Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : BVerfG: Beweise aus rechtswidrigen Razzien dürfen verwendet werden
mentecaptus
28.07.09, 12:54
Verfassungsgericht
Beweise aus rechtswidrigen Razzien dürfen verwendet werden
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Justiz darf Beweise auch benutzen, wenn sie durch rechtswidrige Razzien erlangt wurden
Belastendes Beweismaterial kann in der Regel in einem Prozess auch dann verwertet werden, wenn es bei einer rechtswidrigen Hausdurchsuchung gefunden wurde. Nach den Worten der Karlsruher Verfassungsrichter gehöre die Erforschung der Wahrheit zu den wichtigsten Prinzipien des Strafverfahrensrechts. Daher könnten Beweise, die bei rechtswidrigen Ermittlungsmaßnahmen gewonnen wurden, gegen Verdächtige verwendet werden.
Mehr... (http://www.zeit.de/online/2009/31/bundesverfassungsgericht-beweise-rechtswidrige-ermitllungen)
Das kennt der geneigten Fernsehzuschauer aus amerikanischen Krimiserien aber anders, denn in den USA ist "illegal erlangtes" Beweismaterial vor Gericht nicht zulässig und nicht selten der Grund, warum eigentlich glasklar überführte Täter aus Mangel an Beweisen dann dich wieder freigelassen werden müssen.
Das Bundesverfassungsgericht hat nun eine wegweisende Entscheidung getroffen und die "Erforschung der Wahrheit" zum elementaren Staatsziel erhoben. Und damit defacto das Recht des Opfers auf Aufklärung und Verurteilung des Täters über die schützungswürdigen Interessen des Täters gestellt. Zu Recht, wie ich meine!
Das geht nur solange gut, bis bei einer solchen "rechtswidrigen Razzia" (bei uns nennt man das schlicht Überfall) einmal "Beweise" gefunden werden die vorher noch garnicht da waren.
Freibeuter
28.07.09, 14:12
Ich habe eher den Eindruck , dass den Ermittlern, die bei den Überfällen gemachten Zufallsfunde ,nicht mehr ausreichen .
mentecaptus
28.07.09, 14:29
Wie im letzten Absatz des verlinkten Artikels nachzulesen ist, haben sich die BVerG-Richter auch hierzu ihre Gedanken gemacht.
Nach dem veröffentlichten Beschluss des Verfassungsgerichts in Karlsruhe kommt ein sogenanntes Beweisverwertungsverbot nur ausnahmsweise in Betracht, etwa wenn es ausdrücklich gesetzlich vorgesehen oder "aus übergeordneten wichtigen Gründen im Einzelfall anzuerkennen ist". Laut Gericht kann das dann der Fall sein, wenn die Polizei willkürlich Gefahr im Verzug annimmt und damit eine richterliche Anordnung umgeht.
Einer willkürlichen Beweissammlung oder gar -erfindung haben sie gleich einen Riegel vorgeschoben.
mentecaptus
28.07.09, 17:17
Ddr 2.0
Ne, eher Rechtstaat reloaded.
So richtig glücklich bin ich mit der Entscheidung des BverfG nicht. Denn eines darf man nicht aus dem Blick verlieren, wenn sich der Staat mit rechtswidrigen Mitteln Beweise verschaffen darf, um zu einer "rechtmäßigen" Verurteilung kommen zu können, dann versucht man - aus meiner Sicht- den Teufel mit dem Beelzebub austreiben.
mentecaptus
29.07.09, 14:06
So richtig Glücklich bin ich mit der Entscheidung des BverfG nicht. Denn eines darf man nicht aus dem Blick verlieren, wenn sich der Staat mit rechtswidrigen Mitteln Beweise verschaffen darf, um zu einer "rechtmäßigen" Verurteilung kommen zu können, dann versucht man - aus meiner Sicht- den Teufel mit dem Beelzebub austreiben.
Das BVerfg hat aber eingeschränkt, dass es eben nicht gezielte illegale Aktionen der Staatsmacht sein dürfen, die zur Erlangung führen. Vielmehr soll (nur) ausgeschlossen sein, dass Beweise allein deshalb als nicht zulässig vom Verfahren ausgeschlossen werden, weil ihre Erlangung sich als nicht rechtskonform herausgestellt hat. Mit dieser Entscheidudng hat das BVerfG keinen Persilschein ausgestellt. Es wird bei jedem Prozess und entsprechenden Beweismitteln immer wieder eine Überprüfung stattfinden, ob die Beweise nun zulässig sind, oder nicht. Also auch hier gilt das Prinzip der Einzelfallprüfung.
Das BVerfg hat aber eingeschränkt, dass es eben nicht gezielte illegale Aktionen der Staatsmacht sein dürfen, die zur Erlangung führen. Vielmehr soll (nur) ausgeschlossen sein, dass Beweise allein deshalb als nicht zulässig vom Verfahren ausgeschlossen werden, weil ihre Erlangung sich als nicht rechtskonform herausgestellt hat. Mit dieser Entscheidudng hat das BVerfG keinen Persilschein ausgestellt. Es wird bei jedem Prozess und entsprechenden Beweismitteln immer wieder eine Überprüfung stattfinden, ob die Beweise nun zulässig sind, oder nicht. Also auch hier gilt das Prinzip der Einzelfallprüfung.
Das ist ja alles schön und gut, aber letztlich doch nur Papierkram.
Welchen realen Schutz hat man davor, das einfach das SEK bei einem einmarschiert und alles kurz&klein schlägt ?
mentecaptus
29.07.09, 15:30
Das ist ja alles schön und gut, aber letztlich doch nur Papierkram.
Welchen realen Schutz hat man davor, das einfach das SEK bei einem einmarschiert und alles kurz&klein schlägt ?
Art. 14 GG: Recht auf Eigentum und Schutz desselben. Daraus resultiert auch die Unverletzlichkeit der Wohnung, es sei denn, Du hast was ausgefressen. Das hier in Rede stehende Urteil des BVerfG bezieht sich nicht auf Durchsuchungen, sondern auf das Erlangen von Beweismaterial und dessen mögliche spätere Verwendung. Stürmt das SEK Deine Bude und macht dabei Deinen Stoffhasen schmutzig, muss es dafür gerade stehen. Wie bisher auch schon.
V.V.S.O.P.
02.08.09, 12:26
Ne, eher Rechtstaat reloaded.
Rechte werden eingeschränkt und du faselst was von "Rechtstaat reloaded"?
Auf die Idee einmal die Polizeiorgane ordentlich auszubilden und auf den neuesten technischen Standart aufzurüsten kommst du nicht?
Manche Menschen haben wirklich eigenartige Vorstellungen was ein funktionierender Rechtsstaat sein soll. Du hättest dich in der DDR sicher wohl gefühlt.
V.V.S.O.P.
02.08.09, 12:28
So richtig glücklich bin ich mit der Entscheidung des BverfG nicht. Denn eines darf man nicht aus dem Blick verlieren, wenn sich der Staat mit rechtswidrigen Mitteln Beweise verschaffen darf, um zu einer "rechtmäßigen" Verurteilung kommen zu können, dann versucht man - aus meiner Sicht- den Teufel mit dem Beelzebub austreiben.
Vollkommene Zustimmung, hier wird einem möglichen Mißbrauch, Tür und Tor weit geöffnet.
mentecaptus
02.08.09, 12:31
Rechte werden eingeschränkt und du faselst was von "Rechtstaat reloaded"?
Auf die Idee einmal die Polizeiorgane ordentlich auszubilden und auf den neuesten technischen Standart aufzurüsten kommst du nicht?
Manche Menschen haben wirklich eigenartige Vorstellungen was ein funktionierender Rechtsstaat sein soll. Du hättest dich in der DDR sicher wohl gefühlt.
Du hast wohl nicht ganz begriffen, worum es bei der Entscheidung geht? Nicht um forensische Details, nicht um die Qualität von Beweisen, sondern schlicht um die Art und Weise, wie diese erlangt wurden. Und ob diese Beweise aufgrund ihrer Erlangung vor Gericht zugelassen werden dürfen oder nicht. Die Zulassung eines Beweises vor Gericht sagt überhaupt nichts über seine Aussagekraft aus! Diese festzustellen ist ja (auch) Aufgabe des Prozesses.
Das BVerfg hat aber eingeschränkt, dass es eben nicht gezielte illegale Aktionen der Staatsmacht sein dürfen, die zur Erlangung führen. Vielmehr soll (nur) ausgeschlossen sein, dass Beweise allein deshalb als nicht zulässig vom Verfahren ausgeschlossen werden, weil ihre Erlangung sich als nicht rechtskonform herausgestellt hat. Mit dieser Entscheidudng hat das BVerfG keinen Persilschein ausgestellt. Es wird bei jedem Prozess und entsprechenden Beweismitteln immer wieder eine Überprüfung stattfinden, ob die Beweise nun zulässig sind, oder nicht. Also auch hier gilt das Prinzip der Einzelfallprüfung.
ja dann erzählt man , dass gefahr im verzug war ...
ist in düsseldorf mal passiert , als ein jugendlicher angehalten wurde und die bullen ne gabrannte cd bei ihm fanden.
da haben sie direkt mal die bude seiner eltern auseinandergenommen, die im piekfeinen villenviertel wohnen.
dumm das sie nichts fanden , die cd rechtmäßig gebrannt war und der vater ein hoher stadtpolitiker war.
wir gehen stark in die richtung , dass die bürgerrechte mit füßen getreten werden und das macht mir wirklich angst
mentecaptus
02.08.09, 12:39
ja dann erzählt man , dass gefahr im verzug war ...
ist in düsseldorf mal passiert , als ein jugendlicher angehalten wurde und die bullen ne gabrannte cd bei ihm fanden.
da haben sie direkt mal die bude seiner eltern auseinandergenommen, die im piekfeinen villenviertel wohnen.
dumm das sie nichts fanden , die cd rechtmäßig gebrannt war und der vater ein hoher stadtpolitiker war.
wir gehen stark in die richtung , dass die bürgerrechte mit füßen getreten werden und das macht mir wirklich angst
Das BVerfG hat ja selbst eine erhebliche Einschränkung der Zulässigkeitsvoraussetzungen getroffen, die zwingend zu beachten ist. gerade im Hinblick auf "Gefahr im Verzug" ist es explizit auf diese Ein- und Beschränkungen eingegangen. Eben weil es nicht zu willkürlichen Durchsuchungen kommen soll und darf.
Das BVerfG hat ja selbst eine erhebliche Einschränkung der Zulässigkeitsvoraussetzungen getroffen, die zwingend zu beachten ist. gerade im Hinblick auf "Gefahr im Verzug" ist es explizit auf diese Ein- und Beschränkungen eingegangen. Eben weil es nicht zu willkürlichen Durchsuchungen kommen soll und darf.
sow ird es doch immer gemacht und hintenrum wird verbogen und gelogen.
du brauchst dir doch nur mal die datenschutzgesetze anzugucken . die sind teilweise so schwammig formuliert , dass man se auch direkt weglassen könnte.
Unbelehrbar
02.08.09, 13:37
Na dann kann man den den Artikel 13 im GG ja abschaffen. :)
Wir schauen einfach überall mal vorbei, suchen wild nach was Verwertbarem und passen nach dem Gefundenen dann die Strafanzeige an. :banana:
Falls wir wiedererwartend nicht einmal ein paar gebrannte Cd´s finden, dann holen wir und halt ein bißchen Gemäcker ab und ziehen zur nächsten Hausnummer weiter.
Wird dann wohl der neue Smash-Hit:
http://www.youtube.com/watch?v=qnlK9VwhH3A
Die Polizei die zieht weiter der Staatsanwalt hat (Wissens-)Durst! :grin:
Nach dem fragwürdigen E-Mail Urteil nun also der nächste Schlag. Offenbar verliert auch die letzte Gewalt, auf die man sich noch verlassen konnte, langsam den Verstand. :mad:
Das BVerfg hat aber eingeschränkt, dass es eben nicht gezielte illegale Aktionen der Staatsmacht sein dürfen, die zur Erlangung führen.
Hat das BVerfg auch gesagt, wie sie das im nachhinein noch glauben unterscheiden zu können?
mentecaptus
02.08.09, 13:47
Hat das BVerfg auch gesagt, wie sie das im nachhinein noch glauben unterscheiden zu können?
Nein, ist auch nicht seine Sache. Das haben ggf. die "unterinstanzlichen" Gerichte zu prüfen, die das Urteil des BVerfG zur Anwendung bringen müssen.
Unbelehrbar
02.08.09, 13:56
Nein, ist auch nicht seine Sache. Das haben ggf. die "unterinstanzlichen" Gerichte zu prüfen, die das Urteil des BVerfG zur Anwendung bringen müssen.
Siehste und damit können wir erwarten, dass die Auslegung mit Sicherheit nicht gerade eindeutig in der Praxis sein wird und wie üblich die überlasteten Gerichte sich auf die Verhätnismässigkeit verlassen werden.
Mit anderen Worten die Opfer dieser Willkür dürfen irgendwann ihre Moneten zusammenraffen und eine Sammelklage führen, damit sie zu ihrem Recht kommen.
Somit müsste man VVSOP recht geben, dass hier die Pforten für Willkür geöffnet wurden um schlechte Polizeiarbeit durch schwammige Regelungen auszugleichen.
mentecaptus
02.08.09, 14:03
Siehste und damit können wir erwarten, dass die Auslegung mit Sicherheit nicht gerade eindeutig in der Praxis sein wird und wie üblich die überlasteten Gerichte sich auf die Verhätnismässigket verlassen werden.
Mit anderen Worten die Opfer dieser Willkür dürfen irgendwann ihre Moneten zusammenraffen und eine Sammelklage führen, damit sie zu ihrem Recht kommen.
Somit müsste man VVSOP recht geben, dass hier die Pforten für Willkür geöffnet wurden um schlechte Polizeiarbeit durch schwammige Regelungen auszugleichen.
Nein. In Deutschland unterliegen alle Gesetzte der Auslegung und wenn des BVerfG oder der BGH eine Grundsatzentscheidung trifft, dann wird diese von den Rechtsgelehrten (die zB die Kommentierungen zu den Gesetzen schreiben) und von den unterinstanzlichen Gerichten (durch Rechtsprechung) "ausgestaltet". Das BVerfG gibt die Richtung vor, wie diese anzuwenden ist, was sie konkret bedeutet, das ergibt sich aus der praktischen Rechtsanwendung. Das ist jetzt aber kein neues Verfahren, sondern so entsteht Recht in den meisten Ländern seit Jahrzehnten. Selbst im anglo-amerikanischen Raum mit dem Präzedenzfallrecht.
Unbelehrbar
02.08.09, 14:15
Nein. In Deutschland unterliegen alle Gesetzte der Auslegung und wenn des BVerfG oder der BGH eine Grundsatzentscheidung trifft, dann wird diese von den Rechtsgelehrten (die zB die Kommentierungen zu den Gesetzen schreiben) und von den unterinstanzlichen Gerichten (durch Rechtsprechung) "ausgestaltet". Das BVerfG gibt die Richtung vor, wie diese anzuwenden ist, was sie konkret bedeutet, das ergibt sich aus der praktischen Rechtsanwendung. Das ist jetzt aber kein neues Verfahren, sondern so entsteht Recht in den meisten Ländern seit Jahrzehnten. Selbst im anglo-amerikanischen Raum mit dem Präzedenzfallrecht.
Das war schon klar. Nur wie sollen die bitte aus so einer schwammingen Vorlage eine eindeutige Regelung daraus fabrizieren, die Mißbrauch verhindert.
Im Kern wird stehen bleiben, dass die Beweise aus rechtswidrigen Razzien verwendet werden dürfen.
Damit dürfte es in der Praxis dann wie von mir beschrieben laufen (s.o).
Naja warten wir es ab. Wir haben ja eh nicht die Wahl. :mad:
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