet werden, wenn Gesetzesverstöße vorlagen. [..] Bei Urheberrechtsverletzungen wurde dagegen nur die gemeldete URL selbst gesperrt. Über weitere URLs erlaubte Megaupload weiterhin den Zugriff auf die Datei, wohlwissend, dass deren Verbreitung gegen das Urheberrecht verstößt.
(Quelle: pcgameshardware.de (http://www.pcgameshardware.de/aid,864876/Megaupload-Vorwuerfe-gehen-weit-ueber-Raubkopien-hinaus/Internet/News/))
Zum anderen gehen die Vorwürfe der Anklage weit über das hinaus, was im Falle von uploaded.to zivilrechtlich zur Debatte stand. Liest man die Anklageschrift (Link (http://www.scribd.com/doc/78786408/Mega-Indictment)), kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, daß die Anklage ziemlich schwere Geschütze auffährt:
Den in der Anklageschrift als "Mega Conspiracy" bezeichneten Betreibern von Megaupload wird vorgeworfen, eine weltweite kriminelle Organisation betrieben zu haben, deren Mitglieder kriminelle Urheberrechtsverstöße und Geldwäsche in massivem Ausmaß begangen haben.
(Quelle: golem.de (http://www.golem.de/1201/89205.html)
Wie werden die Verfahren gegen megaupload ausgehen? Auch hier gilt sicher "Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei". Ich denke diese Fall übersteigt den Rechtstreit zwischen GEMA und uploaded.to jedoch in jeder Beziehung um einige Größenordnungen.
P.S.
Der von dir verlinkte Bericht bezieht sich auch einen erfolgreichen Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung in einem Rechtstreit zwischen GEMA und uploaded.to. Über das Hauptsacheverfahren sagt das nichts. In der Tat erfolgte im Hauptsacheverfahren in einigen Punkten eine Verurteilung der Beklagten (LG Hamburg vom 14.Juni 2011, 310 O 225/10 (openjur.de/u/172806.html))
Ich wage die Behauptung, daß die Fälle nicht tatsächlich ähnlich gelagert sind. Das liegt zum einen daran, daß den Betreiber von Megaupload durchaus das Führen von Verzeichnisse mit Download-Links und das Anstiften zum Hochladen urheberrechtlich geschützter Werke vorgeworfen wird.
[...]
Der von dir verlinkte Bericht bezieht sich auch einen erfolgreichen Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung in einem Rechtstreit zwischen GEMA und uploaded.to. Über das Hauptsacheverfahren sagt das nichts. In der Tat erfolgte im Hauptsacheverfahren in einigen Punkten eine Verurteilung der Beklagten (LG Hamburg vom 14.Juni 2011, 310 O 225/10 (http://openjur.de/u/172806.html))
Danke für die Details. Da habe ich mich eindeutig zu früh mit (mangelhaften) Informationen zufrieden gegeben bzw. war im Fall uploaded.to anscheinend echt zu dusselig, die Gugl zu bediehnen.
Peinlich. :idoof:
Danke für die Details. Da habe ich mich eindeutig zu früh mit (mangelhaften) Informationen zufrieden gegeben bzw. war im Fall uploaded.to anscheinend echt zu dusselig, die Gugl zu bediehnen.
Peinlich. :idoof:
Das kann immer mal passieren. Ich kannte den Fall nicht und musste auch mehrfach googeln - und fand einfach interessant, daß der Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung offensichtlich breiten Nachklang gefunden hat, das Hauptsacheverfahren jedoch nicht (den Link förderte erst die gezielte Suche nach Hauptsacheverfahren uploaded.to) zutage.
Man sieht auch, daß die Summe, zu der uploaded.to (neben der mit saftigem Ordnungsgeld bewehrten Unterlassung) verurteilt wurde (ca. 10.000 €), im Vergleich zu den Summen, die im Zusammenhang mit megaupload genannt werden, Peanuts ist.
Wie auch immer es ausgeht: Ich schätze, die Verfahren gegen megaupload werden in jedem Fall einiges an Zeit kosten. Und nicht wenig hängt davon ab, ob Neuseeland dem amerikanischen Auslieferungsersuchen
nachkommt. Wird werden sehen.
Das kann immer mal passieren. Ich kannte den Fall nicht und musste auch mehrfach googeln - und fand einfach interessant, daß der Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung offensichtlich breiten Nachklang gefunden hat, das Hauptsacheverfahren jedoch nicht (den Link förderte erst die gezielte Suche nach Hauptsacheverfahren uploaded.to) zutage.
Man sieht auch, daß die Summe, zu der uploaded.to (neben der mit saftigem Ordnungsgeld bewehrten Unterlassung) verurteilt wurde (ca. 10.000 €), im Vergleich zu den Summen, die im Zusammenhang mit megaupload genannt werden, Peanuts ist.Da scheinen auch einige aus Wunschdenken viel auszuklammern. Hab mich neulich ausführlicher mit einem Nutzer der Plattform unterhalten, da wurde immer nur von dem Düsseldorfer Verfahren geredet. (Und ich schloss wohl etwas naiv, daß es sich damit erledigt hatte. Auch, da er mir eine Veröffentlichung dessen über eine "uploaded"-Adresse zeigte - die entsinne ich nun aber nicht mehr genau.) Aber gut, die Nutzer dürften durch den "Verkauf" nach HongKong wohl erstmal aus dem Schneider zu sein.
Die geringe Summe hat mich allerdings auch überrascht. Eindeutig nur ein "blaues Auge" und es dürfte sich insgesamt wohl gelohnt zu haben.
Wie auch immer es ausgeht: Ich schätze, die Verfahren gegen megaupload werden in jedem Fall einiges an Zeit kosten. Und nicht wenig hängt davon ab, ob Neuseeland dem amerikanischen Auslieferungsersuchen
nachkommt. Wird werden sehen.Ja.
Ich drück ihm die Daumen. Der Kimble ist zwar irgendwo 'n Arsch, aber irgendwie find ich den auch putzig. Ein paar Jahre in einem neuseeländischen Knast oder so dürften ihm nicht schaden. Ein(e) Strafe(nverhältnis) wie hier (http://www.politikarena.net/showpost.php?p=347338&postcount=1747) zugespitzt dargestellt, fände ich schlimm.
Aber bei den Amis ist das wohl schwer vorherzusehen.
Countryjoe
31.01.12, 11:19
Der dicke Oberprotz im Ami-Knast! Das hoffentlich für lange.
Der dicke Oberprotz im Ami-Knast! Das hoffentlich für lange.
http://www.rebelart.net/diary/wp-database/uploads/2010/07/demo_plakat_neid.jpeg
Der Oberste Gerichtshof Schwedens wies jetzt den Berufungsantrag der restlichen drei Verurteilten - Fredrik Neij, Peter Sunde und Carl Lundström - zurück. Damit ist auch für sie das Urteil vom November 2010 rechtskräftig, wie Peter Sunde berichtet. Der Richterspruch umfasst mehrmonatige Haftstrafen und eine Geldbuße von umgerechnet rund fünf Millionen Euro.
Gänzlich unbeeindruckt von der Entscheidung geben sich die aktuellen Macher von The Pirate Bay. Im hauseigenen Blog erklärten sie 2012 zum "Jahr des Sturms". Es gelte nun für alle Piraten, "die Muskeln anzuspannen und alle stärker zu machen"http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,812860,00.html#ref=rss
http://www.escapistmagazine.com/news/view/115637-Swedish-Supreme-Court-Rejects-Pirate-Bay-Appeal
Er ist frei! :tanzen:
http://www.pcgames.de/screenshots/667x375/2012/01/kim_schmitz_call_of_duty.JPG
Erstmal zumindest, auf Kaution. Er ist bei seiner Familie auf seinem Anwesen.
http://tvnz.co.nz/national-news/megaupload-founder-kim-dotcom-bailed-4736936
http://www.focus.de/panorama/welt/megaupload-kim-dotcom-kommt-auf-kaution-frei_aid_716463.html
Einziger Wermutstropfen: er darf nicht ins Internet.
http://dandydiary.de/wp-content/uploads/2012/01/kim_schmitz_11.jpg
:-D
Kleines Mäuschen
22.02.12, 07:08
Einziger Wermutstropfen: er darf nicht ins Internet.
http://dandydiary.de/wp-content/uploads/2012/01/kim_schmitz_11.jpg
Dann können sie ihn ja gleich töten ...
Er ist frei! :tanzen:
Einziger Wermutstropfen: er darf nicht ins Internet.
Dann können sie ihn ja gleich töten ...
Er wird sich wohl von seiner eigenen Seite genug Videos runtergeladen haben.. Fad kann dem eigentlichnicht werden. ;)
Fryheit !
Obwohl diese 72min Sperre wirklich kriminell ist, von den PopUps garnicht zu sprechen.
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