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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Scharia legitimiert Frauenunterdrückung jetzt auch in Österreich


weissglut
22.03.11, 14:43
Jetzt ist es auch in Österreich so weit. Das islamische Gesetz, die Scharia, kann zur Anwendung kommen, wenn Zuwanderer aus dem islamischen Raum Eheprobleme zu lösen haben. Unzensuriert.at hat erst im Dezember aufgedeckt, dass ein Rechtsgutachten Muslimen in Österreich rät, Scharia-Gerichte zur Lösung familiärer Probleme einzusetzen. Diese Vorgehensweise hat nun den offiziellen Sanktus des Obersten Gerichtshofs erhalten, der, wie die Presse berichtet, dem saudi-arabische Recht auch hierzulande zur Gültigkeit verhilft.
Frau im Islam
Islamische Frauen, die ihren Männern nicht gehorchen, haben nach Ansicht
des OGH kein Recht auf Unterhalt nach einer Scheidung.
Geschildert wird der Fall eines Ehepaars, das in Saudi-Arabien geheiratet hat, nun aber samt fünf Kindern in Österreich lebt. Der Mann will sich scheiden lassen, weil die Frau nicht mehr so wie früher kochen und Wäsche waschen will und gerne eine Haushaltshilfe hätte. In Saudi-Arabien ist das gewiss ein triftiger Scheidungsgrund, in Österreich nun offenbar auch. Und Unterhalt muss der Mann seiner Frau laut OGH auch keinen zahlen, weil das die Scharia nicht vorsieht.
Der OGH verneinte in seinem Urteil die Anwendung der sogenannten „ordre public“-Klausel, die zur Anwendung kommt, wenn ein – sonst gültiges – ausländisches Recht fundamental gegen österreichische Rechtsvorstellungen verstößt. Dies sei nämlich nur dann der Fall, argumentierten die Höchstrichter, wenn Grundwerte wie das Recht auf persönliche Freiheit und auf Gleichberechtigung verletzt würden.
OGH tritt Frauenrechte mit Füßen
Dies ist offenbar nicht der Fall, wenn ein Mann seine Frau als Koch- und Putzsklavin halten möchte und sich finanziell unbeschädigt von ihr trennen will, wenn sie diese Aufgaben nicht zur Zufriedenheit erfüllt. Auch ein paar scharia-konforme Schläge würden dieser Ansicht wohl kaum entgegen stehen.
Die Verantwortungslosigkeit, mit der die Höchstrichter die Rechte der Frauen mit Füßen treten, ist bemerkenswert, verhindert dieses Urteil doch in großem Stil Integration und legitimiert das patriarchalische Familienmodell der islamischen Welt. Noch dazu handelt es sich um ein Fall von Inländerdiskriminierung. Die Betroffene Frau ist nämlich mittlerweile österreichische Staatsbürgerin, ihr Ex-Mann hingegen weiterhin Saudi-Araber.

http://www.unzensuriert.at/content/003912-Scharia-legitimiert-Frauenunterdrueckung-jetzt-auch-Oesterreich

KlausKörper
22.03.11, 14:50
Die Frau ist in Österreich eingebürgert, der Mann aber nicht. Die letzte gemeinsame Staatsbürgerschaft war die saudiarabische, somit ist das dort geltende Recht auch von österreichischen Gerichten anzuwenden.
Allerdings kennt das österreichische Gesetz eine Ausnahme: Verstößt ein ausländisches Recht fundamental gegen die hiesigen Vorstellungen von Recht („ordre public“), dann wird doch das inländische Gesetz angewandt. Und genau das tat die erste Instanz, das Bezirksgericht Wien Innere Stadt. Es erklärte, es sei „in angemessener Zeit nicht möglich gewesen“, das passende saudiarabische Recht zu ermitteln. Man gehe aber davon aus, dass die islamische Rechtslage dem ordre public widerspreche. Darum wandte das Bezirksgericht die österreichischen Gesetze an und sprach der Frau nachehelichen Unterhalt zu. Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen bestätigte das Urteil.

Der Mann zog aber vor den Obersten Gerichtshof (OGH). Und die Höchstrichter betonten, dass bei der Ordre-public-Klausel „sparsamster Gebrauch“ gefordert ist. Ein bloßer Widerspruch zum österreichischen Recht oder eine „schlichte Unbilligkeit des Ergebnisses“ reiche nicht, um ausländisches Recht ignorieren zu dürfen. Dafür müsse es sich schon um eine Verletzung der „Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung“ handeln. Dies wäre etwa dann der Fall, wenn das Recht auf persönliche Freiheit oder auf Gleichberechtigung verletzt wird.

Der OGH betrachtete ein Gutachten zum saudiarabischen Recht, um sich über die dortigen Scheidungsregeln zu erkundigen. Und die Richter kamen zum Schluss, dass die Regel, wonach jemand nach der Ehe nur mehr drei Monate lang Unterhalt bekommt, nicht fundamental gegen das österreichische Recht verstoße. Schließlich gelte auch hierzulande, dass bei einem beidseitigen Verschulden der Eheleute nicht zwingend ein Unterhalt zugesprochen werden muss. Und wenn ein Unterhalt festgesetzt wird, könne dieser auch zeitlich begrenzt werden.

Im Ergebnis ist somit die Scharia in diesem Fall auch in Österreich anwendbar, die Frau erhält keinen nachehelichen Unterhalt. Ein Trostpflaster gibt es für sie aber: Der Mann muss Unterhalt für die Ehejahre nachzahlen, in denen die beiden bereits getrennt lebten. Hier bemängelte der Mann vor dem OGH zwar, dass die Vorinstanzen nicht das saudiarabische Recht ermittelt hätten. Da der Mann aber nicht aufzeigen konnte, dass das islamische Recht zu einem anderen Ergebnis geführt hätte, ließ ihn der OGH in diesem Punkt abblitzen (9 Ob 34/10f).
http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/643301/Scharia-darf-in-Oesterreich-angewandt-werden?_vl_backlink=/home/index.do

Ja, ja....so ist das

opppa
24.03.11, 19:34
Das ganze resultiert doch einfach nur daraus, daß im europäischen Privatrecht Vertragsfreiheit gilt.

Das bedeutet dann natürlich auch, daß die Parteien (jedenfalls hier) frei vereinbaren können, daß bei Streitigkeiten ausländisches Recht zur Anwendung kommt, solange europäische Vorschriften dadurch nicht verletzt werden.