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Milka
19.05.11, 14:30
Urheberschutz auch für Pressemitteilungen!
Rechtsgebiete: Urheberrecht, EDV-Recht & IT/TK-Recht
Rechtstipp vom 19.05.2011

Dass man Texte anderer nicht einfach so ohne Weiteres kopieren darf, sollten mittlerweile die meisten wissen. Aber was ist mit Pressemitteilungen? Es herrscht die weitverbreitete Meinung, dass diese doch extra für die Presse erstellt werden und daher zur Verbreitung in der Öffentlichkeit bestimmt sind. Das ist jedoch nicht ganz zutreffend.

[weiterlesen] (http://www.anwalt.de/rechtstipps/urheberschutz-auch-fuer-pressemitteilungen_018468.html?pid=26)

Zitat:
Vielleicht interessant?

Mr. Smith
19.05.11, 15:00
Was hat man überhaupt davon, Pressemitteilungen anderer im vollen Umfang zu publizieren? Meist reichen doch eine kurze Wiedergabe des Inhalts sowie die Angabe der Primärquelle.

Mr. Smith