Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Der Prozess um den Dresdener Killer
"Bloßer Hass"
Rekonstruktion einer Katastrophe: Nach der brutalen Tötung einer Ägypterin in einem Dresdner Gerichtssaal steht für die Ermittler der ausländerfeindliche Hintergrund der Tat fest.
Der Ort, an dem die Tragödie ihren Lauf nahm, ist eine schlichte, mit Holzbalken eingefasste Sandkiste in Dresden-Johannstadt. In der Mitte ein Gestell mit zwei Schaukeln, die träge an vier Metallketten pendeln. Ein riesiger Eschenahorn wirft seinen Schatten. Nebenan stehen Plattenbauten aus DDR-Zeiten, die Mieter hängen ihre Wäsche gleich neben dem kleinen Spielplatz auf. Hier ist alles geregelt, auch die Spielzeit. Von 8 bis 20 Uhr - in den Sommermonaten.
Was für ein dreckiges Arschloch (http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,646122,00.html)
Redet sich im Verfahren um Kopf und Kragen, outet sich als NPD-Wähler, faselt als Russe von Rassentrennung und so weiter. Das Ergebnis wird sein, dass man diesen Haufen Genabfall, der auch im Knast rumtheatert, schützen muss wie die Kronjuwelen. Es wäre wahrlich sinnvoll, diesen Verlierer nach Ägypten abzuschieben, auf dass er dort abgeurteilt wird.
V.V.S.O.P.
05.09.09, 17:44
Was für ein dreckiges Arschloch (http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,646122,00.html)
Redet sich im Verfahren um Kopf und Kragen, outet sich als NPD-Wähler, faselt als Russe von Rassentrennung und so weiter. Das Ergebnis wird sein, dass man diesen Haufen Genabfall, der auch im Knast rumtheatert, schützen muss wie die Kronjuwelen. Es wäre wahrlich sinnvoll, diesen Verlierer nach Ägypten abzuschieben, auf dass er dort abgeurteilt wird.
Ein eingebürgerter Russe, der Ausländerfeindlich ist. Dümmer gehts wirklich nimmer. Einen übertriebenen Schutzgrund sehe ich übrigens, wie in den meisten Fällen, nicht. Selber schuld, wenn ihm was passiert.
Warum sollte man ihn in Ägypten verurteilen lassen? Das gehört hier belangt. Der Täter ist zwar Russe, aber in Ägypten hätte er keinen fairen Prozess zu erwarten.
Warum sollte man ihn in Ägypten verurteilen lassen? Das gehört hier belangt. Der Täter ist zwar Russe, aber in Ägypten hätte er keinen fairen Prozess zu erwarten.
Dem Opfer gönnte er ja auch keinen fairen Prozess.
NukNuk
V.V.S.O.P.
05.09.09, 18:01
Dem Opfer gönnte er ja auch keinen fairen Prozess.
NukNuk
Und...? Du erkennst den Unterschied zu deinen sonstigen Postings?
Und...? Du erkennst den Unterschied zu deinen sonstigen Postings?
Er soll auch da einen fairen Prozess erhalten, aber eben dem ägyptischen Recht bei der Strafzumessung unterliegen. Wie der kurdische Chaot, der hier ein kurdisches Mädchen sexuell mißbraucht und getötet hat, in der Türkei abgeurteilt wird. Schön geht da echt anders.
Er soll auch da einen fairen Prozess erhalten, aber eben dem ägyptischen Recht bei der Strafzumessung unterliegen. Wie der kurdische Chaot, der hier ein kurdisches Mädchen sexuell mißbraucht und getötet hat, in der Türkei abgeurteilt wird. Schön geht da echt anders.
Warum? Nur weil das Opfer zufällig Ägypterin war? Müßte Marco W. dann auch nach britischem Recht verurteilt werden?
V.V.S.O.P.
05.09.09, 18:05
Er soll auch da einen fairen Prozess erhalten, aber eben dem ägyptischen Recht bei der Strafzumessung unterliegen. Wie der kurdische Chaot, der hier ein kurdisches Mädchen sexuell mißbraucht und getötet hat, in der Türkei abgeurteilt wird. Schön geht da echt anders.
Wäre er nach Ägypten geflohen, ein durchaus nachvollziehbares Verlangen, im gegebenen Fall aber, ist dein und Nuknuks Ansinnen als Blödsinn zu bewerten.
Was für ein dreckiges Arschloch (http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,646122,00.html)
Seine Wut kann man nachvollziehen. Eine Schleiereule taucht auf und wird frech, beidseitiger Austausch von Nettigkeiten. Dann Anzeige wegen Beleidigung und die Provokation durch die Linksjustiz, die den Fall politisch künstlich kriminalisiert hat, "Im November verdoppelte der Richter in der Sitzung die Geldstrafe. Alexander W. verstand die Welt nicht mehr. Die Staatsanwaltschaft wollte jetzt in ihrer Berufung, die Verhängung einer Freiheitsstrafe, gegebenenfalls sogar ohne Bewährung" erreichen".
Wäre die Ägypterin und die Justiz nicht so unverschämt gewesen, dann wäre sie heute noch am Leben und das wäre sie auch, wenn sie sich anständig gekleidet hätte oder noch besser gleich in Ägypten geblieben wäre.
Seine Wut kann man nachvollziehen. Eine Schleiereule taucht auf und wird frech, beidseitiger Austausch von Nettigkeiten. Dann Anzeige wegen Beleidigung und die Provokation durch die Linksjustiz, die den Fall politisch künstlich kriminalisiert hat, "Die Staatsanwaltschaft wollte jetzt in ihrer Berufung, die Verhängung einer Freiheitsstrafe, gegebenenfalls sogar ohne Bewährung" erreichen".
Wäre die Ägypterin und die Justiz nicht so unverschämt gewesen, dann wäre sie heute noch am Leben und das wäre sie auch, wenn sie sich anständig gekleidet hätte oder noch besser gleich in Ägypten geblieben wäre.
Richtig. Man hat den Fall aufgebauscht und damit die Frau zum Tod verurteilt.
Ist der dresdener Mord der Einzige den es in der BRD die letzten 10 Jahre gab?Was ist an diesem Mord so besonders wertvoll?
V.V.S.O.P.
05.09.09, 18:15
Ist der dresdener Mord der Einzige den es in der BRD die letzten 10 Jahre gab?Was ist an diesem Mord so besonders wertvoll?
Das ist schon richtig, wieviele Morde gab es bereits in diesen Jahr, Und nur, dass das Opfer eine Ägypterin ist, macht das diesen Mord nicht schlimmer, als andere. Die User, die den Mörder jetzt zum Opfer machen, verstehe ich allerdings auch nicht.
Seine Wut kann man nachvollziehen. Eine Schleiereule taucht auf und wird frech, beidseitiger Austausch von Nettigkeiten. Dann Anzeige wegen Beleidigung und die Provokation durch die Linksjustiz, die den Fall politisch künstlich kriminalisiert hat, "Im November verdoppelte der Richter in der Sitzung die Geldstrafe. Alexander W. verstand die Welt nicht mehr. Die Staatsanwaltschaft wollte jetzt in ihrer Berufung, die Verhängung einer Freiheitsstrafe, gegebenenfalls sogar ohne Bewährung" erreichen".
Wäre die Ägypterin und die Justiz nicht so unverschämt gewesen, dann wäre sie heute noch am Leben und das wäre sie auch, wenn sie sich anständig gekleidet hätte oder noch besser gleich in Ägypten geblieben wäre.
Würde ich das schreiben, was ich von dir halte und dir wünsche, würde ich gesperrt.
Augenzeugen haben die Polizei gerufen, weil er so aggressiv war und sie fürchteten, dass er der Frau an die Wäsche geht.
Na ja vielleicht war der Russe ja nicht wirklich Schuld,es könnte doch sein das die mangelhafte Integration durch die Behörden schuld waren,und die Tat war nur ein Schrei nach Hilfe.
Richtig. Man hat den Fall aufgebauscht und damit die Frau zum Tod verurteilt.
So sieht es aus. Mit ein wenig Mäßigung und Grips, schlichtender und gerechter Justiz wäre es nicht zu dieser Eskalation gekommen.
Seine Wut kann man nachvollziehen. Eine Schleiereule taucht auf und wird frech, beidseitiger Austausch von Nettigkeiten.
Ist es in Deinen politischen Kreisen üblich, sich mit Alkoholikern, die auf Kinderspielplätzen saufen, zu solidarisieren? Bekommt Ihr aus anderen sozialen Kreisen keine Stimmen mehr? Und wie ist das eigentlich - hat dieser Bier trinkende Russe nun mehr Recht, auf einem Kinderspielplatz auf den Schaukeln herumzulungern als das kleine dreijährige Kind einer Muslima?
NukNuk
Ist es in Deinen politischen Kreisen üblich, sich mit Alkoholikern, die auf Kinderspielplätzen saufen, zu solidarisieren? Bekommt Ihr aus anderen sozialen Kreisen keine Stimmen mehr? Und wie ist das eigentlich - hat dieser Bier trinkende Russe nun mehr Recht, auf einem Kinderspielplatz auf den Schaukeln herumzulungern als das kleine dreijährige Kind einer Muslima?
NukNuk
1. Hat er gesoffen oder hat er zusammen mit seiner Nichte geschaukelt? Ich erlebe öfter Erwachsene, die gemeinsam mit Kindern spielen und normalerweise wartet man ab bis das Gerät frei ist oder geht zum nächsten Spielplatz, aber motzt die Leute nicht an.
2. Sie hätte wissen müssen, daß man im christlichen Abendland nicht in Moslemtracht herumläuft, damit provoziert und unschöne Reaktionen hervorrufen kann. Was geschähe mit einer Deutschen die im Bikini durch Teheran läuft?
3.Wenn es zu Streitereien gekommen ist versucht man sich in Schlichtung. Einen Versuch der Schlichtung gab es offensichlich nicht, stattdessen wurde aus einem gewöhnlichen Streit, eine Anzeige, ein Strafbefehl über 330 Euro, eine Verdoppelung des Strafbefehls, ein Antrag auf Freiheitsstrafe ohne Bewährung.
Daß ein geistig minderbemittelter Russe mit dem Hintergrund seiner Kultur da leicht ausrasten kann ist nicht verwunderlich.
Hat er gesoffen
Natürlich hat er gesoffen.
Lies Dich doch bitte zuerst in die Thematik ein, bevor Du Dich aus dem Fenster lehnst!
Sie hätte wissen müssen, daß man im christlichen Abendland nicht in Moslemtracht herumläuft
Jetzt aber mal halblang!
In Dresden hat man mit Sicherheit keine Probleme mit Muslima, ob verschleiert oder nicht. Das sage ich Dir als Dresdner! Misch Dich bitte nicht in unsere Belange ein!
NukNuk
Kleines Mäuschen
05.09.09, 19:04
Jetzt aber mal halblang!
In Dresden hat man mit Sicherheit keine Probleme mit Muslima, ob verschleiert oder nicht. Das sage ich Dir als Dresdner! Misch Dich bitte nicht in unsere Belange ein!
NukNuk
Interessant, du hast ein Mandat der Dresdner, in ihrem Namen zu sprechen?
Natürlich hat er gesoffen.
Lies Dich doch bitte zuerst in die Thematik ein, bevor Du Dich aus dem Fenster lehnst!
Ein Grund mehr Schwamm drüber zu sagen, was gebe ich auf das Gesabbel eines Alkoholisierten, der nicht mehr Herr seiner Sinne ist?
In Dresden hat man mit Sicherheit keine Probleme mit Muslima, ob verschleiert oder nicht. Das sage ich Dir als Dresdner! Misch Dich bitte nicht in unsere Belange ein!
NukNuk
August der Starke würde sich im Grabe umdrehen, wenn er wüßte, daß die Muslime heute in seinem geliebten Sachsen herumtrampeln. :(
Interessant, du hast ein Mandat der Dresdner, in ihrem Namen zu sprechen?
Wir Dresdner sprechen dies jeden 13ten Februar frei und selbst aus.
Wir wollen weder Fremdenfeindlichkeit noch Dumpfglatzigkeit in unserer Stadt sehen. Auf die Wahlergebnisse der NPD-Heinis zu Stadtratswahlen brauch ich ja gar nicht erst hinweisen, oder?
:-)
Ein Grund mehr Schwamm drüber zu sagen, was gebe ich auf das Gesabbel eines Alkoholisierten, der nicht mehr Herr seiner Sinne ist?
Er hatte auf diesem Spielplatz NICHTS verloren.
Ihn nachträglich zu verteidigen ist einfach nur erbärmlich. Er hätte gleich an diesem Tag verhaftet gehört!
August der Starke würde sich im Grabe umdrehen, wenn er wüßte, daß die Muslime heute in seinem geliebten Sachsen herumtrampeln.
August der Starke galt als Bewunderer des islamischen Kulturkreises.
Mir scheint, Du warst noch nie in Deinem Leben in einem Dresdner Kunstmuseum.
:augenrollen:
NukNuk
Natürlich hat er gesoffen.
Lies Dich doch bitte zuerst in die Thematik ein, bevor Du Dich aus dem Fenster lehnst!
Jetzt aber mal halblang!
In Dresden hat man mit Sicherheit keine Probleme mit Muslima, ob verschleiert oder nicht. Das sage ich Dir als Dresdner! Misch Dich bitte nicht in unsere Belange ein!
NukNuk
Es ändert nichts daran, dass der Fall aufgebauscht wurde. Warum hat man nicht einfach das gemacht, was man auch sonst bei Beleidigungsfällen macht, nämlich das Verfahren eingestellt mit der Begründung "Geringe Schuld" und "Kein öffentliches Interesse"?
Er hatte auf diesem Spielplatz NICHTS verloren.
Darf man auf einem dresdner Spielplatz nicht mehr mit seiner Nichte schaukeln gehen oder war es wegen seiner russischen Herkunft?
Alexander W. saß auf einer der beiden Schaukeln, während seine Nichte die andere benutzte.
August der Starke galt als Bewunderer des islamischen Kulturkreises.Mir scheint, Du warst noch nie in Deinem Leben in einem Dresdner Kunstmuseum.
:augenrollen:
NukNuk
Aber nicht doch, ich kenne die Kulturstätten Dresdens in und auswendig. ;-)
Vom Juli 1695 bis September 1696 nahm er als Oberbefehlshaber des kaiserlichen Heeres in Ungarn mit wechselndem Erfolg am Großen Türkenkrieg teil.
http://de.wikipedia.org/wiki/August_II._(Polen)
http://de.wikipedia.org/wiki/Gro%C3%9Fer_T%C3%BCrkenkrieg
Darf man auf einem dresdner Spielplatz nicht mehr mit seiner Nichte schaukeln gehen
Welchen Teil von ''der Penner hat auf diesem Spielplatz nicht mit seiner Nichte gespielt, sondern allein gesoffen'' hast Du jetzt nicht genau verstanden?
Oh - und wo Du doch so sehr unsere Museen auswendig kennst: Was befinden sich denn so für Porzellanstücke im grünen Gewölbe? Was für Figuren sind das da? Und woher stammen die Wandteppiche?
:-)
NukNuk
Welchen Teil von ''der Penner hat auf diesem Spielplatz nicht mit seiner Nichte gespielt, sondern allein gesoffen'' hast Du jetzt nicht genau verstanden?
Oh - und wo Du doch so sehr unsere Museen auswendig kennst: Was befinden sich denn so für Porzellanstücke im grünen Gewölbe? Was für Figuren sind das da? Und woher stammen die Wandteppiche?
:-)
NukNuk
Er war mit seiner NIchte da, damit hatte er einen guten Grund.
Welchen Teil von ''der Penner hat auf diesem Spielplatz nicht mit seiner Nichte gespielt, sondern allein gesoffen'' hast Du jetzt nicht genau verstanden?
Ich halte mich an die Faktenlage:
Was auf jenem Spielplatz vor einem Jahr passierte, ist inzwischen von den Ermittlern weitgehend rekonstruiert.
Alexander W. saß auf einer der beiden Schaukeln, während seine Nichte die andere benutzte. Marwa al-Schirbini kam hinzu. Sie trug wie immer ihr Kopftuch und bat den Russlanddeutschen, die zweite Schaukel ihrem Sohn Mustafa zu überlassen. Er wolle nicht, dass seine Nichte Islamisten sehe, soll Alexander W. gesagt haben. Ein Wort gab das andere. Sie sei eine Terroristin, und ihr Sohn werde auch mal einer, schimpfte W. Es wurde laut in der beschaulichen Sandkiste, Zeugen riefen die Polizei. Es gab eine Strafanzeige wegen Beleidigung.
Klingt nach einem ganz normalen Streit, könnte erheitern wenn nicht so tragisch.
Oh - und wo Du doch so sehr unsere Museen auswendig kennst: Was befinden sich denn so für Porzellanstücke im grünen Gewölbe? Was für Figuren sind das da? Und woher stammen die Wandteppiche?
:-)
NukNuk
Gehe mal in die Gemäldegalerie, alte Meister
Der Entsatz von Wien :-)
http://www.tuerkenbeute.de/media/il9_illuWindowGross/S42A-14EW_00_il9_690x435.jpg
Kleines Mäuschen
05.09.09, 19:45
Welchen Teil von ''der Penner hat auf diesem Spielplatz nicht mit seiner Nichte gespielt, sondern allein gesoffen'' hast Du jetzt nicht genau verstanden?
Im Spiegelbericht, der Grundlage dieses Threads ist, steht davon nichts.
Die schreiben, er hätte zusammen mit seiner Nichte geschaukelt.
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,646122,00.html
V.V.S.O.P.
05.09.09, 19:48
Er hatte auf diesem Spielplatz NICHTS verloren.
Ihn nachträglich zu verteidigen ist einfach nur erbärmlich. Er hätte gleich an diesem Tag verhaftet gehört!
Warum, ist die Beleidigung eines Moslems jetzt schon Gotteslästerung, oder was? Jeden Tag begehen Dutzende von denen Gewalttaten, werden die auch gleich alle verhaftet?
Und verlang jetzt bitte keine Quelle, sonst geb ich dir einen Link vom PCF Rubrik "Verbrechen", da hat sich jetzt in den letzten Tagen einiges angesammelt.
Er hatte auf diesem Spielplatz NICHTS verloren.
Ihn nachträglich zu verteidigen ist einfach nur erbärmlich. Er hätte gleich an diesem Tag verhaftet gehört!
Falsch. Hätte man einfach das Verfahren eingestellt und gesagt, dass Beleidigung den Staat einfach nicht interessieren sollte, zumindest so eine Petitesse, dann wäre das alles gar nicht erst passiert.
DreadfulGreat
05.09.09, 20:28
Seine Wut kann man nachvollziehen. Eine Schleiereule taucht auf und wird frech, beidseitiger Austausch von Nettigkeiten. Dann Anzeige wegen Beleidigung und die Provokation durch die Linksjustiz, die den Fall politisch künstlich kriminalisiert hat, "Im November verdoppelte der Richter in der Sitzung die Geldstrafe. Alexander W. verstand die Welt nicht mehr. Die Staatsanwaltschaft wollte jetzt in ihrer Berufung, die Verhängung einer Freiheitsstrafe, gegebenenfalls sogar ohne Bewährung" erreichen".
Wäre die Ägypterin und die Justiz nicht so unverschämt gewesen, dann wäre sie heute noch am Leben und das wäre sie auch, wenn sie sich anständig gekleidet hätte oder noch besser gleich in Ägypten geblieben wäre.
Jau. Hätte meine Tante Eier, wäre sie mein Onkel.
Schleiereule / Linksjustiz / künstlich kriminalisiert / Ägypterin und Justiz unverschämt? Du glaubst den Bullshit offensichtlich wirklich.
Nur, um mal dich mal mit einer Tatsache des Mordes zu konfrontieren, den dieser rechtsradikale Arier an einer völlig unschuldigen Mutter begangen hat: Die arme Frau würde noch leben, wenn es nicht diese rassistische Gesinnung gäbe, die nicht nur diesem Mörder den ideologischen Weg geebnet und die moralische Rechtfertigung geliefert hat. Wer da auch noch applaudierend die Schuld auf das Opfer projiziert, was von anständiger Kleidung faselt, nimmt den rechtsradikalen Mörder gerade zu in Schutz und das ist eine menschenverachtende, abscheuliche Sichtweise.
DreadfulGreat
05.09.09, 20:35
Falsch. Hätte man einfach das Verfahren eingestellt und gesagt, dass Beleidigung den Staat einfach nicht interessieren sollte, zumindest so eine Petitesse, dann wäre das alles gar nicht erst passiert.
Du forderst Rechtsbeugung. Natürlich wird einer Anzeige wegen §185 StGB nachgegangen.
Du forderst Rechtsbeugung. Natürlich wird einer Anzeige wegen §185 StGB nachgegangen.
In der Regel werden solche Verfahren eingestellt. Weil es kein öffentliches Interesse gibt. Das hätte hier auch passieren müssen, statt noch zu fordern, den Mann ins Gefängnis zu werfen, weil er eine Kopftuchträgerin als Islamistin bezeichnet hat. Übrigens ist es sehr interessant, dass die Medien sich zu diesem Thema gar nicht geäußert haben.
Falsch. Hätte man einfach das Verfahren eingestellt und gesagt, dass Beleidigung den Staat einfach nicht interessieren sollte, zumindest so eine Petitesse, dann wäre das alles gar nicht erst passiert.
Beleidigungen, hier mit fremdenfeindlichen Hintergrund, sind aber nun einmal keine Petitesse, sondern haben im StGB sogar einen eigenen Paragraphen als Antragsdelikt. Wegen der Art der Beleidigung war es hier wohl sogar ein Offizialdelikt.
Hätte der kastenköpfige Schwachmat den Strafbefehl angenommen, wäre auch alles schick gewesen. Hat er aber nicht, weil er sich in seinem fremdenfeindlichen Wahn als über den Gesetzen stehend ansah.
Ich bleibe dabei. Ab nach Ägypten und ihm da den Prozess machen. So haben wir den Schwachstruller von der Pelle.
Du forderst Rechtsbeugung. Natürlich wird einer Anzeige wegen §185 StGB nachgegangen.
Ich gehe nicht davon aus, dass der Strafbefehl basierend auf dem 185er StGB ausgestellt wurde.
Beleidigungen, hier mit fremdenfeindlichen Hintergrund, sind aber nun einmal keine Petitesse, sondern haben im StGB sogar einen eigenen Paragraphen als Antragsdelikt. Wegen der Art der Beleidigung war es hier wohl sogar ein Offizialdelikt.
Hätte der kastenköpfige Schwachmat den Strafbefehl angenommen, wäre auch alles schick gewesen. Hat er aber nicht, weil er sich in seinem fremdenfeindlichen Wahn als über den Gesetzen stehend ansah.
Ich bleibe dabei. Ab nach Ägypten und ihm da den Prozess machen. So haben wir den Schwachstruller von der Pelle.
Warum nach Ägypten? Wurde die Tat in Ägypten begangen? Und doch: Beleidigungen sind Petitessen, die in wohl 99,9 % der Fälle eingestellt werden. Nur weil es fremdenfeindlich ist, wird daraus auch kein Offizialdelikt, es sei denn du könntest mir einen § nennen, wo das steht.
In der Regel werden solche Verfahren eingestellt. Weil es kein öffentliches Interesse gibt. Das hätte hier auch passieren müssen, statt noch zu fordern, den Mann ins Gefängnis zu werfen, weil er eine Kopftuchträgerin als Islamistin bezeichnet hat. Übrigens ist es sehr interessant, dass die Medien sich zu diesem Thema gar nicht geäußert haben.
Das ist völliger Unfug. Da wird eher ein kleinerer Diebstahl eingestellt, als dass man derartige Antragsdelikte kippt. Die werden entweder zugelassen und dann auch verhandelt/mit Strafbefehl geahndet oder sie werden vorher schon niedergeschlagen, weil ggf. eine Gegenbeleidigung vorlag.
Ins Gefängnis wäre er nicht wegen der Beleidigung geworfen worden, sondern wegen der fremdenfeindlichen Tragweite. Und geraden den ehemaligen Sowjetbürgern muss man was das angeht deutlich machen, sie sind hier nicht in der Steppe.
Ich gehe nicht davon aus, dass der Strafbefehl basierend auf dem 185er StGB ausgestellt wurde.
Volksverhetzung war nicht einschlägig. Oder hat er seine Äußerung im Rahmen einer Versammlung getätigt?
DreadfulGreat
05.09.09, 20:43
In der Regel werden solche Verfahren eingestellt. Weil es kein öffentliches Interesse gibt. Das hätte hier auch passieren müssen, statt noch zu fordern, den Mann ins Gefängnis zu werfen, weil er eine Kopftuchträgerin als Islamistin bezeichnet hat. Übrigens ist es sehr interessant, dass die Medien sich zu diesem Thema gar nicht geäußert haben.
Soso bezeichnet... Er hat sie als Islamistin und ihr Kind als Terrorist in spe beschimpft, obwohl er sie gar nicht kannte.
V.V.S.O.P.
05.09.09, 20:43
In der Regel werden solche Verfahren eingestellt. Weil es kein öffentliches Interesse gibt. Das hätte hier auch passieren müssen, statt noch zu fordern, den Mann ins Gefängnis zu werfen, weil er eine Kopftuchträgerin als Islamistin bezeichnet hat. Übrigens ist es sehr interessant, dass die Medien sich zu diesem Thema gar nicht geäußert haben.
DAs Vorgeplänkel ist aber letztendes doch wurscht, der Mann ist ein Mörder und gehört lebenslang hinter Gitter. Man kann doch aus diesen Irren keinen Märtyrer machen, der er nicht ist.
Jau. Hätte meine Tante Eier, wäre sie mein Onkel.
Schleiereule / Linksjustiz / künstlich kriminalisiert / Ägypterin und Justiz unverschämt? Du glaubst den Bullshit offensichtlich wirklich.
Nur, um mal dich mal mit einer Tatsache des Mordes zu konfrontieren, den dieser rechtsradikale Arier an einer völlig unschuldigen Mutter begangen hat: Die arme Frau würde noch leben, wenn es nicht diese rassistische Gesinnung gäbe, die nicht nur diesem Mörder den ideologischen Weg geebnet und die moralische Rechtfertigung geliefert hat. Wer da auch noch applaudierend die Schuld auf das Opfer projiziert, was von anständiger Kleidung faselt, nimmt den rechtsradikalen Mörder gerade zu in Schutz und das ist eine menschenverachtende, abscheuliche Sichtweise.
Ich sehe diese Frau, Richter und Staatsanwälte, die diesen Mist zu einem rassistischen, ausländerfeindlichen Politverbrechen hochgeputscht haben und mitschuldig am Ausrasten des Russen sind. Dazu kommt, wie kann es sein, daß ein Angeklagter mit einem Messer bewaffnet im Gerichtssaal unter den Augen von einer Menge Leuten agieren kann, unterlassene Hilfeleistung?
Sieh es objektiv, es gibt eine ganze Reihe Schuldiger, der Russe hat nur das getan, was ihm sein unterbelichteter Geist mit Neigung zu Gewaltausbrüchen, in Kombination mit gekränkter Ehre und einem Schuß Adrenalin angeboten hat.
Warum nach Ägypten? Wurde die Tat in Ägypten begangen? Und doch: Beleidigungen sind Petitessen, die in wohl 99,9 % der Fälle eingestellt werden. Nur weil es fremdenfeindlich ist, wird daraus auch kein Offizialdelikt, es sei denn du könntest mir einen § nennen, wo das steht.
Unfug hoch 10. Hier gab es sogar noch Zeugen. Da wird gar nichts eingestellt. Der Strafbefehl war der billigste Weg, nur war der Kastenkopp zu dämlich das zu erkennen.
Der Staatsanwalt sah wohl den 130er tangiert.
V.V.S.O.P.
05.09.09, 20:46
Ins Gefängnis wäre er nicht wegen der Beleidigung geworfen worden, sondern wegen der fremdenfeindlichen Tragweite. Und geraden den ehemaligen Sowjetbürgern muss man was das angeht deutlich machen, sie sind hier nicht in der Steppe.
Ein strafverschärfendes "fremdenfeindliches Motiv" einer Beleidigung, sollte es in einer Demokratie nicht geben dürfen und ist auch nur in einem Pseudo-Rechtsstaat möglich
DAs Vorgeplänkel ist aber letztendes doch wurscht, der Mann ist ein Mörder und gehört lebenslang hinter Gitter. Man kann doch aus diesen Irren keinen Märtyrer machen, der er nicht ist.
NAtürlich nicht. Er ist und bleibt ein gemeines Schwein.
Die Meinung, die Justiz sei zu kritisieren, ja hätte das Schwein förmlich zu seiner Tat getrieben, ist ja wohl eine sehr peinliche Bloßstellung eines entarteten Rechtsempfindens.
Das ist völliger Unfug. Da wird eher ein kleinerer Diebstahl eingestellt, als dass man derartige Antragsdelikte kippt. Die werden entweder zugelassen und dann auch verhandelt/mit Strafbefehl geahndet oder sie werden vorher schon niedergeschlagen, weil ggf. eine Gegenbeleidigung vorlag.
Ins Gefängnis wäre er nicht wegen der Beleidigung geworfen worden, sondern wegen der fremdenfeindlichen Tragweite. Und geraden den ehemaligen Sowjetbürgern muss man was das angeht deutlich machen, sie sind hier nicht in der Steppe.
So ein Quatsch. Gerade Antragsdelikte werden meist auf den Privatklageweg verwiesen. EInfach weil es Unsinn ist, den Staat damit zu behelligen, das man sich beleidigt fühlt. Ich würde nie auf die Idee kommen, jemanden wegen einer Beschimpfung anzuzeigen, geschweige denn auch noch zu fordern, dass der Übeltäter ins Gefängnis kommt. Auch ein Fremden- bzw. Islamfeindlicher Hintergrund rechtfertigt sowas nicht.
DreadfulGreat
05.09.09, 20:48
Ich bin kein Anwalt (http://bundesrecht.juris.de/stgb/__185.html). Aber das Beleidigungen geahndet und besonders in diesem rassistischen Fall nicht einfach eingestellt wird, liegt auf der Hand.
Volksverhetzung war nicht einschlägig. Oder hat er seine Äußerung im Rahmen einer Versammlung getätigt?
Zeugen riefen die Polizei. Es war demnach nicht die klassische Beleidigungssituation, wo Beleidiger und Beleidigter auf einander treffen, sondern es war Publikum am Start.
Unfug hoch 10. Hier gab es sogar noch Zeugen. Da wird gar nichts eingestellt. Der Strafbefehl war der billigste Weg, nur war der Kastenkopp zu dämlich das zu erkennen.
Der Staatsanwalt sah wohl den 130er tangiert.
Dieser Fall sollte ein Exempel werden, das ist alles. Und zeig mir bitte mal einen Fall, wo jemand für ein "Arschloch", auch vor Zeugen, auch nur einen Strafbefehl gekriegt hätte. Nein, man wollte eine Hexenjagd gegen Leute, die die Islamisierung ablehnen und der Schuss ist nach hinten losgegangen.
DreadfulGreat
05.09.09, 20:50
Ich sehe diese Frau, Richter und Staatsanwälte, die diesen Mist zu einem rassistischen, ausländerfeindlichen Politverbrechen hochgeputscht haben und mitschuldig am Ausrasten des Russen sind. Dazu kommt, wie kann es sein, daß ein Angeklagter mit einem Messer bewaffnet im Gerichtssaal unter den Augen von einer Menge Leuten agieren kann, unterlassene Hilfeleistung?
Sieh es objektiv, es gibt eine ganze Reihe Schuldiger, der Russe hat nur das getan, was ihm sein unterbelichteter Geist mit Neigung zu Gewaltausbrüchen, in Kombination mit gekränkter Ehre und einem Schuß Adrenalin angeboten hat.
Der 'Russe' ist übrigens Deutscher.
So ein Quatsch. Gerade Antragsdelikte werden meist auf den Privatklageweg verwiesen. EInfach weil es Unsinn ist, den Staat damit zu behelligen, das man sich beleidigt fühlt. Ich würde nie auf die Idee kommen, jemanden wegen einer Beschimpfung anzuzeigen, geschweige denn auch noch zu fordern, dass der Übeltäter ins Gefängnis kommt. Auch ein Fremden- bzw. Islamfeindlicher Hintergrund rechtfertigt sowas nicht.
Nein, das ist fachlich falsch. Aus einer Beleidigung/Rufschädigung erwachsene Regressansprüche werden auf dem Zivilweg verhandelt. Aber das machst du nur dann, wenn du vorher strafrechtlich Erfolg hattest, denn da hast du bereits ein Urteil in der Tasche und der Zivilstreit ist ein Kindergeburtstag.
Ich bin kein Anwalt (http://bundesrecht.juris.de/stgb/__185.html). Aber das Beleidigungen geahndet und besonders in diesem rassistischen Fall nicht einfach eingestellt wird, liegt auf der Hand.
Völliger Unsinn. Warum sollte ein "Islamistin" schlimmer sein als ein "Arschloch"?
Ein strafverschärfendes "fremdenfeindliches Motiv" einer Beleidigung, sollte es in einer Demokratie nicht geben dürfen und ist auch nur in einem Pseudo-Rechtsstaat möglich
Das sehe ich allerdings anders. Wenn man solches nicht ahndet, trüge man der Tatsache nicht Rechnung, dass das Delikt aus bloßem, nicht auf bestimmte Personen gerichtetem Hass verübt wurde. Soetwas muss aber berücksichtigt werden, um zu verhindern, dass diffuse Hassgefühle zu solchen Taten motivieren.
Nein, das ist fachlich falsch. Aus einer Beleidigung/Rufschädigung erwachsene Regressansprüche werden auf dem Zivilweg verhandelt. Aber das machst du nur dann, wenn du vorher strafrechtlich Erfolg hattest, denn da hast du bereits ein Urteil in der Tasche und der Zivilstreit ist ein Kindergeburtstag.
Privatklage ist nicht Zivilrecht, sondern ein Strafverfahren ohne Staatsanwalt und Strafrichter, sondern mit Zivilrichter, das vom Geschädigten geführt wird.
Dieser Fall sollte ein Exempel werden, das ist alles. Und zeig mir bitte mal einen Fall, wo jemand für ein "Arschloch", auch vor Zeugen, auch nur einen Strafbefehl gekriegt hätte. Nein, man wollte eine Hexenjagd gegen Leute, die die Islamisierung ablehnen und der Schuss ist nach hinten losgegangen.
Ich habe für ein "Arschloch" fünfstellig gezahlt.
Soso bezeichnet... Er hat sie als Islamistin und ihr Kind als Terrorist in spe beschimpft, obwohl er sie gar nicht kannte.
Ja und? Das ist auch nur eine Beleidigung. Mehr nicht.
Ich habe für ein "Arschloch" fünfstellig gezahlt.
Wenn du es zu einem Beamten gesagt hast, glaube ich das. Sonst nicht.
DAs Vorgeplänkel ist aber letztendes doch wurscht, der Mann ist ein Mörder und gehört lebenslang hinter Gitter. Man kann doch aus diesen Irren keinen Märtyrer machen, der er nicht ist.
Wie ich schon sagte: Ein Märtyrer ist er nicht, aber man wollte ein Exempel statuieren und das ist nach hinten losgegangen.
Privatklage ist nicht Zivilrecht, sondern ein Strafverfahren ohne Staatsanwalt und Strafrichter, sondern mit Zivilrichter, das vom Geschädigten geführt wird.
Ich weiß, dass die Privatklage kein Zivilprozess ist. Nur sagte ich, auf Grund des fremdenfeindlichen Hintergrundes sehe ich hier keine Möglichkeit für ein Nichthandeln der Staatsanwaltschaft.
Ich weiß, dass die Privatklage kein Zivilprozess ist. Nur sagte ich, auf Grund des fremdenfeindlichen Hintergrundes sehe ich hier keine Möglichkeit für ein Nichthandeln der Staatsanwaltschaft.
Warum? Nur weil es fremdenfeindlich war musste der Staatsanwalt weder anklagen noch eine Haftstrafe, womöglich gar ohne Bewährung, fordern. Er hätte es einstellen, Marwa S. auf den Privatklageweg verweisen und das ganze ansonsten gut sein lassen können und sich mit wichtigeren Fällen befassen sollen. Dann würde die Frau noch leben, der Mann hätte seinen Hass vielleicht noch unter Kontrolle gebracht und aus die Maus.
Wenn du es zu einem Beamten gesagt hast, glaube ich das. Sonst nicht.
Nein, zu einer Privatperson. Alleine 60 Tagessätze a 100 €. Dazu strafbewehrte Unterlassungsklage, Anwaltsgebühren, Gerichtskosten beim Straf- und Zivilverfahren. Das waren in toto rund 13 Mille.
V.V.S.O.P.
05.09.09, 20:58
Das sehe ich allerdings anders. Wenn man solches nicht ahndet, trüge man der Tatsache nicht Rechnung, dass das Delikt aus bloßem, nicht auf bestimmte Personen gerichtetem Hass verübt wurde. Soetwas muss aber berücksichtigt werden, um zu verhindern, dass diffuse Hassgefühle zu solchen Taten motivieren.
Beleidigungen sind sehr häufig auf eine bestimmte Schwäche oder Herkunft des Beleidigten ausgerichtet, Blade Sau, Glatzertes Orschloch, Schenglerte Missgeburt und eben auch Schleiereule, Bimbo usw. Ausschlaggeben muss die Ursache der Beleidigung sein, in diesen Fall also der blöde Streit um eine Schaukel. Was anderes wäre es, würde der Beleidiger ausschließlich auf Grund der Herkunft beleidigen, ohne das es vorher einen Anlass gab. Aber auch das wäre in einem wirklichen Rechtsstaat kein HAftgrund, vor allem dann nicht, wenn Gewalttäter serienweise nicht eingesperrt werden.
Nein, zu einer Privatperson. Alleine 60 Tagessätze a 100 €. Dazu strafbewehrte Unterlassungsklage, Anwaltsgebühren, Gerichtskosten beim Straf- und Zivilverfahren. Das waren in toto rund 13 Mille.
Das glaube ich dir nicht. Normalerweise interessiert sich kein Staatsanwalt für derartige Petitessen. Der Tatbestand gehört eh abgeschafft, weil Beleidigungen schon derart sozialadäquat sind, das eine solche einfach mal als "hinzunehmen" gelten sollte.
Völliger Unsinn. Warum sollte ein "Islamistin" schlimmer sein als ein "Arschloch"?
Arschloch ist ohne Zweifel eine Beleidigung. Bei Islamistin ist das nicht eindeutig, müßte man erst untersuchen.
Das glaube ich dir nicht. Normalerweise interessiert sich kein Staatsanwalt für derartige Petitessen. Der Tatbestand gehört eh abgeschafft, weil Beleidigungen schon derart sozialadäquat sind, das eine solche einfach mal als "hinzunehmen" gelten sollte.
Du musst das auch nicht glauben, denn ich musste es zahlen. Es gab sogar 2 Verfahren dafür. Zuerst wegen der Unterlassung, dann das strafrechtliche Spektakel. Und das 3. Verfahren, zivilrechtlich wegen Geschäftsschädigung, wurde nur abgeblasen, weil der Beleidigte aus mir unerklärlichen Gründen einen Rückzieher machte. Sonst wäre es noch teurer geworden, was ich aber bewusst und wissentlich in Kauf genommen habe.
Du musst das auch nicht glauben, denn ich musste es zahlen. Es gab sogar 2 Verfahren dafür. Zuerst wegen der Unterlassung, dann das strafrechtliche Spektakel. Und das 3. Verfahren, zivilrechtlich wegen Geschäftsschädigung, wurde nur abgeblasen, weil der Beleidigte aus mir unerklärlichen Gründen einen Rückzieher machte. Sonst wäre es noch teurer geworden, was ich aber bewusst und wissentlich in Kauf genommen habe.
Wie kann bitte eine Titulierung als "Arschloch" eine Geschäftsschädigung verursachen?
Beleidigungen sind sehr häufig auf eine bestimmte Schwäche oder Herkunft des Beleidigten ausgerichtet, Blade Sau, Glatzertes Orschloch, Schenglerte Missgeburt und eben auch Schleiereule, Bimbo usw. Ausschlaggeben muss die Ursache der Beleidigung sein, in diesen Fall also der blöde Streit um eine Schaukel. Was anderes wäre es, würde der Beleidiger ausschließlich auf Grund der Herkunft beleidigen, ohne das es vorher einen Anlass gab. Aber auch das wäre in einem wirklichen Rechtsstaat kein HAftgrund, vor allem dann nicht, wenn Gewalttäter serienweise nicht eingesperrt werden.
Stellen wir uns den Fall vor eine Glatze in Springerstiefeln in einschlägiger Montur tritt vor eine mit ihrem Kind schaukelnde Mutter und fordert die Freigabe der Schaukel. Die Mutter ist zufällig eine Linke und betitelt ihn als Nazi, Brauner usw., ein Handgemenge entsteht, die Polizei wird gerufen.
Hätte ein Staatsanwalt eine Beleidigungsklage erhoben? Eher wäre sie für ihre "Courage" in den Gazetten hochgelobt worden.
Auch wenn du jetzt ganz tapfer sein musst: Staatsbürgerschaften sind an andere Kriterien gekoppelt als Blut :-D
Ich unterscheide zwischen Staatsbürgerschaft und Volkszugehörigkeit. Staatsbürgerschaften kann man wechseln wie ein Hemd, die Volkszugehörigkeit nicht!
V.V.S.O.P.
05.09.09, 21:17
Stellen wir uns den Fall vor eine Glatze in Springerstiefeln in einschlägiger Montur tritt vor eine mit ihrem Kind schaukelnde Mutter und fordert die Freigabe der Schaukel. Die Mutter ist zufällig eine Linke und betitelt ihn als Nazi, Brauner usw., ein Handgemenge entsteht, die Polizei wird gerufen.
Hätte ein Staatsanwalt eine Beleidigungsklage erhoben? Eher wäre sie für ihre "Courage" in den Gazetten hochgelobt worden.
Das ist richtig, deswegen spreche ich auch immer von einem Pseudo-Rechtsstaat. In Deutschland wird unterschiedlich Pseudo-Recht gesprochen. Ein Teil der Bevölkerung hat Narrenfreiheit, der andere Teil wird übertrieben streng bestraft.
Wie kann bitte eine Titulierung als "Arschloch" eine Geschäftsschädigung verursachen?
Indem es sich tatsächlich nicht um das "Arschloch", sondern um eine üble Nachrede, Verleumdung oder öffentliche falsche Verdächtigung handelt und von unserem Rechtsexperten hier nur fälschlich unter den "Oberbegriff" Beleidigung subsumiert wird.
Falsche Tatsachenbehauptungen im Netz können sich für den Geschädigten tatsächlich als üble Geschäftsschädigung auswirken, wenn er selbstständig ist und seine Kunden sich im Internet tummeln.
Indem es sich um eine üble Nachrede, Verleumdung oder öffentliche falsche Verdächtigung handelt und von unserem Rechtsexperten hier nur fälschlich unter den "Oberbegriff" Beleidigung subsumiert wird.
Falsche Tatsachenbehauptungen im Netz können sich für den Geschädigten tatsächlich als üble Geschäftsschädigung auswirken, wenn er selbstständig ist und seine Kunden sich im Internet tummeln.
Das ist klar. Eine Verleumdung würde hier viel eher passen.
Wie kann bitte eine Titulierung als "Arschloch" eine Geschäftsschädigung verursachen?
Dafür war "betrügerisches" der Stein des Anstosses. Im Strafverfahren wurde aber nur der 185er verhandelt und da lag nur das Augenmerk auf dem öffentlich gesagten "Arschloch". Für die Geschäftsschädigung war das "Arschloch" irrelevant, da wäre es um das "betrügerisches" gegangen. Bei der strafbewehrten Unterlassungsklage ging es um die Kombination aus beiden Worten.
Kleines Mäuschen
05.09.09, 21:20
Ich habe für ein "Arschloch" fünfstellig gezahlt.
Wow, 500 Tagessätze?
Das ist klar. Eine Verleumdung würde hier viel eher passen.
Nein, es wurde strafrechtlich rein das "Arschloch" gewertet. Im Zuge der Unterlassungsklage die Kombination und zivilrechtlich bezogen auf Geschäftsschädigung wäre das "betrügerisches" zum Tragen gekommen, was ja aber dann doch nicht statt fand.
Am ärgerlichsten war dann wohl, dass ich das lachend zahlte. :D
Ich sehe diese Frau, Richter und Staatsanwälte, die diesen Mist zu einem rassistischen, ausländerfeindlichen Politverbrechen hochgeputscht haben und mitschuldig am Ausrasten des Russen sind. Dazu kommt, wie kann es sein, daß ein Angeklagter mit einem Messer bewaffnet im Gerichtssaal unter den Augen von einer Menge Leuten agieren kann, unterlassene Hilfeleistung?
Sieh es objektiv, es gibt eine ganze Reihe Schuldiger, der Russe hat nur das getan, was ihm sein unterbelichteter Geist mit Neigung zu Gewaltausbrüchen, in Kombination mit gekränkter Ehre und einem Schuß Adrenalin angeboten hat.Trage den Tag in den Kalender ein - ich muss Dir zustimmen.
Seine Wut kann man nachvollziehen. Eine Schleiereule taucht auf und wird frech, beidseitiger Austausch von Nettigkeiten. Dann Anzeige wegen Beleidigung und die Provokation durch die Linksjustiz, die den Fall politisch künstlich kriminalisiert hat, "Im November verdoppelte der Richter in der Sitzung die Geldstrafe. Alexander W. verstand die Welt nicht mehr. Die Staatsanwaltschaft wollte jetzt in ihrer Berufung, die Verhängung einer Freiheitsstrafe, gegebenenfalls sogar ohne Bewährung" erreichen".
Wäre die Ägypterin und die Justiz nicht so unverschämt gewesen, dann wäre sie heute noch am Leben und das wäre sie auch, wenn sie sich anständig gekleidet hätte oder noch besser gleich in Ägypten geblieben wäre.
Was man so alles nachvollziehen kann.
Da wurde der Opa in der U-Bahn frech und hatte danach, als er aus dem Koma erwachte, Erinnerungslücken. Wäre er besser daheim geblieben und nicht frech geworden.
Oder der Rabbi in Frankfurt. Was spricht er auch einen Jugendlichen an, nachdem der ihn beleidigt hat. Da war die folgende Messerattacke doch selbstverständlich. Wäre er mal besser in Israel geblieben.
Wieder mal nur Gelaber. Es war nicht einmal in Schriftform oder im Netz, denn manche Menschen haben auch ein Realleben und sagen das sehr deutlich im Beisein von Kunden.
Und stell dein weibisches Rumgeheule ein. Das fängt an mich anzuwidern.
Im Netz kann man in Punkto "Geschäftsschädigung" mehr Schaden anrichten als im Realleben im kleinen Kreis - wie gesagt, wenn es um falsche Tatsachenbehauptungen geht, also üble Nachrede, Verleumdung und falsche Verdächtigung.
Im Übrigen finde ich weibliche Angehörige der Gattung Homo sapiens sapiens weniger widerlich als tollwütige Forenaffen.
Was man so alles nachvollziehen kann.
Da wurde der Opa in der U-Bahn frech und hatte danach, als er aus dem Koma erwachte, Erinnerungslücken. Wäre er besser daheim geblieben und nicht frech geworden.
Vollkommen andere Sachlage. Es war sicher nicht besonders klug vom Gutmenschen-Opi das Ausländerpack darauf hinzuweisen, daß in der U-Bahn nicht geraucht wird, aber hier gab es keine Provokationen, keine gegenseitige Aufschaukelung, die Gewaltorgie ging nur von den Ausländern aus.
Man könnte dem Opa ggf. Vorwürfe machen, falls er Linke oder Grüne gewählt hat, denn die haben mit ihrer Ausländerpolitik dafür gesorgt, daß Deutsche mitten in Deutschland von kriminellen Ausländern zusammengeschlagen werden können.
Der 'Russe' ist übrigens Deutscher.
Jaaa, aber was für einer ?
Da fragt man sich gleich wieder: muss wirklich alles was bei 3 nicht am Baum sitzt, eingebürgert werden ?
Das Urteil steht eh schon fest. Lebenslang mit besonderer Schuldschwere und Sicherungsverwahrung, weniger wird es nicht. In 20 Jahren oder so wird man ihn dann klammheimlich freilassen.
[Editiert!]
Vollkommen andere Sachlage. Es war sicher nicht besonders klug vom Gutmenschen-Opi das Ausländerpack darauf hinzuweisen, daß in der U-Bahn nicht geraucht wird, aber hier gab es keine Provokationen, keine gegenseitige Aufschaukelung, die Gewaltorgie ging nur von den Ausländern aus. (...)
Ich muss Dir schon wieder zustimmen :heiter:... schlimm ...
[Editiert!]
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Das Urteil steht eh schon fest. Lebenslang mit besonderer Schuldschwere und Sicherungsverwahrung, weniger wird es nicht. In 20 Jahren oder so wird man ihn dann klammheimlich freilassen.
So ist es gekommen! Man sieht die politische Justiz der BRD funktioniert perfekt und auch nicht anders als der Volksgerichtshof Freislers oder die Gerichtsbarkeit von Generalissimus Josef Stalin. :-D
http://www.faz.net/m/%7BCCA66EEC-3BB2-4DC5-8B5C-7A58AE9CF322%7DPicture.jpg
Walter Hofer
13.11.09, 20:52
So ist es gekommen! Man sieht die politische Justiz der BRD funktioniert perfekt und auch nicht anders als der Volksgerichtshof Freislers oder die Gerichtsbarkeit von Generalissimus Josef Stalin. :-D
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Mit solchen primitiven Aussagen können alle Demokraten zufrieden leben;
zeigen sie doch, dass die Freisler-Glatzen, wie unser Fürst Pückler, die Neonazis immer unter 2% halten wollen.
Hut ab! :)
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