Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Spätabtreibung
Wie stellt sich denn das Forenvolk zur Frage, ob und aus welchen Gründen ein Fötus wie lange abgetrieben werden darf?
V.V.S.O.P.
15.09.09, 19:45
Wie stellt sich denn das Forenvolk zur Frage, ob und aus welchen Gründen ein Fötus wie lange abgetrieben werden darf?
die derzeitige Regelung ist ein guter Kompromiss. Spätabtreibungen also nur aus medizinischen Gründen.
ab wann ist eine abtreibung eine spätabtreibung ?
ab wann ist eine abtreibung eine spätabtreibung ?
Mit dem Beginn der 13. SSW.
Mit dem Beginn der 13. SSW.
ist das denn heute möglich ?
ich traue mir kein urteil zu, ob das zulässig sein oder ein schutz des ungeborenen lebens bestehen sollte.
aber für fälle, die unter der zeitlichen grenze liegen, sollte man die frau frei entscheiden lassen.
eine frau, welche ein kind austrägt, welches sie aus welchem grund auch immer,
nicht haben will, wird es wohl kaum wie notwendig annehmen und lieben.
reichen denn 3 monate nicht aus ?
die kenntnis von der schwangerschaft sollte ja nicht erst nach 3maligen ausbleibens der monatsblutung vorliegen.
V.V.S.O.P.
15.09.09, 19:56
ist das denn heute möglich ?
ich traue mir kein urteil zu, ob das zulässig sein oder ein schutz des ungeborenen lebens bestehen sollte.
aber für fälle, die unter der zeitlichen grenze liegen, sollte man die frau frei entscheiden lassen.
eine frau, welche ein kind austrägt, welches sie aus welchem grund auch immer,
nicht haben will, wird es wohl kaum wie notwendig annehmen und lieben.
reichen denn 3 monate nicht aus ?
die kenntnis von der schwangerschaft sollte ja nicht erst nach 3maligen ausbleibens der monatsblutung vorliegen.
oft erkennt man erst ab den 5 Monat eine schwere Mißbildung des Kindes, oder die Frau ist so krank, das eine Geburt für sie lebensgefährlich ist, dann ist auch eine Spätabtreibung erlaubt.
Ein Schwangerschaftsabbruch sollte generell NUR gestattet sein, wenn ansonsten das Leben der Mutter gefährdet wäre. Alles andere ist MORD und sollte als solcher auch juristisch geahndet und mit lebenslanger Freiheitsstrafe sanktioniert werden. Frauen sollten endlich lernen, dass zwar ihr Unterleib ihr persönliches Eigentum ist, nicht jedoch dessen Inhalt!
Pro Life!
NukNuk
oft erkennt man erst ab den 5 Monat eine schwere Mißbildung des Kindes, oder die Frau ist so krank, das eine Geburt für sie lebensgefährlich ist, dann ist auch eine Spätabtreibung erlaubt.
ok, daran hatte ich nun garnicht gedacht.
für diese fälle sollte es den frauen freistehen.
Kleines Mäuschen
15.09.09, 19:59
Abtreibung sollte nur bei medizinischer Indikation erlaubt sein.
ok, daran hatte ich nun garnicht gedacht.
für diese fälle sollte es den frauen freistehen.
Haben behinderte Kinder kein Recht auf Leben?
NukNuk
Ein Schwangerschaftsabbruch sollte generell NUR gestattet sein, wenn ansonsten das Leben der Mutter gefährdet wäre. Alles andere ist MORD und sollte als solcher auch juristisch geahndet und mit lebenslanger Freiheitsstrafe sanktioniert werden. Frauen sollten endlich lernen, dass zwar ihr Unterleib ihr persönliches Eigentum ist, nicht jedoch dessen Inhalt!
Pro Life!
NukNuk
Als MORD bezeichne ich es nicht, aber den Rest sehe ich wie du.
Die aktuellen Regelungen sind stimmig.
Spätabtreibungen bei Gefahr für die Mutter oder bei Schwerstschädigungen des Kindes.
Abtreibung sollte nur bei medizinischer Indikation erlaubt sein.
Also wenn das Leben der Schwangeren bei Fortsetzung der Schwangerschaft bedroht ist?
Haben behinderte Kinder kein Recht auf Leben?
NukNuk
eine schwierige frage. wenn sie geboren sind sicher aber es ist schon eine schwere belastung für die eltern und u.U. kann das kind ein leben führen, welches darin besteht, im bett dahinzudämmern.
ist darauf zu bestehen, wenn man nicht davon betroffen ist ?
eine schwierige frage. wenn sie geboren sind sicher aber es ist schon eine schwere belastung für die eltern und u.U. kann das kind ein leben führen, welches darin besteht, im bett dahinzudämmern.
ist darauf zu bestehen, wenn man nicht davon betroffen ist ?
Prinzipien, Itchy, sollten unabhängig von persönlicher Betroffenheit gelten, sonst sind es keine.
Die aktuellen Regelungen sind stimmig.
Spätabtreibungen bei Gefahr für die Mutter oder bei Schwerstschädigungen des Kindes.
Würdest du soweit gehen, zumindest eine moralische Pflicht zur pränatalen Diagnostik anzunehmen?
Würdest du soweit gehen, zumindest eine moralische Pflicht zur pränatalen Diagnostik anzunehmen?
Wieso moralische Pflicht?
Kleines Mäuschen
15.09.09, 20:13
Also wenn das Leben der Schwangeren bei Fortsetzung der Schwangerschaft bedroht ist?
Ja, das meine ich damit.
Wieso moralische Pflicht?
Habe ich heute gelesen. Ich meine das in Bezug auf Schwerstschädigungen beim Kind, die müssen ja pränatal festgestellt werden, um dann zur Abtreibung zu führen, also gibt es eine Verpflichtung eine solche Schädigung feststellen zu lassen oder eher nicht?
Ja, das meine ich damit.
Gut, ich danke für diese Ergänzung.
eine schwierige frage. wenn sie geboren sind sicher aber es ist schon eine schwere belastung für die eltern und u.U. kann das kind ein leben führen, welches darin besteht, im bett dahinzudämmern.
Ist vielen Menschen denn nicht aber lieber, ''dahinzudämmern'' denn ''tot zu sein''? Und die Belastungsqualität der Eltern dürfte in diesem Fall nicht von Belang sein, wenn es darum geht zu entscheiden, ob denn das Kind leben dürfe oder sterben müsse. Ginge es nur um Erleichterung, würde mein Finanzprüfer mit Sicherheit schon die Eisscholle von unten betrachten dürfen!
:lobo:
NukNuk
Prinzipien, Itchy, sollten unabhängig von persönlicher Betroffenheit gelten, sonst sind es keine.
dann sollte es prinzipiell den betroffenen eltern erlaubt sein.
Habe ich heute gelesen. Ich meine das in Bezug auf Schwerstschädigungen beim Kind, die müssen ja pränatal festgestellt werden, um dann zur Abtreibung zu führen, also gibt es eine Verpflichtung eine solche Schädigung feststellen zu lassen oder eher nicht?
Wer es will wird es tun, wer es nicht will, der wird es lassen. Wie immer im Leben.
Und die Belastungsqualität der Eltern dürfte in diesem Fall nicht von Belang sein,
finde ich nicht.
Haben behinderte Kinder kein Recht auf Leben?
NukNuk
Gibt es so was wie ein Recht auf Leben?
Frauen sollten endlich lernen, dass zwar ihr Unterleib ihr persönliches Eigentum ist, nicht jedoch dessen Inhalt!Ich kann Dich an meinen Monatsblutungen gerne teilhaben :)
Pro Life!
NukNuk
Pro Menschlichkeit ...
Wie stellt sich denn das Forenvolk zur Frage, ob und aus welchen Gründen ein Fötus wie lange abgetrieben werden darf?Die jetzige Regelung ist gut.
Wer es will wird es tun, wer es nicht will, der wird es lassen. Wie immer im Leben.
eine pflicht würde ja nur sinn ergeben, wenn eine verpflichtende konsequenz entstünde.. das sollte es allerdings keinesfalls geben.
Gibt es so was wie ein Recht auf Leben?
GG, Art. 2, Abs. 2.
:augenrollen:
NukNuk
finde ich nicht.
Warum ist eine Wenigerbelastung der Eltern des Kindes Recht auf Leben vorzuziehen oder überhaupt entgegenzusetzen?
NukNuk
Wer es will wird es tun, wer es nicht will, der wird es lassen. Wie immer im Leben.
Eine vorzeitige Entbindung ist keine Willenssache. Es wäre also nicht so einfach, das zu tun, nur weil man es will. Hinzukommt das problem, dass das Kind lebend geboren werden kann und dann ist sein Tod eine Straftat. Es müßte also noch im Mutterleib sterben, um straffrei auszugehen.
Warum ist eine Wenigerbelastung der Eltern des Kindes Recht auf Leben vorzuziehen oder überhaupt entgegenzusetzen?
NukNuk
Weil Frau Schwarzer soviel von der "Doppelbelastung der Frauen" spricht, dass alle nur noch ein schlechtes Gewissen haben, wenn Frauen schon mit gesunden Kindern überfordert sind?
Warum ist eine Wenigerbelastung der Eltern des Kindes Recht auf Leben vorzuziehen oder überhaupt entgegenzusetzen?
NukNuk
wir reden nicht von einer kleinen mehrbelastung der eltern sondern von lebenslanger rundumdieuhrsorge.
Ein Schwangerschaftsabbruch sollte generell NUR gestattet sein, wenn ansonsten das Leben der Mutter gefährdet wäre. Alles andere ist MORD und sollte als solcher auch juristisch geahndet und mit lebenslanger Freiheitsstrafe sanktioniert werden. Frauen sollten endlich lernen, dass zwar ihr Unterleib ihr persönliches Eigentum ist, nicht jedoch dessen Inhalt!
Pro Life!
NukNuk
Alles Käse !
Diese Frage dürfte eigentlich nur von Frauen entschieden werden,-
im Gegenzug haben die Damen dann bei Fussballproblemen die Klappe zu halten........:grin:
wir reden nicht von einer kleinen mehrbelastung der eltern sondern von lebenslanger rundumdieuhrsorge.
Und die rechtfertigt dann eine Möglichkeit zur Abtreibung?
Und die rechtfertigt dann eine Möglichkeit zur Abtreibung?
ja, für mich schon.
Alles Käse !
Diese Frage dürfte eigentlich nur von Frauen entschieden werden,-
im Gegenzug haben die Damen dann bei Fussballproblemen die Klappe zu halten........:grin:
Und was läßt dich wissen, dass sie das nach vernünftiger Güterabwägung entscheiden können?
ja, für mich schon.
Mit welcher Begründung?
Mit welcher Begründung?
s.o.
wir reden nicht von einer kleinen mehrbelastung der eltern sondern von lebenslanger rundumdieuhrsorge.
Und weil das Kind eine lebenslange Belastung der Eltern sein könnte, darf es ipse ergo ermordet werden?
NukNuk
Und weil das Kind eine lebenslange Belastung der Eltern sein könnte, darf es ipse ergo ermordet werden?
abgetrieben werden...
sag mal, singe ich ?
Und was läßt dich wissen, dass sie das nach vernünftiger Güterabwägung entscheiden können?
Das kann ich nicht wissen !
Aber Männerdiskussionen über die gesellschaftlich notwendige
Verfügbarkeit der weiblichen Körperteile und ihrer Möglichkeiten
sind für mich von gleich abartiger Heuchelei
wie Diskussionsrunden unter Priestern
über den liebevollen Umgang mit kleinen Jungs und Mädchen
zu derem Besten.......... :(
s.o.
Ich dachte, du hättest irgendeine Argumentation oder so. Dazu, warum das Lebensrecht des Kindes der Belastung der Eltern zu weichen habe. In etwa weil, die Lebensqualität der Eltern, worauf sie nach § 4711 ABC (das gibt es jetzt nicht wirklich) einen Anspruch haben, dem Fötus, der lt. Urteil BVG...naja, verstehst schon. Irgendsowas halt.
abgetrieben werden...
Ich möchte eigentlich nur wissen, warum das Kind in diesem Modell nicht gefragt wird, ob es denn überhaupt leben möchte. Geht moralisch das Recht auf Vormundschaft der Eltern so weit, dass sie auch über Leben und Tod ihres Nachwuchses entscheiden dürfen?
NukNuk
GG, Art. 2, Abs. 2.
:augenrollen:
NukNuk
Ein Embrio ist aber kein Mensch ... sondern eine Eventualität eines Menschen. Genau so wie jede Eizelle und jeder Spermatosiod eine Eventualität eines Menschen ist/sind. Die Frauen bluten aber die ersten gnadenlos aus und die Männer ... begehen ... manchmal ... richtigen ... äää ... Massenmord.
Was nun? Bekennst Du Dich schuldig?
nach § 4711 ABC (das gibt es jetzt nicht wirklich)
:-D:-D:-D:-D:-D
NukNuk
Das kann ich nicht wissen !
Aber Männerdiskussionen über die gesellschaftlich notwendige
Verfügbarkeit der weiblichen Körperteile und ihrer Möglichkeiten
sind für mich von gleich abartiger Heuchelei
wie Diskussionsrunden unter Priestern
über den liebevollen Umgang mit kleinen Jungs und Mädchen
zu derem Besten.......... :(
Ach, du, ich selbst gebe auf den Intellekt und die Vernunft vieler Frauen nicht einen Cent und ich halte es darum für fahrlässig nun ausgerechnet sie selbst darüber entscheiden zu lassen, ob sie ihre Kinder austragen sollen oder sie abtreiben lassen dürfen. Da macht man den Bock zum Gärtner.
:-D:-D:-D:-D:-D
NukNuk
Man weiß ja nie....:(
Ein Embrio ist aber kein Mensch ... sondern eine Eventualität eines Menschen.
Ein menschlicher Embryo ist keine Eventualität eines Menschen im Sinne von Möglichkeit, sondern ein Mensch, da sich aus einem menschlichen Embryo nie etwas anderes als ein Mensch entwickeln kann.
Im Übrigen behandelt auch der Gesetzgeber menschliche Embryonen als Menschen.
NukNuk
naja, verstehst schon. Irgendsowas halt.
nö, ich erlaubte mir, meine persönliche sicht vorzutragen.
wieviele bilden sich denn eine meinung auf den bestehenden gesetzlichen möglichkeiten ?
gibt ja auch welche, die nur gleichgültig auf ähnliche fälle verweisen, wenn unschuldige halbtotgeprügelt werden, weil sie so ähnlich aussehen.
ob das argumentativ so ausgeklügelt ist, steht zu bezweifeln.
du verstehst schon, isi.
nö, ich erlaubte mir, meine persönliche sicht vorzutragen.
wieviele bilden sich denn eine meinung auf den bestehenden gesetzlichen möglichkeiten ?
gibt ja auch welche, die nur gleichgültig auf ähnliche fälle verweisen, wenn unschuldige halbtotgeprügelt werden, weil sie so ähnlich aussehen.
ob das argumentativ so ausgeklügelt ist, steht zu bezweifeln.
du verstehst schon, isi.
Ach so.
Kleines Mäuschen
15.09.09, 20:53
Gibt es so was wie ein Recht auf Leben?
Das Grundgesetz, Jesus und ich, wir sagen ja!
Ein menschlicher Embryo ist keine Eventualität eines Menschen im Sinne von Möglichkeit, sondern ein Mensch, da sich aus einem menschlichen Embryo nie etwas anderes als ein Mensch entwickeln kann.Aus einer Eizelle und einem Spermadings - auch nicht.
Was nun?
Im Übrigen behandelt auch der Gesetzgeber menschliche Embryonen als Menschen.
NukNukStimmt nicht. Bein einem Abort zum Beispiel wird ein Fötus bis 500 gr. nicht als Mensch, sondern als eine Fehlgeburt registriert (vulgo - kein Name, keine gesetzlichen Bestattungsbedingungen)
Kleines Mäuschen
15.09.09, 20:59
Das kann ich nicht wissen !
Aber Männerdiskussionen über die gesellschaftlich notwendige
Verfügbarkeit der weiblichen Körperteile und ihrer Möglichkeiten
sind für mich von gleich abartiger Heuchelei
wie Diskussionsrunden unter Priestern
über den liebevollen Umgang mit kleinen Jungs und Mädchen
zu derem Besten.......... :(
Das ungeborene Kind ist kein Teil des weiblichen Körpers, sondern ein eigenständiger Mensch.
Aus einer Eizelle und einem Spermadings - auch nicht.
Was nun?
Stimmt nicht. Bein einem Abort zum Beispiel wird ein Fötus bis 500 gr. nicht als Mensch, sondern als eine Fehlgeburt registriert (vulgo - kein Name, keine gesetzlichen Bestattungsbedingungen)
Das soll jetzt hier bitte keine Diskussion über den Beginn des Lebens werden, sondern um dessen vorzeitiges Ende. Und gerade bei einer Spätabtreibung besteht ja die Möglichkeit, dass das Kind überlebt. Die Frage nach dem Lebensrecht beantwortet sich also selbst und zwar mit der Geburt.
Das ungeborene Kind ist kein Teil des weiblichen Körpers, sondern ein eigenständiger Mensch.
Das ist Deine Meinung !
Meine Meinung ,- vor der 12.Schwangerschaftswoche
ist dieses Eiweiss-Zellgemenge lediglich der Versuch,
mittels späterer Geburt zu einem Menschen heranwachsen zu können.. :grin:
Aus einer Eizelle und einem Spermadings - auch nicht.
Aus einer Ei- bzw. einer Spermazelle kann per se kein Mensch werden, weil dazu immer der Konterpart benötigt wird. Spermien und Eizellen sind also keine Menschen im Frühstadium ihrer Entwicklung. Embryonen hingegen schon. Zumindest menschliche. Schwer zu verstehen, ist aber so.
vulgo - kein Name, keine gesetzlichen Bestattungsbedingungen
Die Menschlichkeit des Fötus ist NICHT abhängig von irgendwelcher Namensgebung. Menschen definieren sich weder durch ihre Namen noch durch den Schnitt ihrer Särge!
NukNuk
Kleines Mäuschen
15.09.09, 21:17
Das ist Deine Meinung !
Meine Meinung ,- vor der 12.Schwangerschaftswoche
ist dieses Eiweiss-Zellgemenge lediglich der Versuch,
mittels späterer Geburt zu einem Menschen heranwachsen zu können.. :grin:
Wenn das alles so einfach wäre, wenn man dieses "Eiweiss-Zellgemenge" einfach so entsorgen könnte, wie zu lange Haare oder Fingernägel, dann gäbe es nicht in jedem Staat der Welt und in jeder Religion diesbezügliche Vorschriften und Regelungen.
Aus einer Ei- bzw. einer Spermazelle kann per se kein Mensch werden, weil dazu immer der Konterpart benötigt wird. Spermien und Eizellen sind also keine Menschen im Frühstadium ihrer Entwicklung. Embryonen hingegen schon. Zumindest menschliche. Schwer zu verstehen, ist aber so.Ich bemühe mich ja so :)
Ei- bzw. eine Spermazelle sind zwingende Voraussetzungen für einen Menschen. Vulgo - keine Ei- bzw. Spermazellen -> keine Schwangerschaft/kein Embrio -> kein Mensch. Nach der Logik Spermien nicht zu achten ist wie eine Schwangere (auch eine Voraussetzung für den werdenden Menschen) nicht zu achten, weil diese ja auch kein "Menschen im Frühstadium seiner Entwicklung" ist.
Die Menschlichkeit des Fötus ist NICHT abhängig von irgendwelcher Namensgebung. Menschen definieren sich weder durch ihre Namen noch durch den Schnitt ihrer Särge!(...)
Du hast die Gesetzgebung angesprochen, nicht ich. Bitte alle Einwände daher auch an den Gesetzgeber.
Wenn das alles so einfach wäre, wenn man dieses "Eiweiss-Zellgemenge" einfach so entsorgen könnte, wie zu lange Haare oder Fingernägel, dann gäbe es nicht in jedem Staat der Welt und in jeder Religion diesbezügliche Vorschriften und Regelungen.
Ja, man kann das - wie auch immer man es nennen will - einfach so entsorgen. Und leider machen es auch welche. Rechtfertigungsversuche gibt es da reichlich, aber keines kommt über den kläglichen versuch, eine Überlastung der Eltern verhindern zu wollen hinaus. Allerdings sind nur 5 % aller Schwerbehinderungen (über 50 % Behinderungsgrad) angeboren und davon nur 0,5 % pränatal diagnostizierbar, also ist die vermeintliche Entlastung der Eltern um die Belastung behindertes Kind, kein wirklich tragfähiges Argument. Und erst recht dann nicht, wenn den Eltern alternativ auch Entlastung angeboten werden kann. Hier beißt sich die Katze in den Schwanz.
Rechtfertigungsversuche gibt es da reichlich, aber keines kommt über den kläglichen versuch, eine Überlastung der Eltern verhindern zu wollen hinaus.
was heißt verhindern zu WOLLEN ? man gibt den eltern nur die möglichkeit, aufgrund einer zu erwartenden lebenslangen körperlichen und seelischen belastung, die entscheidung für oder gegen die austragung des kindes, frei zu treffen und sich nicht von theoretisch sachverständigen reinquaken zu lassen.
wie sie selbst in dieser härte entscheiden, ist ja deren sache.
was heißt verhindern zu WOLLEN ? man gibt den eltern nur die möglichkeit, aufgrund einer zu erwartenden lebenslangen körperlichen und seelischen belastung, die entscheidung für oder gegen die austragung des kindes, frei zu treffen und sich nicht von theoretisch sachverständigen reinquaken zu lassen.
wie sie selbst in dieser härte entscheiden, ist ja deren sache.
Diese lebenslange, körperliche und seelische Belastung ist weder zwingend noch unvermeidlich noch als gegeben zu betrachten, sondern nur das Schlimmste aller Szenarien, dessen Wahrscheinlichkeit sehr gering ist und auch in der Phase der späten Schwangerschaft nicht vorhersehbar ist. Außerdem wäre diese Möglichkeit mit einer Erleichterung der Adoptionsfreigabe behinderter Kinder hinreichend Rechnung getragen, oder?
Noch einmal für Dich, tabasco, die Definition des Menschen durch die Unesco:
Das menschliche Genom liegt der grundlegenden Einheit aller Mitglieder der menschlichen Gesellschaft sowie der Anerkennung der ihnen innewohnenden Würde und Vielfalt zugrunde.
Allgemeine Erklärung über das menschliche Genom und Menschenrechte, Artikel 1, Satz 1 (http://www.unesco.de/445.html?&L=0)
Das heisst, dass sämtliche Individuen, geboren oder ungeboren, schwarz, weiss oder himmelblau, jung oder alt als Menschen gelten, sofern sie ein menschliches Genom besitzen.
Das menschliche Genom charakterisiert sich sowohl durch die vier Komponenten Adenin, Thymin, Guanin und Cytosin, die 22 Autosomen, die 2 Gonosomen und deren Kerninhalte sowie das Wichtigste überhaupt: Die DOPPELHELIX.
Spermien und Eizellen sind haploid.
Spermien und Eizellen fallen also nicht unter die UNESCO-Definition eines Menschen.
Embryonen schon.
NukNuk
Noch einmal für Dich, tabasco, die Definition des Menschen durch die Unesco(...) Klingt kompliziert.
Unesco hat meine Geburtsstadt aus der Liste der "Weltkulturerbe" gestrichen, nachdem die Sowjets da was gebaut hatten, was Unesco nicht in den Kram passte. Unesco mag ich nicht :) Ich kann die restlichen Definitionen des Begriffes "Mensch" herauskramen, die mir besser in den Kram passen ...
Und nun?
Ich kann die restlichen Definitionen des Begriffes "Mensch" herauskramen, die mir besser in den Kram passen ...
Du wirst keine wissenschaftlich exakte Definition des Begriffs Mensch finden können, in welcher dem menschlichen Embryo der Menschenstatus nicht anerkannt wird.
Mein Wort drauf!
NukNuk
Klingt kompliziert.
Unesco hat meine Geburtsstadt aus der Liste der "Weltkulturerbe" gestrichen, nachdem die Sowjets da was gebaut hatten, was Unesco nicht in den Kram passte. Unesco mag ich nicht :) Ich kann die restlichen Definitionen des Begriffes "Mensch" herauskramen, die mir besser in den Kram passen ...
Und nun?
Ist die Tötung des Fötus das erklärte Ziel bei einer Abtreibung?
Ist die Tötung des Fötus das erklärte Ziel bei einer Abtreibung?
Ich verstehe die Frage nicht.
Du wirst keine wissenschaftlich exakte Definition des Begriffs Mensch finden können, in welcher dem menschlichen Embryo der Menschenstatus nicht anerkannt wird.
Mein Wort drauf!
NukNukHierfür gibt es mehrere Antworten:
a) noch nicht
b) nicht mehr oder
c) ist doch egal, da solange ein Embrio sich im Körper der Frau befindet und ohne diese nicht überlebensfähig ist, hat diese Vorrang.
ist doch egal, da solange ein Embrio sich im Körper der Frau befindet und ohne diese nicht überlebensfähig ist, hat diese Vorrang.
Warum sollte das schutzlose Individuum dem zum Schutz bestimmten Individuum auf Gedeih und Verderb ausgeliefert sein? Ist das nicht eine ziemlich rückständige Moralvorstellung Deinerseits?
NukNuk
Ich verstehe die Frage nicht.
Es geht mir um die moralische Bewertung der Sache. Bei einer Spätabtreibung wird die Tötung sichergestellt, bei einer Abtreibung zum Ende der 12. SSW ist sie als unausweichlich anzunehmen. Darum stellt sich ja erst die Frage nach dem Lebensrecht. Für die moralische Bewertung und für Alternativen ist es aber wichtig zu wissen, ob die Tötung Absicht ist oder nur der Biologie oder der Rechtslage geschuldet.
Warum sollte das schutzlose Individuum dem zum Schutz bestimmten Individuum auf Gedeih und Verderb ausgeliefert sein? Ist das nicht eine ziemlich rückständige Moralvorstellung Deinerseits?
NukNuk
Nein.
Sehr nüchtern betrachtet - eine Frau kann weiter ohne Embryo. Ein Embryo ohne Frau - nicht.
Und - wie böse das auch ist - ein Embryo ist auf Gedeih und Verderb der Frau ausgeliefert. Ob diese sich gut ernährt, vom Alkohol und Drogen absieht, gerne schwanger ist oder nicht - all diesen Einflüssen ist ein Embryo ausgeliefert. Wenn nicht müsste jede Schwangere eingesperrt und zwangsernährt/zwangsverhätschelt werden - wobei auch das nicht von dem eventuellen Hass gegen den Embryo oder ungewollte Schwangerschaft schützt. Meine Meinung - ja, man/frau kann verhüten. Es gibt "Unfälle" und -> Jaaaa, manche sind zu blöd zum Verhüten. Aber eine Schwangerschaft darf nicht zu Bestrafung für den Leichtsinn der Frau gereichen.
Aber eine Schwangerschaft darf nicht zu Bestrafung für den Leichtsinn der Frau gereichen.
Du übersiehst jedoch, dass bei einer Abtreibung in jedem Fall ein Mensch bestraft wird: Und zwar das hilflose, sich nicht zu wehren verstehende Kind!
NukNuk
Klingt kompliziert.
Unesco hat meine Geburtsstadt aus der Liste der "Weltkulturerbe" gestrichen, nachdem die Sowjets da was gebaut hatten, was Unesco nicht in den Kram passte. Unesco mag ich nicht :) Ich kann die restlichen Definitionen des Begriffes "Mensch" herauskramen, die mir besser in den Kram passen ...
Und nun?
Das Leben ist kompliziert!
Wenn die Sowjets was gebaut haben, war es fast immer Hundescheiße! Dass die UNESCO das nicht witzig fand, ist doch völlig richtig.
Abreißen den Dreck und schon kann deine Stadt wieder auf die Liste!
Dein Kram interessiert kein Schwein.
Es gelten die Menschenrechte, wie sie in der Charta der UNO festgelegt wurden. DU privat kannst doch deine Kinder durch den Mixer jagen, aber keine allgemeinen Regeln aufstellen.
Zum Thema:
Ich finde die Regelungen in Deutschland soweit richtig, da sie alle Seiten berücksichtigen.
Aber eine Schwangerschaft darf nicht zu Bestrafung für den Leichtsinn der Frau gereichen.
Darf auch nicht zur Bestrafung des Mannes dienen, oder schließt du "Leichtsinn" bei Männern aus? (Ich glaube ja, die Antworten könnten extrem lustig werden)
Ein Schwangerschaftsabbruch sollte generell NUR gestattet sein, wenn ansonsten das Leben der Mutter gefährdet wäre. Alles andere ist MORD und sollte als solcher auch juristisch geahndet und mit lebenslanger Freiheitsstrafe sanktioniert werden. Frauen sollten endlich lernen, dass zwar ihr Unterleib ihr persönliches Eigentum ist, nicht jedoch dessen Inhalt!
Pro Life!
NukNuk
Hätte nicht gedacht, daß ich dir mal zustimmen würde.
Abtreibung nur bei Vergewaltigung oder drohender Gesundheitsgefährdung der Mutter. Oder wenn die Mutter des Kindes selbst noch ein Kind ist (also bis 16 Jahre). Oder bei wahrscheinlicher Behinderung des Kindes.
(...)
Dein Kram interessiert kein Schwein.
Es gelten die Menschenrechte, wie sie in der Charta der UNO festgelegt wurden. DU privat kannst doch deine Kinder durch den Mixer jagen, aber keine allgemeinen Regeln aufstellen.
Zum Thema:
Ich finde die Regelungen in Deutschland soweit richtig, da sie alle Seiten berücksichtigen.
Du Hupenhirie - ich bin doch genau der gleichen Meinung , wie Du - dass " die Regelungen in Deutschland soweit richtig ist, da sie alle Seiten berücksichtigen", wieso prügelst Du auf mich ein :nenene:
Darf auch nicht zur Bestrafung des Mannes dienen, oder schließt du "Leichtsinn" bei Männern aus? (Ich glaube ja, die Antworten könnten extrem lustig werden)
In wie fern ist die Schwangerschaft eine "Bestrafung des Mannes"? Weil dieser die Frau in den letzten Monaten wegen dem Bauch schwer poppen kann?
Du übersiehst jedoch, dass bei einer Abtreibung in jedem Fall ein Mensch bestraft wird: Und zwar das hilflose, sich nicht zu wehren verstehende Kind!
NukNuk
Das Kind hat da noch gar kein Bewußtsein entwickelt, und im Falle seines Todes merkt es gar nicht, dass es tot ist.
Alienamazone
16.09.09, 08:23
Grundsetzlich bin ich normal gegen Abtreibungen. Viele Frauen gehen meiner Meinung nach, zu Leichtfertig mit Schwangerschaft und Abruch um. Dabei muss sowas überhaupt nicht erst passieren. Wer kein Kind möchte, soll gefälligst verhüten. Aber gut, jede Frau hat gesetzlich das Recht, ihr ungewolltes Kind abzutreiben.
Eine Spätabtreibung, sollte meines Erachtens nur in Schwer wiegenden Fällen erlaubt sein, wenn zum Beispiel Todesfolge für Mutter die Folge wäre oder das Kind schwerste Schäden davon tragen würde. Eventuell auch bei Gewaltverbrechen, in denen die Schwangerschaft erst zu spät entdeckt wurde.
Diese lebenslange, körperliche und seelische Belastung ist weder zwingend noch unvermeidlich noch als gegeben zu betrachten, sondern nur das Schlimmste aller Szenarien, dessen Wahrscheinlichkeit sehr gering ist und auch in der Phase der späten Schwangerschaft nicht vorhersehbar ist. Außerdem wäre diese Möglichkeit mit einer Erleichterung der Adoptionsfreigabe behinderter Kinder hinreichend Rechnung getragen, oder?
Was ist denn nun besser ?
Sich einer ( angenommenen ) Verantwortung dadurch entziehen, indem das Kind dann mal so non chalant abgeschoben wird in staatliche Obhut ?
Oder glaubst Du allen ernstes, daß ein schwerstbehindertes Kind Adoptiveltern findet ?
Und selbst wenn es nicht abgeschoben wird, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, daß die Eltern oder ein Teil davon dermaßen überfordert ist, daß das Kind evtl. umgebracht wird, wo dies in heutiger Zeit schon bei völlig gesunden Kindern passiert ?
Auch sollte man nicht vergessen, daß es häufig zu ungewollten Schwangerschaften kommt, wo sich der Erzeuger vom Acker macht, sei es weil die Beziehung noch nicht so lange bestand, sei es, weil es nur ein One- Night- Stand war oder sei es weil sich eben herausstellt, daß das Kind schwerstbehindert geboren würde.
Ich gebe zu, daß ich diese Entscheidung nicht treffen würde wollen, aber ich kann verstehen wenn Frauen sie genauso treffen.
Grundsetzlich bin ich normal gegen Abtreibungen. Viele Frauen gehen meiner Meinung nach, zu Leichtfertig mit Schwangerschaft und Abruch um. Dabei muss sowas überhaupt nicht erst passieren. Wer kein Kind möchte, soll gefälligst verhüten. Aber gut, jede Frau hat gesetzlich das Recht, ihr ungewolltes Kind abzutreiben.
Ich behaupte jetzt einfach mal, dass der Anteil an Frauen die "leichtfertig" mit Abtreibung umgehen sehr gering ist. Vom bloßen darüber reden und von der Situation wo man Schwanger ist und diese Option im Raum steht, trennen einen doch Welten. Ich kenn ja auch viele Mädels, die immer sagten vor 25/35 etc keine Kinder, wenn schwanger abtreiben und als sie dann ungewollt schwanger wurden, konnten sie nicht abtreiben.
Was ist eigentlich mit Abtreibungskriminalität in Folge eines Verbots der Abtreibung? Eventuel sollte man sich darüber auch Gedanken machen und sich darüber informieren.
V.V.S.O.P.
16.09.09, 12:36
Ich behaupte jetzt einfach mal, dass der Anteil an Frauen die "leichtfertig" mit Abtreibung umgehen sehr gering ist. Vom bloßen darüber reden und von der Situation wo man Schwanger ist und diese Option im Raum steht, trennen einen doch Welten. Ich kenn ja auch viele Mädels, die immer sagten vor 25/35 etc keine Kinder, wenn schwanger abtreiben und als sie dann ungewollt schwanger wurden, konnten sie nicht abtreiben.
Was ist eigentlich mit Abtreibungskriminalität in Folge eines Verbots der Abtreibung? Eventuel sollte man sich darüber auch Gedanken machen und sich darüber informieren.
Ersteres muß ich dir widersprechen, der leichtsinnige Umgang mit der Abtreibung ist erschreckend hoch.
Zweiteres ist richtig. So sehr ich auch persönlich die Abtreibung ablehne und abtreibende Weiber auch vielfach verachte, muß ich sagen das die derzeitige Lösung ein gerade noch akzeptabler Kompromiss ist und eine Verschärfung dieser § weder die Abtreibungen zurückgehen lässt, noch die Sache sicherer macht. Das Bedürfnis ist nun mal da, und wenn das Bedürfniss nicht offiziell befriedigt werden kann, steigt die Mafia ein.
Ersteres muß ich dir widersprechen, der leichtsinnige Umgang mit der Abtreibung ist erschreckend hoch.
Hm, mir sind solche Personen nicht bekannt. Ich bin halt von persönlichen Erfahrungswerten ausgegangen.... scheinbar kenn ich zu gute Menschen. ^^
V.V.S.O.P.
16.09.09, 12:59
Hm, mir sind solche Personen nicht bekannt. Ich bin halt von persönlichen Erfahrungswerten ausgegangen.... scheinbar kenn ich zu gute Menschen. ^^
Ich hab 10000de Kunden gehabt, im Laufe so eines Lebens wundert dich dann irgendwann mal überhaupt nix mehr.
Das Kind hat da noch gar kein Bewußtsein entwickelt
Abgesehen davon, dass Dauerkomapatienten sehr wahrscheinlich auch kein Bewusstsein besitzen und Deiner Begründung nach ebenfalls ermordet werden dürften, bin ich nicht der Ansicht, Embryonen besässen kein Bewusstsein. Sie bewegen sich schliesslich und können selbst Geräusche und andere Reize wahrnehmen UND diese verarbeiten.
und im Falle seines Todes merkt es gar nicht, dass es tot ist.
Im Falle Deines Todes merkst Du mit Sicherheit auch nicht, dass Du tot bist.
:augenrollen:
Wenn man Dich jedoch mit einem Hochdrucksauger bei lebendigem Leibe in Stücke reisst (http://www.pro-leben.de/abtr/abtreibung_methode.php), bin ich mir sicher, dass Du Schmerzen empfindest. So wie nachgewiesenermassen der Fötus auch.
NukNuk
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, Jelsoft Enterprises Ltd.