Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fall Corinna: Man muss wohl wieder mit dem Schlimmsten rechnen ...
Schon wieder ist ein Mädchen in Sachsen verschwunden: Seit Dienstagabend wird die neunjährige Corinna S. aus dem nordsächsischen Eilenburg vermisst!
Das Mädchen wurde zuletzt vor dem Haus seiner Eltern gesehen. Die Polizei startete eine umfangreiche Suche, setzte einen Hubschrauber und einen Fährtenhund ein – bisher leider ohne Erfolg.
http://www.bild.de/BILD/news/2009/07/29/neunjaehrige-corinna-s-maedchen-in/eilenburg-verschwunden-vermisst.html
NukNuk, wo bleibt dein Strafrecht ?
mentecaptus
29.07.09, 16:02
Gibt es denn schon ein Opfer, geschweige denn einen Täter? Oder nur eine Vermutung? Dann hat das Strafrecht sein Stichwort noch nicht erhalten.
Ich könnte Kotzen ...
http://www.bild.de/BILD/news/2009/07/29/vermisste-corinna/polizei-findet-maedchen-leiche-im-sack.html
Im Fall der verschwundenen Corinna (9) scheinen sich die schlimmsten Befürchtungen zu bewahrheiten. Am Nachmittag bargen Beamte der Polizei einen Sack aus einem Seitenarm der Mulde. Dabei soll es sich um die Leiche des Mädchens aus dem sächsischen Eilenburg (17 000 Einwohner) handeln.
Entweder finden sie das Schwein nicht, oder er kommt mit ein paar Jahren Zuchthaus und einer "Therapie" davon.
Diese Gesellschaft ist so krank, Schwulen kann man ihre Flausen nicht aus dem Kopf treiben, aber schwer gestörte Kinderschänder kann man Therapieren ... Wers glaubt wird selig ... Aber kein Wunder, Pädophilie war ja schon bei manch einem Berliner und Bonner Akteur kein Todfeind.
TODESSTRAFE FÜR TRIEBTÄTER.
DAS IST KEINE SELBSTJUSTIZ, SOWAS NENNT MAN RECHTSSTAAT.
mentecaptus
29.07.09, 20:05
Bleib mal geschmeidig! Schuld ist immer noch individuell und der Perverse ist kein Produkt "dieser Gesellschaft", sondern ein krankes Stück Dreck.
Bleib mal geschmeidig! Schuld ist immer noch individuell und der Perverse ist kein Produkt "dieser Gesellschaft", sondern ein krankes Stück Dreck.
Sein freies Leben ist aber die Schuld der Gesellschaft ...
mentecaptus
29.07.09, 20:08
Sein freies Leben ist aber die Schuld der Gesellschaft ...
Was meinst du mit "freies Leben"? Straftäter sind solange frei, bis man sie erwischt. Das ist im Sozialismus und im Faschismus auch nicht anders.
Was meinst du mit "freies Leben"? Straftäter sind solange frei, bis man sie erwischt. Das ist im Sozialismus und im Faschismus auch nicht anders.
Allerdings.
Aber sobald man sie hat wird zu sanft mit ihnen umgegangen, bzw eine Wiederholungstat nicht unmöglich gemacht ...
mentecaptus
29.07.09, 20:13
Allerdings.
Aber sobald man sie hat wird zu sanft mit ihnen umgegangen, bzw eine Wiederholungstat nicht unmöglich gemacht ...
Hier geht es um Mord, also lebenslänglich. Das bedeutet grundsätzlich, dass nach 15 Jahren eine Haftprüfung angesagt ist - es sei denn, die Tat war dermaßen verwerflich, dass anschließende Sicherheitsverwahrung beschlossen wurde.
Man möchte eben die Resozialisierung ermöglichen - was für mich persönlich nicht das erste Ziel sein sollte.
Hier geht es um Mord, also lebenslänglich. Das bedeutet grundsätzlich, dass nach 15 Jahren eine Haftprüfung angesagt ist - es sei denn, die Tat war dermaßen verwerflich, dass anschließende Sicherheitsverwahrung beschlossen wurde.
Man möchte eben die Resozialisierung ermöglichen - was für mich persönlich nicht das erste Ziel sein sollte.
Ich weiss nicht, die Resozialisierung könnte schwer werden, vorallem wenn der Täter eine sexuelle Vorliebe für Kinder hat und diese nach seiner Triebtat ermordet und verstümmelt.
Vielleicht bin ich ja da auch zu hart, aber ich finde man sollte die sicherste Methode anwenden, damit diese Triebtäter nie wieder Schaden anrichten können.
Freibeuter
29.07.09, 20:20
Weshalb heißt es lebenslänglich , wenn die Kriminellen dann doch nach spätestens 15 Jahren rauskommen, das ist doch eine Verspotttung der Opfer. Und für Kindermörder gibt es nur eine Strafe, Kopf ab.
Weshalb heißt es lebenslänglich , wenn die Kriminellen dann doch nach spätestens 15 Jahren rauskommen, das ist doch eine Verspotttung der Opfer. Und für Kindermörder gibt es nur eine Strafe, Kopf ab.
Kann ich voll unterschreiben!
Hier geht es um Mord, also lebenslänglich. Das bedeutet grundsätzlich, dass nach 15 Jahren eine Haftprüfung angesagt ist - es sei denn, die Tat war dermaßen verwerflich, dass anschließende Sicherheitsverwahrung beschlossen wurde.
Man möchte eben die Resozialisierung ermöglichen - was für mich persönlich nicht das erste Ziel sein sollte.
Kleine Korrektur: Verwerflich = "besondere Schwere der Schuld", wenn das festgestellt wird, ist regelmäßig eine Verlängerung der "lebenslänglichen Freiheitsstrafe" auf 25 Jahre statt 15 - 18 Jahre angesagt.
Das mit der Sicherungsverwahrung ist ein völlig anderes paar Schuhe, die kann zusätzlich noch verhängt werden (und nach den 25 Jahren absoluter Höchststrafe beginnen), wenn der Täter vorraussichtlich nach der Entlassung noch gefährlich ist, da geht es nur um Prävention, nicht um Bestrafung.
Die Rechtspolitiker und Verfassungsrichter haben sich mit der Sicherungsverwahrung übrigens extrem schwer getan. Nachdem in den 70er Jahren das Bundesverfassungsgericht die echte lebenslängliche Freiheitsstrafe als Verstoß gegen Art. 1 GG verworfen hat, saßen sie in der Klemme, wie mit der echten lebenslänglichen Sicherungsverwahrung im Knast oder in knastähnlichen Einrichtungen zu verfahren ist, der Grund für die Verfassungswidrigkeit der echten lebenslänglichen Strafe ist ja die totale Perspektiv- und Zukunftslosigkeit eines quasi lebendig eingemauerten Menschen. Das gilt aber auch für die effektiv lebenslängliche Sicherungsverwahrung, nicht nur für die lebenslängliche Freiheitsstrafe.
Lange Rede, kurzer Sinn: Nach langem hin und her, Gesetzesänderungen und Verfassungsgerichtsurteilen haben sie sich jetzt darauf geeinigt, dass lebenslängliche SV zunächst mal 10 Jahre bedeutet, dann muss ein psychologisches oder psychiatrisches Gutachten angefertigt werden, ob der Betreffende vielleicht doch nicht mehr gefährlich ist und wenn das zu seinen Ungunsten ausgeht, muss alle zwei Jahre erneut ein Gutachten angefertigt werden.
Im Ergebnis haben also die Rechtspolitiker und Verfassungsrichter an einer der heikelsten Stellen ihre ureigene Verantwortung auf medizinisch - psychologische Fachgutachter abgeschoben. Die kann man ja auch wegen fahrlässiger Tötung anklagen, wenn sie einen Killer voreilig laufen lassen, die Halbgötter in schwarz richten dann über sie und waschen die eigenen Hände in Unschuld.
Ich habe mir zusammen mit ein paar Freunden etwas einfallen lassen, wie die Gratwanderung zwischen Menschenrechten von Gefangenen und denen von potentiellen Gewaltopfern anders - vor allem ehrlicher - zu beherrschen wäre als mit der gegenwärtigen Murks - Regelung. Eine Sicherheitszone, in der unberechenbare Gewalttäter nach Strafende fast so selbstbestimmt leben könnten wie in Freiheit.
Das Thema ist aber so schwierig zu kommunizieren, dass ich von den ganzen Vergleichen mit KZ`s, "Klapperschlange" - Szenarien und sonstigen Dokumentationen von völliger Verständnislosigkeit für das eigentliche Problem langsam die Schnauze voll habe und mich um andere Dinge kümmere. Auf meinem Forum ist ein langer thread dazu, da kann man - soweit Interesse besteht - einen Überblick über das vermurkste Rechtsthema gewinnen:
Grundgesetz Aktivierer (http://35828.forendienst.de/show_messages.php?mid=4589120&page=4)
mentecaptus
29.07.09, 21:38
Ich weiss nicht, die Resozialisierung könnte schwer werden, vorallem wenn der Täter eine sexuelle Vorliebe für Kinder hat und diese nach seiner Triebtat ermordet und verstümmelt.
Vielleicht bin ich ja da auch zu hart, aber ich finde man sollte die sicherste Methode anwenden, damit diese Triebtäter nie wieder Schaden anrichten können.
Ich bin ebenfalls der Meinung, dass Triebtäter nicht therapierbar sind. Bevor es zur Tat kommt, kann Therapie bestimmt etwas bewirken, die Wünsche, Triebe zu kontrollieren helfen. Aber wenn die Grenze einmal überschritten wurde, gibt es meines Erachtens kein Zurück mehr vor diese Grenze.
Weshalb heißt es lebenslänglich , wenn die Kriminellen dann doch nach spätestens 15 Jahren rauskommen, das ist doch eine Verspotttung der Opfer.
Lebenslänglich heißt lebenslänglich. Es ist falsch zu behaupten, dass die Täter "spätestens" nach 15 Jahren herauskommen. Es kommt immer auf die Umstände an. Wenn also zB eine Frau ihren Mann aus Eifersucht ermordet, bekommt sie dafür lebenslänglich. Sie stellt aber nicht unbedingt für die Allgemeinheit eine Gefahr dar, weil sie sich in der konkreten Situation zu dieser Beziehungstat hat hinreißen lassen. Dann ist kann es durchaus sinnvoll sein, sie irgendwann zu entlassen, wenn sie ihre Tat bereut und aller Voraussicht nach keine Gefahr für andere darstellt. Das versteht man unter Resozialisierung und das BVerfG hat diese "verlangt", weil eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne Aussicht auf Überprüfung (nach 15 Jahren) als gegen die Menschenwürde und somit als verfassungswidrig eingestuft wurde.
Die Frage wird schieriger, wenn die Tat keine Einzelfalltat, sondern sie eher eine Mustertat iSv möglicher Wiederhloung bei ähnlicher Situation war. Hier machen mir die eingesetzten Psychologen zu häufig folgenschwere Fehler, da ist mir die gängige Praxis zu lasch.
Und in der dritten Stufe, also zB bei den Triebtätern, sehe ich keine Chance auf Heilung. Inwieweit eine Kastration da Abhilfe schaffen kann (ich meine eine freiwillige!), kann ich nicht beurteilen, da fehlen mir die Kenntnisse, ob der Trieb damit wirklich und gesichert ausgeschaltet werden kann. Des Weiteren sind bei Triebtaten ja meistens nicht nur reine sexuelle Aspekte wichtig, sondern auch die emotionalen wie zB Kontrolle. Dieser Aspekt wäre durch eine Kastration wohl kaum "behoben". Also ist mein - nicht fachlich fundiertes - Urteil hier: Triebtäter sollten für immer weggesperrt werden. Punkt.
Ich bin ebenfalls der Meinung, dass Triebtäter nicht therapierbar sind. Bevor es zur Tat kommt, kann Therapie bestimmt etwas bewirken, die Wünsche, Triebe zu kontrollieren helfen. Aber wenn die Grenze einmal überschritten wurde, gibt es meines Erachtens kein Zurück mehr vor diese Grenze.
Nunja, aber kaum ein Kinderschänder kommt und sagt:
He, ich bin eine perverse Sau, bitte heile mich.
Für die ist ihre Abartigkeit bestimmt was normales.
mentecaptus
29.07.09, 21:53
Nunja, aber kaum ein Kinderschänder kommt und sagt:
He, ich bin eine perverse Sau, bitte heile mich.
Für die ist ihre Abartigkeit bestimmt was normales.
Ich glaube nicht, dass die späteren Täter von Anfang an wissen, was mit ihnen los ist, zu was sie neigen und fähig sind. Ich schätze, es ist ein schleichender langer Prozess, in dem sich immer mehr innerlich aufstaut und irgendwann - vielleicht durch einen Schlüsselreiz oder bloß eine Gelegenheit - einfach durchbricht. Wenn ich hiermit halbwegs richtig liege, wäre das ein Ansatz für Prävention. Man müsste also schauen, was viele der Triebtäter gemeinsam haben, zB eigene Misshandlungserfahrungen in der Kindheit oder ähnliches. Und dann diejenigen, die später mal ähnliche Muster/Vorzeichen aufweisen, frühzeitig therapieren, damit sie gar nicht erst zu Tätern werden.
Ich weiß, das ist ein komplexer Ansatz, aber ansonsten bleibt immer nur die Möglichkeit, nach der Tat das Opfer zu rächen, den Täter zu bestrafen, die (restliche) Gesellschaft vor ihm zu schützen. Für das Opfer kommt die Hilfe bisher immer zu spät, also kann es doch nur so gehen, dass man dafür sorgt, dass es gar nicht erst zu Opfern kommt.
Ich glaube nicht, dass die späteren Täter von Anfang an wissen, was mit ihnen los ist, zu was sie neigen und fähig sind. Ich schätze, es ist ein schleichender langer Prozess, in dem sich immer mehr innerlich aufstaut und irgendwann - vielleicht durch einen Schlüsselreiz oder bloß eine Gelegenheit - einfach durchbricht. Wenn ich hiermit halbwegs richtig liege, wäre das ein Ansatz für Prävention. Man müsste also schauen, was viele der Triebtäter gemeinsam haben, zB eigene Misshandlungserfahrungen in der Kindheit oder ähnliches. Und dann diejenigen, die später mal ähnliche Muster/Vorzeichen aufweisen, frühzeitig therapieren, damit sie gar nicht erst zu Tätern werden.
Ich weiß, das ist ein komplexer Ansatz, aber ansonsten bleibt immer nur die Möglichkeit, nach der Tat das Opfer zu rächen, den Täter zu bestrafen, die (restliche) Gesellschaft vor ihm zu schützen. Für das Opfer kommt die Hilfe bisher immer zu spät, also kann es doch nur so gehen, dass man dafür sorgt, dass es gar nicht erst zu Opfern kommt.
Interessant wären Statistiken über Kinderschänderei in der Zeit des Nationalsozialismus.
Wäre interessant zu wissen, ob es da sowas überhaupt gab, weil was da mit so einem passiert wäre ist wohl klar.
Interessant wären Statistiken über Kinderschänderei in der Zeit des Nationalsozialismus.
Wäre interessant zu wissen, ob es da sowas überhaupt gab, weil was da mit so einem passiert wäre ist wohl klar.
Meine Mutter erzählte mir ,das sich einer zur NS Zeit mal an ihrer jüngeren Schwester vergreifen wollte und der aufmerksame GartenNachbar dieses Schwein zur Rede stellte und festhielt bis die Polizei kam. Von dem Täter hörte man nie mehr was.
Das war wohl damals in der Tat ein einmaliger Fall , der so damals dort nie mehr vorkam.
Meine Mutter erzählte mir ,das sich einer zur NS Zeit mal an ihrer jüngeren Schwester vergreifen wollte und der aufmerksame GartenNachbar dieses Schwein zur Rede stellte und festhielt bis die Polizei kam. Von dem Täter hörte man nie mehr was.
Das war wohl damals in der Tat ein einmaliger Fall , der so damals dort nie mehr vorkam.
Im Bekanntenkreis Deiner Mutter jedenfalls nicht, sonst hätte sie Dir das erzählt.
Von Fällen ausserhalb ihres Bekanntenkreises konnte sie Dir nichts erzählen, weil das damals nicht in der Zeitung stand, damit hätten die NS - Herrscher ja zugegeben, dass sie mit noch soviel Staatsbrutalität überhaupt nichts gegen Kinderschänder und Kindermörder ausrichten konnten, die meisten kann man nämlich nicht abschrecken, die denken gar nicht darüber nach, dass sie erwischt werden könnten und was ihnen dann blüht.
Freibeuter
29.07.09, 22:35
Im Bekanntenkreis Deiner Mutter jedenfalls nicht, sonst hätte sie Dir das erzählt.
Von Fällen ausserhalb ihres Bekanntenkreises konnte sie Dir nichts erzählen, weil das damals nicht in der Zeitung stand, damit hätten die NS - Herrscher ja zugegeben, dass sie mit noch soviel Staatsbrutalität überhaupt nichts gegen Kinderschänder und Kindermörder ausrichten konnten, die meisten kann man nämlich nicht abschrecken, die denken gar nicht darüber nach, dass sie erwischt werden könnten und was ihnen dann blüht.
Heute wissen sie aber , das sie beim Erwischen nicht gleich die Rübe abgehackt bekommen, sondern eine schöne teure Therapie auf Kosten der Allgemeinheit.
Das dürfte ja direkt enthemmend auf diese Typen wirken.
Im Bekanntenkreis Deiner Mutter jedenfalls nicht, sonst hätte sie Dir das erzählt.
Von Fällen ausserhalb ihres Bekanntenkreises konnte sie Dir nichts erzählen, weil das damals nicht in der Zeitung stand, damit hätten die NS - Herrscher ja zugegeben, dass sie mit noch soviel Staatsbrutalität überhaupt nichts gegen Kinderschänder und Kindermörder ausrichten konnten, die meisten kann man nämlich nicht abschrecken, die denken gar nicht darüber nach, dass sie erwischt werden könnten und was ihnen dann blüht.
Der Täter war ein Nachbar und das ganze ging durch Mundpropanda damals durch die ganze Stadt . Von weiteren Fällen hatte sie aber nie mehr was danach gehört und von dem Täter auch nicht.
Alles geklärt?
Der Täter war ein Nachbar und das ganze ging durch Mundpropanda damals durch die ganze Stadt . Von weiteren Fällen hatte sie aber nie mehr was danach gehört und von dem Täter auch nicht.
Alles geklärt?
Es war zu der Zeit auch unerwünscht, dass man von solchen Fällen auch nur durch Hörensagen etwas mitbekommen hat. Hier eine Wiki - Quelle zu dem Thema, das kann man aber auch noch weiter ausführen:
Eine neuere Untersuchung von J. A. Blaauw (1994) legt nahe, dass der Fall des „schwachsinnigen“, 1940 zwangskastrierten Lüdke von nationalsozialistischen Stellen bewusst konstruiert wurde, um der Polizei die Ermittlungsarbeit bei zahllosen unaufgeklärten Morden zu ersparen und diese in besserem Licht erscheinen zu lassen. (http://de.wikipedia.org/wiki/Bruno_L%C3%BCdke)
Nunja, aber kaum ein Kinderschänder kommt und sagt:
He, ich bin eine perverse Sau, bitte heile mich.
Für die ist ihre Abartigkeit bestimmt was normales.
Auch nicht richtig, es gibt Pädophile, die noch nicht straffällig geworden sind. Mittlerweile wird an Projekten gearbeitet, die diese Leute dabei unterstützen sollen, das ihr ganzes Leben lang durchzuhalten:
http://www.kein-taeter-werden.de/
Das vermisste Mädchen aus Eilenburg ist tot. Die Polizei fand die Leiche der neunjährigen Corinna am Mittwoch unweit ihres Wohnhauses im Mühlgraben. Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft wurde das Kind vermutlich getötet. Die Todesumstände sind noch unklar. Eine gerichtsmedizinische Untersuchung soll Aufschluss geben. "Die Ermittlungen stehen ganz am Anfang", sagte eine Polizeisprecherin. Hinweise auf einen Täter gebe es bislang nicht. Die Ermittler kündigten für Donnerstag eine Pressekonferenz
an.
Quelle (http://www.mdr.de/sachsen/leipzig/6560615.html)
Ich befürworte in solchen Fällen Lynchjustiz, und zwar bevor die Polizei eine solche Kreatur in Schutz nehmen kann.
Igni et ferro
30.07.09, 00:56
Ich befürworte in solchen Fällen Lynchjustiz, und zwar bevor die Polizei eine solche Kreatur in Schutz nehmen kann.
In Italien und Spanien durchaus vorstellbar, in Deutschland...?
Da bekommen Vrbrecher sogar noch das Recht andere Menschen wegen Freiheitsberaubung zu verklagen, wenn diese jene festhalten bis die Polizei kommt.
Ein befreundeter Bekannter, hat ein kleines Haus in einem Dorf in Deutschland, eines abends gegen 23:00 stieg ein Mensch durch das Badfenster ein und stand urplötzlich im Wohnraum, mein Bekannter schnappte ihn sich und dann gab es haue.
der Verbrecher wußte anschliessend nicht mehr ob er männchen oder weiblich ist, Anzeige wegen Körper verletzung, mein Bekannter berufte sich auf Notwehr... dennoch wurde er verurteilt zu bezahlen.
Ein Polizist sagte ihm, er muß sich selbst erst hauen lassen bevor er zuhauen darf...
Die spinnen, die Deutschen!!!!!
Interessant wären Statistiken über Kinderschänderei in der Zeit des Nationalsozialismus.
Wäre interessant zu wissen, ob es da sowas überhaupt gab, weil was da mit so einem passiert wäre ist wohl klar.
Ich denke so etwas hat es immer gegeben und wird es auch noch in Zukunft geben. Der unterschied zu früher ist einfach nur das es heute Medienpräsenter ist. Und gerade Diktaturen kehren solche Fehle gerne mal unter den Teppich.
Ich denke so etwas hat es immer gegeben und wird es auch noch in Zukunft geben. Der unterschied zu früher ist einfach nur das es heute Medienpräsenter ist. Und gerade Diktaturen kehren solche Fehle gerne mal unter den Teppich.
Nun, Akten muss es trotzdem geben dazu, Gerichtsakten, Lagerakten, etc.
Ein Polizist sagte ihm, er muß sich selbst erst hauen lassen bevor er zuhauen darf...
Die spinnen, die Deutschen!!!!!
Das ist definitiv nicht die Rechtslage*, das Notwehrrecht ist mittlerweile nur durch verantwortungslose Richter so verhunzt worden, dass der Polizist durchaus den subjektiven Eindruck haben konnte, dass das so sei...
*bei einem nach menschlichem Ermessen klar erkennbar unmittelbar bevorstehendem rechtswidrigen Angriff darf man zuerst zuschlagen, das entspricht eindeutig dem gesetzlichen Notwehrrecht, es gibt eben nur Urteile, die mit dem Gesetz nicht mehr viel zu tun haben.
http://www.bild.de/BILD/news/2009/08/02/corinna-moerder-gefasst/maedchen-mord-in-eilenburg.html
SIE HABEN IHN!
Vier Tage nach dem Fund der Leiche ist der mutmaßliche Mörder der kleinen Corinna († 9) gefasst! Nach Informationen von BILD hat die Sonderkommission der Polizei in Eilenburg in der Nacht zum Sonntag einen Mann aus der „erweiterten Nachbarschaft“ festgenommen.
Hoffentlich wird er schön im Gefängnis empfangen und muss seine Strafe nicht lange verbüßen.
Er soll es möglichst schnell in einer braunen Kiste verlassen.
mentecaptus
02.08.09, 12:16
Sexualmord in Sachsen: Zeitung meldet Fahndungserfolg im Fall Corinna
Der mutmaßliche Mörder der neunjährigen Corinna ist nach Angaben der "Bild"-Zeitung gefasst. Die Polizei Leipzig hat demnach einen 39-jährigen vorbestraften Mann aus der Nachbarschaft festgenommen. Eine Bestätigung der Fahnder steht noch aus.
Mehr... (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,639839,00.html)
mente meint: Warten wir mal ab, eine Verhaftung alleine besagt noch gar nichts. Die Polzei bzw. Staatsanwaltschaft wird sich schon an die Öffentlichkeit wenden, wenn sie meinen, den Täter erwischt zu haben. Aber ich hoffe, dass sie den Richtigen haben...
mentecaptus
02.08.09, 16:01
39-Jähriger gesteht Mord an Corinna
Schneller Fahndungserfolg im Fall der getöteten Corinna aus Eilenburg: Ein 39-Jähriger hat den Mord an der Neunjährigen gestanden. Mehrere Zeugen hatten den Mann als Verdächtigen gemeldet.
Mehr... (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,639888,00.html)
passiert aber häufig in und um leipzig....
mentecaptus
02.08.09, 16:09
passiert aber häufig in und um leipzig....
Ja, da mehren sich in den letzten Jahren die Fälle, das ist schon auffällig.
mentecaptus
03.08.09, 18:40
Mordfall Corinna
Anwalt stellt Geständnis infrage
Nach der Verhaftung des mutmaßlichen Mörders von Corinna aus Eilenburg hat der Verteidiger Zweifel am Geständnis des Mannes angemeldet. Peter Sch. sei bei der Festnahme am Samstagabend stark betrunken gewesen, sagte Anwalt Stefan Costabel.
Costabel bestätigte damit einen Bericht der "Leipziger Volkszeitung". Sch. habe 2,8 Promille Alkohol im Blut gehabt. Der Anwalt will nun die Verwertbarkeit des Geständnisses prüfen.
Mehr... (http://www.n-tv.de/panorama/Anwalt-stellt-Gestaendnis-infrage-article445088.html)
Alienamazone
03.08.09, 18:50
Das schlimmste ist, dass solche Täter auch noch Täterschutz haben und irgendwann statt lebenslangem Knast nur Klapse bekommen. :mad:
mentecaptus
03.08.09, 19:00
Das schlimmste ist, dass solche Täter auch noch Täterschutz haben und irgendwann statt lebenslangem Knast nur Klapse bekommen. :mad:
Besonders wiederlich sind in diesem Zusammenhang die Anwälte. Der Täter ist überführt und geständig, zeigt Reue (!) - und dann kommt der Anwalt und als erstes versucht er mal, das Geständnis für ungültig erklären zu lassen. Solche Rechtsverdreher müsste man normalerweise gleich wegen Falschberatung verklagen! EIn Geständnis zu widerrufen macht ausschließlich dann Sinn, wenn es ansonsten keine Beweise gibt und man mit einem Freispruch rechnen kann. Ansonsten ist aus Sicht des Angeklagten für die Strafzumesseung (also die Höhe der Strafe) elementar entscheidend, ob er Reue und Einsicht zeigt. Mit dem Widerruf des Geständnisses schraubt sich also per se schon mal das Strafmaß in die Höhe - und das geht alleine auf das Konto des Anwalts. Unanbhängig davon, dass ein Geständnis immer ziemlich blöd ist, solange man dafür keine Strafmilderungen ausgehandelt hat...
Ein Rechtsanwalt ist jemand, der die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügt. (Ambrose Bierce)
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